unterstand nicht erlaubt?

Diskutiere unterstand nicht erlaubt? im Pferde Haltung und Pflege Forum im Bereich Pferde Forum; hallo, ich habe ein sehr roßes problem und hoffe ihr könnt mir helfen. ich habe ein Pferd und einen esel, habe natürlich auch eine Weide...
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  • unterstand nicht erlaubt? Beitrag #1
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tequila80

Guest
hallo, ich habe ein sehr roßes problem und hoffe ihr könnt mir helfen. ich habe ein Pferd und einen esel, habe natürlich auch eine Weide gepachtet, aber jetzt kommts, haben auf der weide einen unterstand für die Tiere gebaut( sind beide an unterstad gewöhnt) aber jetzt haben wir totale probleme mit dem Bauamt der unterstand muß weg!!!ich bekomme auch keine Baugenehmigung für einen neuen unterstand und darf nochnichtmal ne fahrbareweidehütte darauf setzten. Ist das rechtens, meine tiere haben kein dach über dem kopf und das bei dem wetter??? ich suche dringend nen anderen stall aber mit esel will mich keiner!!! wenn ihr mir helfen könnt BITTE ich freue mich über jeden grashalm den ich zu fassen kriege.
Wenn ihr eine idee habt wie ich doch noch nen unterstand wieder auf diese Weide bekomme oder nen anderen stall in aussicht habt dann bitte melden
DANKE:cry:
 
  • unterstand nicht erlaubt? Beitrag #2
Da hast du leider Pech.. Selbst bei so einem "Schuppen" braucht man eine Genehmigung =/
Steht das Pferd denn allein mit dem Esel auf der Weide? Oder noch andre Pferde?

Wo wohnst du denn?
 
  • unterstand nicht erlaubt? Beitrag #3
Tja, das ist ein ernstes Problem!
Mit dem Bauamt ist nicht zu spaßen...
Ich kenne leider die Bestimmungen nicht, aber ich kann dir nur raten vorerst dem Amt folge zu leisten. Sonst könnte ein Ordnungsgeld drohen und das kann sehr teuer werden.

Es wäre wichtig zu wissen wo du wohnst. Habe einen Artikel auf der Seite der Landwirtsschaftskammer NRW gefunden, indem ganz interessante Sachen stehen:

Aber das sind Bestimmungen in NRW. Bei dir zu Hause könnte das anders sein, also in welchem Bundesland wohnst du?

LG
 
  • unterstand nicht erlaubt? Beitrag #4
danke für eure antworten, ich wohne in nrw in ottrop um genau zusein, und ja es stehen nur mein pferd und mein esel auf der weide
danke nochmal
 
  • unterstand nicht erlaubt? Beitrag #5
Hmm, vielleicht gibt es ja ein Hintertürchen. Vielleicht könnte der Verpächter den Antrag stellen und du übernimmst die Kosten. Hast du den Verpächter schon mal auf das Problem angesprochen? Wenn er einen Landwirtschaftlichen Betrieb hat, kommt er leichter an die Genehmigung, wenn ich den Artikel richtig gelesen habe.

Mit welcher Begründung wurde dein Antrag denn abgelehnt?
 
  • unterstand nicht erlaubt? Beitrag #6
hallo

hatten genau das gleiche.
bis wir drum gekämpft haben unalle anforderung gerecht geworden sind.

und? unsere pferde stehen im regen draussen, der stal wird nur bei sonne genutzt, lach.
 
