Hamburg!!!Jetzt wirds ernst!

Diskutiere Hamburg!!!Jetzt wirds ernst! im Hundehütte Forum im Bereich Hunde Forum; In Hamburg tritt vorraussichtlich zum 1.April das neue hunde gesetz in kraft...wir werden uns ja nicht fragen müssen was das für viele leute und...
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
  • Hamburg!!!Jetzt wirds ernst! Beitrag #1
Knopfstern

Knopfstern

Moderator
Beiträge
31.813
Punkte Reaktionen
65
In Hamburg tritt vorraussichtlich zum 1.April das neue hunde gesetz in kraft...wir werden uns ja nicht fragen müssen was das für viele leute und ihre geliebten hunde heisst!!!

viele werden nicht mehr das nötige geld zum halten ihrer hunde haben da einiges auf uns zu kommt.

Bürgerschaft beschließt Hundegesetz: Mehr Schutz vor gefährlichen und unberechenbaren Hunden

Nach intensiven Beratungen von Sachverständigen, Vertretern der Behörden und der Bezirke sowie der Bürgerschaftsfraktionen hat das Parlament heute das Hamburgische Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz) beschlossen. Mit dem Gesetz werden neue Vorschriften für das Halten von Hunden in Hamburg im Allgemeinen sowie von gefährlichen Hunden erlassen.

Zusammen mit weiteren noch zu erlassenden Ausführungsvorschriften zur Gehorsamsprüfung und zum Wesenstest wird das Hundegesetz am 01. April 2006 in Kraft treten. Das Gesetz sieht auch eine Reihe von Übergangsfristen vor, so dass Hundehalter in wesentlichen Bereichen bis zum 01. Januar 2007 Zeit haben, sich auf die neuen Vorschriften einzustellen. Das neue Hundegesetz löst die Hundeverordnung vom 18.07.2000 ab.

Gesundheitssenator Jörg Dräger begrüßte den Beschluss der Bürgerschaft: „Ich freue mich, dass mit der Verabschiedung des Hundegesetzes heute die Konsequenzen aus den intensiven und konstruktiven Beratungen gezogen worden sind. Damit schaffen wir Rechtssicherheit und leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Hamburgerinnen und Hamburger vor gefährlichen und unberechenbaren Hunden. Mit der erzielten großen Einvernehmlichkeit setzt die Bürgerschaft ein wichtiges politisches Signal der Verlässlichkeit.“

Was ist neu?



1. Alle Hunde betreffende Regelungen:

*

Fälschungssichere Kennzeichnung

Jeder Hund ab dem vollendeten 6. Lebensmonat muss bis spätestens 31. Dezember 2006 mittels Mikrochip fälschungssicher gekennzeichnet sein.
*

Hundehalterhaftpflichtversicherung

Für jeden Hund ist spätestens bis zum 31. Dezember 2006 eine Hundehalter*Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 1 Mio. Euro zur Deckung der durch den Hund möglicherweise verur*sachten Schäden abzuschließen.
*

Anzeige- und Mitteilungspflicht

Alle Hundehalter müssen ihren Hund beim zuständigen Bezirksamt anmelden.

Dabei gilt:
o

Wer am 01. April 2006 schon einen Hund hält, muss diesen erst bis zum 31. Dezember 2006 anmelden – dies gilt auch, wenn der Hund bereits bei der Hundesteuerstelle angemeldet ist.
o

Wer sich nach dem 01. April 2006 neu einen Hund anschafft, muss den Hund unverzüglich anmelden.

Die Anmeldung ist gleichzeitig die Anmeldung nach dem Hundesteuergesetz.

Ordnungswidrig handelt und mit einem Bußgeld rechnen muss, wer seine Hundehaltung nach dem 31.12.2006 nicht entsprechend gemeldet hat.

*

Zentrales Hunderegister

Für die Erfassung aller in Hamburg gehaltenen Hunde wird ein zentrales Register errichtet, in dem u. a. die Mikrochip-Nummer und die Gefährlichkeit des Hundes erfasst werden sollen.

