Studenten und Steuern

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  • Studenten und Steuern Beitrag #1
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Hanahxoxo

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Diskussion ausgelagert aus folgendem Thema:

Halt, halt, halt. Man muss auch bedenken, dass Studenten eigentlich nur bis 450 Euro arbeiten dürfen. Bist du drüber, musst du eine Steuererklärung machen und dich auch anders versichern. Das es da keine Grenze gibt war einmal.
Bei meinem Cousin beispielsweise. Der durfte auch mehr verdienen. Das hat man aber gekippt.

Ganz böse gesagt: Wenn du als Student mehr als 450 Euro verdienst und nicht gerade als na, ja ich schreibst jetzt nicht man kann es sich denken arbeitest, hast du wenn du mehr als 450 Euro aber weniger als 700 Euro verdienst mehr Nachteile als Vorteile.
Dann geht das los mit der Steuererklärung und dem ganzen Spaß drum herum.
Der Beitrag der Versicherung ist dann auch unsagbar hoch.

Mit den aufgeführten Punkten gebe ich dir allerdings recht.

Auf 450 Euro Basis arbeiten und zeitgleich Pflichtveranstaltungen besuchen ist in vielen Fällen aber auch nicht komplikationslos möglich.

Wie auch immer. Spätestens nach 3 Jahren ist ja auch das Studium vorbei und dann hast du mit dem Bachelor schon was, wo du arbeiten kannst.
Werde ich so machen, sodass mein Masterstudium nebenbei läuft und ich trotzdem über 450 Euro verdiene, jedoch den ganzen Spaß mit Steuern und Co habe, dafür aber auch mehr als 1000 rauskriege.
Geht aber auch nicht an jeder Uni und auch nur, wenn keine Anwesenheitspflicht ist.
 
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  • Studenten und Steuern Beitrag #2
Off-Topic
Halt, halt, halt. Man muss auch bedenken, dass Studenten eigentlich nur bis 450 Euro arbeiten dürfen. Bist du drüber, musst du eine Steuererklärung machen und dich auch anders versichern. Das es da keine Grenze gibt war einmal.
Bei meinem Cousin beispielsweise. Der durfte auch mehr verdienen. Das hat man aber gekippt.

Ganz böse gesagt: Wenn du als Student mehr als 450 Euro verdienst und nicht gerade als na, ja ich schreibst jetzt nicht man kann es sich denken arbeitest, hast du wenn du mehr als 450 Euro aber weniger als 700 Euro verdienst mehr Nachteile als Vorteile.
Dann geht das los mit der Steuererklärung und dem ganzen Spaß drum herum.
Der Beitrag der Versicherung ist dann auch unsagbar hoch.

Wer hat dir denn das erzählt? Da tut mein Finanzbeamtinnenherz ja schon ein bisschen weh :mrgreen:
 
  • Studenten und Steuern Beitrag #3
Niemand muss eine Steuererklärung abgeben nur weil er über 450 Euro verdien, auch kein Student. Das ist Schwachsinn.

450 Euro Jobs werden meist über die Bundesknappschaft versteuert, verdient man mehr, läuft es eben über die normale Steuerklasse. Deswegen muss aber noch niemand eine Steuererklärung abgeben. Bitte keine Falschinformationen vermitteln! Mal ganz davon ab, dass eine Steuererklärung nicht weh tut und bei den meisten normalen Arbeitnehmern (ohne Nebenjob und ohne sonstige weitere Einkünfte) in der Regel eine Erstattung für den Arbeitnehmer gibt und nur äußerst selten eine Nachzahlung.

Als Arbeitnehmer zahlt man aber seine Steuern über den Lohn und damit ist die Sache grundsäzlich erledigt.

Wo wir gerade dabei sind, bei 2000 Euro Netto geht in der Regel keine Krankenversicherung mehr ab. Der normale Arbeitnehmer, der nicht verbeamtet sind, hat die Krankenversicherungsbeträge schon von seinem Brutto bezahlt. Krankenversicherung geht nur vom Netto weg, wenn man privat krankenversichert ist.

Wobei Studenten im Speziellen da meines Wissens nach noch mal ein Sonderfall sind was Krankenversicherung angeht. Wenn sie nicht Familienversichert sind, müssen sie sich wohl selbst versichern. Inwiefern das aber zu trifft, wenn ein Student einen normalen, über Steuerklasse abgerechneten Job hat, kann ich an der Stelle nicht sagen. Allerdings bezweifel ich, dass da noch zusätzlich Versicherungsbeträge anfallen.

