Pflegestelle- rechtliches?

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  • Pflegestelle- rechtliches? Beitrag #1
Sini

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Hi

Ich spiele mit dem Gedanken, zwei Katzen zur Pflege aufzunehmen. Die Besitzerin muß wohl bald ins Ausland, evtl. reicht es ihr nicht, die Katzen vorher zu vermitteln. Die Katzen sollen dann nicht dauerhaft bei mir bleiben, sondern nur bis eine geignete Endstelle gefunden ist. Dauerhaft behalten oder kaufen möchte ich die Katzen nicht, ich denke aber nicht, dass die Besitzerin ihre Tiere einem Endbesitzer schenken möchte.

Ich war früher schon (private) Pflegestelle von verschiedenen Kleintieren, da gab´s nie Probleme. Ich übernahm die Tiere, und sie gehörten mir bis ich sie vermittelt habe.

Doch wie geht man das in so einem Fall am Besten an? Ich kenne die Frau nicht und würde wollen, das alles gut geregelt ist, bevor ich die Katzen übernehme. Gibt es da rechtlich haltbare Vertragssvordrucke? Eigene Erfahrungen?
 
  • Pflegestelle- rechtliches? Beitrag #2
Egal wo ich sowas gehört habe, so sind die Leute immer zu neuen DAUERHAFTEN Tieren gekommen.
Waren nicht mehr erreichbar und vom Erdboden verschluckt.
 
  • Pflegestelle- rechtliches? Beitrag #3
Hallo,

ob die Vertragsvordrucke rechtlich haltbar sind, kann ich dir nicht sagen. Aber schau dir mal die verschiedenen Möglichkeiten bei der an (Pflegevertrag, Sorgeberechtigungsvertrag, Überlassungsvertrag). Vielleicht ist was passendes dabei.

Du solltest dir gut überlegen zu welchen Bedingungen du die Katzen in Pflege nehmen würdest.
 
  • Pflegestelle- rechtliches? Beitrag #4
Also wenn du das machen willst, dann würde ich mich an eine Katzenhilfe wenden und weniger an Privatpersonen. Du kannst die Person ja auch an die nächste Katzenhilfe verweisen.

Wenn überhaupt, würde ich es so wie mit den Kleintieren machen. Ich würde ich mir das Eigentum an den Tieren übertragen lassen und es dann weiter übertragen. In dem Moment ist die jetzige Eigentümer dann zwar fein raus und du hast die Tiere an der Backe, aber davon musst du ohnehin ausgehen, auch wenn ein Verwahrungsvertrag geschlossen wird. Ihren daraus evtl. folgenden Pflichten würde die Gute eh nicht nachkommen, während sie aber gegen dich dann noch evtl. Herausgabeansprüche hätte.

Ich würde es ehrlich gesagt ganz lassen, zumal bei dir ja offensichtlich schon Katzen vorhanden sind und Katzen wirklich miese Gastgeber sind.
 
  • Pflegestelle- rechtliches? Beitrag #5
Danke für eure Rückmeldungen.

Ob diese Katzen bei mir einziehen ist nicht sicher, weil die Besitzerin momentan noch versucht einen Käufer zu finden. Sie hat mir aber signalisiert, dass sie mein Angebot als Pflegestelle gerne in Anspruch nehmen würde, wenn das bis in zwei Wochen nicht geklappt hat.
Ob ich die Katzen wirklich übernehme, würde sich meinerseits erst nach einem ausführlichen Gespräch mit der Besitzerin entscheiden. In erster Zeit würden die Katzen ein seperates Zimmer bei mir bekommen.

Dann gibt es zwei Optionen:
-Die Besitzerin bleibt weiterhin Eigentümerin, muß aber die Kosten weiter tragen und sich mit um die Vermittlung kümmern. Der Vorteil liegt auf der Hand, die Risiken wurden ja schon benannt und mir geht es auch so, dass ich in solchen Fällen auch noch nichts Gutes gehört/ gelesen habe.
-Die Besitzerin überlässt mir die Tiere, ich trage die Kosten, kann dafür aber auch selbst entscheiden was ich für das Beste für die Tiere halte.

Eine Mischung aus Beidem hätte deswegen für mich die größten Vorteile:
Solange die Besitzerin die Kosten trägt, wird die Vermittlung mit ihr gemeinsam abgesprochen. Sollte sie ihren Pflichten nicht mehr nachkommen, gehen die Katzen in meinen Besitz über und sie verliert alle Rechte an ihnen...

