mit nahme nach Amerika?

Diskutiere mit nahme nach Amerika? im Schlangen Forum Forum im Bereich Terraristik & Aquaristik; Hallo Leute, Bekannte von meinem Freund haben 2 Schlangen. (keine ahnugn was für eine Rasse , aber ich weiß das es Pythons sind. Also keine...
  • mit nahme nach Amerika? Beitrag #1
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BlackandWhite

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Hallo Leute,

Bekannte von meinem Freund haben 2 Schlangen. (keine ahnugn was für eine Rasse , aber ich weiß das es Pythons sind. Also keine giftigen oder so. Es sind normale würgeschlangen.

Jetzt wollen sie aber im nächsten jahr zurück nach Amerika. Dürfen sie die schlangen dorthin einfach mit nehmen oder brauchen sie dafür eine genehmigung?! Sie haben sie hier gekauft und haben sie schon über 3 Jahre.

Sie leben schon lange hier. Sie haben auch eine "herkunftsbescheinigung" dieser Tiere. Also den nachweis woher sie die beiden haben.

Sie sagte ich soll euch mal fragen, habe ihr von diesem forum erzählt.

Liebe Grüße
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Achos sie hat mir einen zettel geschrieben da ich mich nicht besonders gut auskenne und damit ihr wisst über was für schlangen ich spreche.

Ich schreibe es mal ab was sie mir geschrieben hat:

Hallo Tierforums-freunde

Ich besitze 2 python regius im alter von 3 1/2 jahren. Habe ein Männchen und ein weibchen. Es sind NZ aus dem jahr Jan. 03 . Besitze sie schon 3 Jahre und würde meine beiden gerne mit in die USA nehmen. Muss ich vorher eine genehmigung haben oder geht das einfach so?

Würde mich freuen wenn ihr meiner bekannten antwort geben würdet, die dann an mich weiter geleitet wird. Danke schon jetzt für die hilfe.


So das hat sie mir aufgeschrieben. Jetzt wisst ihr etwas genaueres. Was ist eigentlich Python-Regius ??? Python versteh ich aber regius?
 
Zuletzt bearbeitet:
  • mit nahme nach Amerika? Beitrag #2
Huhu!!

Das ist der lateinische Name. Auf Deutsch heißen sie Königspython (rex = König).

Für genauere Infos kann dein Bekannter mal bei der amerikanischen Botschaft anrufen und sich dort eine Auskunft darüber geben lassen.

Liebe Grüße
André
 
  • mit nahme nach Amerika? Beitrag #3
Danke für die Auskunft ;)

Werde es ihnen mal weiter leiten. Aber falls trotzdem jemand noch weiß ob das geht oder nicht, wäre ich froh auf weitere antworten nicht verzichten zu müssen.
 
  • mit nahme nach Amerika? Beitrag #4
Hallo BlackandWhite,

dein Freund braucht eine Ausfuhr-/Wiederausfuhrgenehmigung. Diese bekommt er beim Bundesamt für Naturschutz.

Er möchte sich mal bitte an seine zuständige Behörde (untere Naturschutzbehörde bzw. Naturschutzamt) wenden.

Python regius hat den Artenschutzstatus WA II und EU-Anhang B. Somit gilt er nicht als direkt vom Aussterben bedroht und unterliegt nicht so strengen Regelungen wie Anhang A bzw. WA I - Tiere.


Lieben Gruß,

Rene :)
 
  • mit nahme nach Amerika? Beitrag #5
Boa danke danke ;) Ausführliche erklärung darauf steh ich *lach*
Werds weiter geben danke
 