Off-Topic
@ Shaina, da geb ich dir die Hand, meines blutet bei solchen Aussagen auch regelmäßig:lol:
 
  • Studenten und Steuern Beitrag #4
Off-Topic
Die 450 euro dazu verdienen gelten als Grenze beim Bafög Amt ;) wobei ich meine da warens zu meiner Zeit auch nur 400 Euro
 
  • Studenten und Steuern Beitrag #5
Off-Topic
Die 450 euro dazu verdienen gelten als Grenze beim Bafög Amt ;) wobei ich meine da warens zu meiner Zeit auch nur 400 Euro

Off-Topic
Die Grenze für dei sogenannten Minijobs wurde vor einer Weile auf 450 Euro angehoben. Ich nehme an, dass wird auch Einfluss auf viele Grenzen wie zum Beispiel beim Bafög, gehabt haben
 
  • Studenten und Steuern Beitrag #6
@shaina: Das hat mir keiner erzählt. Die Erfahrung habe ich selbst gemacht. Oder warum gibt es die 450 Euro Grenze?


@rectic: Genau das sage ich ja. Viele denken immer: Boah 2000 Euro wie viel. Rechne dann mal alles ab und schau was noch zum Leben übrig ist.

@katy: Nein, es gilt auch für andere Bereiche. Beispielsweise fliegst du aus der studentischen KV, wenn du mehr verdienst. Du musst bei einigen Unis nicht umsonst angeben, ob du Vollzeit arbeitest.

@lucian: Bin mal auf die Quelle gespannt, mit der du das belegen möchtest. Schlimm, was hier für Falschinfos verbreitet werden.
Darüber hinaus bitte ich dich, dich doch vorher besser zu informieren. Ich bin z.B. so ein Sonderfall. Verdiene ich mehr als 450 Euro muss ich eigene Versicherungsbeiträge leisten und fliege aus der studentischen Versicherung. Da ich nicht familienversichert sein kann, da Mutter privat versichert ist, müsste ich mehrere hundert Euro an Versicherungssummen zahlen. Momentan zahle ich schon fast 100.



"Studierende, die ausschließlich geringfügig beschäftigt sind und regelmäßig nicht mehr als 450 Euro (Achtung! BAföG-Empfänger nicht mehr als 400 Euro) verdienen, sind im Regelfall von der Zahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung befreit. "

@lissychan: Bitte nicht verallgemeinern. Es kommt auch immer auf den Studiengang an, auf die Uni, auf die Anwesenheitspflicht etc.
 
  • Studenten und Steuern Beitrag #7
Du hast doch grade selber zitiert, wieso es diese Grenze gibt. Oder was genau willst du von mir wissen?
Nur weil du Steuern bezahlst, wenn du mehr als 450 € verdienst, heißt das noch lange nicht, dass du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist. Also, wie kommst du darauf?
 
  • Studenten und Steuern Beitrag #8
Was hast du für Erfahrungen gemacht, dass du eine Steuererklärung abgeben musstest? Wurdest du vom Finanzamt dazu aufgefordert? Dann hatte das andere Gründe aber nicht allein die Tatsache, dass du mehr als 450 Euro verdienst.

Die 450 Euro, wie schon oben erklärt, kommen von den sogenannten Minijobs. Bis 450 Euro kann der Arbeitgeber (es ist seine Entscheidung, nicht die des Arbeitnehmers!) einen festen Pauschsatz an die Bundesknappschaft Minijobzentrale zahlen. In diesem festen Betrag sind Sozialversicherungen und Steuern enthalten. Diesen Betrag zahlt in der Regel der Arbeitgeber, er kann ihn aber auch auf den Arbeitnehmer umlegen. Die durch den Arbeitgeber abgeführte Steuer gilt die Versteuerung der Einnahmen ab. Weder tauchen die Einnahmen in der Einkommensteuerveranlagung auf, noch können die pauschalen Steuern dort angerechnet werden.

Entscheidet sich der Arbeitgeber gegen die Versteuerung bei der Bundesknappschaft, wird dann entweder über Steuerklasse 1 abgerechnet (oder 2, 3, 4 oder 5 je nachdem), wenn kein anderes Arbeitsverhätlnis vorliegt oder es wird über Steuerklasse 6 abgerechnet. Wird über Steuerklasse 6 abgerechnet wirst du zum Pflichtfall zur Einkommensteuerveranlagung aufgefordert.