Nur, das vertraglich (wasserdicht) fest zu halten ist natürlich komplizierter als ein einfacher Überlassungsvertrag... :?
 
  • Pflegestelle- rechtliches? Beitrag #6
Ich würde mich anwaltlich beraten lassen, das ist von den Kosten her in der Regel überschaubar und du erlebst keine bösen Überraschungen. Die meisten Schutzverträge sind rechtlich gesehen nämlich nicht haltbar und würde ich persönlich nicht als Vordruck übernehmen.
 
  • Pflegestelle- rechtliches? Beitrag #7
Anwaltliche Beratung wäre wohl am sichersten, da gebe ich dir recht. Aber ganz ehrlich- ich mag eigentlich keine 50€ für eine Beratung ausgeben und dann stellt sich heraus, dass alles hinfällig ist weil die Katzen gar nicht zu mir ziehen.

Schutzverträge der meisten Tierschutzorgas sind deswegen nichts wert, weil mit dem Verkauf/ Abgabe, wie auch immer man das nennen mag, auch jegliche Rechte am Tier abgetreten werden und deswegen auch nicht mehr vorgeschrieben werden kann, wie das Tier zu halten ist, zu füttern ist, usw.
 
  • Pflegestelle- rechtliches? Beitrag #8
Richtig, einmal deswegen und zweitens weil nicht wenige Orgas utpische Dinge einbauen wie "Wir haben jederzeit das Recht unangekündigt ihr Grundstück und Haus zu betreten". Unter anderem deshalb kommen mir auch keine ANAA-Katzen ins Haus, denn ich finde allein die Formulierung dreist, egal ob rechtskräftig oder nicht.

Hm, dann würde ich warten bis sie grünes Licht gibt und dann zum Anwalt gehen. Ich meine, ich sitze an der Quelle, aber das Geld (sind übrigens nicht immer 50 Euro) wärs mir wert - wenn es denn sicher ist, dass die Katzen kommen.
 
  • Pflegestelle- rechtliches? Beitrag #9
Samstag vor Weihnachten ist die Deadline, wenn die Katzen bis dahin nicht verkauft sind, würde die Besitzerin sich mit mir bezüglich Übernahme in Verbindung setzen, Weihnachten ist sie dann schon nicht mehr in Deutschland.

Die Zeit für eine Beratung+ Vertrag aufsetzen lassen ist also sehr knapp. Ich bin überascht, dass Anwälte dies auch für unter 50€ machen, kannst du mir bitte Tipps geben, wie man so einen Anwalt findet?
 
  • Pflegestelle- rechtliches? Beitrag #10
Das war in die andere Richtung gemeint... Eine rechtliche Beratung ist nicht auf 50 Euro beschränkt. Scheinen aber viele zu denken, ich hab ständig solche Mandanten am Telefon und frag mich immer wie die darauf kommen.:lol: Die anderen meinen immer eine Erstberatung wäre gleich kostenlos...

Bist du rechtsschutzversichert? Einige übernehmen da tatsächliche eine kostenlose Erstberatung, der ADAC zum Beispiel. Dann fragst du da am besten nach, wer Vertragspartner ist und die nennen dir dann ein paar Kanzleien, von denen du dir eine aussuchen kannst.

Das ist aber natürlich zeitlich ziemlich knapp... Die Alternative wäre selber einen Vertrag aufzusetzen und "fix" einen Anwalt drüberschauen zu lassen, das geht schneller. Ggf. könntest du einen Beratungstermin abmachen und wenn die Katzen bis dahin weg sind, dann sagst du den Termin halt ab. Brauchst auch kein schlechtes Gewissen haben, vor Weihnachten ist der Termin ruckzuck neu belegt, da fällt den Leuten nämlich immer ein, dass sie ja Probleme haben, die vor den Feiertagen bitte gelöst werden sollen und da man ja die Fristen nicht kennt, muss da jetzt unbedingt soooofort einer ran!:silence:
 
  • Pflegestelle- rechtliches? Beitrag #11
Nein, ich habe keine Versicherung. Die 50 € waren nur ein Mindestschätzwert. Habe im Netz aber schon gelesen, dass hohe, unerwartete Kosten auf die Mandanten zugekommen sind wenn sie "nur mal eine kleine Beratung" wollten.

Kann ich mir denn vorher schon die Kosten nennen lassen oder bleibt das eine Überraschung bis die Rechnung kommt? An welche Art Anwalt muß ich mich da wenden?