*

Allgemeine Anleinpflicht

Die derzeit in Hamburg geltenden Regelungen zum Anleinen werden in eine ab 1. Januar 2007 geltende allgemeine Anleinpflicht für Hunde überführt. Diese allgemeine Anleinpflicht gilt in ganz Hamburg, außer in den gekennzeichneten Hundeauslaufzonen. Verstöße gegen die allgemeine Anleinpflicht gelten dann als Ordnungswidrigkeit und werden mit einem Bußgeld geahndet. Besondere Anleinpflichten (z. B. in Grün- und Erholungsanlagen, Fußgängerzonen, Einkaufszentren, an Orten und bei Veranstaltungen mit großen Menschenan*samm*lun*gen, für läufige Hündin*nen sowie für Hunde, die bereits mehrfach Menschen oder Tiere verfolgt, anhaltend angebellt oder sonst erheblich belästigt haben) und Mitnahmeverbote (z. B. auf Kinderspielplätze) gelten weiter wie bisher.
*

Befreiung von der Anleinpflicht

Auf Antrag kann jeder Halter seinen Hund von der allgemeinen Anleinpflicht (nicht aber von den besonderen Anleinpflichten) befreien lassen, wenn er mit ihm eine Gehorsamsprüfung bestanden hat. Damit weist der Halter nach, dass er seinen Hund im Alltag unter Kontrolle hat und so halten und führen kann, dass von dem Hund voraussichtlich keine Gefahren oder erheblichen Belästigungen ausgehen. Für alte und kranke Hunde können Ausnahmeregelungen getroffen werden. Dem zuständigen Bezirksamt ist hier ein entsprechendes tierärztliches Attest vorzulegen.

Die Gehorsamsprüfung wird von Sachverständigen durchgeführt, die von der zuständigen Behörde anerkannt sein müssen. Diese stellen den Nachweis über die erfolgreich bestandene Gehorsamsprüfung aus. Im Sinne einer bürgerfreundlichen Regelung ist hier geplant, dass die Sachverständigen auch eine entsprechende Meldung an das Bezirksamt übernehmen, so dass ein weiterer Gang zum Bezirksamt für die Hundehalter nicht erforderlich sein wird.

Hundehalter, die mit ihrem Hund bereits eine gleichwertige Prüfung abgelegt habe, können den entsprechenden Nachweis bei der Anmeldung der Hundehaltung dem Bezirksamt vorlegen und so von der Anleinpflicht befreit werden. Welche Prüfungen als gleichwertig anerkannt werden, wird der Senat in einer ergänzenden Rechtsverordnung festlegen, die voraussichtlich auch zum 1. April 2006 in Kraft treten wird.

Die Befreiung von der Anleinpflicht erfolgt nur für den Hund, mit dem der Halter die Gehorsamsprüfung bestanden hat. Sie gilt auf Gehwegen sowie auf Wegen, Pfaden und Rasenflächen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, soweit diese dafür freigegeben sind.

*

Kotbeseitigungspflicht

Für alle Hundehalter gilt außerhalb des eigenen Grundstückes eine Kotbeseitigungspflicht. Ein Verstoß gegen die Kotbeseitigungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
*

Straftatbestände

Strafbar sind künftig
o

Die Zucht mit gefährlichen Hunden und die Ausbildung von gefährlichen Hunden mit dem Ziel einer weiteren Steigerung der Aggressivität und Gefährlichkeit.
o

Die Zucht und Ausbildung zu gesteigerter Aggressivität bei allen Hunden, egal welcher Rasse.
o

Das Hetzen eines Hundes auf Menschen oder Tiere.
*

Ausnahmen

Ausnahmen für alle Regelungen des Gesetzes gelten für Diensthunde der Bundes- und Landesbehörden, Hunde des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes und Herdengebrauchshunde, soweit diese im Rahmen ihrer jeweiligen Zweckbestimmung eingesetzt werden, für Jagdhunde im Rahmen der Jagdausübung und –ausbildung und für Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz.

