Hunde besitzerrecht

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  • Hunde besitzerrecht Beitrag #1
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eukalyptusbonbon

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Hallo

Ich brauche eure Hilfe es geht um meine 4 jährige Hündin ich habe Angst das ich sie nicht Wiederbekomme

Sie kam vor 4 jahren auf die welt von der hündin meiner ehemaligen schwiegereltern so da sind wir bei ehemalig ich bin seit ein paar Wochen wieder Single meine süße hat die letzten 4 jahre bei mir gelebt Es gibt also keinen Kaufvertrag weil es ja wie schon erläutert eine Private geburt war ich muss auch zu meiner schande gestehen das ich sie nicht bei der gemeinde angemeldet hatte also keine Hundesteuern gezahlt .
Ich habe zwar den Tierausweis von Tasso da stehen meine Daten drin aber hilft das ??? meine Hündin ist jetzt seit 2 Wochen wieder bei meinen ehemaligen Schwiegereltern weil ich mich jetzt erstmal wieder nach einer neuen Wohnung umsehen muss und wenn ich die habe würde ich sie wieder holen aber ich die Angst das meine ehemaligen schwiegereltern mir sie nicht wieder geben sie haben eben sowas auch schon angedeutet ...
Sie haben immer gequatscht der hund wäre mir nur geliehen und sie die Besitzer aber der Hund ist auf mich bezogen und die 4 jahre bei mir gelebt
mich interessiert wie die rechtliche Grundlage ist für mich ist es definitiv mein Hund sie liebt mich und ich liebe sie über alles

Kann ich sie wenn ich eine neue Wohnung habe sie wieder abholen ???

BITTE HELFT MIR ICH MEIN BABY NICHT VERLIEREN !!!!!!!!
 
  • Hunde besitzerrecht Beitrag #2
Öhm, deine Schwiegereltern werden ja wahrscheinlich genau so wenig schriftlich haben wie du.

Geh´zur Gemeinde, melde sie an, schließe eine Haftpflichtversicherung ab und tadaaa :)
 
  • Hunde besitzerrecht Beitrag #3
ehemalig bitte ja ;);)
die haben nichts schriftliches .....
echt so einfach ????
 
  • Hunde besitzerrecht Beitrag #4
Naja, hättest du das alles schon vorher gehabt könntne sie dir ja auch nichts;) Musst jetzt eben nur sehen, dass du das alles schnell erledigst:)
Zumindest wäre mir nicht bekannt, dass man ohne rechtlichen Nachweis da irgendwelche Besitzansprüche geltend machen könnte.

Aber da meldet sich ja vllt. nochmal jmd., der da genauer Bescheid weiß;)
 
  • Hunde besitzerrecht Beitrag #5
Ich danke dir auf jeden Fall
 
  • Hunde besitzerrecht Beitrag #6
Bei der Gemeinde anmelden würde ich den Hund auch so schnell wie möglich.

Wie schaut es denn mit dem Impfausweis aus.
Da sollte ja auch Dein Name drin stehen ;)
 
  • Hunde besitzerrecht Beitrag #7
ja im Impfausweis steht auch mein Name drin der ist aber auch bei meinen ehemaligen schwiegereltern falls was mit der kleinen ist
 
  • Hunde besitzerrecht Beitrag #8
Dann würde ich mir den Impfausweis doch auch recht bald besorgen sobald du die offizielle Anmeldung abgeschlossen hast;)
 
  • Hunde besitzerrecht Beitrag #9
ja im Impfausweis steht auch mein Name drin der ist aber auch bei meinen ehemaligen schwiegereltern falls was mit der kleinen ist
Ist dein Hund gechippt?
Ich denke auch, Anmelden, Versicherung abschliessen und gut ist.
Dann läuft alles auf dich.

Meinst du, deine Ex-Schwiegies sind so dreist und behalten das Tier einfach? :eusa_think:

Je schneller du das aber jetzt machst mit dem Anmelden, je besser.
 
  • Hunde besitzerrecht Beitrag #10
Ist dein Hund gechippt?
Ich denke auch, Anmelden, Versicherung abschliessen und gut ist.
Dann läuft alles auf dich.

Das ist ein Irrtum, das Abschließen einer Versicherung z. B. rechtfertigt noch keinen Eigentumsanspruch. Entscheidend ist, wem der Hund die letzte Zeit gehörte und ob man dies nachweisen kann. Wenn die beiden verheiratet sind, dann gehört der Hund beiden Eheleuten.

Wenn die Schwiegereltern den Hund nicht herausgeben, dann muss man auf Herausgabe klagen. Wenn ihr verheiratet seid, dann wird ein Gericht entscheiden, wem der Hund bei der Scheidung zugesprochen wird, wenn ihr euch nicht einigt.

