Tierschutzvertrag nicht eingehalten

Diskutiere Tierschutzvertrag nicht eingehalten im Katzen Haltung Forum im Bereich Katzen Forum; Liebe Forumleser! Ich habe im Sommer 2013 meine zwei kastrierten Kater wegen meinem Schwiegervater abgeben müssen. Nun ist es so, dass mich ein...
  • Tierschutzvertrag nicht eingehalten Beitrag #1
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Tom&JerryKater

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Liebe Forumleser!

Ich habe im Sommer 2013 meine zwei kastrierten Kater wegen meinem Schwiegervater abgeben müssen.
Nun ist es so, dass mich ein Tierheim angerufen hat und einen Kater gefunden hat, der auf mich noch registriert ist.
Hab nun gar keine Unterlagen mehr von den zweien.
Anscheinend hab die neuen Besitzer es verabsäumt die beiden umzuregistrieren. (Am Vertag stehen 2 Tage nach übergabe, das ist die Frist) Laut Chip gehören sie mir und zwar beide.
Nur Tom wurde im Tierheim abgegeben. 200 km entfernt. Die Dame, die sie geholt hat wohnt ca 30km in die andere Richtung und ist nicht erreichbar, egal ob Tel oder email und ist anscheinend auch übersiedelt.
Die Verträge hab ich noch und den FS in Kopie.
DA sie sich nicht daran hielt, kann ich den anderen ja jetzt suchen lassen, oder?
Den gefundenen darf ich am Samstag holen fahren, wenn sie sich bis dahin nicht meldet hat die vom Tierheim gesagt.
Da jetzt der Schwiegervater nimmma ist, hol ich ihn mir wieder, mein Baby.
Kann mir wer sagen, wie es rechtlich aussieht?
Gehören die zwei nun mir oder nicht?
Es scheint mir so als hätte die Dame sie ausgestzt oder weitergegeben, weil 200km ist doch sehr weit, auch für ne Katze.
Hab nun auch die EU Heimtierausweise nicht mehr, weil ichs ihr ja mitgegeben habe, hab aber die NR davon.
Ich liebe die zwei Mauzis ja immer noch über alles.

Herzliche Grüße
 
  • Tierschutzvertrag nicht eingehalten Beitrag #2
Hey,

du hast deine Katzen verkauft und damit sind sie nicht mehr dein Eigentum.
Schutzverträge sind in den meisten Fällen nicht rechtlich haltbar- auch Fristen á la "Umregistrierung" sind nicht wirklich handfest.

Das kommt mehr einer schriftlichen Bitte gleich, wenn du so willst.

Holst du den Kater jetzt zu dir heißt das noch lange nicht, dass er auch wirklich wieder dir gehört.
Du hast ja sogar den entsprechenden Kaufvertrag in Kopie.

Zumal das registrieren ja eine freiwillige Angelegenheit ist und nicht irgendwie verpflichtend.

Ich würde es weiter versuchen die derzeitige Besitzerin ausfindig zu machen.
Zur Not über das Einwohnermeldeamt, wenn sie umgezogen ist.
 
  • Tierschutzvertrag nicht eingehalten Beitrag #3
Warum bin ich dann noch als Besitzer registriert?
Mir wurde grad erklärt, dass diese Verträge eh fast nix wert sind und keinem Gericht standhalten.
Ich möchte nur, dass es Tom gut geht und das Tierheim und ich haben die Dame auf FB gefunden und auch öfters angeschrieben und auch auf ihrer angegeben Tel angerufen.
Keine Antwort, auf nix.
Wenns ums Geld geht, zahl ichs zurück. das ist kein Thema für mich.
Nur ich versteh das ganze ned so ganz. Warum der Kater 200km entfernt gefunden wird und die Dame nicht anworten kann?
Das Einwohnermeldeamt hier in Österreich gibt so einfach keine Daten raus wegen Datenschutz und so.

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Was ist eigentlich, wenn sie ihn weiterverkauft oder ausgesetzt hat? und man ihr draufkommt?

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Warum bin ich dann noch als Besitzer registriert?
Mir wurde grad erklärt, dass diese Verträge eh fast nix wert sind und keinem Gericht standhalten.
Ich möchte nur, dass es Tom gut geht und das Tierheim und ich haben die Dame auf FB gefunden und auch öfters angeschrieben und auch auf ihrer angegeben Tel angerufen.
Keine Antwort, auf nix.
Wenns ums geht, zahl ichs zurück. das ist kein Thema für mich.
Nur ich versteh das ganze ned so ganz. Warum der Kater 200km entfernt gefunden wird und die Dame nicht anworten kann?
Das Einwohnermeldeamt hier in Österreich gibt so einfach keine Daten raus wegen Datenschutz und so.



