Studenten und Steuern

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  • Studenten und Steuern Beitrag #21
Was die steuerliche Behandlung angeht, ich kann dir gerne die §§ benennen, wenn du möchtest, den genauen Absatz müsste ich allerdings raus suchen. Da ich allerdings Steuerrecht studiert habe und seit geraumer Zeit beim Finanzamt arbeite und ich mich auf meinem Posten mit der Lohnversteuerung beschäftige werde ich wohl wissen, was ich hier erzähle.

Wenn du darauf bestehst such ich dir aber gerne den genauen §§ des Einkommensteuergesetzes raus.

so long....
 
  • Studenten und Steuern Beitrag #22
Mal so nebenbei :)
Ich bin AG und habe 3 Studenten die ca 90 Std. im Monat auf Steuerkarte machen, also um die 750€ Brutto, nennt sich Gleitzone oder auch MIDI-Job.
Diese arbeiten immer abends und bekommen das prima mit den Studien hin. Auch sind die Sozialabgaben in der Gleitzone niedriger angesetzt.
Eine Steuererklärung lohnt sich natürlich auch nur dann, wenn man Steuer entrichtet, Alleinstehende liegen unter €8130 in der Freizone. Alles andere ist Steuerklassen und Einkommens abhängig.
Btw. Lohnsteuerhilfevereine machen die Steuer für kleines Geld, also immer ran mit den Werbekosten, gibt i.d.R. Geld zurück.

LG HM
 
  • Studenten und Steuern Beitrag #23
Versteht hier eigentlich irgendjemand, dass wir aneinander vorbei reden? Ich habe nie bestritten, dass man unter 450 Euro keine Steuererklärung machen muss. Eventuell bin ich mit meiner Versicherung auch ein Sonderfall, weil die meisten ja noch familienversichert sind. Aber das stand in keinster Weise zur Debatte.
 
  • Studenten und Steuern Beitrag #24
Versteht hier eigentlich irgendjemand, dass wir aneinander vorbei reden? Ich habe nie bestritten, dass man unter 450 Euro keine Steuererklärung machen muss. Eventuell bin ich mit meiner Versicherung auch ein Sonderfall, weil die meisten ja noch familienversichert sind. Aber das stand in keinster Weise zur Debatte.
Du scheinst nach wie vor nicht genau zu lesen, auch nicht, was du selbst schreibst. Das war deine erste Aussage zu dem Thema:
Man muss auch bedenken, dass Studenten eigentlich nur bis 450 Euro arbeiten dürfen. Bist du drüber, musst du eine Steuererklärung machen und dich auch anders versichern.
Diese Aussage wird hier diskutiert, nichts anderes. Das hat auch scheinbar jeder außer dir verstanden. Könnte es sein, das vielleicht genau da das Verständigungsproblem liegt ;)?
 
  • Studenten und Steuern Beitrag #25
Hat hier denn keiner was von Werktsstudenten Jobs gehört? Auch da darf man über 450€ verdienen ohne Steuern zu zahlen, ich habe selber so einen Werksstudenten Job, bei dem ich über 450€ verdiene.
Ich muss meine Krankenversicherung halt selber bezahlen, weil man ja nur bis 450€ weiter familienversichert ist, aber ich war über 25 als ich den Job angenommen habe und mit 25 fällt man eh aus der Familienversicherung raus, also müsste ich die KV eh zahlen, egal ob Job oder nicht.

Im Werksstudenten Job muss ich auch keine Steuern und keine Arbeitslosenversicherung zahlen, einzig 10% meines Brutto gehen für de Rentenversicherung weg. Also brauche ich auch keine Steuererklärung machen, weil ich ja gar keine Steuern zahle, und ja ich bin ordnungssgemäß angemeldet bei meiner Arbeit, die Lohnabrechnungen macht ein großes Deutschlandweit bekanntes Unternehmen (Datev) also glaube ich schon mal, dass da alles korrekt abgelaufen ist. Also muss ich auch keine Steuererklärung machen weil ich gar keine Steuern bezahle und das obwohl ich über 450€ verdiene (momentan bekomme ich ca. 650€ raus, je nach Diensten), ich darf allerdings im Semster nur 20 Stunden in der Woche arbeiten.

Und gan ehrlich, wo sind die Gesetze im Internet schwammig, das kannst du genaus in nem Buch nach schauen, da wird das selbe stehen. Bei uns an der Uni ist das z.B. auch zitierfähig ;).
 
