Trotz Schutzvertrag verbot weiter verschenkt.

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  • Trotz Schutzvertrag verbot weiter verschenkt. Beitrag #1
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MariaYO

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Hallo ihr Lieben,

Habe mal eine Frage an euch.

Ich habe im März 2013 von einer Freundin den Hund zum vermittel übernommen. Da sie für unbestimmte zeit wegen Psychischer erkrankung ins Krankenhaus musste.

Habe dann ein super neues zuhause gefunden, mit Garten u.s.w Hab ich Gedacht
Beziungsweise ich hab es auch gesehen.

Naja, ich habe den Cooper dann mit Schutzvertrag abgegeben.
War auch öfters da, und war eig. ziemlich zufrieden.

Bis ich dann durch einen Zufall hörte das Cooper an Dritte weiter gegeben wurde.

Jetzt kommt meine Frage, Dürfen die das überhaupt ?

obwohl im Schutzvertrag steht :

Das Tier darf auf keinen fall ohne Zustimmng des vorbesitzers weitergegeben oder in ein Tierheim gebracht werden !


Oder hab ich da garkein Recht drauf weil im vertrag steht:

Der Eigentum des o.g. Tieres geht an : Herr XY am XY über.


Jetzt seit ihr Gefragt, ich weiß leider nichts in dem Punkt

Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Trotz Schutzvertrag verbot weiter verschenkt. Beitrag #2
Hallo Maria,

Das Tier darf definitiv nicht weitergegeben werden.

In unserem Schutzvertrag steht es auch schwarz auf Weiss.

Wenn wir Micky nicht mehr haben wollten, müssten wir die Züchter kontaktieren und die würden Micky wieder bei sich aufnehmen.
Gegebenenfalls würde ich Dir raten, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Der Schutzvertrag ist ja dazu da, um solchen "Machenschaften" entgegenzuwirken.

L.G.
 
  • Trotz Schutzvertrag verbot weiter verschenkt. Beitrag #3
Danke für deine Antwort.
Ich schau schon die ganze zeit im internet rum und da sagen alle, wenn der titel *eigentümer* überschrieben ist, ist eig. egal was im Schutzvertrag steht.
Der vertrag soll nur abschrecken aber hat gar keine kraft ?!
 
  • Trotz Schutzvertrag verbot weiter verschenkt. Beitrag #4
Vielleicht redest du erst mal mit dem, der den Hund weitergegeben hat? Gab es vielleicht einen Grund? Jedenfalls muss das, was im Vertrag steht eingehalten werden.
 
  • Trotz Schutzvertrag verbot weiter verschenkt. Beitrag #5
Ans Telefon wird leider nicht gegangen. :(20140208_201348.jpg20140208_201448.jpg



Da ist einmal der vertrag.
 
  • Trotz Schutzvertrag verbot weiter verschenkt. Beitrag #6
Haben sie deine Nummer? Dann können sie ja theoretisch sehen, dass du anrufst und extra nicht rangehen?

Seit wann probierst du anzurufen? Sonst könntest du es auch mal vom Handy probieren, dann erscheint deine Nummer nicht;)
 
  • Trotz Schutzvertrag verbot weiter verschenkt. Beitrag #7
Habe schon alles versucht. Stand auch schon vor der tür. :evil:
 
  • Trotz Schutzvertrag verbot weiter verschenkt. Beitrag #8
Huhu,

tut mir leid, aber über das Eigentum ist eigentlich alles klar. Es wird unterschieden zwischen Eigentum und Besitz. Eigentümer ist der, der die Rechte an der Sache hat, Besitzer kann auch jemand sein, der die Sache nur mietet. In vielen Schutverträgen wird versucht, sich seitens des Vermittlers das Eigentumsrecht zu sichern und nur das Besitzrecht übergehen zu lassen, um sich genau solche Rücknahmerechte zu sichern, wie du sie nun bräuchtest. Ich wage aber selbst dann zu bezweifeln, dass man da noch irgendwelche Rechte hat. Wenn die Pflichten des Eigentümers auf einen übergehen ist das gleichbedeutend mit dem Übergang des Eigentums. Außerdem gibt es auch noch ein Gewohnheitsrecht.
Interessant wird es erst, wenn Vertragsstrafen vereinbart werden. Allerdings gelten zwei Dinge: Nur worüber wirklich verhandelt wurde darf in den Vertrag, also es darf nicht einfach was beschlossen werden, was man dann unterschreiben muss, und der Vertrag darf die Partei, die ihn nicht verfasst hat, nicht benachteiligen.

