Autofahren mit Hund - Rechtslage

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  • Autofahren mit Hund - Rechtslage Beitrag #1
SoylentGreen

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Hallöchen !

Ich habe leider kein spezielles Thema dazu gefunden, falls es schon eins gibt entschuldige ich mich :(

Also dann mal los:
Als ich letztens zur Schule fuhr, war ich wirklich recht geschockt: Da kam mir eine Frau im Auto entgegen, auf dem Beifahrersitz steht (!) ein Labrador oder Goldenretriever oder irgendwas in der Art (So ein beiger, gelber, goldener, großer Hund halt...) und wuselt ihr mit der Schnauze in den Haaren herum.
Nicht nur, dass das Tier die Frau wohl erheblich beim Autofahren ablenkte, sondern auch, dass er da total frei im Auto herumstiefelte, finde ich wirklich schockierend.
Die Frau muss nur einmal unaufmerksam sein, wegen dem Tier und zack bringt sie sich, Andere und ihren Hund in Gefahr. Selbst eine etwas stärkere Bremsung könnte den Hund schon in Gefahr bringen. Geschweige denn, dass das Tier bei einer richtigen Gefahrenbremsung mit voller Wucht durch die Scheibe krachen würde !

Ich dachte, das wäre nicht mehr erlaubt ?! Man muss seinen Hund doch entweder mit einem speziellen Gerätchen anschnallen oder in einer Transportbox im Kofferraum umherkutschieren, oder sehe ich das falsch ?
Kennt sich da zufällig jemand mit der Rechtslage aus ?

Liebe Grüße
 
  • Autofahren mit Hund - Rechtslage Beitrag #2
Also das geht wirklich nicht!
wie du beschrieben hast, sie brauch nur einmal unaufmerksam sein und dann...

Du hast recht, das is verboten hier in Deutschland gilt anschnall pflicht im Auto, Also Hundeguhrt, Transportbox oder Kofferrauch gitter.

LG
 
  • Autofahren mit Hund - Rechtslage Beitrag #3
Sowas habe ich auch schonmal gesehn!!! Ne also nachbarn von uns die haben immer so einen extra anschnallgurt für den Hund!
 
  • Autofahren mit Hund - Rechtslage Beitrag #4
Anschnallgurt, Box im Kofferraum oder Lastengitter/-netz.
Bei einer Bremsung kann der Hund zum Geschoss werden und das ist sehr gefährlich.
 
  • Autofahren mit Hund - Rechtslage Beitrag #5
Meggy lag immer unten im Fußraum des Beifahrers... jetzt hat sie aber einen Anschnallgurt.
 
  • Autofahren mit Hund - Rechtslage Beitrag #6
Ja das mit den Fußraucm darf auch nicht sein, aber gut das ihr das geändert habt=)
 
  • Autofahren mit Hund - Rechtslage Beitrag #7
Ein gutes Thema.
Ich gehöre leider auch zu der Fraktion, die den Hund im Auto nicht richtig gesichert hat :uups:
Ich weiß einfach nicht wie ich es hinbekommen soll.
Für eine Transportbox in passender Größe ist das Auto einfach zu klein (Fiat Punto) der Kofferraum ist zu schmal und die Rückbank lässt sich zwar umlegen, aber nicht versenken. Da kann man keine Transportbox in vernünftiger Größe sicher unterbringen.

Ringo fährt immer ganz normal im Kofferraum mit, dort bleibt er brav und fühlt sich sicher. Er versucht auch nicht auf die Rückbank zu klettern (nichtmal wenn ich ihn 20min alleine im Auto lasse um einzukaufen).
Früher hatte ich mal so ein Gitter davor, aber das liegt mittlerweile ungenutzt im Keller, denn es wird nur eingespannt und man musste es von Zeit zu Zeit immer nachziehen damit es auch fest bleibt.
Seit ich einen Testbericht gelesen habe in dem stand das diese Gitter bei Auffahrunfällen häufig nach vorne durch das Auto schießen habe ich es in den Keller verbannt und werde es wohl auch nicht mehr benutzen.