2. Gefährliche Hunde betreffende Regelungen:

Die Regelungen der Hundeverordnung zu gefährlichen Hunden, insbesondere auch die beiden Rasselisten, sind im Wesentlichen unverändert in das Hundegesetz übernommen worden. Für Halterinnen und Halter gefährlicher Hunde ändert sich daher nicht viel – insbesondere gilt für Hunde, bei denen die Gefährlichkeit stets und unwiderlegbar vermutet wird nach wie vor die Erlaubnispflicht und die grundsätzliche Leinen und Maulkorbpflicht. Hunde, bei denen die Gefährlichkeit nur widerlegbar vermutet wird, können nach wie vor nach einem bestandenen Wesenstest von den Bezirksämtern von den für gefährliche Hunde geltenden Vorschriften freigestellt werden. Bestehende Erlaubnisse und Freistellungen gelten weiter.

Neu ist:

*

Erleichterungen für Welpen und Junghunde: Die Maulkorbpflicht gilt für alle gelisteten Hunderassen künftig nicht vor Vollendung des 9. Lebensmonats. Die Erlaubnis zum Halten eines Hundes, dessen Gefährlichkeit unwiderlegbar vermutet wird muss jedoch immer noch vor Beginn der Hundehaltung beantragt werden.
*

Zu den Hunden, bei denen die Gefährlichkeit stets und unwiderlegbar vermutet wird, zählen jetzt auch die Bullterrier. Halter von Bullterriern müssen dafür ab dem 1. April 2006 die für gefährliche Hunde geltenden Vorschriften beachten, insbesondere darf der Hund nur mit Maulkorb und Leine geführt werden und muss ausbruchssicher untergebracht werden. Für Bullterrier, die nach der bisherigen Hundeverordnung von der Erlaubnispflicht freigestellt worden sind, benötigen Hundehalterinnen und Hundehalter keine Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes, solange die Freistellung gültig ist. Zu den Hunden, bei denen die Gefährlichkeit vermutet wird, solange sie nicht im Einzelfall widerlegt werden kann, zählen jetzt auch die Rottweiler. Die Haltung eines Rottweilers wird ab 1. Januar 2007 erlaubnispflichtig; die Erlaubnis muss spätestens bis 31.12.2006 unter Vorlage der erforderlichen Nachweise bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die Freistellung von der Erlaubnispflicht kann jederzeit beantragt werden.

*

Zucht- und Verpaarungsverbot

Die Zucht oder das Zulassen der Verpaarung gefährlicher Hunde sowie deren Ausbildung zu gesteigerter Aggressivität sind - ebenso wie der gewerbliche Handel mit gefährlichen Hunden - verboten. Verstöße gegen das Zuchtverbot sind strafbewehrt.

Informationen über das neue Hundegesetz

Das Hundegesetz selbst wird nach der Einarbeitung der jüngsten fraktionsübergreifenden Ergänzungswünsche in Kürze im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht und dann unter ins Internet eingestellt. Für die Regelungen zur Gehorsamsprüfung, zum Wesenstest und zum zentralen Register wird eine erläuternde Rechtsverordnung geschaffen werden.

Bei In-Kraft-Treten des Gesetzes zum 01. April 2006 sollen die Hundehalter mit einem übersichtlichen Infoblatt über alle neuen Regelungen informiert werden. Daraus wird ersichtlich, an wen sie sich wenden müssen und welche Formalitäten sie zu erfüllen haben.
 
  • Hamburg!!!Jetzt wirds ernst! Beitrag #2
ich finde das gesetz eigentlich voll in ordnung, was gibt es denn daran auszusetzen?

ich finde es gut, wenn nicht jeder mensch jedes tier halten darf und da kann ein wesenstest sehr hilfreich sein.
das geld sollte schon da sein, ein tier kostet nun mal auch geld und wenn mir ein kampfhund in der stadt ohne leine und maulkorb begegnet, bekomme ich auch angst......
 