Ab davon klingt das zwar alles bescheiden, aber auch sonst: Willst du das wirklich durchklagen? Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuh und kein Anwalt wird hier zum Prozess raten, wenn dann nur für viel Geld.
Ich will damit sagen, dass ich mich nicht zu sehr auf die rechtliche Seite versteifen würde. Man macht so einen Vertrag, um sich gegen sowas abzusichern, aber der ist eben auch immer nur so stark wie der Wille beider Parteien, ihn einzuhalten.

Ich würde einfach nochmal versuchen, mit ihnen zu reden, erfragen, warum der Hund abgegeben wurde und wohin. Allerdings ruhig, sonst erreichst du gar nichts. Wie oft hast du denn versucht anzurufen bzw. wie hast du dich verhalten, als du vor der Türe standest?
 
  • Trotz Schutzvertrag verbot weiter verschenkt. Beitrag #9
Danke für deine Antwort.
Also da der Eigentum übergegangen ist hab ich keine rechte mehr. also das was im vertrag steht ist dann nichtig ?

Ich bin eine Sehr gelassene person. Nur leider wurde die tür gar nicht erst aufgemacht :?
 
  • Trotz Schutzvertrag verbot weiter verschenkt. Beitrag #10
Vielleicht waren sie gerade auch nicht da?
 
  • Trotz Schutzvertrag verbot weiter verschenkt. Beitrag #11
Ich hab alles versucht, angerufen bekannt und unbekannt. war bei denen und die waren 100% zuhause.

Haben eben mit einer Anwältin für Tierrecht Telefoniert. und die sagte egal was im Schutzvertrag steht es ist unwirksam !
sobald der Eigentum überschrieben ist.

Trotzdem dank ich euch.
 
  • Trotz Schutzvertrag verbot weiter verschenkt. Beitrag #12
Haben eben mit einer Anwältin für Tierrecht Telefoniert. und die sagte egal was im Schutzvertrag steht es ist unwirksam !
sobald der Eigentum überschrieben ist.
'
So ganz kann es nicht stimmen, da ja auch bei ganz normalen Kaufverträgen (und nichts anderes sind Schutzverträge in der Regel, zumindest rein rechtlich betrachtet) Vertragsbedingungen ausgehandelt werden können (man überlege nur wie viele Vertragsbedingungen teilweise in Kaufverträgen von Häusern stehen).

In deinem Vertrag ist keine Vertragsstrafe vereinbart (also eine "Bei Nichtbeachtung droht ....." Klausel), das macht es zusätzlich schwer. Denn selbst wenn "Keine Weitergabe an Dritte" eine rechtlich zulässige Klausel in Kauf(Schutz)verträgen sein sollte, gibt es jetzt dennoch keine Grundlage für eine Klage, da ja im Vertrag nicht festgehalten ist wodrauf du überhaupt klagen wollen würdest.

Aber selbst wenn du klagen könntest/wolltest wäre ja dann immer noch damit zu rechnen, dass die Bearbeitung des Falles im schlimmsten Fall Jahre in Anspruch nehmen kann.
Bis dahin kann der Hund gottweißwo sein.

Ich sehe es deswegen wie Mischling und denke so ein Vertrag ist immer nur so gut wie der Willen der Unterzeichnenden ihn auch einzuhalten.
Leider muss man mit sowas immer rechnen wenn man ein Tier abgibt.
 
  • Trotz Schutzvertrag verbot weiter verschenkt. Beitrag #13
Du hast den Hund verkauft.
im Vertrag steht " Das Eigentum ... GEHT AN" also habt Ihr keine Rechte mehr.
ich kann mein Auto auch nicht nach 4 Wochen zurückverlangen ;)

Eigendlich sind auch alle Schtuzverträge von Tierheimen ect hinfällig ... verkauft ist verkauft
 
  • Trotz Schutzvertrag verbot weiter verschenkt. Beitrag #14
Die Familie ist nicht aufzufinden und nicht zu erreichen. Außerdem ist der Hund bei anderen Leuten. Sicher, dass sie nicht einfach verreist sind? Wer hat dir denn gesagt, dass sie den hund weiter gegeben hätten?
 