Was die Versicherungsbeiträge angeht hatte ich bereits vorher erklärt, dass Studenten da ein Sonderfall sind meines Wissens nach und sich privat versichern müssen, wenn sie nicht familienversichert sind. In der Thematik steck ich aber nicht drin.

Was die steuerliche Behandlung angeht, ich kann dir gerne die §§ benennen, wenn du möchtest, den genauen Absatz müsste ich allerdings raus suchen. Da ich allerdings Steuerrecht studiert habe und seit geraumer Zeit beim Finanzamt arbeite und ich mich auf meinem Posten mit der Lohnversteuerung beschäftige werde ich wohl wissen, was ich hier erzähle.

Wenn du darauf bestehst such ich dir aber gerne den genauen §§ des Einkommensteuergesetzes raus.

Die zitierte Aussage ist übrigens genau richtig, da sind wir wieder bei den Minijobs bei denen der Arbeitgeber die Steuer und Sozialversicherung über den Pauschbetrag bei der Bundesknappschaft trägt;)

Edit:

Was mir noch einfällt, es gibt eine Gleitzone was die Sozialversicherungen angeht. Die liegt zwischen 450,01 Euro und 850 Euro (nagelt mich jetzt nicht auf die 850 Euro fest, da bin ich mir nicht 100%ig sicher). In dieser Gleitzone fallen keine Arbeitnehmerbeiträge zu den Sozialversicherungen an wohl aber die Arbeitgeberbeiträge. Sinn der Regelung ist einfach die Geringverdiener nicht direkt voll zu belasten. Steuern fallen allerdings normal in dieser Grenze an.

Eventuell hängt das auch damit zusammen, dass du dich bei Überschreiten der Grenzen dann direkt privat versichern musst. Allerdings, wie mehrfach betont, kenn ich mich beim Versicherungsrecht nicht so gut aus, damit hab ich nicht so oft zu tun.
 
  • Studenten und Steuern Beitrag #9
Off-Topic
Ich bin ja dafür, dass diese Diskussion ausgelagert wird :eusa_shhh: Gehört ja eigentlich nicht hierher und sprengt den ganzen Thread.
 
  • Studenten und Steuern Beitrag #10
Ich hab die Diskussion mal ausgelagert ;)
 
  • Studenten und Steuern Beitrag #11
Ich finde es ja immer wieder interessant, wieviele Leute meinen, sie müssen eine Steuererklärung abgeben. Jedes Jahr im Mai das Gleiche :D
Berge von Fristverlängerungs-Anträgen und Erklärungen ohne Ende :silence: davon sind gefühlt die Hälfte Antragsveranlagungen.
 
  • Studenten und Steuern Beitrag #12
Toll finde ich ja auch folgende Gespräche, erst vor kurzem mit meinem Bruder und seiner Freundin

Ich zu ihm: Überleg dir ob du ne Steuererklärung machst, könnte sich lohnen

Er: Na aber wenn ich einen Steuererklärung mache muss ich die ja jedes Jahr wieder machen

Ich: Nein muss du nicht

Sie: Ich hab auch gehört, dass man die dann jedes Jahr wieder machen muss

Ich: Leute, ich arbeite da! Nein, müsst ihr nicht!

:082::082::082::082:
 
  • Studenten und Steuern Beitrag #13
Das ist mir aber auch schon aufgefallen, dass viele die Steuererklärung nicht machen, obwohl es sich lohnen könnte. Und dann kommt sowas wie "Aber das ist doch bestimmt voll viel Arbeit :shock:" Ich mein viel zu versteuern habe ich nicht, da setze ich mich doch mal einen Nachmittag hin und investiere die Zeit :eusa_think: Durch mein Pendler-Dasein und so dem ganzen Zeug kann sich das schon ganz schön läppern und lohnen. Ich kriege fast mein Netto-Gehalt nochmal :clap:
 
  • Studenten und Steuern Beitrag #14
Viele Scheuen sich wirklich vor der Arbeit bzw. sind sie unsicher, was sie überhaupt geltend machen können. Einen Blick in die Anleitung zur Papiererklärung oder einfach mal googlen hilft da aber schon sehr viel weiter, selbst wenn man mit Steuern bisher noch nicht viel zu tun hatte ;)

Der Ottonormal-Arbeitnehmer kann da schon ein paar Euro rausbekommen, ganz besonders wenn er täglich pendelt.
 
