also sie hat uns den Hund als Rassehund verkauft. Er ist aber kein Rassehund.
Was ist denn für dich ein „Rassehund“?
„Rasse“ ist ein umgangssprachlicher Begriff und kein wissenschaftlicher. Demnach kann ich mir nicht vorstellen, dass der Begriff vor Gericht besonders viel Bedeutung hat, weil es gar keine allgemein gültige Definition gibt.
Die Züchterin wusste, dass ich einen eingetragenen Hund wolte
Wie die anderen schon erwähnt haben, ist der Hund doch „eingetragen“ nur nicht beim größten Verein. Wenn du unter dem Namen eines bestimmten Vereins züchten wolltest, dann ist es doch klar, dass du dir einen Hund von eben diesem Verein holen musst.
ich meine wer zahlt schon 1200,- für einen Mischling?!
In gewisser Weise finde ich es schade, dass man den Wert eines Lebewesens nach seinem Prestige-Level bemisst. Denn was macht den Rassehund „besser“ oder „wertiger“ als einen Mischling?
Höchstens die Tatsache, dass man eben mit der Zucht eines „Rassehundes“ entsprechend Kohle machen kann, je nachdem in welchem Verein man züchtet.
Die Kosten für den Zuchtaufwand (die den Welpenpreis ja auch ein stückweit rechtfertigen) sind für einen „Mischling“ im übrigen auch nicht niedriger als für einen „Rassehund“ wenn man bereit ist alle nötigen Ausgaben zu tätigen.
Solang aber kein offizieller Verein sagt "OK, das ist eine Rasse".. ist es kein rassehund.
„Offiziell“ ist jeder ordentlich eingetragene Verein, egal wie groß er ist.
Das die größten Vereine das Sagen haben liegt nur daran dass sie am meisten Geld haben, nicht daran dass sie am meisten Recht haben
Anyway, ich sehe auch keinen Grund für eine Anzeige gegen die Züchterin deines Hundes, kann mir auch nicht vorstellen dass da irgendwelche Chancen vor Gericht bestehen würden.
Ich vergleiche deinen Fall mal mit einem Beispiel (bestimmt hinkt es hier und da, aber ich bin ja auch kein Jurist

)
[VERSTECK]Die ganze Sache ist ungefähr so, als wenn du in den Laden gehst und den Verkäufer informierst, dass du ein Kissen bei ihm kaufen möchtest. Er zeigt dir ein hübsches Rotes und du kaufst es freudestrahlend.
Zuhause stellst du fest, dass eigentlich nur ein blaues Kissen zu deinem Sofa passt. Nun rennst du wutendbrannt zum Verkäufer und verlangst die Rücknahme, weil er dir ein falsches Kissen verkauft hat.
Ergebnis: Der Verkäufer müsste das Kissen nicht zurücknehmen, er hat einwandfreie Ware geliefert, die du vor Ort akzeptiert und gekauft hast. Ein gesetzliches Recht auf Umtausch gibt es bei fehlerfreier Ware nicht. Das du später festgestellt hast, dass du doch ein blaues Kissen wolltest statt einem roten ist dann dein Problem

[/VERSTECK]