  • unterstand nicht erlaubt? Beitrag #7
habe natürlich mit meiner verpächterin über das problem gesprochenund sie hat sich auch am bauamt für uns eingesetzt, aber sie hat keine landwirtschaft mehr, ist damit also auch nicht "priviligiert".
wie habt ihr denn eure genehmigung bekommen burani? mein pferd ist ein wenig verwöhnt, sie brauch den untzerstand und mein esel leider auch denn esel sind sehr wasserscheu und vertragen den dauerregen nicht wirklich gut.
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(Neuer Post des gleichen Users unten angefügt)
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der antrag wurde mit der begründung abgelehnt das ich ein "privatmann" bin, nur landwirte würden eine genehmignug bekommen, darauf habe ich auch nach ner fahrbaren weidehütte gefragt, was auch abgelehnt wurde. Dann habe ich angesprochen das rings um meine weide und in der ganzen gegend überall unterstände und fahrbare weidehütten stehen, darauf wurde mir gesagt " wo kein kläger da kein richter". Ich habe mit dem herrn vom Bauamtgesprochen und sagte ihm das ich dann ärger mit dem tierschutz und dem väterinäramt bekommen kann darauf kam die aussage das das mein problem sei. Ich weiß zur zeit echt nicht weiter, ich arbeite zur zeit mit outdoordecken damit meine beiden wenigsten trocken sind, aber wie gesagt mit nem esel bekommt man leider kaum ne box zur miete und wenn dann sind die fast unbezahlbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • unterstand nicht erlaubt? Beitrag #8
Tja, also ehrlich gesagt weiß ich da auch nicht weiter. Sorry!
Da muß wohl ein Fachmann für Baurecht her. Es kann ja nicht sein, dass NUR Landwirte diese Genehmigung bekommen und dass der Tierschutz völlig außen vor bleibt. *grübel
Sonst bleibt wohl nur eine andere Wiese zu pachten, die schon einen Unterstand hat. Ok, das ist auch nicht einfach, wenn nicht sogar unmöglich. Oder du zäunst einen Zugang zu einem vorhanden Unterstand ab, den du vielleicht nutzen darfst, was natürlich nur geht, wenn es auf einer angrenzenden Wiese einen Unterstand gibt.
Man, das ist echt eine verfahrene Situation!

Ich wünsch dir ganz viel Glück und hoffe, dass hier noch jemand einen Geistesblitz hat!
Wäre schön, wenn du uns auf dem laufenden hälst.

LG
 
  • unterstand nicht erlaubt? Beitrag #9
Hallo Tequila,

die einzige mir praktikabel erscheinende Möglichkeit wäre, ein Gewerbe mit "Landwirtschaft im Nebenerwerb" anzumelden.
Wenn man fragt weshalb gibst Du an, dass Du Fohlenaufzucht betreiben möchest :mrgreen:

Mit dieser Gewerbeanmeldung fällst Du unter § 65 BauO NRW; Gebäude bis zu 4,0 m Firsthöhe, die nur zum vorübergehenden Schutz von Pflanzen und Tiere bestimmt sind und die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches) dienen, sind demnach nicht genehmigungspflichtig.

Es gibt Ausnahmen, bei denen auch auf Flächen, welche von Privatpersonen gepachtet werden, genehmigungsfreie Schutzhütten erreichtet werden dürfen. Hierzu muß festgestellt werden, dass die gepachtete Fläche nur in Verbindung mit Pferdehaltung erhalten und gepflegt werden kann. Wenn sich da aber ein Amtsträger querstellt, wird das teuer ... Gutachten versus Gegengutachten usw usw usw ...

Es ist übrigens ein Trugschluß wenn man annimmt, dass auf Flächen, die von Voll- oder Nebenerwerbslandwirten an Privatpersonen verpachtet werden, ohne weiteres eine Schutzhütte errichtet werden darf.
Mit der Verpachtung an Privatpersonen entfällt nämlich der Status als so genannter "Privilegierter" (nicht lachen, heißt wirklich so).

Herzliche Grüße

Mat
 
  • unterstand nicht erlaubt? Beitrag #10
Vielen lieben Dank füre eure tippa und anteilnahme schon mal vorweg, war heute beim rechtsanwalt um mich dort mal "schlau" zu machen. Der hatt sofort in seine "tollen" bücher geschaut und siehe da er hat was gefunden, demnach darf ich für die Tiere einen unterstand bauen der ein Innenvolumen von 30qm nicht überschreitet und das ohne genehmigung und auch im aussenbereich. habe aber auch gestern einen Stall für meine beiden bzw. eine box bekommen muß dann zwar erstmal morgens mit beiden nen km laufen aber sie stehen trocken und werden nicht durch den stendigen regen krank. wie schon gesagt ich danke euch vielmals ihr habt mir sehr geholfen und das bauamt kann mir nichts mehr. DANKE!!!
 
  • unterstand nicht erlaubt? Beitrag #11
Das ist toll!!

Sowas hört man doch gerne!
 
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