Hundehaltung und Mieteigentümergesellschaft

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Montaine

Montaine

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Hallo zusammen,

nachdem ich über Google nicht wirklich fündig wurde hoffe ich das hier jemand ähnliche oder sogar die gleichen Erfahrungen wie wir gemacht haben und uns eventuell weiterhelfen können...

Wir planen die Anschaffung eines kleinen YorK Jack Russel Welpen (16 Wochen alt). Dieser Hund wird nicht größer werden als maximal 20 bis 25 cm, die Elterntiere haben in etwa die gleiche Größe.

Das Ding ist jetzt, wir leben in einem Mietshaus (6 Parteien). Und es existieren mehrere Wohnungseigentümer (4 insgesamt), von denen 1 direkt mit im Haus wohnt, also eine Mieteigentümergesellschaft mit 1 Hausverwalter.

Allerdings existierte bei unserem Einzug in der untersten Wohnung ein Jagdhund, diese Familie ist letzten Monat aber ausgezogen.

In unserem Mietvertrag steht jetzt die Klausel dass das Halten von Hunden/Katzen nur mit der vorherigen Zustimmung des Vermieters geschehen darf, ist auch völlig in Ordnung.

Mit unseren Vermietern haben wir bereits gesprochen, und wir haben von denen das OK für die Haltung eines kleinen Hundes, allerdings nur wenn die anderen Wohnungseigentümer ebenfalls einverstanden sind!

Schön und gut dachte ich, und habe in Absprache mit unseren Vermietern bei denen die hier direkt im Haus wohnen selbst nachgefragt, und jetzt kommts... ich hätte echt mit allem gerechnet, aber nicht mit dem was ich da dann zu hören bekam.

Ich hätte es ja verstanden wenn da gekommen wäre, von wegen Verunreinigung des Hausflurs, übermässige Lärmbelästigung durch lautes Bellen/Kläffen (vor allem Nachts).... das kam aber erst gar nicht zur Sprache.

Was mir um die Ohren gehauen wurde waren reine Vorurteile. Sie wäre darüber gar nicht begeistert, würde sich hier in unserem Ort über jeden Hundebesitzer aufregen und verstünde diese ganze "Hundeverehrung" absolut nicht, vor allem wenn die Tiere dann an allererster Stelle stehen.

Auch würde sie die Treppen in unserem Haus nicht für günstig halten (Hallo? Der Hund ist ein Kleinsthund, der wird getragen?) und sie wäre der Meinung das unser Kind (3 Jahre alt) ja viel zu jung sei und sie sich das gar nicht vorstellen mag wie die Kleine dann mit dem Hund alleine gassi geht!

Und abschließend dann noch der Satz das man ja auch noch nicht wüßte was für eine Familie dann unten in die jetzt leerstehende Wohnung einziehen würde... *kopfschüttel*.

Ganz ehrlich, dieses Gespräch fand gestern Abend statt und ich sitze jetzt noch hier und bin ziemlich fassungslos angesichts dieser Vorurteile und was noch schlimmer ist, die einzigen die einschätzen können ob das Kind zu jung oder nicht zu jung ist, ist alleine unsere Sache.

Alleine die Vorstellung man würde ein Kindergartenkind (oder später dann Grundschulkind) alleine mit einem Hund (egal wie groß) zum Gassigehen schicken weil man selbst keine Zeit oder Lust dazu hat, bringt mich echt auf 180.

Jetzt Frage an Euch, hat das jemand auch schon so erlebt, was kann ich machen?

Ich habe bereits rausgefunden das eine Mieteigentümergesellschaft wohl das Halten bestimmter Rassen verbieten kann, also alles was unter Kampfhund fällt oder eine bestimmte Größe überschreitet oder wenn es wirklich zu Belästigungen führt.

Aber hier handelt es sich um einen Hund der die Größe von maximal 25 cm Höhe niemals überschreiten wird und ich sage ganz ehrlich, ein Nein das alleine auf Vorurteilen basiert will ich so nicht hinnehmen.

