Hundebetreuung - wie viel verlangen?

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  • Hundebetreuung - wie viel verlangen? Beitrag #21
Also in Hamburg ider Holstein gibt es so eine Verordnung nicht. Aber der Hund darf nicht mehr als ein Drittel ist eigengewichtes wiegen (hab ich irgendwo mal gelesen). Ist ja überal anders geregelt.
Sachkundenachweis. Umso mehr du vorweisen kannst desto besser ist es für dich.

Lg Yvi
 
  • Hundebetreuung - wie viel verlangen? Beitrag #22
Ihr vergleicht die Threaderstellerin aber auch immer mit einem "professionellen" Hundesitter. Das sind doch völlig verschiedene Sachen!
In der Hundetagesstätte oder einer Hundepension wird das ganze normalerweise vom Vetamt überwacht. Es gibt Auflagen, die zu erfüllen sind und meist müssen die Betreiber auch Steuern zahlen. Dabei gehts natürlich auch um Profit!

Rapscha macht das privat! Sie ist 18 und wohnt noch bei den Eltern, wenn ich das richtig gelesen habe. Das ist doch eine ganz andere Basis... ;)

Und natürlich muss der Hund den ganzen Tag über betreut werden, aber das heißt nicht, dass sie ihn 24 Std am Stück bespaßen muss. Diego ist jetzt vielleicht ein schlechtes Beispiel, aber der liegt auch problemlos mal 3 Std in der Ecke und pennt, während ich hier meinen Haushalt erledige oder am Laptop sitze. Und dafür finde ich 100 Euro für 2 Wochen echt top! Würde ich sofort machen... Das ist leicht verdientes Geld! ;)

Letztlich soll es jeder machen wie er möchte, aber meine persönliche Meinung dazu ist eben wie oben geschrieben. Wert wäre mir Diego sogar 100 Euro am Tag, aber das heißt nicht, dass es auch gerechtfertigt wäre.

Liebe Grüße
 
  • Hundebetreuung - wie viel verlangen? Beitrag #23
50Euro?? ist das nit ein bissel wenig für eine Woche das ist ja eine rundum Betreuung Gassie Pfelge Spielen etc.!
und wenn dein Hundi dann nioch meggaa viel Auslauf brauch.... es kommt dann auf die Zeit an die du mit dem Hund verbringst....Also ich habe für 1Woche Rundum 100Euro bekommen..... und das nur für einen kleinen Shi Tzu....
bespreche es am besten mit deinen Eltern... ich meine deine Ferien gehen dafür auch drauf...
 
  • Hundebetreuung - wie viel verlangen? Beitrag #24
Ich glaub jeder denkt über den Preis anders und würde unterschiedlich viel zahlen. Ich werde heute einfach mit der Frau telefonieren und gucken ob 12 Euro ok sind.
 
  • Hundebetreuung - wie viel verlangen? Beitrag #25
also meine frühere Freundin hat mal 5 Wochen in den Sommerferien auf einem Bobtail aufgepasst, sie hätte dafür auch nix verlangt, hat aber später 120 Euro bekommen, ich finde für 5 Wochen ist das ganz schön wenig, aber sie war da auch erst 12 oder so, an deiner Stelle würde ich es der Besitzerin überlassen wie viel sie dir gibt. Ich habe auch ein Pflegehund mit dem ich aber nur regemäßig Gassi gehe, dafür kriege ich dann 4 oder 5 Euro dann geh ich 1-2 Stunden, aber wenn du die ganze Zeit auf ihn aufpasst, muss man das ja auch i-wie anders berechnen.:lol:
 
  • Hundebetreuung - wie viel verlangen? Beitrag #26
Mit 12 waren doch aber sicher auch die Eltern irgendwie an der Versorgung beteiligt, oder? Da war das doch sicher ein Freundschaftsdienst und dann finde ich 120 Euro gar nicht so schlecht ;)
 
  • Hundebetreuung - wie viel verlangen? Beitrag #27
naja die Eltern hatten damit nicht viel zu tun, aber für ein 12 jähriges Mädchen reicht das Geld völlig aus
 
  • Hundebetreuung - wie viel verlangen? Beitrag #28
Also ich pass auch regelmäßig auf Hunde auf, heute zb auf 2 Möpse.
Für 2 Wochen durchgehend find ich 100 fast etwas wenig, würde es aber auch den besitzern überlassen.