Was ist eigentlich, wenn sie ihn weiterverkauft oder ausgesetzt hat? und man ihr draufkommt?
 
  • Tierschutzvertrag nicht eingehalten Beitrag #4
Na, weil sie halt nicht umgemeldet hat^^

Aber wie gesagt: Das ist eine rein freiwillige, nicht rechtskräftige Kiste.
Man kann ja auch ohne die Zustimmung des Vorbesitzers Tiere auf sich registrieren sofern man die entsprechende Nummer kennt.

Solange die Vorbesitzerin nicht zustimmt kannst du die Beiden halt nicht einfach so "auslösen". Du musst sie im Zweifelsfalle eben zurückkaufen.

Sofern sie sie weiterverkauft hat: Das wäre ihr Recht.
Aussetzen müsste man ihr auch erstmal nachweisen, da es ja theoretisch sein kann, dass sie abgehauen sind.

Sollte sie wirklich umgezogen sein wäre es ja auch gar nicht so überraschend, wenn einer der Kater entlaufen wäre, wenn sie sie zu früh raus gelassen hätte o.ä.

Hast du denn schon mal geguckt, ob bei Tasso Suchanzeigen auf den Kater laufen?
Dann hätte ise ja zumindest schon versucht ihn zu finden.
 
  • Tierschutzvertrag nicht eingehalten Beitrag #5
Mir wurde grad erklärt, dass diese Verträge eh fast nix wert sind und keinem Gericht standhalten.

Das bezieht sich auf die vereinbarten Forderungen, nicht auf den Besitzerwechsel, das Kaufgeschäft an sich.
Ein Schutzvertrag ist im Grunde ein Kaufvertrag mit nicht haltbaren Wünschen an den neuen Besitzer. Der wichtigste Zweck, den der Vertrag erfüllt, ist die Abschreckung von Leuten, die sich eh nicht für die Tierhaltung eignen würden. Leider wissen einige davon, dass die Verträge nicht haltbar sind, unterschreiben und treiben dann trotzdem Schindluder mit den Tieren. Daher ist es immer wichtig, ein gutes Gefühl bei der Vermittlung zu haben und dem Interessenten auf den Zahn zu fühlen.
 
  • Tierschutzvertrag nicht eingehalten Beitrag #6
Das bezieht sich auf die vereinbarten Forderungen, nicht auf den Besitzerwechsel, das Kaufgeschäft an sich.
Ein Schutzvertrag ist im Grunde ein Kaufvertrag mit nicht haltbaren Wünschen an den neuen Besitzer. Der wichtigste Zweck, den der Vertrag erfüllt, ist die Abschreckung von Leuten, die sich eh nicht für die Tierhaltung eignen würden. Leider wissen einige davon, dass die Verträge nicht haltbar sind, unterschreiben und treiben dann trotzdem Schindluder mit den Tieren. Daher ist es immer wichtig, ein gutes Gefühl bei der Vermittlung zu haben und dem Interessenten auf den Zahn zu fühlen.

Besser kann man es echt nicht erklären :clap:
 
  • Tierschutzvertrag nicht eingehalten Beitrag #7
Sie haben ja ohne irgendwas gezahlt und haben auch "normal" gewirkt.
Im Tierheim wurde mir gesagt, wird nirgends nach Tom gesucht, der grad bei ihnen sitzt. Egal ob in Oberösterreich oder Wien. Nirgends und im Netz auch nicht.
Die schauen seit gestern, die Suchanzeigen durch, finden aber nix. Er wurde gestern VM abgegeben von nem Autofahrer.
Und sie sagen, der Schutzvertrag sei ihnen egal, weil ich der registrierte Besitzer bin. Ich freu mich riesig ihn wieder holen zu dürfen. Muss aber bis Samstag abwarten, ob die Dame sich meldet.
Das Tierheim meint, dass er eh mir gehört, weil die Dame es nicht geschafft hat in 2 1/2 Jahren die Kater umzuregistrieren.
Nur hab ich a bissl Angst mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
Mal ne andere Frage. Wieweit laufen Katzen denn wirklich weg, wenns entlaufen sind? 200km oder mehr? oder eher so 10KM?
 
  • Tierschutzvertrag nicht eingehalten Beitrag #8
Müssen in Österreich Katzen angemeldet bzw. umgemeldet werden?
 
  • Tierschutzvertrag nicht eingehalten Beitrag #9
DH sie dürfen im Zwinger gahalten und misshandelt werden? nur weil es meine Forderung ist? weiterverkaufen auch erlaubt? oder wie?
Ich glaub ich spinn!!!
Na sicher müssen die sich auch an irgendwas halten!
Wenn nicht, dann ich auch nicht und es sind meine!

