- Hundehaltung und Mieteigentümergesellschaft Beitrag #1
Montaine
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Hallo zusammen,
nachdem ich über Google nicht wirklich fündig wurde hoffe ich das hier jemand ähnliche oder sogar die gleichen Erfahrungen wie wir gemacht haben und uns eventuell weiterhelfen können...
Wir planen die Anschaffung eines kleinen YorK Jack Russel Welpen (16 Wochen alt). Dieser Hund wird nicht größer werden als maximal 20 bis 25 cm, die Elterntiere haben in etwa die gleiche Größe.
Das Ding ist jetzt, wir leben in einem Mietshaus (6 Parteien). Und es existieren mehrere Wohnungseigentümer (4 insgesamt), von denen 1 direkt mit im Haus wohnt, also eine Mieteigentümergesellschaft mit 1 Hausverwalter.
Allerdings existierte bei unserem Einzug in der untersten Wohnung ein Jagdhund, diese Familie ist letzten Monat aber ausgezogen.
In unserem Mietvertrag steht jetzt die Klausel dass das Halten von Hunden/Katzen nur mit der vorherigen Zustimmung des Vermieters geschehen darf, ist auch völlig in Ordnung.
Mit unseren Vermietern haben wir bereits gesprochen, und wir haben von denen das OK für die Haltung eines kleinen Hundes, allerdings nur wenn die anderen Wohnungseigentümer ebenfalls einverstanden sind!
Schön und gut dachte ich, und habe in Absprache mit unseren Vermietern bei denen die hier direkt im Haus wohnen selbst nachgefragt, und jetzt kommts... ich hätte echt mit allem gerechnet, aber nicht mit dem was ich da dann zu hören bekam.
Ich hätte es ja verstanden wenn da gekommen wäre, von wegen Verunreinigung des Hausflurs, übermässige Lärmbelästigung durch lautes Bellen/Kläffen (vor allem Nachts).... das kam aber erst gar nicht zur Sprache.
Was mir um die Ohren gehauen wurde waren reine Vorurteile. Sie wäre darüber gar nicht begeistert, würde sich hier in unserem Ort über jeden Hundebesitzer aufregen und verstünde diese ganze "Hundeverehrung" absolut nicht, vor allem wenn die Tiere dann an allererster Stelle stehen.
Auch würde sie die Treppen in unserem Haus nicht für günstig halten (Hallo? Der Hund ist ein Kleinsthund, der wird getragen?) und sie wäre der Meinung das unser Kind (3 Jahre alt) ja viel zu jung sei und sie sich das gar nicht vorstellen mag wie die Kleine dann mit dem Hund alleine gassi geht!
Und abschließend dann noch der Satz das man ja auch noch nicht wüßte was für eine Familie dann unten in die jetzt leerstehende Wohnung einziehen würde... *kopfschüttel*.
Ganz ehrlich, dieses Gespräch fand gestern Abend statt und ich sitze jetzt noch hier und bin ziemlich fassungslos angesichts dieser Vorurteile und was noch schlimmer ist, die einzigen die einschätzen können ob das Kind zu jung oder nicht zu jung ist, ist alleine unsere Sache.
Alleine die Vorstellung man würde ein Kindergartenkind (oder später dann Grundschulkind) alleine mit einem Hund (egal wie groß) zum Gassigehen schicken weil man selbst keine Zeit oder Lust dazu hat, bringt mich echt auf 180.
Jetzt Frage an Euch, hat das jemand auch schon so erlebt, was kann ich machen?
Ich habe bereits rausgefunden das eine Mieteigentümergesellschaft wohl das Halten bestimmter Rassen verbieten kann, also alles was unter Kampfhund fällt oder eine bestimmte Größe überschreitet oder wenn es wirklich zu Belästigungen führt.
Aber hier handelt es sich um einen Hund der die Größe von maximal 25 cm Höhe niemals überschreiten wird und ich sage ganz ehrlich, ein Nein das alleine auf Vorurteilen basiert will ich so nicht hinnehmen.
Ich sehe es auch so das es gute Mittel und Wege gibt einen Hund so zu erziehen dass das Problem mit häufigem Bellen/Kläffen (bei Geräuschen im Treppenhaus, Türklingel etc) erst gar nicht aufkommt.
Mein momentaner Vorteil ist das eine entgültige Entscheidung hier noch nicht gefallen ist. Wohnungseigentümer hier direkt im Haus wollen heute im Laufe des Tages mit unseren Vermietern (die haben selbst einen Schäferhund), die im Nachbarhaus leben, sprechen, Antwort der anderen 2 Wohnungseigentümer steht noch aus, wobei einer der beiden früher bereits Hundehaltung gestattet hat.
Ich bin wirklich für jeden Tip und Ratschlag dankbar! Hab mir sogar schon überlegt einfach eine 6-monatige Probezeit anzubieten, die ersten 3 Monate ist der Hund in der Welpenschule der örtlichen Hundeschule, danach geht es mit dem normalem Training weiter falls erforderlich und es dem Kleinen auch gut tut.