Ich hatte die beiden Möpse von Freitag abend bis Montag früh und ein paar tage später nochmal ein paar stunden und hab dafür über 50 Euro bekommen.
Mit fremden Hunden ist man schon sehr eingeschränkt find ich, für den hund ist das ja fremd, der legt sich nicht wie gewont in die ecke und schläft 3 stunden.
Und je nachdem wie der Hund so ist kann man den auch gar nicht alleine lassen, das ist bei meinen Hunden eig immer der fall.

Ich mach nie Preise, weder beim Hundesitten noch beim babysitten, aber für 2 Wochen find ich 100 Euro absolutes Minimum.

LG
 
  • Hundebetreuung - wie viel verlangen? Beitrag #29
ich passe im oktober auch auf 2 hunde 1 wochen lang auf.hab die besitzerin jetzt gefragt was sie denn bezahlen würde, weil sie wissen wollte was ich nehme.aber ich kann dann doch nicht für 2 hunde 200 euro nehmen oder?ist das nicht zu viel?

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

sollte man einen vertrag machen?was steht da dann drin?
 
  • Hundebetreuung - wie viel verlangen? Beitrag #30
Wie wärs wenn du ihr sagst dass du ca. 25-30 Euro pro Tag nehmen würdest. Klingt nicht ganz so viel wie 200 Euro, kommt aber auf das selbe raus ;)

Du hast sie Tag und Nacht oder ?
 
  • Hundebetreuung - wie viel verlangen? Beitrag #31
ja das stimmt:Dja ich hab sie tag und nacht, die besitzerin ist 2 wochen im urlaub.
 
  • Hundebetreuung - wie viel verlangen? Beitrag #32
Sehe ich genau so, ich würde den Preis pro Tag angeben, vorschlagen,
sonst fühlt sich die Besitzerin womöglich von dem Preis noch erschlagen,
obgleich alles zum selben zielt. ;)
 
  • Hundebetreuung - wie viel verlangen? Beitrag #33
ich hab mal verglichen mit hier in der Pension..die verlangt 14 euro + 6 euro nachtzuschlag....

ich denk wenn du für 2 hunde 25 euro am tag verlangst ist das okay ..das sind dann für 7 tage 175 euro

oder du machst nen Wochenpreis..zB. 100 euro die ganze woche oder so..
 
  • Hundebetreuung - wie viel verlangen? Beitrag #34
ok dankeschön.soll ich einen Vertrag machen?so ähnlich wie hier vlt?

so habe ich den verändert.geht das so?


Off-Topic
Pensionsvertrag für Hunde
Eigentümer/Halter des Hundes
Name:______________________________________________________
PLZ/Ort/Straße:_______________________________________________
Personalausweis-Nr. oder Reisepass-Nr.:______________________________
Telefon Festnetz:______________________________________________
Handy:_____________________________________________________
Email:______________________________________________________
Im Urlaub bin ich zu erreichen unter
Telefonnummer: ____________________________________________
Hundesteckbrief
Name: ________________ Rasse: ________________
Geburtstag: ________________ Geschlecht: ________________
Transponder-Nr.:______________________________________________
TASSO-Kenn-Nr.:______________________________________________
kastriert/sterilisiert: Š ja Š nein
Haustierarzt: ____________________________________________
Hält der Hundebetreuer eine tierärztliche Behandlung für dringend notwendig
(Notfall), so willigt der Hundeeigentümer/Hundehalter bereits jetzt schon
ein, dass der Hundebetreuer den Hund ohne vorherige Rücksprache im
Auftrag und auf Rechnung des Hundeeigentümers/Hundehalters in tierärztliche
Behandlung an einen von ihm bestimmten Tierarzt gibt.
Andernfalls werden wir Sie über etwaige notwendige Maßnahmen telefonisch
benachrichtigen und vorab Ihr Einverständnis zur tierärztlichen Behandlung einholen.
Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Pension zu gebenden Hundes ist ausdrücklich
vom Hundeeigentümer/Hundehalter bekannt zu geben. Der Hundebetreuer übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.