  • Hamburg!!!Jetzt wirds ernst! Beitrag #3
das ist ja richtig.aber du musst doch auch mal an die leute denken die kein KAMPFHUND haben...ausserdem ein kampfhund gibt es nicht es gibt nur hunde die dazu gemacht werden...unnütz finde ich es das tiere die auf geh wegen sind angeleint sind wenn sie hören.in mein augen ist das alles nur geld macherei.denn umsetzen werden sie das wenigste von dem was sie alles wollen und da ist dann das nächste problem.
 
  • Hamburg!!!Jetzt wirds ernst! Beitrag #4
Margaritte, was nennst du einen Kampfhund?

Hinter einem Kampfhund steht immer ein "Kampfbesitzer". Wenn man sich das vornimmt kann man jeden Hund aggresiv machen, und ab einer bestimmten Grösse ist er dann auch gefährlich. Leider nehmen viele Leute die einen agressiven Hund wollen auch gleich einen der "gefährlich" aussieht - muskulös, breiter Kiefer... und einen "gefährlichen" Ruf hat. Also Stafford, Bullterrier...
Wenn du allerdings einen Hund von einer solchen Rasse vernünftig erziehst ist er nicht gefährlicher als ein gut erzogener Hund einer anderen Rasse.
Bemerkenswert ist auch das diese "Kampfhunde" zwar wirklich ursprünglich für Kämpfe gezüchtet wurden - aber NICHT auf Aggresivität gegen den Menschen, sondern gegen andere Hunde oder Tierarten (Bullenkämpfe). Und die Motivation mit der ein Hund einen Menschen angreift ist eine völlig andere als die mit der er einen anderen Hund bedroht. Am Sozialverhalten dieser Rassen hat sich durch Zuchtauswahl viel geändert - sie sind heutzutage nicht mehr überdurchschnittlich rauflustig.

Deswegen bin ich gegen Diskrimination bestimmter Rassen. Gesetzesänderung bitte für ALLE Hunde oder überhaupt nicht.
 
  • Hamburg!!!Jetzt wirds ernst! Beitrag #5
unnütz finde ich es das tiere die auf geh wegen sind angeleint sind wenn sie hören.in mein augen ist das alles nur geld macherei.
Das ist, neben der Kotbeseitigungspflicht, meiner Meinung nach das sinnvollste.
Dein Hund mag in normalen Situation gehorchen, aber auch ein Hund ist in gewisser Weise unberechenbar und kann auch mal austicken. Und wenn es nur einer Katze hinterherjagen ist. Gerade in einer Großstadt, wo viel Verkehr ist, sollte alles mögliche getan werden, um Unfälle zu verhindern. Und ein Hund, der blindlings auf eine Hauptstraße rennt, ist nicht nur eine Gefahr für sich selber, sondern auch eine massive Gefährdung von anderen Menschen.
Dann sollte man auch bedenken, dass sehr viele Leute Angst vor Hunden haben, und wenn es nur ein Dackel ist. Ich selber habe keine Angst vor Hunden, aber wenn mir ein Hund in Kalbgröße entgegentrottet, der Besitzer 20 Meter dahinter - da habe ich kein Verständnis für. Man muss den Hund doch nicht an einer 50cm kurzen Leine führen, ich denke, diese "Ausziehleinen" sind doch ein guter Kompromiss - der Hund kann sich ein paar Meter vom Führer entfernen, aber bei Bedarf oder im Notfall hat man ihn sofort unter Kontrolle.

Gruß
 
  • Hamburg!!!Jetzt wirds ernst! Beitrag #6
Das ist die Kernaussage des Gesetzes:
- Mikrochip
- Hundehalterhaftpflichtversicherung
- Anzeige- und Mitteilungspflicht
- Zentrales Hunderegister
- Allgemeine Anleinpflicht
- Kotbeseitigungspflicht
- Strafbar sind künftig die Zucht mit gefährlichen Hunden, Die Zucht und Ausbildung zu gesteigerter Aggressivität
- Das Hetzen eines Hundes auf Menschen oder Tiere

Und das finde ich total ok.