Ein Netz habe ich noch nicht getestet, aber wie macht man das so fest, das es im Falle eines Falles ein Gewicht von 15kg Hund (plus Fliehkraft) zurückhalten soll wenn man einen Unfall hat?

Ein Geschirr mit Anschnaller besitze ich ebenfalls, allerdings habe ich da das starke Gefühl das Ringo sich überhaupt nicht wohlfühlt. Er ist manchmal unsicher beim Autofahren und möchte dann in seinen Kofferraum oder notfalls eben in den Fußraum, dann verdreht er sich in dem Teil und tut sich weh. Diese Lösung gefällt mir überhaupt nicht.

Ich möchte gerne den Hund weiterhin im Kofferraum haben, aber vertraue den Gittern nicht und kann mir nicht vorstellen das die Netze bei einem Unfall überhaupt halten...also, was tun?
 
  • Autofahren mit Hund - Rechtslage Beitrag #8
Ich hatte im Auto früher so ein Lastengitter, das man an dem Metall vom Kopfteil befestigt, sodass es, selbst wenn es sich lösen sollte, nicht durch das Auto fliegen kann, sondern sich nur der obere Teil löst und es trotzdem noch gegen das Kopfteil des Rücksitzes gelehnt hält.
Ich finde das so ganz praktisch.
 
  • Autofahren mit Hund - Rechtslage Beitrag #9
Ich gehöre wohl auch zu der Fraktion "Hund im Auto unsicher transportieren":roll:. Bei mir liegts aber auch ganz einfach am Auto - in meinen kleinen Polo passt meine Hündin noch nicht einmal in den Kofferraum. Das wäre purer Stress für sie. Ich nehme meine Maus aber auch nicht unnötig mit, sondern wirklich nur für den TA oder wenn wir mal woanders Spazierengehen wollen. Und dann muss sie sich immer auf die Rücksitzbank legen (was sie mittlerweile aufgrund ihres Alters eh freiwillig macht) - aber ich weis, dass das auch einfach nicht sicher ist und fahre gerade wenn ich den Hund mit hab immer besonders vorsichtig. Habe auch schonmal darüber nachgedacht die Rücksitze ganz rauszunehmen und so mit dem Kofferraum für eine Transportbox zu verbinden - nur hätte ich halt dann nur noch einen 2 Sitzer.:eusa_think:


LG Chianti
 
  • Autofahren mit Hund - Rechtslage Beitrag #10
Sunny fährt im Fußraum des Beifahrers, wüsste nicht, was daran jetzt gefährlich sein soll...
 
  • Autofahren mit Hund - Rechtslage Beitrag #11
was machst du denn wenn der Airbag aufgeht...?
 
  • Autofahren mit Hund - Rechtslage Beitrag #12
Da ich zur Zeit kein Auto hab und nur mit den Öffis fahre, brauche ich mir darüber keine Gedanken mehr zu machen.

Aber früher hatte ich auch so ein Gitter, welches nur eingeklemmt wurde. Auch bei mir lockerte es sich immer leicht (ich dachte immer, das wäre so, weil ich das hinter meinem Fahresitz hatte und die Hunde dann auf dem Rücksitz lagen). Doch um es noch zu sichern, hatte ich es überall, wo man konnte, festgebunden. Natürlich mit einem stabilen Paketband.

Für lange Strecken (Urlaub zum Beispiel) hatte ich zusätzlich noch die Anschnallgurte.

Ich denke einfach, das man auch bei der Sicherung des Tieres nie zuviel machen kann. Immerhin lässt man (eigentlich) sein Kind ja auch nicht ungesichert im Auto.
 