Ich schätze, ich kann für die Katzen innerhalb von einem Vierteljahr ein gutes Zuhause finden. Futter für die Anfangszeit und eigenes Zubehör würden sie mitbringen. Sie sind noch jung und gesund. Impfungen usw. sind aktuell. Wenn alles gut läuft, würde ich meine anfallenden Kosten später teilweise auch durch die Schutzgebühr wieder reinholen.
Die Anwaltskosten für einen Vertrag um evtl. Ansprüche gegenüber einer später schlecht/ nicht? erreichbaren Vorbesitzerin geltend zu machen müssten schon in einer gesunden Relation stehen...


Das liest sich bestimmt so, als würde ich nur ans Geld denken. Dem ist aber nicht so.

Es geht mir um die Katzen, die bei mir bestimmt mehr Zuwendung erhalten können als zwei von vielen in einem Tierheim. Ich bin wirklich nur die "Notlösung", direkt ein neuer Endbesitzer würde den Katzen viel Stress ersparen.
Außerdem hat es auch einen persönlichen Vorteil, ich spiele schon seit längerem aus bestimmten Gründen mit dem Gedanken, solche Katzen zur Pflege aufzunehmen und es hat sich bisher einfach nie ergeben.
 
  • Pflegestelle- rechtliches? Beitrag #12
Das liest sich bestimmt so, als würde ich nur ans Geld denken. Dem ist aber nicht so.
Nein, ich verstehe dich schon!:) Ich möchte sowas auch vorher wissen und geklärt haben - ich kanns ja nicht mal leiden, wenn ein Freiseur keine Preisliste hat.:mrgreen:


Habe im Netz aber schon gelesen, dass hohe, unerwartete Kosten auf die Mandanten zugekommen sind wenn sie "nur mal eine kleine Beratung" wollten.
Grundsätzlich kann eine Beratung bis zu 250 (!) Euro problemlos abgerechnet werden. Es ist ja immer die Frage, was die Beratung beinhaltet. Du könntest jetzt mal als Beispiel mit deinem Problem zum Fachanwalt für Vertragsrecht gehen, der könnte höhere Kosten abrechnen (die sicherlich berechtigt sind, da er den Kram intensiver studiert hat und auch intensiver auf deine Sache und den Vertrag eingehen wird), du könntest aber auch zu jedem "normalen" Anwalt gehen, weil es im Grunde um eine Sache/Tier geht, das du vertraglich regeln willst. Das lernen wir sogar in der RENO-Ausbildung im ersten Lehrjahr, das ist wirklich kein Hexenwerk. Der "normale" Anwalt wird sicherlich weniger nehmen, sofern er nur mal über deinen Vertrag rübergucken muss und dir sagen soll, was rechtlich nicht haltbar ist.
Dennoch rechnet jeder unterschiedlich ab und die genauen Kosten kann und darf dir nur der Anwalt nennen (darüber darf eigentlich auch keine Angstellte Auskunft geben).

Da du ja eine klare Vorstellung hast, was du willst, kannst du den Anwalt am Anfang ja fragen, welche Kosten in etwa auf dich zukommen. Ob du ne Antwort bekommst... Nunja, sagen wir mal so: Von unseren fünf Anwälten könnte dir keiner die genauen Kosten nennen und wir Angestellten dürfen es nicht. Manch einer fragt bei uns nach, manch einer rät ne Zahl.:mrgreen: Bis zu einem gewissen Grad ist es also eine Überraschung für die Mandanten. Manche Anwälte kriegen das mit den Kosten aber gut auf die Reihe oder Vereinbaren eine Pauschale mit dir. Im Anwaltsbereich fallen auch die Nebenkosten nicht hoch aus, auf die genannte Summe musst du dann eigentlich nur noch die Mehrwertsteuer draufschlagen und ggf. ne Kostenpauschale für Telekommunikations- und Portokosten (20% bzw. maximal 20 €), sofern der Anwalt für dich nicht schriftlich tätig werden soll.
 
  • Pflegestelle- rechtliches? Beitrag #13
Die Besitzerin hat vorhin von selbst angeboten, die Kosten weiterhin zu tragen.

Ich glaube, so kompliziert wird es gar nicht. Ich setze einen Vertrag auf, in dem sie sich verpflichtet, anfallende Kosten weiterhin zu tragen. Sollte sie eingehende Forderungen die ich ihr per Mail schicke, nicht innerhab 14 Tagen begleichen, gehen die Katzen mit allem Zubehör automatisch in meinen Besitz über.

Dann müsste ich jetzt nur noch mit ihr klären, wie wir das mit der Vermittlung machen.
 
  • Pflegestelle- rechtliches? Beitrag #14
Oder so!:mrgreen:
 
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