Ich weiß auch, dass die gefährlichen Hunde falsch erzogen werden, aber dennoch habe ich Angst, wenn ein Rottweiler auf mich zu rennt…
Deswegen sollte es die Anleinpflicht geben, mein Dackel ist schließlich auch immer angeleint. Wenn man ein Tier halten will, welches viel Auslauf benötigt, sollte man es sich eben vorher überlegen, da eignet sich eine Großstadt nicht unbedingt oder man muss in die entsprechenden Auslaufgebiete ausweichen (davon könnte es aber auch viel mehr geben….., man zahlt ja schließlich genug Hundesteuer…
 
  • Hamburg!!!Jetzt wirds ernst! Beitrag #7
siehst du das ist das man zahlt ja genug hundesteuern...nun kommen noch die chips hinzu eine haftpflicht dann noch der hundeführerschein und das man angst haben muss wenn man raus geht das irgend wem das nicht passt wenn der hund bellt oder so weil du sofort in die mangel genommen wirst wenn jemand zur polizei geht.so zudem mit der hunde leine.ich lasse meine hunde sicher nicht ander hauptstrasse frei laufen oder sonst an strassen wo viel verkehr ist.ich habe für beide flexi leinen.doch die sind ab ein tretten des gesetzes auch verboten.der hund darf nur noch an einer 2meter leine gehalten werden.das find ich schon mal nicht ok.
zudem das menschen angst haben,das kann ich gut nach voll ziehen und akzeptiere es auch.so bald ich sehe das jemand angst hat nehm ich mein hund kurz oder an die leine.so aber damit ist es für die angst menschen nicht getan.ich habe schon viele fälle gehabt wo man dann noch beschimpft wird weil man einen HUND hat.ich sehe einige sachen im gesetz ein.doch man muss auch mal überlegen wieviel geld da wieder an den staat geht...für nichts.der hundführerschein zb.der muss von jeder person gemcht werden der sein hund ohne leine laufen lassen will...das heisst bei uns müssten wir ihn 4 mal machen.2für mein freun und 2 für mich.
das finde ich eine frechheit.
das chipen ist ok.wenn der hund mal abhaut oder einfach ausgesetzt wird kann man nachvollziehen wo er hingehört.
was das hetzen auf andere tiere oder menschen angeht in einer sache ook in anderer nicht.den ein hund kann nur auf der anderen seite der strasse bellen und die person auf der anderen seite fühlt sich bedroht obwohl der hund wegen mir bellt.da kann man schon eine anzeige machen.das ist übertrieben
 
  • Hamburg!!!Jetzt wirds ernst! Beitrag #8
Naja, wie hoch ist die Hundesteuer in Hamburg für einen "normalen" Hund? Ich glaube, die liegt bei 90€/Jahr, oder? Das wären 7,50€ pro Monat. Was bitte soll davon bezahlt werden? Die Kotentfernung? Nie und nimmer - das Geld reicht hinten und vorne nicht.
Eine Hundehaftpflicht dürfte sich im Bereich von 50-100€ im Jahr bewegen, sind wir mal pessimistisch, knapp 12 Euro/Monat.
Das sind 20 Euro/monatlich, die an Fixkosten gerechnet werden können.
Wer daran scheitert, diesen Betrag aufzubringen, sollte vielleicht die Hundehaltung überdenken - denn das dürfte bloß ein Bruchteil der Kosten sein, die ein Hund sonst so mit sich bringt.
Klar, es ist ärgerlich, wenn man nun die Kosten für einen Chip oder Hundeführerschein noch aufbringen muss. Aber dass sowas irgendwann kommt, war klar. Es gab so viele Vorfälle in der Vergangenheit, dass einfach etwas gemacht werden musste. Eigentlich ist es ja immer so, dass für Fehler von einigen Wenigen alle geradestehen müssen.

Dieses Gesetz beinhaltet natürlich die ein oder andere Umstellung, aber sollte trotz oder gerade deswegen auch bei Hundehaltern akzeptiert werden. Hundehaltung ist nunmal in einem gewissen Maße in Verruf geraten, und ich kann jedem empfehlen, sich an die neue Gesetzgebung zu halten, sofern ihr eine Rehabilitation des Rufs erreichen wollt.
Ansonsten kann ich mir gut vorstellen, dass bald die Hundehaltung richtig eingeschränkt wird.