Aufenthaltsdauer:
von (Datum/Uhrzeit): ________________________________________
bis (Datum/Uhrzeit): ________________________________________
Sollte der Hund nicht spätestens bis zu einer Woche - ohne vorherige Absprache -
nach dem vereinbarten Pensionstermin abgeholt werden, ist der Hundebetreuer
berechtigt, den Hund anderweitig, auch kostenlos (Tierheim, Privatperson)
abzugeben. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Hundeeigentümer/Hundehalter.
Der Hundeeigentümer/Hundehalter zeigt rechtzeitig vor Ablauf des Pensionsvertrages
eine gewünschte Verlängerung an.
Angaben Ernährung
Da eine kurzfristige Umstellung auf eine andere Futtersorte nicht empfehlenswert ist,
ist das gewohnte Futter mitzubringen.
Name der Futtersorte: ________________________________________
________________________________________
gewohnte Futtermenge: ________________________________________
________________________________________
Angaben Medikamente
Medikamente, die das Tier ggf. benötigt, sind mitzubringen.
Dosierung:__________________________________________________
__________________________________________________________
__________________________________________________________
__________________________________________________________
__________________________________________________________
Sonstige Angaben
Verhaltensweisen des Hundes (Vorlieben und Abneigungen)
__________________________________________________________
Mitgabe von Tierutensilien: Für Gegenstände aus dem Eigentum des Hundeeigentümers/Hundehalters wie Fressnapf, Korb, Spielzeug, Hundeleine, Decke etc. wird keine Haftung übernommen.
Aufnahmebedingungen
Der Eigentümer/Halter des Hundes versichert, dass der in Pension gegebene Hund
die nachfolgend genannten gültigen Impfungen besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein,
ist der Hundebetreuer berechtigt, vom Pensionsvertrag zurück zu treten
oder die Impfungen auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich
zugesicherter Impfungen gehen zu Lasten des Hundehalters. Der Hundebetreuer
übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz
hierzu aus.
Tollwut (nicht jünger als 1 Woche bzw. nicht älter als 1 Jahr)
Staupe
Hepatitis
Leptospirose
Parvovirose
Zwingerhusten empfehlenswert
Ggf. vorher beim Tierarzt abklären. Der Impfpass des Hundes ist mitzubringen und
verbleibt bis zum Pensionsende bei dem Hundebetreuer.
Der Hund erhielt am …………….…………. vorbeugend eine Zecken- und Flohschutzbehandlung
(nicht älter als 4 Wochen).
Der Hund erhielt am …………….…………. eine Wurmkur (nicht älter als 4 Wochen).
Der Hund hat keine ansteckenden Krankheiten (evtl. tierärztliches Attest).
Der Hund ist nicht aggressiv gegen Menschen und andere Hunde.
Besonderheiten:____________________________________________
________________________________________________________
________________________________________________________
________________________________________________________
________________________________________________________