  • Trotz Schutzvertrag verbot weiter verschenkt. Beitrag #15
Der Schutzvertrag ist strenggenommen nicht die Tinte wert die auf ihm steht.Wenn das Tier veräußert wurde, ist der Käufer Eigentümer und fertig. Im Grunde ist der SV wirklich nur zur Abschreckung dienlich ...
LG
 
  • Trotz Schutzvertrag verbot weiter verschenkt. Beitrag #16
Das einzige was eventuell geklappt hätte wäre ein Vorkaufsrecht und selbst das hat "Lücken" und muss sehr genau formuliert sein.
In dem Fall sehe ich keinerlei Recht auf deiner Seite (außer vielleicht dem moralischen, aber das wird dir nichts bringen).
Off-Topic
Und wie hier viele schon angemerkt haben: Solche Verträge sind selten mehr als "Einschüchterungen". Man muss Tiere aus dem Tierheim nicht kastrieren, egal was im Vertrag steht, man muss niemanden in die Wohnung lassen zum Kontrollieren, man darf nicht Futter oder Haltung vorschreiben etc.
Selbst wenn versucht wird dem Käufer das Tier sozusagen nur zu verleihen hat man kaum eine Chance, da Geld gezahlt wurde und man davon ausgeht, dass man das Tier dann auch besitzt - egal was im Vertrag steht - gibt dahingehend aber verschiedene Urteile. Vor Gericht sieht es eben so aus: Bezahle ich ein Kaufpreis und unterhalte das Tier vollkommen, dann ist es meins und ich kann damit tun was ich will, egal was "schwarz auf weiß" steht (bis eben auf das Vorkaufsrecht und die Haltung nach Tierschutzgesetz). Andersherum: Wenn das Tierheim darauf besteht, dass man nicht Besitzer ist, sondern das Tier nur "leiht", dann darf man auch alle Kosten wie von Operationen etc. dem Tierheim in Rechnung stellen - auch unabhängig davon was im Vertrag steht. Tierheime versuchen gerne den "Käufer" alles bezahlen zu lassen inkl. einem "Kaufpreis", auch freundlich gerne als "Schutzgebühr" bezeichnet, aber wollen trotzdem die Rechte am Tier behalten. Das funktioniert so aber nicht.
 
  • Trotz Schutzvertrag verbot weiter verschenkt. Beitrag #17
Man kann jemanden nicht untersagen, dass er sein Eigentum weiterverkauft. Du kannst auch niemanden vorschreiben, wie er sein Eigentum behandeln muss. Dieser "Schutzvertrag" hat keinen rechtlichen Bestand.
 
  • Trotz Schutzvertrag verbot weiter verschenkt. Beitrag #18
Man kann jemanden nicht untersagen, dass er sein Eigentum weiterverkauft.
Wie gesagt kann man aber jemanden theoretisch vorschreiben, dass er das Eigentum dann zuerst zu dem Preis, der im gezahlt werden würde, dem vorherigen Besitzer anzubieten hat. Dieser hat dann "Vorkaufsrecht", was man durchaus durchsetzen kann und was auch in vielen Kaufverträgen bei Tieren (hauptsächlich aber von Züchtern mit Hilfe von Anwälten und nicht von Organisationen) so aufgenommen ist.
Allerdings wurde das hier in diesem Fall ja (leider) nicht benutzt. :?
 
  • Trotz Schutzvertrag verbot weiter verschenkt. Beitrag #19
Das ist ein vertraglichgeregeltes Vorkaufsrecht und hat nichts damit zu tun, dass ich jemanden vertraglich verbieten will, sein eigenes Eigentum zu verkaufen.
 
  • Trotz Schutzvertrag verbot weiter verschenkt. Beitrag #20
Hab ich doch gesagt. :eusa_think:
 
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