  • Studenten und Steuern Beitrag #15
Ach, man kann doch soviele Sachen geltend machen? Z. B. Urlaub für 2.000 € oder ne Handtasche für 400-500 €. Das sind alles Werbungskosten, isch schwör'!
 
  • Studenten und Steuern Beitrag #16
Shaina, bring die Leute nicht auf dumme Gedanken :lol:

So, nach kurzem PN-Kontakt mit der TE hier noch kurz zur Aufklärung damit Studenten mit Nebenjob sich keine Sorgen machen, Hanahxoxo hat leider ein paar falsche Informationen zu den steuerlichen Folgen für einem Student mit "Nebenjob" bekommen.

Es muss sich kein Student Sorgen machen, dass er eine Einkommensteuererklärung machen muss. Hanahxoxo musste natürlich auch keine machen ;)
 
  • Studenten und Steuern Beitrag #17
Hat sie nicht. Ich warte immer noch auf eine zuverlässige Quelle, die mir das Gegenteil beweist. Außer Wikipedia, denn da kann jeder seine geistigen Ergüsse hinein posten.
Alles andere ist für mich haltlose Behauptung und leider, lieber lucian hast du für all deine Wahrheiten keine vertrauenswürdigen Belege.

Und ein Student mit Nebenjob war das auch nicht. Jetzt verbreitest DU Halbwahrheiten, denn über meine Tastatur kam nie, dass ich die Informationen von einem Studenten habe.

Darüber hinaus empfinde ich das gesamte Thema als etwas überflüssig, denn ein normaler Student kommt eh nicht über die 450 Euro Grenze und wenn betreibt er sein Studium nicht ernsthaft oder hat Hermine Grangers Zeitumkehrer bei sich. ;)
Aber worauf ich mit dieser Aussage hinaus will, hast du in meiner Nachricht leider nicht begriffen.

Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber ich halte es für fast unmöglich in der Regelstudienzeit fertig zu werden und Vollzeit zu arbeiten.

Weiterhin kann es auch einfach sein, dass wir aneinander vorbei reden. Ich habe nie behauptet, dass arbeitende Studenten eine Steuererklärung machen müssen. Die Rede war von Sozialleistungen über 450 Euro. Sprich: Ein Student arbeitet mehr als 450 Euro und muss dann Steuern abführen. Darum ging es. Nicht darum, ob ein Student wenn er arbeitet eine Steuererklärung machen muss.
Arbeitest du mehr als 450 Euro, bist du laut Studien Service Zentrum Vollverdiener und an einigen Unis bekommst du deshalb sogar den Studentenstatus und Vergünstigungen aberkannt.
 
  • Studenten und Steuern Beitrag #18
Ließt du eigentlich was andere Schreiben und vor allen Dingen was du selbst schreibst? :eusa_eh:

Halt, halt, halt. Man muss auch bedenken, dass Studenten eigentlich nur bis 450 Euro arbeiten dürfen. Bist du drüber, musst du eine Steuererklärung machen und dich auch anders versichern.

Ich hab auch nie behauptet das ein Student mit Nebenjob dir diese Informationen gegeben hat, wie könnte ich auch? Du hast mir nicht gesagt woher du diese Informationen hast nur das sie angeblich von einer kompetenten Person kämen, was aber nicht stimmen kann. Eine genaue Quellenangabe hast du übrigens für deine Behauptung ebenfalls nicht gebracht ;)

Die genauen §§ (von Wikipedia war übrigens auch nie die Rede :roll:) such ich dir nachher raus, wenn ich auf Arbeit bin, da hab ich mein Einkommensteuergesetz. Da bekommst du sogar Zitate. ;)

Wenn du das Thema ohnehin als überflüssig empfindest warum stellst du dann solche Behauptungen?

Die Aussage, dass ein Student (oder jeder andere Mensch) der in einem Arbeitsverhältnis über 450 Euro arbeitet Steuern zahlen musste, ist vollkommen richtig, hab ich oben auch lang und breit erklärt wie das zu Stande kommt, dass man vorher keine Steuern zahlen muss (vorausgesetzt der Arbeitgeber entscheidet sich dazu das ganze über die Bundesknappschaft zu versteuern).
Wobei selbst bei über 450 Euro bei einem normalen Studenten (single und keine Kinder und damit Steuerklasse 1) keine Steuern entstehen.

