Ich mische mich jetzt auch mal ein, ich habe bisher nur still mitgelesen...
1. Den Hund klauen endet wie schon gesagt mit einer Anzeige, aber nicht nur das: Der neue Halter kann beweisen, dass sie schon einmal den Hund zurück wollte und Unrecht bekommen hat, somit hat er den Hund in einer Stunde wieder, zumal der Hund ja jetzt nur noch auf ihn gemeldet ist, da die TE, wenn ich das richtig gelesen habe, zum Abmelden gezwungen wurde, rückwirkend sogar.
2. Was heißt denn, dass der Hund misshandelt wird? Die TE beschreibt den Mann hier als herrschsüchtig, unbeliebt und unsympathisch... Zum einen hat das nichts damit zu tun, wie er sich dem Hund gegenüber verhält (zumal die Aussage, er habe nun einen anderen Blick auf den Bildern kaum Gewicht hat), zum anderen frage ich mich dann aber, wieso er der beste Freund ihres Mannes war und sie ihm bedenkenlos ihren Hund gegeben hat. Bevor er den Hund nicht mehr hergegeben hat war er ja wohl noch ein sehr netter, vertrauenswürdiger Mann. Ich möchte damit nur sagen: Verurteilt den Mann nicht vorschnell, er kann sich hier nicht äußern und wir wissen nicht, ob hier nur die Wut oder der Wunsch nach dem eigenen Hund aus der TE spricht. Ich will damit auch niemandem unterstellen, dass er oder sie lügt, sondern nur darauf hinweisen, dass jede Geschichte zwei Seiten hat.
Nun zur Sache: Das Urteil ist zwar nicht fair, aber verständlich. Der Hund ist auf beide gemeldet, er wohnte zum Zeitpunkt der Klage wohl schon ein halbes Jahr bei dem neuen Besitzer, dieser hat alle Unterlagen und es gibt keinen Vertrag, Aussagen von Verwandten zählen nicht. Ganz objektiv betrachtet sieht das für mich auch so aus, als hätte die TE den Hund verschenkt und lediglich vergessen, ihn bei sich abzumelden. Immerhin hat sie der Ummeldung nach eigener Aussage hier auch zugestimmt. Das Argument, dass sie den Hund nach ihrem Schutzvertrag nicht verschenken hätte dürfen zählt auch nicht, denn in dem Fall ist der neue Besitzer der gutgläubige Dritte und dürfte den Hund dennoch behalten.
So kaltherzig das nun klingt, aber der Hund lebt nun schon seit einem Jahr beim neuen Besitzer und hat euch schon fast vergessen. Er hat sich dort eingelebt und an die Umgebung gewöhnt. Schweren Herzens würde ich sagen, lass es gut sein und lern etwas fürs Leben daraus.
Sollte es der Hund nun aber wirklich schlecht haben bei dem neuen Besitzer, ruf das VA an und melde es. Andernfalls solltest du an deinen Hund denken, der ein neues zu Hause gefunden und sich dort auch eingelebt hat.
LG