Ich sehe es auch so das es gute Mittel und Wege gibt einen Hund so zu erziehen dass das Problem mit häufigem Bellen/Kläffen (bei Geräuschen im Treppenhaus, Türklingel etc) erst gar nicht aufkommt.

Mein momentaner Vorteil ist das eine entgültige Entscheidung hier noch nicht gefallen ist. Wohnungseigentümer hier direkt im Haus wollen heute im Laufe des Tages mit unseren Vermietern (die haben selbst einen Schäferhund), die im Nachbarhaus leben, sprechen, Antwort der anderen 2 Wohnungseigentümer steht noch aus, wobei einer der beiden früher bereits Hundehaltung gestattet hat.

Ich bin wirklich für jeden Tip und Ratschlag dankbar! Hab mir sogar schon überlegt einfach eine 6-monatige Probezeit anzubieten, die ersten 3 Monate ist der Hund in der Welpenschule der örtlichen Hundeschule, danach geht es mit dem normalem Training weiter falls erforderlich und es dem Kleinen auch gut tut.

Erstmal liebe Grüße,

Montaine
 
  • Hundehaltung und Mieteigentümergesellschaft Beitrag #2
Yorkshire Terrier oder Jack Russell Terrier?
 
  • Hundehaltung und Mieteigentümergesellschaft Beitrag #3
Yorkshire Terrier oder Jack Russell Terrier?

Ist Mix.

Die Mutter ist ein York Jack Russel, der Vater ein reiner Jacky.

Der Welpe sieht auch wie ein reiner Jacky aus, nur das er komplett braun ist. Kann mal ein Foto ins Profil setzen dann siehst Du was ich meine :)
 
  • Hundehaltung und Mieteigentümergesellschaft Beitrag #4
Wie seid Ihr auf die Rasse gekommen?
 
  • Hundehaltung und Mieteigentümergesellschaft Beitrag #5
Das war ein purer Zufall...

Wir hatten von Anfang an als das Thema Hund überhaupt das erste Mal vor ein paar Monaten zur Sprache kam, die Übereinkunft, auf jeden Fall muss es ein kleiner sein.

Wir leben zwar in einer relativ großen 4-Zimmer-Wohnung, haben auch massig Auslaufmöglichkeiten da wir ziemlich ländlich wohnen, allerdings würde ich einen größeren Hund nur dann halten wollen wenn ich dazu wirklich die Möglichkeiten hätte, also Erdgeschoss, keine Treppen, da fehlt für mich dann ein Stück an der artgerechten Haltung.

Wir haben uns echt Zeit gelassen, haben uns über einige Rassen schlau gemacht, vor allem über die Eigenschaften, was bei jedem zu beachten ist etc etc....

Letzendlich kamen wir auf 3 verschiedene die uns beiden gleichermaßen gefiel: Yorkshire Terrier, Jack Russel und Malteser.

Der reine Zufall wollte es das wir überraschend Kontakt über Freunde zu einer Hundebesitzerin bekommen haben die derzeit 4 Hunde in ihrem Haushalt hat. Die Elterntiere und noch 2 Welpen. Die Welpen muss sie abgeben da sie die (auch aus finanziellen Gründen) nicht behalten kann.

Und sie wohnt nicht allzuweit von uns entfernt, das kommt noch mit hinzu.

Ansonsten hätten wir uns noch länger Zeit gelassen, denn wir wollen in der Hinsicht auch nichts übers Knie brechen. Vor allem ist wichtig ob sich der Hund dann bei uns auch wohlfühlt und gut einlebt...
 
  • Hundehaltung und Mieteigentümergesellschaft Beitrag #6
Wie denkst Du über den Jagdtrieb des JRT?
 
  • Hundehaltung und Mieteigentümergesellschaft Beitrag #7
Wie denkst Du über den Jagdtrieb des JRT?

Normalerweise sehr ausgeprägt, lässt sich aber mit ausreichendem Auslauf, sprich Bewegung und konsequenter Erziehung und Geduld soweit in den Griff kriegen.

