Welpe muss Steuern für "Kampfhund" zahlen!?!?

Diskutiere Welpe muss Steuern für "Kampfhund" zahlen!?!? im Hunde Haltung Forum im Bereich Hunde Forum; Hallo, ich habe seid knapp 2Wochen eine Rottweiler Hündin! Bei mir im Landkreis ist es Vorschrift einen Hund innerhalb von zwei Wochen anzumelden...
  • Welpe muss Steuern für "Kampfhund" zahlen!?!? Beitrag #1
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Steacy

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Hallo,
ich habe seid knapp 2Wochen eine Rottweiler Hündin! Bei mir im Landkreis ist es Vorschrift einen Hund innerhalb von zwei Wochen anzumelden, hab ich vor 2Tagen getan!
Der Rottweiler zählt auch hier zur Kategorie „Kampfhund“ (war mir bewusst)!
Ein Hund wird hier mit 108,00€ berechnet, ein Kampfhund mit 648,00€!


Der Mitarbeiter meinte das mein Hund, bis zum Wesenstest, mit einer 95% Wahrscheinlichkeit als Kampfhund versteuert wird, das aber nach einem bestandenen Negativgutachten mein Hund dann als „normaler Hund“ versteuert wird.
Ein Negativgutachten kann wohl ab dem 15. Lebensmonat gemacht werden!?


Was ich nicht verstehe ist das ein Welpe als Kampfhund geführt wird und ein Negativgutachten dies erst widerlegen kann....ein Welpe!!!


Hat diesbezüglich jemand Erfahrung oder Tipp's ob man dagegen vorgehen kann!?

MfG
 
  • Welpe muss Steuern für "Kampfhund" zahlen!?!? Beitrag #2
Glaub nicht das man dagegen vorgehen kann, ist ebenso das man für einen Hund dieser Rasse mehr zahlen muss. Dachte dir war das bewusst und nun willste gegen die Kosten angehen? :eusa_think:
 
  • Welpe muss Steuern für "Kampfhund" zahlen!?!? Beitrag #3
Hi,

ein Bekannter von mir wohnt in Brandenburg, der hat sich ebenfalls einen Rottweilerwelpen geholt und vom Ordnungsamt folgendes zu hören bekommen:

- Maulkorb und Leinenpflicht ab der 8. Woche - da Kategorie 2 Hund

- Wesenstest mit Vollendung des 1. Lebensjahres möglich

Er hat sich natürlich nicht an den Maulkorbzwang gehalten, (Welpe und Maulkorb, :eusa_doh:) und selbst in der Stadt hat ihn keiner darauf angesprochen. An den Leinenzwang hat er sich teilweise gehalten - sprich, Stadt, Straße, etc. war die Leine drann und da wo man auch jeden anderen Hund laufen lassen würde, lief seiner auch frei.

Mit einem Jahr hat der Hund dann den Wesenstest gemacht, mit Bravour bestanden und hatte dann offiziell die Maulkorb- und Leinenbefreiung. Er hat dann so ne tolle Plakete bekommen, die er immer mit sich führen mußte um es zu beweisen. Natürlich wurde der Hund nicht von der allgemeinen Leinenpflicht - die ja in Brandenburg förmlich überall ist :roll:- befreit.

Du wirst gegen die Einstufung nichts machen können, dem Staat ist egal wie alt dein "Kampfhund" ist. Leider. :(

Lg Demona
 
  • Welpe muss Steuern für "Kampfhund" zahlen!?!? Beitrag #4
Nach einem Negativgutachten brauch ich keine "Kampfhundsteuer" bezahlen!!....jeder normal Sozialisierte Hund besteht diesen, von daher hab ich mir keine Gedanken gemacht über Kampfhundsteuer!
Wenn's später dazu kommt und sie den Wesenstest nicht besteht würde ich das Geld bezahlen.
Worum es mir jetzt geht ist das ein Welpen als Kampfhund geführt wird ohne die Möglichkeit das Gegenteil zu beweisen, erst ab dem 15.Lebensmonat!
Wieso erst da oder wieso wird er nicht bis dato als "normaler Hund" gesehen?
 
  • Welpe muss Steuern für "Kampfhund" zahlen!?!? Beitrag #5
Weil er schlicht und einfach als Rottweiler geboren wurde.

Das Gesetz ist eindeutig, alle Hunde der Kategorie 2 sind immer als gefährlich eingestuft, egal wie alt, welches GEschlecht, kastriert, usw. völlig egal. DU mußt beweisen, dass dein Hund NICHT gefährlich ist. Und da hat das GEsetz festgelegt, dass ein Wesenstest erst ab einem bestimmten Altern aussagekräftig ist und bis dahin gilt der Hund als "Gefährlich"

Sprich, der Staat muß nicht nachweisen, dass dein Hund gefährlich ist, DU mußt das Gegenteil beweisen und das kannst/darfst du erst mit 12 Monaten. Punkt.