  • mit nahme nach Amerika? Beitrag #6
Ein- und Ausfuhr-Regelungen

orchide1.jpg





Exemplare von Arten, die in den Anhängen A oder B der EU-Verordnung aufgeführt sind, dürfen nur nach vorheriger Erteilung einer Einfuhrgenehmigung importiert werden. Je nach Anhangszugehörigkeit ist die Erteilung der Genehmigung an unterschiedliche Kriterien geknüpft. Diese Genehmigung kann in den Fällen, in denen Arten betroffen sind, die auch in den Anhängen I bis III WA aufgeführt sind, nur erteilt werden, wenn die entsprechenden Ausfuhrdokumente des Ausfuhrstaates vorhanden sind. Die Einfuhrgenehmigung und ggf. die Dokumente des Herkunftslandes sind der zuständigen Zollstelle bei der Abfertigung vorzulegen.
Exemplare von Arten der Anhänge C und D dürfen nur importiert werden, wenn der Einführer der Zollstelle eine vorbereitete Einfuhrmeldung auf festgelegtem Vordruck vorlegt. Zusätzlich sind bei den Arten des Anh. C die vorgeschriebenen Ausfuhrdokumente des Ausfuhrstaates erforderlich.
Bei der Ausfuhr oder Wiederausfuhr aus der EU ist folgendes zu beachten: Bei den in den Anhängen A, B und C aufgeführten Arten sind der abfertigenden Behörde eine Ausfuhrgenehmigung oder Wiederausfuhrbescheinigung vorzulegen.
Die Ausfuhr von Arten des Anhangs D ist ohne Vorlage von Dokumenten zulässig.
Arten, die ausschließlich nationalen Besitz- und Vermarktungsverboten unterliegen, dürfen aus einem Drittland nur dann eingeführt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:




  • Europäische Vogelarten: ausdrückliche schriftliche Ausnahme liegt vor
  • Arten der FFH-Richtlinie: ausdrückliche schriftliche Ausnahme liegt vor
  • Arten Anl. 1 BArtSchV: schriftliche Bestätigung der Einfuhr durch den Zoll (nur für lebende Exemplare)
Die EU hat einheitliche Vordrucke für den Antrag auf Erteilung der Dokumente sowie für die Dokumente selbst vorgeschrieben. Die zuständige Behörde für die Erteilung der Genehmigungen ist das Bundesamt für Naturschutz.
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Die Ausnahmen von den Besitz- und Vermarktungsverboten für die rein national geschützten Arten im Zusammenhang mit der Einfuhr müssen formlos schriftlich beantragt werden. Die zuständige Behörde für die Erteilung der Genehmigungen und der Ausnahmen ist das Bundesamt für Naturschutz.
Die Bestimmungen für die Ein- und Ausfuhr gelten grundsätzlich auch für Exemplare, die als Hausrat oder Gegenstände zum persönlichen Gebrauch in die EU importiert oder aus der EU exportiert werden sollen. Die hierzu bestehenden Ausnahmen und Erleichterungen sind auf der Seite
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detailliert beschrieben.


so das habe ich mal gefunden dazu :)

gruß Jens
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Der Antrag

Bitte wenden Sie sich bei Fragen und für die
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an das:
Bundesamt für Naturschutz / Abt. Z.3
Konstantinstr. 110,
53179 Bonn
Tel.: 0228/84 91-1311
Fax: 0228/84 91-1319
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E-Mail: [email protected]


das hatte ich noch vergessen
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und um keine auf den deckel zu bekommen: der text ist geklaut beim BfN...
 
Zuletzt bearbeitet:
  • mit nahme nach Amerika? Beitrag #7
danke Ice Age ;)

das du dir die mühe gemacht hast! Viiiiiiiielen dank
 
  • mit nahme nach Amerika? Beitrag #8
nichts zu danken, dafür ist das forum doch da :)
 
  • mit nahme nach Amerika? Beitrag #9
Huhuuuuuu,

. . . auch noch meinen Senf dazugeb´ ;)


1. Bei der zuständigen Unteren Landschaftsbehörde (nach Wohnort) eine Ausnahmegenehmigung zum Zwecke der Ausfuhr aus der EG beantragen. Das ist das, was früher Cites genannt wurde.

2. Mit dieser Genehmigung beim BfN (Adresse hat Ice oben eingestellt) die Ausfuhr in die Vereinigten Staaten beantragen.

Achtung:
Die Zollvorschriften sind in Amiland nicht ohne. Deshalb würde ich auf jeden Fall bei der amerikanischen Botschaft ganz genau schriftlich nachfragen, welche Genehmigungen Zolltechnisch erforderlich sind.

Vergeßt auch nicht, dass mehrere verschiedene Staaten mit möglicherweise unterschiedlichen Vorschriften betroffen sind. Eure Anfrage sollte da ganz genau sein. In welchem Staat kommt ihr an, auf welcher Route/über welche Staaten erreicht Ihr Euer endgültiges Ziel.


Gruß + Kuß
AmalieSchüppenstiel
 
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