Anzeige gegen Unbekannt?

Diskutiere Anzeige gegen Unbekannt? im Hundehütte Forum im Bereich Hunde Forum; Hi Favolchen, Ich kann dir da leider nicht helfen, aber ich wollte nur sagen, das wir auch so einen Mann hier in der gegend haben, wo ich selbst...
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  • Anzeige gegen Unbekannt? Beitrag #21
Hi Favolchen,
Ich kann dir da leider nicht helfen, aber ich wollte nur sagen, das wir auch so einen Mann hier in der gegend haben, wo ich selbst schon vor dem hund weggerannt bin weil der richtig hinter mir her ist, und mann hat nix gemacht. Mein dad hatte sich auch schon mti dem in den haaren, aber nichts, und das schlimmste, wenn der mann noch einen hund mit hat (keine ahnung von wem) dreht der große unangeleihnte durch. Vor paar tagen drav ich ihn wieder mit 2 hunden, "kleiner" angeleihnt, großer oskar frei, und ich durfte dann im zick zack von einer straßenseite zur anderen, meinem hund die schnauze zuhalten (und ihn festhalten und der wiegt 20kg) und aufpassen das sein großer nich an meinen geht und wa smacht der manm: "is doch gut oskar" :evil: Zum Glück ist noch nichts weiteres passiert, aber das geht mir echt auf den keks, versteh nicht wieso manche leute ihren hund nicht anleinen. Hoffe das sowas bei mir nicht passiert, und das ihr irgendwas gegen den mann machen könnt.
Lg
Laura
 
  • Anzeige gegen Unbekannt? Beitrag #22
Sooo, ich wollt nur mal berichten.
Gestern hat mein Mann die Fäden im Arm gezogen bekommen und nächste Woche wenn unsre Tierärztin wieder da ist bekommt auch Manni die Tackerklammern raus in der Hoffnung das Ohr ist wieder angewachsen.
Schaut aber momentan recht gut aus.

Angezeigt haben wir (noch?) nichts und niemanden. Dazu ging's die letzte Zeit zu mies.
Mal schauen wie es in 1-2 Wochen aussieht... FALLS da aber noch ne Anzeige kommen soll.. Dürften wir uns aber wohl auch nicht zu lange Zeit lassen...? :|
 
  • Anzeige gegen Unbekannt? Beitrag #23
Also ich würde diesen Typen auch Anzeigen!!!
Um so später ihr den Typ anzeigt, um so schlechter.:(

Alleine um mein Gewissen zu beruhigen würde ich einfach eine Anzeige schalten.

Tut mir übrigends echt für deine beiden leid.
Hoffen wir mal dass es Manni wieder gut geht und das Ohr wieder anwächst!:)
 
  • Anzeige gegen Unbekannt? Beitrag #24
Sooo, ich wollt nur mal berichten.
Gestern hat mein Mann die Fäden im Arm gezogen bekommen und nächste Woche wenn unsre Tierärztin wieder da ist bekommt auch Manni die Tackerklammern raus in der Hoffnung das Ohr ist wieder angewachsen.
Schaut aber momentan recht gut aus.

Angezeigt haben wir (noch?) nichts und niemanden. Dazu ging's die letzte Zeit zu mies.
Mal schauen wie es in 1-2 Wochen aussieht... FALLS da aber noch ne Anzeige kommen soll.. Dürften wir uns aber wohl auch nicht zu lange Zeit lassen...? :|

2 Wochen nach dem alles passiert ist noch eine Anzeige erstatten zu wollen ist doch etwas seltsam, da kannste es glaub ich gleich bleiben lassen. Aber genau weiß ich es auch nicht....
 
  • Anzeige gegen Unbekannt? Beitrag #25
2 Wochen nach dem alles passiert ist noch eine Anzeige erstatten zu wollen ist doch etwas seltsam, da kannste es glaub ich gleich bleiben lassen. Aber genau weiß ich es auch nicht....

Jo, die kannste dir zumindest was Körperverletzung betrifft sparen !
 
  • Anzeige gegen Unbekannt? Beitrag #26
Nuja, dass es jetzt quasi zu spät ist hab ich mir ja fast schon gedacht.. Aber da es vorher einfach nicht ging... Wird wohl auch nichts mehr kommen..
 
  • Anzeige gegen Unbekannt? Beitrag #27
Hallo,

die Chance, dass Anzeige weg. Körperverletzung erstattet worden wäre, ist ohnehin gering.
Unterlassene Hilfeleistung (da der Besitzer seinen Hund auch nicht zurückgerufen hat, als Dein Mann gebissen wurde), wäre da eher eine Möglichkeit. Allerdings kommt es dann auch darauf an, wo Dein Mann sich befunden hat (da Euer Hund ja scheinbar auch nicht angeleint war). Ich weiß nur nicht, was dazu gesagt werden würde, dass er dazwischen gegangen ist, weil er sich dadurch ja selbst in Gefahr gebracht hat, und nicht abzusehen gewesen wäre, was passiert wäre, wenn er sich nicht eingemischt hätte.

Üble Story allerdings, manche Menschen sollten wirklich ein Verbot für Hundehaltung ausgesprochen kriegen.

Kopf hoch und gute Besserung für Mann und Hund :)

Gtx
 
  • Anzeige gegen Unbekannt? Beitrag #28
Unterlassene Hilfeleistung (da der Besitzer seinen Hund auch nicht zurückgerufen hat, als Dein Mann gebissen wurde), wäre da eher eine Möglichkeit. Allerdings kommt es dann auch darauf an, wo Dein Mann sich befunden hat
Wo siehst du da den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung ???