  • Autofahren mit Hund - Rechtslage Beitrag #13
Nojiko besonders ist gefärlich ist es wenn ein anderes Auto mit dir zusammen kracht und dein Hund dabei zerquetscht wird=/
 
  • Autofahren mit Hund - Rechtslage Beitrag #14
Hallo Ihr Lieben,

erstmal vorweg: der Hund hat anschnallpflicht im Auto, also wer sich erwischen lässt muss blechen;)

das ist so eine schwierige Sache. Wir haben es ja grade erst hinter uns und ich habe unsere Hunde nicht angeschnallt! Eigentlich mache ich das immer aber es musste ja schnell gehen....unverantwortlich hab ich mir immer wieder gesagt.
Die Hunde saßen hinten auf der Rückbank, da es ein Sportauto war und die Sitze eine Art Kuhle hatten haben die Hunde sich nix getan. In anderen Autos könnte der Hund zum Geschoss werden, dies ist nicht nur Gefährlich für den Hund sondern auch für den Mensch.

Seit dem sind die Hunde angeschnallt, allerdings ist mir aufgefallen: das sie oft in den Gurten hängen und im Falle eines unfalles sich schwer verletzten oder sogar sterben könnten. Also den Namen sicherheitsgurt verdient dieses Teil nicht.Zumal die Teile so lang(hab die kleiste Größe) sind und die Hunde gegen die Sitze geschleudert werden würden. Das einzige was ich schütze ist mich selbst und die Hunde können nach dem Unfall nicht abhauen, wobei wenn so mächtige Kräfte freigesetzt werden könnte evtl. der Gurt, der Karabiner oder das Geschirr reißen/brechen....

Eine Box ist ja hinten im Kofferraum, im Falle eines schweren Unfalles könnte der Hund darin zerquetscht werden, oder oder oder

Also mein Fazit: so richtig sichern kann man seinen Hund irgendwie nicht, eigl. kann man nur sich selbst schützen..... Wobei ich gehört habe, das es tüvgeprüfte Anschnallgurte gibt, diese sind aber auch sehr teuer. Aber das Leben des Hunde ist denke ich mehr wert. Wobei auch da können sie sich verhedern und man kann von einem hund nicht erwarten stock und steif da zu sitzen.

Also nach Vorne gehört ein Hund, wie ich finde, gar nicht. Rücksitz oder Kofferraum und gesichert. Im Fußraum kann der Hund sich sehr schwer verletzten....
Wer abschreckbilder braucht, dem sende ich gerne die Unfallbilder, man stellt sich gar nicht vor wie heftig so ein Unfall sein kann und wir sind "NUR" 50 gefahren und eben ganz kurz, waren grade von Zuhause weg, so schnell kann es gehen..... also ic hab daraus wirklich gelernt und viele Bekannte, Verwandte und Freunde haben mal nachgedacht....

lg
Anni
 
  • Autofahren mit Hund - Rechtslage Beitrag #15
Eine Anschnallpflich für Hunde gibt es nicht ;)
Ein Hund gilt als Gepäckstück und muss entsprechend gesichert sein.
Die Frage ist, wann ist der Hund entsprechend gesichert?

Ich finde es schwierig da die richtige Entscheidung zu treffen.
Diesen Gittern vertraue ich wie gesagt überhaupt nicht, ich möchte nicht bei einem Unfall auch noch das Risiko haben, dass mir das Gitter an den Hinterkopf fliegt.
Bei den Netzen glaube ich kaum, das man sie überhaupt ohne das Auto zu beschädigen so anbringen kann, dass sie bei einem Frontalunfall einen Hund der Fliehkräfte von mehreren Hundert Kilo entwickelt zurückzuhalten.

Die Gurte gefallen mir auch nicht, ich musste dabei schon mehrmals anhalten weil mein Hund sich in dem Teil verheddert hatte. Zudem ist fraglich ob die Karabinerhaken und Hundegeschirre einen Hund bei einem Unfall überhaupt ordentlich zurückhalten.

Ich habe mal etwas gegoogelt und diesen Artikel hier gefunden:

Schaut euch links unter dem Bild die Crash-Test Videos an.
Der einfache Gurt reißt ab als wäre es nichts, der doppelte hält zwar den Hund zurück aber ob es der Hund überlebt ist fraglich.
Die Transportboxen bringen nur etwas, wenn sie seitlich zur Fahrtrichtung stehen und im Fußraum oder Kofferraum verstaut sind.