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Wenn sie gechipt sind und den Besitzer wechseln, dann ja.
Also , die Dame hat das nicht gemacht, wie ich bemerkte, weil ich noch drin steh und mich deswegen das Tierheim anrief.
Die Waren erstaunt, dass ich soweit weg bin und die andere Dame noch weiter weg wohnt.
 
  • Tierschutzvertrag nicht eingehalten Beitrag #10
Misshandlung und Aussetzen sind nicht erlaubt, wenn das Tierschutzgesetz das verbietet. Und ich nehme an, das Össi-TSchG ist nicht aus dem Mittelalter.
Das ist auch der einzige Punkt, der an meinem Tierschutzvertrag "einklagbar" gewesen wäre - nämlich die Haltung nach Schweizer Tierschutzgesetz. Aber das ist nicht wegen des Vertrages einzuhalten, sondern weil es allgemein gilt.

Und nein, nur weil die Käufer sich nicht an deine Wünsche halten, wird automatisch der Besitzerwechsel ungültig.
Du kannst einem Besitzer nicht vorschreiben, wie er mit seiner gekauften Sache umgeht. Ist leider so. Auch ein Wiederverkaufsverbot kannst du ihm nicht aufzwingen.
 
  • Tierschutzvertrag nicht eingehalten Beitrag #11
Was haltest du denn davon? Mal deine Meinung?
Ich mein, von der mir geschilderten Lage?
Neue Besitzerin reagiert auf nix, Kater im Heim, soll geholt werden und ich als einzige registrierte Besitzerin.
Das Heim meint nur, dass ich aufscheine und er somit mir gehört. Ich soll das mit der Dame klären, sie haben jetzt fast zwei Tage mit dem kontaktieren verplempert nach der und können ihn mir ruhigen Gewissens geben, das sie eben kein Lebenszeichen gibt.
Auf FB hat die Dame noch immer nicht geantwortet und beim Tel ist immer nur die Box dran. Auf ihrem Profil zeigt sich nur dass sie in den letzten Jahren sie oft übersiedelt ist und man sieht nie Tiere auf den Fotos. Mittlerweile hat sie auch schon 5 Kinder.
 
  • Tierschutzvertrag nicht eingehalten Beitrag #12
Was meinst du denn mit registrierte Besitzerin?
In Tasso oder bei Vater Staat?
 
  • Tierschutzvertrag nicht eingehalten Beitrag #13
In animaldata
 
  • Tierschutzvertrag nicht eingehalten Beitrag #14
Ein Schutzvertrag ist im Grunde ein Kaufvertrag mit nicht haltbaren Wünschen an den neuen Besitzer.
Jein, auch Vertragspunkte die einen Umgang mit der Kaufsache vorschreiben (z.B. Registierung, Kastrierung etc) sind theoretisch durchsetzbar. Dafür muss aber eine Vertragsstrafe vereinbart sein (in der Regel eine Geldsumme), dann kann man den anderen Vertragsparter auf eben diese Summe verklagen.
Leider kosten Klagen in der Regel eine Menge Geld und sind nicht immer von Erfolg gekrönt, weswegen Verstöße gegen einen Schutzvertrag eben meistens nicht geahndet werden.

Wer nicht Rechtsschutzversichert ist und sich noch dazu nicht sicher ist, ob nicht vielleicht unwirksame Klauseln im Schutzvertrag sind sollte eine Klage lieber gar nicht erst versuchen.
Na sicher müssen die sich auch an irgendwas halten!
Wenn nicht, dann ich auch nicht und es sind meine!
Das einzige was an so einer Übergabe wasserdicht ist das Eigentumsrecht nach einem Verkauf. Du hast die Katzen verkauft also gehören sie nicht mehr dir, auch wenn du sie findest gehören sie trotzdem nicht automatisch wieder dir (Tiere sind in dieser Hinsicht Sachen vor dem Gesetz und wenn du z.B. einen Goldring verkaufst und ihn später zufällig auf der Straße findest bist du auch trotzdem verpflichtet ihn beim nächsten Fundbüro abzugeben ;)).

All dieser rechtlichen Seiten zum Trotze würde ich an deiner Stelle aber wohl auch trotzdem die Katze aus dem Tierheim zurückholen und es der neuen Besiterin auch schwer machen sie wiederzubekommen.
Wenn die nämlich ebenfals nicht Geld und Nerven für eine Klage investieren will (wobei es für sie aber recht eindeutig wäre nachzuweisen, dass die Katzen ihr gehören wenn sie den Vertrag hat) hat sie kaum eine Möglichkeit die Katze wiederzubekommen.