Zur Info !

§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
 
  • Anzeige gegen Unbekannt? Beitrag #29
Wo siehst du da den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung ???

Zur Info !

§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Er hätte seinen Hund zurückrufen müssen?!?!?
Wenn ich sehe, dass mein Hund (Kangal), den Hund meiner Nachbarin (Dackel) attackiert, und den Willen hat, diesen Hund zu töten, sowie, den Besitzer des Hundes ebenfalls angreift, und ich nicht mal den Ansatz mache, meinen Hund zurückzupfeifen, oder ihn zurückzuholen, erfüllt das m.E. durchaus den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung, ich sehe da keine Gefahr für Leib und Leben (sehr unwahrscheinlich, dass der Hund seinen Besitzer attackiert), was dann allerdings von einem Gutachter hätte geklärt werden müssen.

Von

[FONT=verdana,arial]§ 1[/FONT]​
[FONT=verdana,arial]Halten und Führen von Hunden[/FONT]​
[FONT=verdana,arial]Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
[/FONT](HundeVO Hessen)

will ich erst gar nicht anfangen.
 
  • Anzeige gegen Unbekannt? Beitrag #30
Du vermischst Verordnungen und Strafgesetzbuch.
Er hätte seinen Hund zurückrufen müssen?!?!?
Hat er vielleicht, nur der Hund hat nicht reagiert, und jetzt ???
Ist immer noch keine unterlassene Hilfeleistung. Er ist im Höchstfall seine Pflicht als Hundehalter nicht nachgekommen. Der zweite Aspekt ist die Versehrtheit des Körpers und der Bekleidung, hierbei handelt es sich um Sachbeschädigung und indirekte Körperverletzung. Dann kommt vielleicht noch "das unerlaubte Entfernen" aufgrund des entstandenen Schadens.
Wenn du noch mehr Info`s möchtest, dann nur noch mit Honorar :D

Gruß
DM
 
  • Anzeige gegen Unbekannt? Beitrag #31
Du vermischst Verordnungen und Strafgesetzbuch.

Naja, die Ordnungswidrigkeit wäre sicherlich teuer für ihn geworden,wenn man sich die mgl. Bußgeldhöhe mal so anschaut. Und bevor Du nun schreibst, dass das Höchstmaß des Bußgeldes fast nie erreicht wird, jaja, weiß ich auch! :p

Hat er vielleicht, nur der Hund hat nicht reagiert, und jetzt ???
Ist immer noch keine unterlassene Hilfeleistung. Er ist im Höchstfall seine Pflicht als Hundehalter nicht nachgekommen. Der zweite Aspekt ist die Versehrtheit des Körpers und der Bekleidung, hierbei handelt es sich um Sachbeschädigung und indirekte Körperverletzung. Dann kommt vielleicht noch "das unerlaubte Entfernen" aufgrund des entstandenen Schadens.
Wenn du noch mehr Info`s möchtest, dann nur noch mit Honorar :D

Gruß
DM

Mit Dir zu diskutieren is ja doof, Du willst eh immer nur Recht haben,...*mitFüßenaufdemBodenrumstampfunddannmalandieeigeneNasepack* :lol:
Daran, dass man gar nicht nachweisen und an ~In dubio pro reo~, hab ich, ehrlich gesagt, grad gar nicht mehr gedacht, hab dazu ein Urteil im Bereich Schmerzensgeld und Schadenersatz des LG Stade in Niedersachsen gefunden, sieht wohl eher schlecht aus.



Alle Angaben ohne Gewähr,.. :twisted:
 
  • Anzeige gegen Unbekannt? Beitrag #32
Mit Dir zu diskutieren is ja doof, Du willst eh immer nur Recht haben,
Ist mir bewusst, bin ja auch doof :D

Nur noch so ne klitze kleine Anmerkung am Rande :D bei deinem Fallbeispiel handelt es sich um den Schaden der ihm zugeführt wurde als er selbst eingegriffen hat (also durch Vorsatz), bei dem von Favole ist es ja nicht so ;)
Ich weiß, Besserwisser kommen in die Hölle, ja und, vielleicht ist es schön da :)
 
  • Anzeige gegen Unbekannt? Beitrag #33
Ist mir bewusst, bin ja auch doof :D

Nur noch so ne klitze kleine Anmerkung am Rande :D bei deinem Fallbeispiel handelt es sich um den Schaden der ihm zugeführt wurde als er selbst eingegriffen hat (also durch Vorsatz), bei dem von Favole ist es ja nicht so ;)
Ich weiß, Besserwisser kommen in die Hölle, ja und, vielleicht ist es schön da :)

Ich kann's ja auch net lassen, im Himmel isses sowieso langweilig... :D

Aber zum Thema:

Sie hat doch geschrieben, dass er eingegriffen hat, und dabei gebissen wurde, oder?
Und rein hypothetisch könnte ja eventuell, ggf, auch Favoles Hund zugebissen haben, das ist doch nicht eindeutig klärbar. 8)

[FONT=arial,helvetica,sans-serif]Darüber hinaus muss sich der Kläger auch die Tiergefahr seines eigenen Hundes nach § 254 BGB zurechnen lassen und zwar unabhängig davon, ob sein Hund oder der Hund der Beklagten mit der Rauferei begonnen hat [/FONT]
 
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