Dass die Schwiegereltern den Hund behalten, geht gar nicht. Er gehört rein rechtlich, Deinem Ehemann und Dir. Ihr beide müsst euch einigen.
 
  • Hunde besitzerrecht Beitrag #11
Der Hund muss Versichert sein, wenn er ihn anmelden will. :eusa_shhh:
Daher muss er eine Versicherung für das Tier haben und der Hund muss gechippt sein.

Das ist der erste gang.

Nun, da es hier zwischen "Ex-Schwiegies"und "Ihm" geht, gehe ich einfach davon aus, das SIE kein Interesse an dem Hund hat.
Sollte sie das haben, sieht das ganze anders aus.
Wir gehen hier aber davon aus, das die Schwiegereltern interesse am Tier haben und nicht die"Ex-Frau". :)

Daher, Hund anmelden, vorher Versichern und hoffen, das er Gechippt ist.
Diese wird in Dresden für die Anmeldung des Hundes gebraucht.
 
  • Hunde besitzerrecht Beitrag #12
Knopfstern, wir schreiben aneinander vorbei.
Gut, Eukalyptusbonbon ist der Mann, das habe ich übersehen.

Bei einem Rechtsstreit um den Hund zählt aber nicht, wer jetzt in einer neu abgeschlossenen Versicherung steht, sondern, wie es vor der Trennung war.

Sonst könnte ich mir ja irgendeinen Hund vor dem Bäckerladen klauen, ihn auf meinen Namen versichern und anmelden und dann gehört der Hund mir?? Nein, man muss im Streitfall schon beweisen, dass einem der Hund gehört.

eukalyptusbonbon, will Deine Ehefrau/Partnerin den Hund denn auch haben oder nur die Schwiegereltern?
 
  • Hunde besitzerrecht Beitrag #13
Soweit ich das jetzt verstanden habe ist der Hund auf niemanden registriert oder angemeldet.

Daher kann man rechtlich nicht nachweisen wem der Hund vorher überhaupt gehört hat.
Er taucht quasi aus dem Nichts auf...zumindest, wenn man nach dem Papier geht.

Da der TE aber im Impfausweis steht haben die Schwiegereltern überhaupt kein Anrecht auf den Hund bzw. könnten nicht nachweisen, dass der Hund jemals ihnen gehört haben könnte.

Zudem hat der TE nicht erwähnt, ob er verheiratet war;)
 
  • Hunde besitzerrecht Beitrag #14
Huhu,

Ich glaube, du Verstehst mich falsch.
Der Hund soll angemeldet werden, dazu braucht er Chipp und Versicherungsnummer.

hier geht es ja nur um ihn und um die EX-Schwiegereltern.
Hier stellt sich auch die Frage, sind die beiden wirklich Verheiratet, oder ist der Name"Schwiegereltern"einfach nur ein Wort, welches genutzt wurde...Ich bin auch nicht Verheiratet, rede aber über meine"Schwiegereltern". ;)
Es geht also nicht um einen Ehe-Partner*bisher*.

Zudem lese ich hier eben EX-Schwiegereltern und nicht"Mein Ex-EhePartner". Daher gehe Ich jetzt davon aus, das es sich hier nur um diese handelt.

Anwälte wollen keinen Rechtsstreit vorm Richter, sie sind sehr darauf aus, das diese "Tier"Geschichten ohne Anwalt und Co. geregelt werden.
Kommt es dennoch zum Gerichtsstreit, wird der Richter schon schauen, welche Papiere vorliegen und wer mit dem Tier mehr zutun hat und wo die Bindung besser ist.
Klar, das er immer noch sagen kann, "Der Hund geht zu ihrer Frau."

Die Ex-SchEltern müssen aber nun auch erst einmal beweisen, das dieser Welpe von ihnen ist.
Da ja gar nichts von denen vorhanden ist.
Das einzige, was es gibt, ist-bisher- der Impfausweis, auf seinen Namen ausgestellt.
 
  • Hunde besitzerrecht Beitrag #15
Soweit ich das jetzt verstanden habe ist der Hund auf niemanden registriert oder angemeldet.

Daher kann man rechtlich nicht nachweisen wem der Hund vorher überhaupt gehört hat.
Er taucht quasi aus dem Nichts auf...zumindest, wenn man nach dem Papier geht.

Das Thema "Wem gehört der Hund nach der Trennung" taucht ja recht häufig auf. Darum gibt es dazu auch Gerichtsurteile.
Man kann z. B. beweisen, dass man für das Futter gesorgt hat, das man beim Tierarzt mit dem Hund war usw.
Vielleicht gibt es auch Zeugen, die bestätigen, dass einer sich überwiegend mit dem Hund beschäftigt hat.