Und solange gilt dein Hund als Listenhund der Kategorie 2 und hat die entsprechenden Auflagen.

Lg Demona
 
  • Welpe muss Steuern für "Kampfhund" zahlen!?!? Beitrag #6
@demona
du hast völlig recht aber das waren meine Gedanken. Ich werde sicher die Kampfhundesteuer bezahlen müssen aber hätte ja auch sein können das hier schon jemand diesbezüglich andere Erfahrungen hat!
 
  • Welpe muss Steuern für "Kampfhund" zahlen!?!? Beitrag #7
Ich versteh deinen Unmut aber so sind leider die Gesetze. Und jeder, der seinen Hund mit der richtigen Rasse angemeldet hat, wird die gleichen oder sehr ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Außer er hatte plötzlich einen Boxer-Mix, oder einen Labrador-Mix. Oder der Hund wurde "schwarz" gehalten und erst zum Wesenstest angemeldet.

Aber jede verantwortungsvolle Hundebesitzer muss sich mit den Behörden rumschlagen und mit einem Kampfwelpen.

Wobei, ganz ehrlich, ich würde es wie mein Bekannter halten. Kein Maulkorb und Leine nur da, wo ich jeden anderen Hund auch anleinen würde.

Aber hey, lass dir deswegen nicht den Spaß an deinem neuen Familienmitglied nehmen. :D

Lg Demona
 
  • Welpe muss Steuern für "Kampfhund" zahlen!?!? Beitrag #8
also die Freude oder den Spaß lassen wir uns deswegen ganz sicher nicht mit der Maus nehmen!! ist ja Mittlerweile schon der zweite Rotti, nur damals war noch alles anders:(...
Steuern für einen Hund zu zahlen seh ich ja alles ein aber nicht für einen Welpen der vllt mal ein Kampfhund sein soll;)...wenn ich vor Gericht stehe, zähle ich auch solange Unschuldig bis mir die Schuld bewiesen ist:p...
 
  • Welpe muss Steuern für "Kampfhund" zahlen!?!? Beitrag #9
...wenn ich vor Gericht stehe, zähle ich auch solange Unschuldig bis mir die Schuld bewiesen ist:p...

Und beim "Kampfhund" ist es genau andersrum, der gilt als "Gefährlich" bis seine Ungefährlichkeit bewiesen wurde. :( Ich wohne in Bayern, wir haben ja fast das gleiche Hundegesetz wie Brandenburg aber ganz ehrlich, was im GEsetz steht und was durchgesetzt wird, sind zwei Paar Schuhe. Ich sehe es vorallem beim allgemeinen Leinenzwang - also Rassenunabhängig. Ist zwar bei uns auch überall aber kein SChwein hält sich dran und es interessiert auch keinen.

Aber die Liste hat zumindest hier gewirkt, Kategorie 1 habe ich in Sieben Jahren Bayern erst einen einzigen Hund gesehen - einen Bullterrier ohne Maulkorb, ein bildhübsches und superliebes Tier. Tja, aber egal wie sehr dieser Hund hört, die Leinenbefreiung wird er in BAyern nicht bekommen. :(

Lg Demona
 
  • Welpe muss Steuern für "Kampfhund" zahlen!?!? Beitrag #10
meine damalige Rottidame hatte nie einen Maulkorb gesehen und ne Leine brauchte ich für sie auch nicht! hat sich für nix interesiert..z.b. andere Hunde die sie von der Seite angegkläft haben und von ihren Herrchen bald stranguliert wurden....naja...nach meiner Meinung nach ist kein Hund von Natur aus gefährlich oder bösartig...ich sag immer "wie der Herr so sein Gescherr"


Danke für Eure Antworten!
Ich warte den Einzahlungsbescheid ab und dann werd ich ja sehen,wie die gute Frau entschieden hat.

MfG
 
  • Welpe muss Steuern für "Kampfhund" zahlen!?!? Beitrag #11
Wäre toll wenn du uns auf dem Laufenden halten könntest. :D

Würde mich interessieren ob du wirklich einen Kampfwelpen hast oder ob die sich noch anders entschieden haben.

Lg Demona
 
  • Welpe muss Steuern für "Kampfhund" zahlen!?!? Beitrag #12
mach ich, sobald ich es schwarz auf weiß vor mir habe!:?