Mit dem "zur Polizei" rennen usw usf, ich denke, hier wird nichts so heiss gegessen, wie es gekocht wird. In letzter Instanz entscheidet immer noch ein Richter, und wenn du deinen Hund angeleint hast, und keine Gefahr für die andere Person bestanden hat, wird hier sicherlich nichts passieren.
Das viele Hundehalter nun befürchten, ganz Hamburg würde nur aus Hundehassern bestehen, die bei jedem bisschen direkt die freundlichen Leute in Blau (jaja, in HH sind sie nicht mehr grün) rufen, halte ich für ein bisschen übertrieben.

Also, abwarten, was da kommt. So schlimm wie es sich auf den ersten Blick liest, ist es garantiert nicht. Wir leben ja sogar noch, obwohl Angela Merkel Kanzlerin geworden ist ;)

Gruß und mein Geschreibsel nicht persönlich nehmen ;)

Flo
 
  • Hamburg!!!Jetzt wirds ernst! Beitrag #9
Naja, wie hoch ist die Hundesteuer in Hamburg für einen "normalen" Hund? Ich glaube, die liegt bei 90€/Jahr, oder? Das wären 7,50€ pro Monat. Was bitte soll davon bezahlt werden? Die Kotentfernung? Nie und nimmer - das Geld reicht hinten und vorne nicht.
Eine Hundehaftpflicht dürfte sich im Bereich von 50-100€ im Jahr bewegen, sind wir mal pessimistisch, knapp 12 Euro/Monat.
Das sind 20 Euro/monatlich, die an Fixkosten gerechnet werden können.
Wer daran scheitert, diesen Betrag aufzubringen, sollte vielleicht die Hundehaltung überdenken - Flo

das meine ich genauso, wer sich 3 oder 4 hunde anschafft, sollte nicht nur an die freude mit den vierbeinern denken....

wie oft habe ich schon gehört "mein hund macht nichts, der will nur spielen" - dadurch habe ich vor 6 jahren einen hund verloren, da er totgebissen wirde von einem unangeleinten rottweiler (nichts gegen diese rasse)

eine haftplichtversicherung ist deshalb sowieso für jeden hund ein muss und der chip ist eine tolle sache, wie ich finde.

und der hundeführerschein sollte für alle hunde gelten, die ohne leine laufen sollen (zum schutz aller menschen)
 
  • Hamburg!!!Jetzt wirds ernst! Beitrag #10
ja ihr habt ja recht doch sehe ich so manche sachen dennoch nicht ein.klar meine hunde hab ich immer an der leine.doch wusstet uhr das auch auf dem rücken kranker tiere gespielt wird???

hunde mit epilepsie zum beispiel sind laut gesetz dann kampfhunde.
alles in allem schön und gut doch ist das ganzeeine reine geld macherei.kampfhunde haben eine steuer von 600euro im jahr und das find ich eine frechheit nur weil eim die rasse nicht passt.

Magaritte bei uns laufen 2 schäferhunde rum die höchst agressiv sind und auf alles los gehen.da macht niemand was...doch wenn ein hund nur mal ohne leine läuft und vor freude bellt dann is die panik gross.und das ist das was ich nicht gerecht finde weil man die die ihre gefährlichen hunde haben nicht angehen kann.aber uns die ein normalen hund haben wir werden dumm angemacht
 
  • Hamburg!!!Jetzt wirds ernst! Beitrag #11
Das Problem ist eben, dass ein Kompromiss gefunden werden muss. Es ist einfach nicht möglich, es jedem Recht zu machen. Irgendwer fühlt sich immer ungerechtet behandelt oder benachteiligt, das hast du bei jedem Gesetz, das verabschiedet wird.