Erstmal liebe Grüße,
Montaine
nachdem ich über Google nicht wirklich fündig wurde hoffe ich das hier jemand ähnliche oder sogar die gleichen Erfahrungen wie wir gemacht haben und uns eventuell weiterhelfen können...
Wir planen die Anschaffung eines kleinen YorK Jack Russel Welpen (16 Wochen alt). Dieser Hund wird nicht größer werden als maximal 20 bis 25 cm, die Elterntiere haben in etwa die gleiche Größe.
Das Ding ist jetzt, wir leben in einem Mietshaus (6 Parteien). Und es existieren mehrere Wohnungseigentümer (4 insgesamt), von denen 1 direkt mit im Haus wohnt, also eine Mieteigentümergesellschaft mit 1 Hausverwalter.
Allerdings existierte bei unserem Einzug in der untersten Wohnung ein Jagdhund, diese Familie ist letzten Monat aber ausgezogen.
In unserem Mietvertrag steht jetzt die Klausel dass das Halten von Hunden/Katzen nur mit der vorherigen Zustimmung des Vermieters geschehen darf, ist auch völlig in Ordnung.
Mit unseren Vermietern haben wir bereits gesprochen, und wir haben von denen das OK für die Haltung eines kleinen Hundes, allerdings nur wenn die anderen Wohnungseigentümer ebenfalls einverstanden sind!
Schön und gut dachte ich, und habe in Absprache mit unseren Vermietern bei denen die hier direkt im Haus wohnen selbst nachgefragt, und jetzt kommts... ich hätte echt mit allem gerechnet, aber nicht mit dem was ich da dann zu hören bekam.
Ich hätte es ja verstanden wenn da gekommen wäre, von wegen Verunreinigung des Hausflurs, übermässige Lärmbelästigung durch lautes Bellen/Kläffen (vor allem Nachts).... das kam aber erst gar nicht zur Sprache.
Was mir um die Ohren gehauen wurde waren reine Vorurteile. Sie wäre darüber gar nicht begeistert, würde sich hier in unserem Ort über jeden Hundebesitzer aufregen und verstünde diese ganze "Hundeverehrung" absolut nicht, vor allem wenn die Tiere dann an allererster Stelle stehen.
Auch würde sie die Treppen in unserem Haus nicht für günstig halten (Hallo? Der Hund ist ein Kleinsthund, der wird getragen?) und sie wäre der Meinung das unser Kind (3 Jahre alt) ja viel zu jung sei und sie sich das gar nicht vorstellen mag wie die Kleine dann mit dem Hund alleine gassi geht!
Und abschließend dann noch der Satz das man ja auch noch nicht wüßte was für eine Familie dann unten in die jetzt leerstehende Wohnung einziehen würde... *kopfschüttel*.
Ganz ehrlich, dieses Gespräch fand gestern Abend statt und ich sitze jetzt noch hier und bin ziemlich fassungslos angesichts dieser Vorurteile und was noch schlimmer ist, die einzigen die einschätzen können ob das Kind zu jung oder nicht zu jung ist, ist alleine unsere Sache.
Alleine die Vorstellung man würde ein Kindergartenkind (oder später dann Grundschulkind) alleine mit einem Hund (egal wie groß) zum Gassigehen schicken weil man selbst keine Zeit oder Lust dazu hat, bringt mich echt auf 180.
Jetzt Frage an Euch, hat das jemand auch schon so erlebt, was kann ich machen?
Ich habe bereits rausgefunden das eine Mieteigentümergesellschaft wohl das Halten bestimmter Rassen verbieten kann, also alles was unter Kampfhund fällt oder eine bestimmte Größe überschreitet oder wenn es wirklich zu Belästigungen führt.
Aber hier handelt es sich um einen Hund der die Größe von maximal 25 cm Höhe niemals überschreiten wird und ich sage ganz ehrlich, ein Nein das alleine auf Vorurteilen basiert will ich so nicht hinnehmen.
Ich sehe es auch so das es gute Mittel und Wege gibt einen Hund so zu erziehen dass das Problem mit häufigem Bellen/Kläffen (bei Geräuschen im Treppenhaus, Türklingel etc) erst gar nicht aufkommt.
Mein momentaner Vorteil ist das eine entgültige Entscheidung hier noch nicht gefallen ist. Wohnungseigentümer hier direkt im Haus wollen heute im Laufe des Tages mit unseren Vermietern (die haben selbst einen Schäferhund), die im Nachbarhaus leben, sprechen, Antwort der anderen 2 Wohnungseigentümer steht noch aus, wobei einer der beiden früher bereits Hundehaltung gestattet hat.
Ich bin wirklich für jeden Tip und Ratschlag dankbar! Hab mir sogar schon überlegt einfach eine 6-monatige Probezeit anzubieten, die ersten 3 Monate ist der Hund in der Welpenschule der örtlichen Hundeschule, danach geht es mit dem normalem Training weiter falls erforderlich und es dem Kleinen auch gut tut.
Erstmal liebe Grüße,
Montaine