MfG
 
  • Welpe muss Steuern für "Kampfhund" zahlen!?!? Beitrag #13
Bei uns ist das mit den Rottis noch anders... Find ich total bescheuert... Ein Rotti, der am 1.1.09 geboren ist, ist doch nicht bösartiger als einer, der nen Tag früher geboren wurde... Und wenn sich ein Wurf über den 31.12. + 1.1. hinzieht? Dann ist Welpe 1 + 2 lieb und Welpe 3 - 4 böse... :roll:
Mal aus der Satzung zitiert:
Rottweiler; dies (Anmerkung von mir: dies = Gefährlichkeit) gilt nicht, soweit Hunde dieser Rasse schon vor dem 31.12.2008 gehalten wurden oder Nachkömmlinge dieser Rasse am 31.12.2008 bereits erzeugt waren und ihre Haltung durch die Halterin oder den Halter bis spätestens 30.06.2009 bei der nach § 16 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden v. 22.03.2003, GVBl I S. 54; zuletzt geändert

durch Verordnung vom 15.10.2010, GVBl I S. 328) in der jeweils geltenden Fassung zuständige Behörde schriftlich anzeigt werden ist.


Quelle: (Seite 3)
 
  • Welpe muss Steuern für "Kampfhund" zahlen!?!? Beitrag #14
Huhu,

ich bin ja wahrlich ein Gegner jeglicher Hundesteuer und besonders den Auflagen für Listenhunde, aber in dem Fall muss ich sagen: Das war von vorneherein klar. In der entsprechenden Verordnung der Stadt, die inzwischen so ziemlich jede Gemeinde auf der Homepage hat, sollte alles zu dem Thema stehen. In eurer Verordnung steht es übrigens auch. Man muss sich das mal so überlegen: Ein Welpe einer anderen Rasse zahlt auch von Anfang an die volle Steuer, warum sollte das bei Listis anders sein? Zumal es eine wunderbare Gelegenheit ist, den Leuten Geld abzuknöpfen, gleichzeitig sollte es aber auch ein Anreiz sein, den Wesenstest abzulegen. Sicher wäre es sinnvoller, die Steuer dann erst ab 15 Monaten hochzusetzen, aber wer glaubt schon, dass sich Gemeinden bis dahin die 600 Euro mehr pro Jahr und Hund entgehen lassen?
Der Test wird auch nur aus dem Grund erst so spät genehmigt, weil ein Welpe/Junghund in einem gewissen Alter zum einen noch völlig unerfahren und auch unsicher sein kann, zum anderen weil sich das Wesen natürlich erst mit der Prägung ausbildet. Dass niemand es schafft, einen zehn Wochen alten Welpen scharf zu machen, sollte klar sein, ebenso kann ich aber auch nicht erwarten, dass der auf Zuruf kommt, wenn ein Jogger kommt. Dementsprechend muss ein Alter festgesetzt werden, in dem der Hund nicht unbedingt anschließend noch eine wesensverändernde Pubertät durchmacht und auch eine Aussage über sein künftiges Wesen getroffen werden kann. Was dann bei diesen Tests teilweise verlangt wird steht wieder auf einem anderen Blatt.

Ich will das keinesfalls verteidigen, ich versuche nur nachzuvollziehen, was hinter der hohen Steuer auf Listi-Welpen steckt.
 
  • Welpe muss Steuern für "Kampfhund" zahlen!?!? Beitrag #15
Off-Topic
Ich bin mir im Übrigen sehr sicher, dass der Hund keine Steuern bezahlen muss, solange er nicht über ein eigenes Einkommen verfügt... ;)
 
  • Welpe muss Steuern für "Kampfhund" zahlen!?!? Beitrag #16
Also sorry, Gesetz ist Gesetz, über die Sache mit der Steuer informiert man sich doch vorher?!

Sei froh, dass du nach bestandenem Wesenstest wieder runtergestuft wirst, bei mir im Heimatdorf geht das nicht, da muss man trotz bestandenem Wesenstest weiterhin 638,00€ zahlen.

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Wieso erst da oder wieso wird er nicht bis dato als "normaler Hund" gesehen?

Weil man einen Welpen in einem Wesenstest nicht testen kann, weil die Persönlichkeit schlichtweg noch nicht ausgereift ist.

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Aber die Liste hat zumindest hier gewirkt, Kategorie 1 habe ich in Sieben Jahren Bayern erst einen einzigen Hund gesehen - einen Bullterrier ohne Maulkorb, ein bildhübsches und superliebes Tier.

