Hallo Berg, leider hab ich es heute erst lesen können.
Ich hoffe Du schickst der Züchterin nicht die Originalquittungen und Belege?!!!!!!! Das ist wichtig, dass Du die Originale behälst. Im Zweifelsfall will der Anwalt dazu Einsicht nehmen.
Auf jeden Fall musst Du alles per Einschreiben Rückschein erledigen.
Wie sieht es aus mit Deiner Telefonrechnung? Bekommst Du eine aufgeschlüsselte Rechnung? Es wäre besser, denn da kann man ersehen, dass Du dann und dann bei Ihr angerufen hast. Heb Dir diese Rechungen gut auf, sie können im Zweifelsfall ein Beweis für Deine umgehende Meldung, bei der Züchterin sein. (Ebenfalls erwähne in Deinen Schreiben, dass Du dann und dann versucht hast sie anzurufen. Klar, die SMS an sie ebenfalls speichern!!!
Schön, dass es der Kleinen wieder besser geht!
Übrigens, ich finde es auch seltsam, dass die Welpenmutter noch die Ausscheidungen der Welpen aufgenommen hat. Hat die Züchterin Dir das Hundebaby etwa auch noch viel zu früh gegeben?
Gute Besserung für Dein Hundemädchen und viel Glück, dass Du Dein Geld wiederbekommst.
LG Mikki