Das hat mit meinem hauptsächlichem Problem zwar überhaupt nichts zu tun (meine Fragestellung war eine komplett andere), aber wenns weiterhilft...

Ich schaff mir mit Sicherheiten keinen Hund an ohne genügend Vorinformationen, Kontakt zur Hundschule etc...

Mein Hauptproblem ist damit für mich immer noch nicht gelöst.. .
 
  • Hundehaltung und Mieteigentümergesellschaft Beitrag #8
Mich wunderten nur die drei so unterschiedlichen Rassen, die Ihr Euch ausgesucht habt.

Ich kann Dir leider nicht sagen, wie die rechtliche Lage ist, ABER, ich würde versuchen in Ruhe einen Konsenz mit Vermieter und Mitmietern zu suchen. Evtl. darauf hinweisen, dass Du bereit bist die Treppe einmal öfter zu putzen etc.. Lade sie doch mal zum Adventskaffee ein. Vielleicht kann man in Ruhe darüber reden.
 
  • Hundehaltung und Mieteigentümergesellschaft Beitrag #9
Das hat mit meinem hauptsächlichem Problem zwar überhaupt nichts zu tun (meine Fragestellung war eine komplett andere), aber wenns weiterhilft...

Ich schaff mir mit Sicherheiten keinen Hund an ohne genügend Vorinformationen, Kontakt zur Hundschule etc...

Mein Hauptproblem ist damit für mich immer noch nicht gelöst.. .

Das sehe ich geanuso...deswegen will ich nun zu deinem Problem kommen.

Also du musst auf jeden Fall nochmal hingehen und du kannst ja hinterfragen, warum er gleich so extrem kritisch reagiert hat.

Sag ihm, dass du alle durchdacht hast, das du eine Hundeschule besuchen wirst.

Und wegen eurem Kleinkind - da würde ich mit der Argumentation kommen,dass Tiere gut für Kinder sind.

Aber ich würde auch sagen, dass du dich eigentlich nicht rechtfertigen musst, warum du einen Hund möchtest.
Er soll dir esrtmal eine Argumentation entgegenbringen warum er keine Hunde im haus haben will.

Liebe Grüße
 
  • Hundehaltung und Mieteigentümergesellschaft Beitrag #10
@Tierfreund

Müssen sie das wirklich?
 
  • Hundehaltung und Mieteigentümergesellschaft Beitrag #11
Ich weiß worauf du hinaus willst, es ist ja ihr Haus.
Sie müssen ja nur sagen "nein" und fertig...ich finde nur die Argumentation komisch, warum er kein Hund im Haus haben will.
 
  • Hundehaltung und Mieteigentümergesellschaft Beitrag #12
@ Tierfreund

Danke Dir erstmal für Deine Antworten :)

Hmm wieso gleich 3 Rassen? Gute Frage... irgendwie hat es sich so ergeben, und wir hatten so einige Diskussionen, denn jede von uns hat ihre bestimmten Vorlieben und irgendwie brauchten wir einen gemeinsamen Nenner.

Wichtig ist auch das es ein spielfreudiger Hund ist der auch die Abwechslung liebt, da wir keine Stubenhocker sind.

Zu unserem Haus-Problem hier... diejenige die dagegen ist konnte mir bis jetzt keinen vernünftigen Grund nennen was wirklich dagegen sprechen würde einen kleinen Hund aufzunehmen. Die hat ihre Vorurteile und daran hält sie sich fest und maßt sich gleichzeitig das Recht an sich Gedanken über das Alter unseres Kindes zu machen.

Ich werde es definitiv nochmal versuchen, auch nochmal mit unseren Vermietern sprechen, und hoffe so irgendwie einlenken zu können...

Zumindest geb ich die Hoffnung mal noch nicht auf :)
 
  • Hundehaltung und Mieteigentümergesellschaft Beitrag #13
Du kannst uns ja mal auf dem Laufenden halten.