Was mit den Gittern oder Netzen ist, wird dort leider nicht erwähnt, aber ich nehme an das sie auch nicht immer helfen.

Die einzig sichere Möglichkeit scheint die Transportbox zu sein.
Aber eine große Transportbox passt eben auch nur in einen größeren Kofferraum.
Also was tun? Konsequenterweise sollte ich wohl den Hund eigentlich gar nicht mehr mitnehmen, wenn ich nicht genug Sicherheit bieten kann :eusa_think:
Aber ich fahre eingentlich jeden Tag mit dem Hund Auto, da ich ihn hier in der Stadt nicht ableinen kann und immer eine viertel Stunde weit rausfahre damit er laufen kann :(
 
  • Autofahren mit Hund - Rechtslage Beitrag #16
Und wie sicherst du deinen Hund dabei?

Naja, was die Verletzungsgefahr angeht: Bei einem Unfall kann es immer Verletzte geben, ob nun Mensch oder Tier. Und dabei ist es egal, wie wer gesichert ist.
Natürlich denke ich auch, das die Transportbox am Sichersten ist. Doch wer ein kleines Auto hat, hat da oft ein Problem. Da ist es dann schon gut, wenn man anderweitig sichert.
Wie gesagt, hatte ich meist doppelt gesichert, indem ich den Gurt und ein Gitter hatte. Mehr konnte ich bei meinem kleinen Wagen nicht tun.
Was das Verheddern mit dem Gurt angeht: Meine Hunde haben ruhig gelegen. Bei längeren Fahrten haben wir mehrere Pausen gemacht, dann ging das super. Mit Verheddern hatten wir keinerlei Probleme.
Und sollte der Gurt wirklich reißen, war da ja noch das Gitter. Da trotz reißen dann der Gurt ja schon sicher ein wenig Schwung genommen hatte, war das sicher das Sicherste, was ich bieten konnte. Verletzungen hätte es bei einem großen Unfall sicher gegeben, aber je nachdem, wie der Unfall wäre, wäre die Box im Kofferraum vielleicht zerquetscht.
Man kann es drehen und wenden, bei einem Unfall kann jeder immer verletzt werden. Man kann nur versuchen, mit solchen Maßnahmen die Verletzten und die Verletzungen möglichst gering zu halten.
 
  • Autofahren mit Hund - Rechtslage Beitrag #17
Mein Hund fährt im Kofferaum, aber ohne Absperrung (er klettert nicht auf die Rückbank).
Seine Rückenhöhe entspricht ungefähr der Höhe der Rückbank.
Ein Gitter hinter den Fahrersitzen wäre natürlich auch noch eine Idee. Aber was macht man, wenn mal jemand mitfährt (kommt bei mir doch häufiger vor), muss man das Gitter dann ausbauen?

Es stimmt natürlich, es kann immer was passieren. Aber es macht ja schon Sinn das Risiko nach Möglichkeit klein zu halten.
 
  • Autofahren mit Hund - Rechtslage Beitrag #18
Ich hatte mein Gitter direkt hinter den Sitzen eingeklemmt und angebunden. Da konnten alle noch locker auf den Rücksitzen platz nehmen. Das einzige war halt, das sie mich dann nur noch durch das Gitter sahen, aber damit mußte man bei mir halt leben. Gab auch keine Beschwerden. :mrgreen:

Mein Lieblingsspruch in der Hinsicht: Dies ist das Heim (in dem Fall Auto) meines Hundes. Besucher kommen erst an zweiter Stelle. Wenn sie Hunde mögen, werden sie das verstehen. Wenn nicht, was tun sie dann hier? :lol:
 
  • Autofahren mit Hund - Rechtslage Beitrag #19
Sunny fährt im Fußraum des Beifahrers, wüsste nicht, was daran jetzt gefährlich sein soll...