Wenn die Schwiegereltern nun behaupten, der Hund wäre nur geliehen, dann würde ich denen mal eine Rechnung aufstellen für die letzten 4 Jahre, was an Futter ausgegeben wurde, beim Tierarzt usw. Außerdem würde ich Betreuungskosten in Höhe von 10 Euro pro Tag anrechnen.
 
  • Hunde besitzerrecht Beitrag #16
Wenn die Schwiegereltern nun behaupten, der Hund wäre nur geliehen, dann würde ich denen mal eine Rechnung aufstellen für die letzten 4 Jahre, was an Futter ausgegeben wurde, beim Tierarzt usw. Außerdem würde ich Betreuungskosten in Höhe von 10 Euro pro Tag anrechnen.​






Die idee finde ich klasse.
Dann gucken die sich aber so was von um.

Zudem liegen bestimmt einige Tierarztrechnungen vor. Die kann man dann auch mit drauf packen. Und Zubehör, etc.
 
  • Hunde besitzerrecht Beitrag #17
Nach 4 Jahren fällt Dir mal ein das Dein Hund nicht angemeldet ist.( Pfui)
Mein Sohn zahlte sogar von Hartz IV Hundesteuer.
Obwohl wir ihn angeboten haben die Kosten zu übernehmen!

Na egal

mein Rat an Dich zahle die Hundesteuer nach!!
Und zwar die ganzen 4 Jahre, nur so würdest Du in meinen Augen ein Anrecht an den Hund erwerben.
Dann würde ich ein Schriftstück aufsetzen das der Hund nur vorrübergehend bei Deinen Schwiegereltern in Pflege ist.
Natürlich solltest in das Schreiben auch einen Unkosten Beitrag angeben den Du dann auch zahlst!
Das Schreiben natürlich per Einschreiben mit Rückantwort.
So können die Schwiegereltern nicht sagen sie wüßten von nix.
 
  • Hunde besitzerrecht Beitrag #18
Ja der hund ist gechipt
und nein wir waren nicht verheiratet

Ich werde den Hund einfach anmelden die steuern zahlen + Haftplicht etc. und dann hoffe ich mal das alles gut wird .....
 
  • Hunde besitzerrecht Beitrag #19
Hallo,
das ist ja wirklich eine verzwickte Situation...mir tut es immer leid, wenn Zwischenmenschliche Probleme auf dem Rücken der Tiere ausgetragen werden (DU verläßt unsere Tochter und zur Rache nehmen WIR dir jetzt den Hund weg:eusa_doh:)

Ich würde an deiner Stelle 2 Gleisig fahren.
Zunächst - wie schon vorgeschlagen wurde alle Steuern nachzahlen, Hund anmelden...mit allem drum und dran. Und ALLE Quittungen aufheben (für den "zweit Schlag")

Dann besuchst du die Elten von deiner Ex - denn offensichtlich habt ihr ja nach der Trennung noch miteinander gesprochen.

Mach das ganz höflich und nett und erwachsen: Einfach Zähne zusammen beißen und aus Liebe zu dem Hund hingehen....und/ oder um ein Gespräch bitten. Dann ganz ehrlich und aufrichtig um den Hund bitten - durchaus auch auf das Wohl / Zuneigung deines Hundes zu dir aufmerksam machen.

:idea:Um da ganz sicher zu gehen, jetzt lach nicht: präpariere deine Kleidung und Hände...mit leckerem Geruch (du kannst ganz einfach bissel Fleischwurst dran reiben - das riecht dein Hund 100% die Menschen aber nicht) Dert hund wird dir nicht von der Seite weichen...und das sollte den Leuten doch das Herz brechen....

Lass die Differenzen zwischen Dir und deiner Ex möglichst aussen vor...zur Not kannst Du auch was Nettes oder ein Bedauern der Trennung einschieben...(in der Not frißt der Teufel Fliegen).

So - wenn das alles nichts Nutzt...dann kommt der weniger nette "Angriff". Erst dann die Leute damit konfrontieren, daß der Hund auf dich, von dir und über dich angemeldet ist....dann auf die Herausgabe pochen ....ein paar Zeugen aufführen, die bestätigen daß das Tier 4 Jahre bei und mit DIR gelebt hat...naja und dann fängt es an häßlichzu werden...aber darüber sprechen wir wenn es soweit ist.

LG Suno
 
  • Hunde besitzerrecht Beitrag #20
Danke Suno der Vorschlag hört sich gut an....:D:D
 
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