LG
 
  • Hundehaltung und Mieteigentümergesellschaft Beitrag #14
Ich weiß worauf du hinaus willst, es ist ja ihr Haus.
Sie müssen ja nur sagen "nein" und fertig...ich finde nur die Argumentation komisch, warum er kein Hund im Haus haben will.

Nein, es ist nicht ihr Haus, denen gehört von den 6 Wohnungen im Haus definitiv eine, zweite im gleichen Haus ist entweder dazu gemietet oder gehört denen auch, das weiß ich jetzt nicht genau.

Es gibt insgesamt 4 Wohnungseigentümer von denen 2 Hundehaltung nach Absprache gestatten. 1 ist bis jetzt dagegen (Entscheidung steht noch aus), bei dem 4. warten wir noch auf die Antwort, allerdings ist das der Ex-Mann von derjenigen die vorher mit dem Jagdhund hier im Haus wohnte und mittlerweile ausgezogen ist.

Eine echte Argumentation kam bis jetzt nicht zu Stande, alles was kam waren Vorurteile und Gedanken zu einem Thema das nicht ihres ist, denn es ist allein unsere Entscheidung ob das Kind zu jung ist oder nicht oder wie es aufwächst. Allein auf diese "fadenscheidigen Argumente" lasse ich ein "Nein" so nicht gelten.
---
EDIT (automatische Beitragszusammenführung):

Du kannst uns ja mal auf dem Laufenden halten.

LG


Mach ich gerne, wer weiß, vielleicht hilfts später jemand anderem auch weiter, selbst wenns negativ ausgehen sollte *seufzel*
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Hundehaltung und Mieteigentümergesellschaft Beitrag #15
Kurz eine Frage: Dein Vermieter ist Eigentümerin der von Dir gemieteten Wohnung, oder? Dann gehe ich mal davon aus, dass sei gemeinsam mit den anderen Wohnungseigentümer eine sog. Wohnungseigentümergemeinschaft "WEG" bildet, welche dann durch die hausverwaltung nach außen vertreten wird.

Das generelle Haustierverbot wurde dann mit Sicherheit im Rahmen einer WEG-Versammlung durch Beschluss festgeschrieben und von der Hausverwaltung lediglich im Rahmen einer "Hausordnung" veröffentlicht.

Ein solches generelles Tierhaltungsverbot ist jedoch nicht möglich. Guckst Du hier:
WEG kann kein Haustierverbot erteilen

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf kein generelles Haustierhaltungsverbot beschließen. Das hat das Oberlandesgericht Saarbrücken beschlossen.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar, dessen Wohnung im obersten Stock gelegen war, einen Hund der Rasse Dobermann. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte vor Anschaffung des Hundes per Mehrheitsbeschluss eine Hausordnung verabschiedet, in der es unter Ziffer 4 den Wohnungseigentümern und Mietern des Hauses verboten wird, Haustiere zu halten.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken führte aus, dass der Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich des generellen Haustierhaltungsverbot nichtig sei. Die Nichtigkeit ergebe sich aus § 134 BGB i.V.m. § 13 Abs. 1 WEG. Nach § 13 Abs. 1 WEG könne jeder Wohnungseigentümer, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstünden, mit seinen im Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren.
Der zulässige Gebrauch finde seine Grenzen gemäß § 14 Nr. 1 WEG erst dort, wo die anderen Miteigentümer in ihrer Nutzung von Sonder- oder Gemeinschaftseigentum mehr als in unvermeidlichem Umfang beeinträchtigt werden. Der Wohnungseigentümer sei danach verpflichtet, von den in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen lediglich in solcher Weise Gebrauch zu machen, dass dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwachse.
Zu den herkömmlichen soziokulturellen Vorstellungen im Geltungsbereich des WEG gehöre die Haustierhaltung jedenfalls dann, wenn mit ihr keinerlei Nachteile für die anderen Wohnungseigentümer verbunden sei. Damit gehöre sie zum Wesensgehalt des Sondereigentums, das auch unter dem die Auslegung der zivilrechtlichen Vorschriften beeinflussenden Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG stehe. Sie gehöre ferner zu der durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten freien Entfaltung der Persönlichkeit, weshalb ein absolutes Verbot jeglicher Haustierhaltung durch Wohnungseigentümer ausgeschlossen sei.
Ein generelles Tierhaltungsverbot sei vor diesem Hintergrund zugleich unverhältnismäßig, weil es auch Tiere umfasse, von denen keinerlei Beeinträchtigung oder Gefährdungen zu befürchten seien, weil sie den Bereich des Sondereigentums schon nicht verlassen und von ihnen weder Geräusch- noch Geruchsbelästigungen ausgehen können (Zierfische, Kanarienvögel, Schildkröten). Ein solches Verbot sei auch deshalb unverhältnismäßig, weil andere Mittel der Hausordnung zur Verfügung stünden, um Belästigungen jedenfalls zu mindern, beispielsweise eine art- oder zahlenmäßige Einschränkung der Haustierhaltung. Ein unterschiedsloses Verbot sei daher materiell rechtswidrig (§134 BGB, §§ 13 Abs. 1, 15 Abs. 2 WEG) und damit nichtig.

