Hallo gold_Fish
Tja! Dann muß deine Mutter den Test machen und du die Kosten übernehmen! :wink:
Ist aber so! Es heißt ja nicht umsonst in den Hundeverordnungen der Länder, "wer das
18. Lebensjahr erreicht hat und
körperlich in der Lage ist einen solchen Hund zu halten!"
Offiziell darf dann nur ein volljähriges Familien-Mitglied mit entsprechendem Sachkundenachweis den Hund halten und alle anderen Unternehmungen machen!
Ausnahmen sind mir bis heute nicht bekannt!
Und zu dem körperlich in der lage sein, kann ich dir auch noch ein Beispiel beschreiben, warum es diese Aussage in den Hundeverordnungen gibt!
Als wir vor jetzt ca. 10 Jahren unser erstes Rotti-Hundi angeschaft haben erzählte unsere damalige TA folgendes! Sie kannte einen Halter der zwei Rottis hatte (2 Rüden *grins*)! Der hatte ein Sofa und als die Hunde dann erwachsene Rottis waren saß er auf dem Boden!
Wenn er mit einem der beiden Rottis seine Runde machen wollte, machte der Rotti seine Rund mit seinem *Herrchen*!
Was daran so lustig erschien? Der Halter war volljährig einen Kopf kleiner wie die TA und die hatte eine Größe von 1,75 m!
Also, wenn deine Mam nicht immer mit dem Hund die Runde drehen soll, warte bitte noch zwei Jahre und übe schön!
Liebe Grüß Rottifan