Der Bullterrier steht in Bayern als Kategorie 2 Hund und ist in Bayern eigtl. sehr häufig vertreten, der bekommt auch ne Leinenbefreiung bei bestandenem Test - selbst Staffies und Pittis gibt es dort - das sind dann die, die per Gutachten zu irgendwelchen Dogos, CCs etc pp. deklariert wurden ;)
 
  • Welpe muss Steuern für "Kampfhund" zahlen!?!? Beitrag #17
Der Bullterrier steht in Bayern als Kategorie 2 Hund und ist in Bayern eigtl. sehr häufig vertreten, der bekommt auch ne Leinenbefreiung bei bestandenem Test - selbst Staffies und Pittis gibt es dort - das sind dann die, die per Gutachten zu irgendwelchen Dogos, CCs etc pp. deklariert wurden ;)

Ups. :uups: ich dachte, der normale Bullterrier gehört auch zur Kategorie 1, man lernt nie aus. :)

Also ich persönlich habe ansonsten keine "Listenhunde" Kategorie 1 hier getroffen. Oder ich habe sie nicht erkannt und mir wurde die falsche Rasse genannt, kann auch sein. Ich bin da nicht so der Experte was die Unterscheidung der einzelnen Rassen angeht, ich vertrau da mehr oder weniger auf die RAsseangaben der Besitzer und google nur nach wenn mir was total spanisch vorkommt.

Ganz ehrlich, von diesen Gutachten halte ich nichts. Entweder ich lege mir einen Rassehund mit allen Konsequenzen zu oder ich muss halt drauf verzichten. Alles andere finde ich persönlich nicht richtig.

LG Demona
 
  • Welpe muss Steuern für "Kampfhund" zahlen!?!? Beitrag #18
Off-Topic
Ich warte den Einzahlungsbescheid ab und dann werd ich ja sehen,wie die gute Frau entschieden hat.

MfG

Ich kenn mich im Bereich Hundesteuern absolut nicht aus, dennoch bezweifel ich stark, dass die gute Frau die den Bescheid bearbeitet, überhaupt was zu entschieden hat. Sie macht einfach nur ihre Arbeit und führt das aus, was das Gesetz ihr vorgibt und findet es aus persönlicher Sicht vielleicht sogar selbst total bescheuert. Aber das nur am Rande.

Vielleicht gibt es ja auch die Möglichkeit gegen den Bescheid einen Einspruch einzulegen und Aussetzung der Vollzieheung bis zum Wesenstest zu beantragen?

 
  • Welpe muss Steuern für "Kampfhund" zahlen!?!? Beitrag #19
Ganz ehrlich, von diesen Gutachten halte ich nichts. Entweder ich lege mir einen Rassehund mit allen Konsequenzen zu oder ich muss halt drauf verzichten. Alles andere finde ich persönlich nicht richtig.

Da die Hunde zu 99% Mischlinge sind, finde ich die Gutachten sehr vernünftig, denn so bekommt der Hund eine Vermittlungschance.

Wir haben eine Hündin zur Zeit in der Vermittlung, die einem Staff wirklich sehr ähnlich sieht - dank eines Vetamtstierarztes wurde sie aber laut phänotypischem Gutachten als Cane Corso Mischling eingestuft und darf somit in Bayern vermittelt werden. Wäre sie als Staff deklariert worden, würde sie in diesem Bundesland versauern, weil Staff und Pitties in Bayern nicht vermittelt werden dürfen.
Für die Hunde ist es eine reelle Chance.
 
  • Welpe muss Steuern für "Kampfhund" zahlen!?!? Beitrag #20
Da die Hunde zu 99% Mischlinge sind, finde ich die Gutachten sehr vernünftig, denn so bekommt der Hund eine Vermittlungschance.

Wir haben eine Hündin zur Zeit in der Vermittlung, die einem Staff wirklich sehr ähnlich sieht - dank eines Vetamtstierarztes wurde sie aber laut phänotypischem Gutachten als Cane Corso Mischling eingestuft und darf somit in Bayern vermittelt werden. Wäre sie als Staff deklariert worden, würde sie in diesem Bundesland versauern, weil Staff und Pitties in Bayern nicht vermittelt werden dürfen.
Für die Hunde ist es eine reelle Chance.

Das ist wieder etwas anderes, da geht es um Hunde im Tierschutz, die vermittelt werden sollen. Mir ging es um die Mauscheleien, die manche BEsitzer machen und da wird ein reinrassiger Staffordterrierwelpe eben mal als Boxermix angemeldet weil man die Bedingungen nicht erfüllen kann oder will. Das finde ich nicht richtig.

Bei Mischlingen, die im Tierschutz sind, finde ich es auch in Ordnung aber manchmal sagt das eine Amt hüh und das Andere hott. Hat ein USer aus einem andere Forum erlebt: Hund als Englisch-Bulldog-mix aus dem Tierheim geholt, Nachbarn haben sich über den Listenhund beschwert und der zuständige Veterinär hat ihn als Listenhund klassifiziert, Hund weg und wird auch nicht mehr rausgerückt.

Lg Demona
 
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