Oberlandesgericht Saarbrücken; Beschluss vom 02.10.2006, [Aktenzeichen: 5 W 154/06 - 51]
Quelle:
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Heißt im Ergebnis, dass sie ein generelles TH-Verbot nicht aussprechen können. Wenn Sie aber beschließen, dass lediglich keine Hunde erlaubt sein sollen, dann geht das schon. Voraussetzung hier ist aber, dass sonst niemand im Haus Hunde hat.
 
  • Hundehaltung und Mieteigentümergesellschaft Beitrag #16
Heißt im Ergebnis, dass sie ein generelles TH-Verbot nicht aussprechen können. Wenn Sie aber beschließen, dass lediglich keine Hunde erlaubt sein sollen, dann geht das schon. Voraussetzung hier ist aber, dass sonst niemand im Haus Hunde hat.

Genau das ist der Punkt, Familie die letzten Monat hier aus dem Haus ausgezogen ist, hatte einen Hund, und zwar einen Jagdhund der die Kniehöhe eines erwachsenen Menschen deutlich überschritten hat.

Der war zwar die ganze Zeit ruhig, tagsüber auch alleine in der Wohnung, 3 mal am Tag mit Frauchen schön hinten in den Bauernfeldern Gassi (*ironie an*, denn Anbaufelder sind für mich keine Hundeklostationen), und da war alles in Ordnung, keine Beanstandungen nix.

Und jetzt wollen sie uns die Haltung verbieten und das bei nem Hund der nicht größer wie ne normale Hauskatze wird?

Irgendwas läuft da grad falsch, ich weiß nur noch nicht was, aber hinnehmen werd ich das nicht.

LG Montaine
 
  • Hundehaltung und Mieteigentümergesellschaft Beitrag #17
Naja, Fakt ist, dass derzeit wohl kein Hund im Haus wohnt, oder??

Also können sie jetzt schon ein Haltungsverbot aussprechen. Nur weil bisher etwas so war, muss es nicht zwingend künftig auch bewilligt werden.

Ich würde mich auch nochmal mit den restlichen Mietern, die nicht Eigentümer sind in Verbindung setzen und das grundsätzliche Einverständnis einholen. Dann würde ich nochmal ganz lieb und sachlich an die Eigentümer rantreten, denen genau schildern, was es für ein Hund werden soll, wie Du Dir das vorstellst mit Kind und Hund eben. Ganz sachlich und neutral die Punkte die genannt wurden ansprechen und revidieren.

Probezeit würde ich nicht anbieten! Find ich a) dem Hund gegenüber sehr beschxxx und b) was wenn die sich nach 6 Monaten umentscheiden und der hund dann weg soll? Geht meiner Meinung nach überhaupt gar net. Also gar nicht erst anbieten.