Fakt ist:

- Hundehalter sind ein kleinerer Teil als Nichthundehalter
- Das Wohlergehen und die Sicherheit der Menschen steht über dem der Hunde
- Niemand wird über Gebühr belastet. Wer sich in der letzten Zeit einen sogenannten "Kampfhund" angeschafft hat, ist selber schuld. Es war klar, dass hier härtere Maßnahmen kommen werden.

Zu dem Beispiel mit dem Schäferhund zitiere ich deinen ersten Beitrag (Hervorhebungen von mir):
Die derzeit in Hamburg geltenden Regelungen zum Anleinen werden in eine ab 1. Januar 2007 geltende allgemeine Anleinpflicht für Hunde überführt. Diese allgemeine Anleinpflicht gilt in ganz Hamburg, außer in den gekennzeichneten Hundeauslaufzonen. Verstöße gegen die allgemeine Anleinpflicht gelten dann als Ordnungswidrigkeit und werden mit einem Bußgeld geahndet. Besondere Anleinpflichten (z. B. in Grün- und Erholungsanlagen, Fußgängerzonen, Einkaufszentren, an Orten und bei Veranstaltungen mit großen Menschenan*samm*lun*gen, für läufige Hündin*nen sowie für Hunde, die bereits mehrfach Menschen oder Tiere verfolgt, anhaltend angebellt oder sonst erheblich belästigt haben) und Mitnahmeverbote (z. B. auf Kinderspielplätze) gelten weiter wie bisher.
Da sowieso ein Wesenstest Pflicht wird, ist dann auch hier bald Schicht im Schacht.

Und das mit kranker Hund = Kampfhund:
für alte und kranke Hunde können Ausnahmeregelungen getroffen werden. Dem zuständigen Bezirksamt ist hier ein entsprechendes tierärztliches Attest vorzulegen.

Ich verstehe das Problem also nicht.

Gruß

Flo
 
  • Hamburg!!!Jetzt wirds ernst! Beitrag #12
das problem ist wenn ich jetzt von meim hund ein attest vorlege ist er sofort als kampfhund abgestemplet.weil er epilepsie hat...und da gibt keine ausnahme regelungen.ich habe mich schon mit eim anwalt zusammen getan.
das ist dsa traurige.

alles in allem sage ich ja nur das es jetzt für alle hart auf hart kommt und das sich einiges ändern wird.denoch interessiert es niemanden ob ein gefährlicher schäferhund mittags an einer grundschule vorbei läuft.
was mich auch ärgert das man keine lang lauf leinen nutzen darf.dsa heist der hund muss auf 2 metern gehalten werden und kann nur auf freiflächen laufen.im grunde ok aber davon gibt es zuwenige die man als nicht auto fahrer mal gut erreichen kann.

so nun aber gut.ich wollte ja damit nur das hundegesetz zeigen und was sich alles ändert.
 
  • Hamburg!!!Jetzt wirds ernst! Beitrag #13
guten morgen,

ich finde es traurig, das es soweit kommen musste, das sog. kh nur noch angeleint zu führen sind, einen maulkorb tragen müssen, nicht mehr gezüchtet werden dürfen u.s.w. dabei sind es doch nicht die hunde, die eine kampfmaschine aus sich machen. LEUTE, ES SIND MENSCHEN, DIE DAS AUS DIESEN HUNDEN GEMACHT HABEN. und die gehören in meinen augen härter bestraft, aber doch nicht diese hunde. ich habe selber vor jahren mit einem säugling einen sog. kh besessen, einen pitt/staffmix und das war das liebste wesen auf der ganzen welt. und wenn es auch hier in der pfalz keine solche gesetze gegeben hätte, wäre unser 2. hund auch wieder so ein hund gewesen. aber leider könnten wir uns unter den bedingungen von steuern von 600€ keinen solchen hund mehr leisten mit unserer kleinen familie.
ich erinnere mal an die beissstatistik, da gibt es eine hunderasse, die beisst hier am meisten und diese besagte hunderasse wird nicht mit maulkorbzwang belegt, wird nicht verboten zu züchten u.s.w. ja LEUTE, DENN BEI DEM HUND HANDELT ES SICH JA AUCH UM DEN "DEUTSCHEN" SCHÄFERHUND, MAN DARF JA NIX DEUTSCHES VERBIETEN.
ich finde es ja auch richtig, das auffälligen leuten die haltung eines solchen hundes nicht erlaubt wird, aber was ist denn mit den liebhabern der rassen, die nicht das nötige kleingeld (600€ steuern) haben?
und noch etwas, was mich nachdenklich stimmt: welche hunderasse wird denn nun als nächstes dann abgerichtet, wenn irgendwann mal keiner solcher sog. kampfhunde mehr lebt, wenn sie vielleicht ausgestorben sind. sind es dann vielleicht die heute so geliebten familienhunde w.z.b. labrador, goldie u.s.w.?

