- Hundehaltung und Mieteigentümergesellschaft Beitrag #21
Kasimir1603
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Bei dir zum Beispiel waren die anderen Hunde ja schon vorher im Haus! Heißt also der Vermieter kann es dir nicht verbieten! Entweder er muß alle Hunde verbieten oder keinen! Wo kommen wir denn dahin wenn dein nachbar einen Hund halten darf aber du nicht????
Wer sagt denn sowas und wo steht das?
Grundsätzlich kann jeder Vermieter die Hundehaltung verbieten. Lediglich ein absolutes Tierhaltungsverbot - welches auch Kleintiere wie Vögel, Nager etc. einschließt, ist nichtig und nicht rechtens. Eine solche absolute Klausel im Mietvertrag ist fehlerhaft und führt zu ihrer Unwirksamkeit.
Schwierig wird es für den Vermieter nur, wenn er die Hundehaltung einmal erlaubt hat, diese zu widerrufen, wenn nicht eindeutig nachweisbar ist, dass von dem Hund eine Belästigung, Verschmutzung oder allegmeine Störung ausgeht.
Bitte stellt hier nicht immer Behauptugnen auf, die jeglicher Grundlage entbehren. Es gibt Leute, die verlassen sich auf Eure Aussagen und stehen dann dumm da. Ganz so einfach ist es im rechtlichen Bereich nämlich nicht.
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EDIT (automatische Beitragszusammenführung):
Ausnahme ist lediglich, wenn z.B. der Vermieter Eigentümer mehrerer wohnungen im Haus ist und dem einen Mieter die Hundehaltung erlaubt, einem anderen aber nicht - aus welchen Gründen auch immer. DAS geht nicht. Aber ansonsten kann er die Haltung verbieten, selbst dann, wenn irgendein anderer Eigentümer dem Mieter seiner Wohung die Haltung erlaubt, der eigene Vermieter muss es aber nochlange nicht.
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