Die Hündin ist nicht läufig. Dem Hundeeigentümer/Hundehalter ist bekannt,
dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Sollte der Hundehalter
eine läufige Hündin in Pension geben und dieses dem Hundebetreuer
verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während
der Pensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden
Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
Der Hundeeigentümer/Hundehalter haftet für alle durch seinen Hund verursachten
Personen-, Verletzungs- und Sachschäden. Der Hundeeigentümer/
Hundehalter übernimmt die Kosten für eventuelle Schäden, die sein Hund verursacht,
sofern diese nicht von einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ausgeglichen
werden.
Der Hundeeigentümer/Hundehalter versichert, dass der Hund steuerlich gemeldet
ist.
Die vollständigen Pensionskosten sind spätestens am 1. Pensionstag zu begleichen.
Bei unkalkulierbarer Aufenthaltsdauer (z. B. Krankenhausaufenthalt des Besitzers) wird der
voraussichtliche Betreuungspreis fällig. Zu viel bezahlte Beträge werden in diesen Fällen bei
Abholung des Tieres zurück erstattet. Zu wenig bezahlte Beträge sind bei Abholung des
Tieres zu begleichen.
Ich bestätige, dass die in diesem Pensionsvertrag gemachten Angaben der Wahrheit
entsprechen und ich mit den Konditionen einverstanden bin. Die AGB habe ich gelesen und akzeptiere diese.
___________________________ ___________________________________
Ort, Datum Unterschrift des Eigentümers/Halters des Hundes
___________________________ ___________________________________
Ort, Datum Unterschrift des Hundebetreuers



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Pensionsvertrag
Zwischen dem Hundeeigentümer/Hundehalter des in Pension gegebenen Hundes
und der Hundepension Bella Block wird ein Pensionsvertrag abgeschlossen. Die hier
aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden
Pensionsvertrages.
Pflichten des Hundebetreuers
Der Hund wird während der angegebenen Zeit bei dem Hundebetreuer untergebracht.
Der Hundebetreuer verpflichtet sich, den Hund artgerecht unterzubringen
und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
Der Hundebetreuer gewährleistet jedem in Pension gegebenen Hund
während der vereinbarten Pensionsdauer auf dem umzäunten Gelände ausreichend
Freilauf sowie Sozialkontakte zu Menschen und Hunden zu verschaffen.
Der Hundeeigentümer/Hundehalter wird unverzüglich benachrichtigt, wenn bei
seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder
der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.
Wichtige Hinweise
Der Hundeeigentümer/Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen,
dass sein Hund auf eigene Gefahr in Pension gegeben wird.
Bei durch Krankheit oder Unfall verstorbenen Hunden kann mit Ausnahme von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen
Fällen wird der Schadensersatz auf 500 EUR beschränkt.
 
  • Hundebetreuung - wie viel verlangen? Beitrag #35
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Pensionsvertrag
Zwischen dem Hundeeigentümer/Hundehalter des in Pension gegebenen Hundes
und der Hundepension Bella Block wird ein Pensionsvertrag abgeschlossen. Die hier
aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden
Pensionsvertrages.

Das Bella Block müsste noch weg ;)

Ich würde das kürzer Fassen, falls du weißt das die beiden rüden sind oder sie kastriert sind, würd ich das mit der Läufigkeit auch rausnehmen.

Aber zählt so ein Vertrag "einfach so" ?
 
  • Hundebetreuung - wie viel verlangen? Beitrag #36
oh ja nehm ich raus:Dok ja die sind rüden dann nehm ich das auch raus.ka ober der so gültig ist.wo kann man das denn nachfragen?
 
  • Hundebetreuung - wie viel verlangen? Beitrag #37
leider ist das etwas verzwickt mit Verträgen ..wie auch bei Kaufverträgen..leider haben die nicht mal vor Gericht gültigkeit soviel ich weiß :(

Aber du musst einen machen das ist ganz wichtig .. der obige ist gut nur ben die sachen wo schon gesagt wurde rauslassen
Ich hab mir jetzt nicht den ganzen Vertrag angeguckt aber schreib noch rein wegen Abholung der Hunde..wann se abgeholt werden.nicht das du nachher ( was schon oft vorkam) auf den Hunde sitzt und keiner holt se ab :(
Außerdem reinschreiben das der Besitzer einverstanden ist das wenn was ist du auch zum TA gehen kannst ..Impfpaß usw. bei dir lassen
 
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