Dass sie bei einem Unfall durch die Scheibe geschleudert wird, mit großer Wahrscheinlichkeit tot ist, wenn sie vorher noch durchs Auto fliegt, was bei einem richtigen Aufprall wohl der Fall ist, ist sie auch eine große Gefahr für euch. Abgesehen davon, kostet sowas 40€ Strafe.
Im Fußraum sitzen gibts bei uns nur mal ganz ausnahmsweise! Das ist total gefährlich.

Ansonsten hatten wir ja eine Box im Auto, im mom ist sie da nicht mehr drin, kommt aber wieder rein, sobald ich nächsten Monat meinen Führerschein fertig habe.

Auch im Hinten ohne Gitter finde ich sehr verantwortungslos, sorry.
So würde ich meinen Hund nicht mitnehmen. Ist ja nicht nur für den Hund super gefährlich.

Wir haben auch nur ein kleines Auto, wenn die Box drin ist, sind die Hintersitze rsus, dann können wir auch niemanden mehr mitnehmen. Ansonsten bräuchten wir halt nen größeres Auto. Aber Sicherheit geht vor.

Aber eine große Transportbox passt eben auch nur in einen größeren Kofferraum.
Also was tun? Konsequenterweise sollte ich wohl den Hund eigentlich gar nicht mehr mitnehmen, wenn ich nicht genug Sicherheit bieten kann :eusa_think:
Aber ich fahre eingentlich jeden Tag mit dem Hund Auto, da ich ihn hier in der Stadt nicht ableinen kann und immer eine viertel Stunde weit rausfahre damit er laufen kann :(

Rückbank ausbauen und Box rein zum Beispiel.

Die Geschirre finde ich auch nicht so dolle, hatten wir mal als Lösung als Buddy noch alleine war. Kommt ja auch immer drauf an, was für ein geschir. Wir hatten eins, was TÜV und Crashtest geprüft ist, von HUnter.
 
  • Autofahren mit Hund - Rechtslage Beitrag #20
Rückbank ausbauen wäre vielleicht noch eine Idee, setzt aber voraus das die Box dann auch genau in die Vertiefung der Rückbank passt. Denn wenn die Box nicht an den Rücklehnen der Vordersitze lehnen kann, sonder frei steht nützt sie ja wieder nichts, weil sie dann ebenfalls als Geschoss durch die Gegend fliegen kann :eusa_think:
Ich muss das mal ausmessen, denn mir wäre es auch lieber wenn der Hund im Auto gesichert ist.

Auch im Hinten ohne Gitter finde ich sehr verantwortungslos, sorry.
Den Kofferaum ohne Gitter, finde ich persönlich besser als mit.
Ich besitze ja sogar so ein Gitter, aber habe es rausgenommen, da es wirklich keine Möglichkeit gibt das Ding sicher zu befestigen, außer ein paar Schrauben durchs Dach zu drehen was man natürlich auch nicht machen kann.
In einem Bericht (ich glaube im ADAC-Heft) habe ich gelesen, das diese Gitter bei Unfällen ihrerseits durch die Gegend fliegen können und man nicht nur den Hund als Geschoss hat, sondern zusätzlich auch noch das Gitter.

Die Netze bieten soweit ich das sehe keine Sicherheit, hier habe ich Herstellerangaben gefunden, dort heißt es das Netz würde rund 80kg zurückhalten. Viel zu wenig wenn man liest das ein Hund von 20kg bei einem Unfall mit 50kmh schon Fliehkräfte von mehreren Hundert Kilo entwickelt.:


Im Fußraum sitzen gibts bei uns nur mal ganz ausnahmsweise! Das ist total gefährlich.
Eigentlich dürfte der Fußraum des Beifahrersitzes gar kein schlechter Platz sein, es wird sogar empfohlen schwere Ladung wie Getränkekisten etc dort zu platzieren, weil sie dann bei einem Unfall am wenigsten Schaden anrichten.
Es wird auch empfohlen kleinere Transportboxen für Tiere im Fußraum zu lagern.
Z.B. hier:
 
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