Doof ist halt auch, dass sie jetzt zwar ja sagen können, aber wenn sich jemand belästigt, gestört oder das Allgemeinwohl beeinträchtigt ist (Dauerkläffen, z.B.) kann die Haltungsgenehmigung auch jederzeit wiederrufen werden.
 
  • Hundehaltung und Mieteigentümergesellschaft Beitrag #18
Hallo Monataine,

ich hatte einen na ja ich sag mal ähnlichen Fall. Aus dieser Erfahrung weiß ich, dass du die schriftliche Einverständiserklärung deines Vermieters benötigst, außer du möchtest es im Ernstfall auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen.

So, wenn ich dich richtig verstanden habe sind seine Anforderungen an dich, dass die Mitbewohner des Hauses zustimmen.

Sicherlich ist es unfair, wie sie argumentieren und sicher ist es auch eine Einschneidung in deine Privatsphäre. So dachte ich auch mal ganz stur und handelte einfach. Meine VM hatte mir Palomo erlaubt und diese mündliche Erlaubnis, als der Junge auf Landtransport von Sevilla nach Madrid war wieder zurückgenommen.

Ende vom Lied ist, da ich nichts schriftlich habe und obwohl weitere Hunde im Haus leben, ich umziehen darf. Wieso? Weil ich Palomo oder Chiara eben nicht hergeben werde, die Beiden gehören zu mir. Ich war beim Anwalt, weil Alles in mir schrie ungerecht. Die Hunde hörst du ja nicht einmal atmen.

Ein Gesetz von 2005 :roll: oder war es 2007, welches Mietrecht mit Tierschutzrecht vermischt, allerdings so verwaschen, dass es keine brauchbaren Richtlinien gibt und den Vermieter eindeutig in einen rechtlichen Vorteil setzt. Außer, wie Eingangs schon erwähnt ihr wollt gerne prozessieren. Dann entscheidet ein Gericht darüber erneut. Bei dem ganzen Tam Tam, dann doch lieber eine neue Wohnung ;).
---
EDIT (automatische Beitragszusammenführung):

Abo im Eifer des Gefechst, ähm des Getipsels vergessen :lol::eusa_doh:
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Hundehaltung und Mieteigentümergesellschaft Beitrag #19
Soweit ich das weiß darf ein Vermieter wenn schon Hunde im Haus wohnen die Haltung nicht verbieten!
@Sinura
Bei dir zum Beispiel waren die anderen Hunde ja schon vorher im Haus! Heißt also der Vermieter kann es dir nicht verbieten! Entweder er muß alle Hunde verbieten oder keinen! Wo kommen wir denn dahin wenn dein nachbar einen Hund halten darf aber du nicht????

Aber wenn keine Hunde im Haus leben muß er es nicht erlauben! Es gibt auch ne sogenannte Duldung von Haustieren (hatte ich in meiner letzten Whg) !
Das heißt dann soviel das man Tiere halten darf aber die Vermieter auch sagen können nöö gibt es ab jetzt nicht mehr! Besonders wenn beschwerden kommen! Dann muß der Hund entweder weg oder man muß eben ausziehen!
 
  • Hundehaltung und Mieteigentümergesellschaft Beitrag #20
@Sinura
Bei dir zum Beispiel waren die anderen Hunde ja schon vorher im Haus! Heißt also der Vermieter kann es dir nicht verbieten! Entweder er muß alle Hunde verbieten oder keinen! Wo kommen wir denn dahin wenn dein nachbar einen Hund halten darf aber du nicht????

Tja das dachte ich auch immer! Nur wurde ich beim RA eines Besseren belehrt und glaub mir mir war hundeübel. Gott sei Dank lässt sie mich das Jahr bis das neue Haus fertig ist uns noch hier wohnen. Bräuchte sie aber nicht! Sie hätte mir sogar, obwohl andere Hunde im Haus sind mir Beide verbieten können, auf Grund dieses Gerichtsurteils! Und dies ohne, dass sich ein Mieter über die Tiere beschwert hat.
Dies war die klare Aussage des Anwalts von dem ich mich beraten ließ.
 
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