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Pensionsvertrag für Hunde
Eigentümer/Halter des Hundes
Name:______________________________________________________
PLZ/Ort/Straße:_______________________________________________
Personalausweis-Nr. oder Reisepass-Nr.:______________________________
Telefon Festnetz:______________________________________________
Handy:_____________________________________________________
Email:______________________________________________________
Im Urlaub bin ich zu erreichen unter
Telefonnummer: ____________________________________________
Hundesteckbrief
Name: ________________ Rasse: ________________
Geburtstag: ________________ Geschlecht: ________________
Transponder-Nr.:______________________________________________
TASSO-Kenn-Nr.:______________________________________________
kastriert/sterilisiert: Š ja Š nein
Haustierarzt: ____________________________________________
Hält der Hundebetreuer eine tierärztliche Behandlung für dringend notwendig
(Notfall), so willigt der Hundeeigentümer/Hundehalter bereits jetzt schon
ein, dass der Hundebetreuer den Hund ohne vorherige Rücksprache im
Auftrag und auf Rechnung des Hundeeigentümers/Hundehalters in tierärztliche
Behandlung an einen von ihm bestimmten Tierarzt gibt.
Andernfalls werden wir Sie über etwaige notwendige Maßnahmen telefonisch
benachrichtigen und vorab Ihr Einverständnis zur tierärztlichen Behandlung einholen.
Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Pension zu gebenden Hundes ist ausdrücklich
vom Hundeeigentümer/Hundehalter bekannt zu geben. Der Hundebetreuer übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.
Aufenthaltsdauer:
von (Datum/Uhrzeit): ________________________________________
bis (Datum/Uhrzeit): ________________________________________
Sollte der Hund nicht spätestens bis zu einer Woche - ohne vorherige Absprache -
nach dem vereinbarten Pensionstermin abgeholt werden, ist der Hundebetreuer
berechtigt, den Hund anderweitig, auch kostenlos (Tierheim, Privatperson)
abzugeben. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Hundeeigentümer/Hundehalter.
Der Hundeeigentümer/Hundehalter zeigt rechtzeitig vor Ablauf des Pensionsvertrages
eine gewünschte Verlängerung an.
Angaben Ernährung
Da eine kurzfristige Umstellung auf eine andere Futtersorte nicht empfehlenswert ist,
ist das gewohnte Futter mitzubringen.
Name der Futtersorte: ________________________________________
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gewohnte Futtermenge: ________________________________________
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Angaben Medikamente
Medikamente, die das Tier ggf. benötigt, sind mitzubringen.
Dosierung:__________________________________________________
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Sonstige Angaben
Verhaltensweisen des Hundes (Vorlieben und Abneigungen)
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Mitgabe von Tierutensilien: Für Gegenstände aus dem Eigentum des Hundeeigentümers/Hundehalters wie Fressnapf, Korb, Spielzeug, Hundeleine, Decke etc. wird keine Haftung übernommen.
Aufnahmebedingungen
Der Eigentümer/Halter des Hundes versichert, dass der in Pension gegebene Hund
die nachfolgend genannten gültigen Impfungen besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein,
ist der Hundebetreuer berechtigt, vom Pensionsvertrag zurück zu treten
oder die Impfungen auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich
zugesicherter Impfungen gehen zu Lasten des Hundehalters. Der Hundebetreuer
übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz
hierzu aus.
Tollwut (nicht jünger als 1 Woche bzw. nicht älter als 1 Jahr)
Staupe
Hepatitis
Leptospirose
Parvovirose
Zwingerhusten empfehlenswert
Ggf. vorher beim Tierarzt abklären. Der Impfpass des Hundes ist mitzubringen und
verbleibt bis zum Pensionsende bei dem Hundebetreuer.
Der Hund erhielt am …………….…………. vorbeugend eine Zecken- und Flohschutzbehandlung
(nicht älter als 4 Wochen).
Der Hund erhielt am …………….…………. eine Wurmkur (nicht älter als 4 Wochen).
Der Hund hat keine ansteckenden Krankheiten (evtl. tierärztliches Attest).
Der Hund ist nicht aggressiv gegen Menschen und andere Hunde.
Besonderheiten:____________________________________________
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Die Hündin ist nicht läufig. Dem Hundeeigentümer/Hundehalter ist bekannt,
dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Sollte der Hundehalter
eine läufige Hündin in Pension geben und dieses dem Hundebetreuer
verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während
der Pensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden
Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
Der Hundeeigentümer/Hundehalter haftet für alle durch seinen Hund verursachten
Personen-, Verletzungs- und Sachschäden. Der Hundeeigentümer/
Hundehalter übernimmt die Kosten für eventuelle Schäden, die sein Hund verursacht,
sofern diese nicht von einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ausgeglichen
werden.
Der Hundeeigentümer/Hundehalter versichert, dass der Hund steuerlich gemeldet
ist.
Die vollständigen Pensionskosten sind spätestens am 1. Pensionstag zu begleichen.
Bei unkalkulierbarer Aufenthaltsdauer (z. B. Krankenhausaufenthalt des Besitzers) wird der
voraussichtliche Betreuungspreis fällig. Zu viel bezahlte Beträge werden in diesen Fällen bei
Abholung des Tieres zurück erstattet. Zu wenig bezahlte Beträge sind bei Abholung des
Tieres zu begleichen.
Ich bestätige, dass die in diesem Pensionsvertrag gemachten Angaben der Wahrheit
entsprechen und ich mit den Konditionen einverstanden bin. Die AGB habe ich gelesen und akzeptiere diese.
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Ort, Datum Unterschrift des Eigentümers/Halters des Hundes
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Ort, Datum Unterschrift des Hundebetreuers
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Pensionsvertrag
Zwischen dem Hundeeigentümer/Hundehalter des in Pension gegebenen Hundes
und der Hundepension Bella Block wird ein Pensionsvertrag abgeschlossen. Die hier
aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden
Pensionsvertrages.
Pflichten des Hundebetreuers
Der Hund wird während der angegebenen Zeit bei dem Hundebetreuer untergebracht.
Der Hundebetreuer verpflichtet sich, den Hund artgerecht unterzubringen
und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
Der Hundebetreuer gewährleistet jedem in Pension gegebenen Hund
während der vereinbarten Pensionsdauer auf dem umzäunten Gelände ausreichend
Freilauf sowie Sozialkontakte zu Menschen und Hunden zu verschaffen.
Der Hundeeigentümer/Hundehalter wird unverzüglich benachrichtigt, wenn bei
seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder
der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.
Wichtige Hinweise
Der Hundeeigentümer/Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen,
dass sein Hund auf eigene Gefahr in Pension gegeben wird.
Bei durch Krankheit oder Unfall verstorbenen Hunden kann mit Ausnahme von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen
Fällen wird der Schadensersatz auf 500 EUR beschränkt.