Deiner Aussage zu den Sozialversicherungsbeträge hat übrigens nie jemand widersprochen ;)

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

So, dann wollen wir mal, nur für dich liebe Hanahxoxo ;)

Die Besteuerung sogenannter geringfügiger Beschäftigungen wird im § 40a Einkommensteuergesetz (kurz EStG) geregelt. Für uns ist hier Absatz 2 von Bedeutung, da wird die Möglichkeit des Arbeitgebers hingewiesen, 450 Euro-Jobs über die Bundesknappschaft (der Hinweis befindet sich in Absatz 6) zu versteuern.
Wichtig ist hier das Wörtchen „kann". Es ist eine Wahlmöglichkeit des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer hat hierauf keinen gesetzlichen Anspruch.

Absatz 2 zitiere ich dir an der Stelle auch ganz lieb ;)

(2) Der Arbeitgeber kann unter Verzicht auf den Abruf von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (§ 39e Absatz 4 Satz 2) oder die Vorlage einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (§ 39 Absatz 3 oder § 39e Absatz 7 oder Absatz 8) die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuern (einheitliche Pauschsteuer) für das Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen im Sinne des § 8 Absatz 1 Nummer 1 oder des § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, für das er Beiträge nach § 168 Absatz 1 Nummer 1b oder 1c (geringfügig versicherungspflichtig Beschäftigte) oder nach § 172 Absatz 3 oder 3a (versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreite geringfügig Beschäftigte) oder nach § 276a Absatz 1 (versicherungsfrei geringfügig Beschäftigte) des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch zu entrichten hat, mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz in Höhe von insgesamt 2 Prozent des Arbeitsentgelts erheben.

Quelle ist das Einkommensteuergesetz, kannst du zum Beispiel hier nachlesen:

Nun zur Einkommensteuererklärungspflicht.

Diese findet sich grundsätzlich im § 25 EStG wieder, Absatz 4 verweist dann auf § 46 EStG:

(4) 1Die Erklärung nach Absatz 3 ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, wenn Einkünfte nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 erzielt werden und es sich nicht um einen der Veranlagungsfälle gemäß § 46 Absatz 2 Nummer 2 bis 8 handelt. 2Auf Antrag kann die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine Übermittlung durch Datenfernübertragung verzichten.

Quelle ist wieder das EStG, kannst du aber gerne hier nachlesen:

So und im § 46 Abs. 2 EStG findet sich dann eine Auflistung von Fällen die trotz Lohnsteuerabzug zur Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Von Studenten die über 450 Euro verdienen wirst du da nichts lesen.

Wer nicht unter die Fälle von Abs. 2 Nr. 1 bis 7 fällt für den trifft dann Nummer 8 zu, die besagt:
2) Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt, [...]8. wenn die Veranlagung beantragt wird, insbesondere zur Anrechnung von Lohnsteuer auf die Einkommensteuer. 2Der Antrag ist durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung zu stellen.

Nachzulesen wieder hier:
Damit hast du dann deine gewünschte Quellenangabe, näher an der Quelle geht nicht mehr ;)

Da du ja mittlerweile aber ohnehin der Meinung bist die Aussage bezüglich der Einkommensteuererklärung nie getätigt zu haben, ist dir das Ganze vermutlich sowieso zu müßig.

Dennoch möcht ich mir nur ungern nachsagen lassen, dass ich keine Ahnung von der Materie hab und Falschinformationen verbreite.

Und so unwahrscheinlich ist es gar nicht, dass man als Student mehr als 450 Euro verdient. Ich hab mittlerweile einige Kollegen kennen gelernt, die ihre Arbeitszeit halbiert haben um nebenbei Jura zu studieren.
Eine meiner Mod-Kolleginen macht zum Beispiel auch neben ihrem Vollzeitjob noch ein Fernstudium.
Die verdienen alle bestimmt nicht nur 450 Euro.

In der Welt gibt es mehr als nur die Studenten die gerade frisch vom Abitur kommen ;)

Schönen Tag noch!
 
  • Studenten und Steuern Beitrag #19
Wir reden immer noch aneinander vorbei. Du glaubst immer noch ich würde denken man müsse unter 450 Euro eine Steuererklärung machen. Das habe ich nie gesagt!

Darüber hinaus bist du mit Sicherheit kein Anwalt und von daher vertraue ich eher auf Juristen, als auf schwammige Gesetzestexte aus dem Internet.
 
  • Studenten und Steuern Beitrag #20
Ach komm, mach dich nicht lächerlich und lies vor allem mal genauer.
 
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