In dem "Übergabevertrag" steht, dass der Hund Eigentum des Vereins bleibt und ich der Halter nach §833BGB werde.
Ist das immer so? Eigentlich wollte ich nicht nur Hundehalter, sondern auch Hundebesitzer sein.
Nicht dass in einem Jahr der Verein kommt und sein "Eigentum" zurück haben will.
Sind solche Verträge üblich und ich mache mir zuviel Gedanken?
Das steht bei mir auch drin. Das Ding bei solchen Verträgen ist, dass sie meist nicht wirklich gültig sein, es darf auch nichts darin festgehalten werden, was nicht rechtens ist.
Du bezahlst hier für den Hund, übernimmst ihn in deine Obhut und hast nach einer gewissen Zeit auch schlicht ein Gewohnheitsrecht an dem Tier. Der Verein kann den Hund also nicht einfach mitnehmen (sofern du ihn nicht aus der Hand gibst, was ich ohne Gerichtsbeschluss sowieso nie empfehlen würde).
Die Vereine machen das, damit sie bei schlechter Haltung o.ä. den Hund zurückholen können bzw. meinen sie zumindest, ihn so eher zurück zu bekommen, weil er ja noch »in ihrem Besitz« ist. Schlussendlich ist die Übernahme eines Hundes aber immer ein Verkauf, egal wie viele Rechte der Verein sich da über den Vertrag sichern möchte.
§833 besagt übrigens nichts weiter, als dass du für Schäden haftbar bist, die der Hund verursacht:
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
http://dejure.org/gesetze/BGB/833.html
Hier wird der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz, den die Orga hier versucht zu machen, ganz nett beschrieben:
Klaus hat Sabine sein Fahrrad geliehen. Klaus bleibt der Eigentümer des Fahrrades und Sabine die momentane Besitzerin.
http://wizard.webquests.ch/dkv.html?page=25102
Das klingt ja erstmal nett und logisch, aber hier ist von einer Leihe die Rede. Darauf will die Orga im Endeffekt auch raus: Du leihst den Hund, sie bleiben aber Eigentümer und haben somit ein Leben lang Rechte an dem Tier.
Ich hab meinen Vertrag gerade nochmal durchgelesen: Da steht allein schon Abgabevertrag, nicht Kaufvertrag drüber, dann wird auf die Formulierung Übernehmer statt Käufer geachtet usw. und trotzdem stehen Dinge drin, die du vermutlich durchklagen und dennoch verlieren könntest (seitens des Vereins). M.E. ist es im Rahmen eines Kaufvertrages – wenn dieser so ausgeschrieben ist – nicht möglich, ein Eigentumsrecht beim Verkäufer zu sichern, denn der Kaufvertrag ist schon per definitionem die Übergabe des Eigentums- und Besitzrechtes, nicht des Besitzrechtes allein. Steht etwas anderes über dem Vertrag wird es schon kniffliger, nur werden auch da Fehler gemacht. Z.B. steht bei mir drin, man wäre mir bei Wegnahme keinen Ersatz schuldig, ich wäre alleine haftbar, hätte Rechte und Pflichten des Eigentümers und ich müsse das Eigentum(!!) zurück geben, wenn ich ihn nicht mehr halten kann. Da werden Rechte und Pflichten von Eigentümer und Besitzer wild durcheinander gemischt, z.B. MUSS der Eigentümer Ersatz leisten (teils mit Zins), ansonsten hat er kein Wegnahmerecht mehr. Das ist auch gar nicht so einfach, wie man meint, hab mich gerade durch gefühlte 1000 Paragraphen des BGB gewühlt und ein paar Notarseiten gelesen. Z.B. reicht für den Übergang des Eigentumsrechtes schon das beiderseitige Einverständnis, von dem du ja sagen könntest, du hast es beim KAUF vorausgesetzt, denn ein Kauf ist immer die Übergabe von Eigentumsrechten. Und genaue Formulierungen sind ebenso wichtig, denn meinen können die viel, wenn sie den Fehler machen, mich in einem Parapgraphen als Eigentümer zu bezeichnen kannst du da schon streiten, selbst wenn der Verein dann sagt »da war Besitzer gemeint«.
Wenn es watschelt wie eine Ente und quakt wie eine Ente ist es auch eine Ente – will heißen: Wenn ich Rechte und Pflichten eines Eigentümers habe und eine einmalige Summe für den Erwerb des Eigentums bezahlt und einen Kaufvertrag darüber abgeschlossen habe bin ich auch Eigentümer, egal was die sein oder festlegen wollen. Ein Mittelklasseanwalt könnte den Vertrag vermutlich in der Luft zerpflücken. Sicher kommt es einem befremdlich vor, wenn der Verein sich den Hund im Eigentum behalten will, aber 1) zweifle ich da an der Gültigkeit, 2) kommt es stark drauf an, was noch in dem Vertrag steht (z.B. bezeichnen sie einmal sich als Eigentümer, einmal dich, wie bei mir), 3) kann dir auch mit Vertrag keiner einfach so einen Hund wegnehmen, wenn er keinen Gerichtsbeschluss hat und dann ist der Verein erst einmal in der Beweispflicht, dass er a) das Recht dazu hat und b) du gegen den Vertrag verstoßen hast.
Von dem her würde ich mir da an deiner Stelle keine Sorgen machen. Man kann nicht einfach alles in einen Vertrag schreiben und es dann als gültig und beschlossen betrachten.