Letztendlich ist es trotzdem eine Tatsache, dass man so ziemlich genau dann die Möglichkeit verliert auf die Versorgung eines Tieres Einfluss zu nehmen wenn man es abgibt.
Auf FB hat die Dame noch immer nicht geantwortet und beim Tel ist immer nur die Box dran. Auf ihrem Profil zeigt sich nur dass sie in den letzten Jahren sie oft übersiedelt ist und man sieht nie Tiere auf den Fotos. Mittlerweile hat sie auch schon 5 Kinder.
Blöd für dich und das Tierheim, dass sie nicht erreichbar ist, aber niemand ist verpflichtet regelmäßig ans Telefon zu gehen oder auf Facebook nach neuen Nachrichten zu schauen. Dadurch verlischt nicht ihr Eigentumsrecht an der Katze.
Auch umziehen darf die Dame so oft sie möchte und wie viele Kinder sie hat hat zum einen mit der Streitsache nichts zu tun und geht zweitens doch auch niemanden etwas an.
 
  • Tierschutzvertrag nicht eingehalten Beitrag #15
Naja, das mit FB Nachrichten ist mir klar, dass man ned nachschauen muss, aber wenn mans gelesen hat, kann man doch auch antworten. Leider zeigt FB einem ob es der Empfänger gelesen hat oder nicht.
Was wäre, wenn die Dame den Vertrag nicht mehr hat?
 
  • Tierschutzvertrag nicht eingehalten Beitrag #16
Geh da hin und lass dir das Tier vom Tierheim "verkaufen" als hättest du noch nie etwas mit ihm zu tun gehabt.
 
  • Tierschutzvertrag nicht eingehalten Beitrag #17
Das geht nicht, da er ja gechipt ist und mein Name als Besitzer aufscheint Im System.
ich hoffe, die hat den Vertrag verloren bei ihnen Übersiedlungen. Dann geb ich den zweiten als vermisst an und lass nach ihm suchen.
ich liebe die zwei ja. Und mei Schwiegervater ist ja eh nimmamehr, somit kann ich sie wieder nehmen. ;-)
 
  • Tierschutzvertrag nicht eingehalten Beitrag #18
Nur weil man im System als Besitzer auftaucht ist man nicht automatisch der Besitzer. Klingt komisch ist aber so... Es gibt auch ziemlich viele Tiere (besonders Freigängerkatzen) die 2 oder mehr Chips haben, weil jeder Xbeliebige bei dem die Katze einmaschiert (Freigänger haben ja bekanntlich mehrere Zuhause) schön zum Tierarzt gefahren ist hat gesagt ist meine und chippen lassen hat. Von einer Bekannten sind die Nachbarn morgens mit der Katze (arme Freigängerkatze auf dem Land... :roll:) einfach morgens zum chippen gefahren... Das wäre jetzt ihre... Falsch gedacht... Besitzer ist wer die Papiere hat (z.B. Tierheimvertrag/ Kaufvertrag/ etc. Impfbücher.... etc. pp.) und die Anschaffung der Katze eindeutig nachweisen kann. Ich hab z.B. von 2 Katzen Tierheimvertrag + Impfbuch, von einer Katze einen reinen Tierschutzvertrag und von Malley habe ich nur einen Übernahmevertrag das mir Person XY Malley übergeben hat. Somit kann ich nachweisen das die Katzen eindeutig meine Katzen sind. Sprich du wirst schlechte Chancen haben wenn sie beweisen kann das das ihre Katze ist und sie die Katze für Summe X von dir übernommen hat. Auch wenn sie ihn als Freigänger hält muss er erst wirklich eingefangen werden, irgendwo hin wo sie den Chip abrufen und wirklich in der Datenbank nachgucken.
 
  • Tierschutzvertrag nicht eingehalten Beitrag #19
Danke an alle!
Alles geregelt.
Hab die Dame erreicht.
Ihr wurden die Kater von ihrem Ex abgenommen, gegen ihren Willen. Da sie die Besitzerin ist und nicht er unterschreibt sie mir nen neuen Vertrag wo sie dann mir gehören.
Wir versuchen den Typen ausfindig zu machen und holen uns Jerry dann auch.

Bin grad urre happy!
 
  • Tierschutzvertrag nicht eingehalten Beitrag #20
Freue mich, dass die Probleme mit einer der Katzen jetzt erstmal geklärt sind.

Auch hoffe ich für dich, dass du die zweite Katze ebenfalls wiederbekommst, denke aber daran, wenn du zu diesem Mann gehst erstmal einfach nur höflich zu fragen, wenn du dem da mit nem Vertrag im Gesicht rumfuchtelst und siegessicher die Rausgabe der Katze verlangst macht er die Tür vielleicht auch einfach wieder zu oder schaltet auf stur und dann dürfte es sehr schwer werden deine Katze wiederzubekommen.
 
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