und noch mal, es sind nicht die hunde, die sowas aus sich machen, sondern die menschen selber.

traurige grüsse kristin
 
  • Hamburg!!!Jetzt wirds ernst! Beitrag #14
hallo zusammen,

ich finde die neuen gesetze akzeptabel.

seien wir mal realistisch - irgendwann MUSSTE so etwas kommen. es werden immer mehr hunde, ob gewünscht oder unerwünscht und es gab bisher keinerlei regelung was die hundehaltung angeht.

ich selbst habe zwei hunde - eine alte schäferhündin und einen kleinen mischling aus dem tierheim - und bin FROH über diese neuen gesetze, weil sie klarheit reinbringen. ich als hundehalter möchte mit besten wissen und gewissen dafür sorgen, dass meine tiere niemals zur belästigung, geschweige denn gefahr für andere menschen und tiere werden. wenn ich dies mit einer prüfung belegen muss, dann ist es eben so. für mich ist dies unerheblich, denn das interesse daran meine hunde gehorsamstechnisch auf den geforderten stand zu bringen habe ich eh.
ebenso wünsche ich mir aber, dass andere hundehalter dies ebenso berücksichtigen - wenn es sein muss (und es muss OFFENSICHTLICH so sein, denn anders gings ja NICHT) auch gesetzlich dazu gezwungen.

letztendlich ist dies keine neu ausgedachte schikane von staat, sondern eine ZWINGEND NOTWENDIGE massnahme um den ruf von uns hundehaltern und den unserer hunde zu schützen und wieder ins reine zu bringen. EGAL WELCHER RASSE.

bestes beispiel - früher gab es keine autos. als die ersten gebaut wurden, waren auch noch keine verkehrsregeln notwendig - da reichte gegenseitige aufmerksamkeit. ab einem bestimmten punkt und zunehmender fahrzeuge wurden verkehrsregeln aber UNUMGÄNGLICH, im interesse der sicherheit des fahrers und dessen mitmenschen.

viele grüsse,
t.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Thema:

Hamburg!!!Jetzt wirds ernst!

Hamburg!!!Jetzt wirds ernst! - Ähnliche Themen

Unser Vermieter und die Haustierhaltung..: Hallo, ich hoffe mal ich bin im richtigen Thread gelandet :uups: Ich habe eine dringende Frage was unseren Vermieter und die Haustierhaltung...
Hundegesetz, Kampfhunde NÖ: Hallo Hilfe, jetzt ist es soweit, nachdem dem Angridd im Frühjahr von 3 PITs, wurde jetzt in Niderösterreich das neue Hundegesetz beschloßen...
Demo in Hannover gegen neue HuVo!!!: Ich leite nur weiter bitte tut das auch!!! Wir werden auch kommen, es betrifft auch eure hunde!!! Demonstration in Hannover gegen eine neue...
Messe: Hanse-Tier in Hamburg: Am Sonntag war ich mit den Hunden und meinen Eltern in Hamburg bei der Haustiermesse. Ich hätte am liebsten noch viel mehr Zeit dort verbracht und...
02.08.2009 - DEMO in Hannover gegen eine neue Hundeverordnung in NDS: Demonstration in Hannover gegen eine neue Hundeverordnung und für ein friedliches Zusammenleben Wann? 02.08.2009 um 12.30 Uhr Wo...
Oben