- Autofahren mit Hund - Rechtslage Beitrag #1
SoylentGreen
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Hallöchen !
Ich habe leider kein spezielles Thema dazu gefunden, falls es schon eins gibt entschuldige ich mich
Also dann mal los:
Als ich letztens zur Schule fuhr, war ich wirklich recht geschockt: Da kam mir eine Frau im Auto entgegen, auf dem Beifahrersitz steht (!) ein Labrador oder Goldenretriever oder irgendwas in der Art (So ein beiger, gelber, goldener, großer Hund halt...) und wuselt ihr mit der Schnauze in den Haaren herum.
Nicht nur, dass das Tier die Frau wohl erheblich beim Autofahren ablenkte, sondern auch, dass er da total frei im Auto herumstiefelte, finde ich wirklich schockierend.
Die Frau muss nur einmal unaufmerksam sein, wegen dem Tier und zack bringt sie sich, Andere und ihren Hund in Gefahr. Selbst eine etwas stärkere Bremsung könnte den Hund schon in Gefahr bringen. Geschweige denn, dass das Tier bei einer richtigen Gefahrenbremsung mit voller Wucht durch die Scheibe krachen würde !
Ich dachte, das wäre nicht mehr erlaubt ?! Man muss seinen Hund doch entweder mit einem speziellen Gerätchen anschnallen oder in einer Transportbox im Kofferraum umherkutschieren, oder sehe ich das falsch ?
Kennt sich da zufällig jemand mit der Rechtslage aus ?
Liebe Grüße
Ich habe leider kein spezielles Thema dazu gefunden, falls es schon eins gibt entschuldige ich mich
Also dann mal los:
Als ich letztens zur Schule fuhr, war ich wirklich recht geschockt: Da kam mir eine Frau im Auto entgegen, auf dem Beifahrersitz steht (!) ein Labrador oder Goldenretriever oder irgendwas in der Art (So ein beiger, gelber, goldener, großer Hund halt...) und wuselt ihr mit der Schnauze in den Haaren herum.
Nicht nur, dass das Tier die Frau wohl erheblich beim Autofahren ablenkte, sondern auch, dass er da total frei im Auto herumstiefelte, finde ich wirklich schockierend.
Die Frau muss nur einmal unaufmerksam sein, wegen dem Tier und zack bringt sie sich, Andere und ihren Hund in Gefahr. Selbst eine etwas stärkere Bremsung könnte den Hund schon in Gefahr bringen. Geschweige denn, dass das Tier bei einer richtigen Gefahrenbremsung mit voller Wucht durch die Scheibe krachen würde !
Ich dachte, das wäre nicht mehr erlaubt ?! Man muss seinen Hund doch entweder mit einem speziellen Gerätchen anschnallen oder in einer Transportbox im Kofferraum umherkutschieren, oder sehe ich das falsch ?
Kennt sich da zufällig jemand mit der Rechtslage aus ?
Liebe Grüße