  • Studenten und Steuern Beitrag #26
Versteht hier eigentlich irgendjemand, dass wir aneinander vorbei reden? Ich habe nie bestritten, dass man unter 450 Euro keine Steuererklärung machen muss. Eventuell bin ich mit meiner Versicherung auch ein Sonderfall, weil die meisten ja noch familienversichert sind. Aber das stand in keinster Weise zur Debatte.
Auch das ist nicht richtig. Grundsätzlich ist es nicht vom Verdienst abhängig, sondern eher von der Art der Anmeldung. Man ist nicht einfach pausch versteuert wenn man unter 450€ verdient. Das ist ein Irrtum. Der AN muss schon bei der Knappschaft als solcher gemeldet sein und entsprechend seiner Tätigkeit werden Pauschalabgaben berechnet, welche auch hier Tätigkeitsabhängig sind, hier unterscheidet der Gesetzgeber auch zwischen, Privat, gewerblich und KURZ. Interessant wird die Variante, bis 83xx€ als Midijob auf steuerkarte, quasi steuerfrei und ein 450€ Minijob, macht "summasummarium" 13.754 € Steuerfreie einnahmen :) Da wären KV, RV,AV usw. auch abgedeckt :)

LG HM
 
  • Studenten und Steuern Beitrag #27
Hat hier denn keiner was von Werktsstudenten Jobs gehört? Auch da darf man über 450€ verdienen ohne Steuern zu zahlen, ich habe selber so einen Werksstudenten Job, bei dem ich über 450€ verdiene. .

Hängt halt davon ab, was für eine Steuerklasse man hat. Das hat nichts damit zu tun, dass es ein Werksstudenten Job ist ;)
Bei Steuerklasse 1 fällt 800 Euro zum Beispiel noch keine Steuer an, Sozialversicherugen aber schon, weswegen man da bei knapp 640 Euro netto landet.
Wird das ganze aber über Steuerklasse 5 versteuert (weil verheiratet und die Steuerklassenkombi gewählt wurde), fallen da dann wiederum knapp 90 Euro Steuern (LSt, Soli) zusätzlich an.
Bei Steuerklasse 6 fällt dann naürlich noch mal mehr an.

@ HoundMan

ganz genau, entscheidet sich der Arbeitgeber gegen die Pauschalversteuerung über die Bundesknappschaft muss das ganze über die Lohnsteuerklasse abgerechnet werden, was bei Zweitjobs natürlich teuer wird, da über Steuerklasse 6 abgerechnet werden muss.

Richtig ist auch, dass die Höhe der Einkünfte kein Grund sind, zu einer Einkommensteuererklärung verpflichtet zu sein. Es kommt darauf an, welche Art Einkünfte man überhaupt hat. Vermietet man zum Beispiel nebenbei noch seine Einliegerwohnung ist man ein Pflichtfall.

Der Otto-Normal-Arbeitnehmer wird daher nur in besonderen Fällen zum Pflichtfall, wie ja im § 46 EStG steht.
 
  • Studenten und Steuern Beitrag #28
Ah ok, das ist neu für mich :)
Allerdings hat man beim Werksstudentenjob nicht alle Sozialabgaben, nur Rentenversicherung und halt Krankenversicherung wenn man über 450€ verdient und somit aus der Familienversicherung fällt, oder über 25 ist, da fällt man automatisch raus und muss sich selbst versichern. Ich zahle knapp 82€ für Kranken und Pflegeversicherung direkt an die AOK. Arbeitslosenversicherungsbeiträge fallen nicht an, aber man hat danach ja auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

[h=2]Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Studenten[/h] Für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung einerseits und die Rentenversicherung andererseits bestehen unterschiedliche Regelungen.
Eine generelle Versicherungsfreiheit in allen Zweigen der Sozialversicherung besteht für Studenten nur im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (geringfügig entlohnt oder kurzfristig).
Wenn Studenten eine mehr als (geringfügig entlohnt oder kurzfristig) aufnehmen, unterliegen sie grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung.
In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind Studenten auch außerhalb des Rahmens einer geringfügigen Beschäftigung versicherungsfrei, wenn:
Sie als zählen (Personen, die während ihres Studiums als ordentlich Studierende gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden).

Quelle:
 
  • Studenten und Steuern Beitrag #29
Ah! Interessant!

Dann scheinen Werksstudenten ja nicht zu den Midi-Jobs zu zählen, sondern haben sozialversicherungsrechtlich scheinbar eine ganz eigenen Kategorie:eusa_think:
 
  • Studenten und Steuern Beitrag #30
Versteht hier eigentlich irgendjemand, dass wir aneinander vorbei reden? Ich habe nie bestritten, dass man unter 450 Euro keine Steuererklärung machen muss. Eventuell bin ich mit meiner Versicherung auch ein Sonderfall, weil die meisten ja noch familienversichert sind. Aber das stand in keinster Weise zur Debatte.

Tja, schade, dass du gelöscht/gesperrt bist, sonst hätte ich dir jetzt nochmal erklärt, dass ich ca. 900 Euro im Monat verdiene (neben dem Studium) (das ist mehr als 450 Euro) und KEINE Steuern zahle und keine Steuererklärung mache, eben da dieser Job über die Knappschaft angemeldet ist. Das bedeutet, dass das Finanzamt von dieser Tätigkeit weiß. Ich gehe ganz stark davon aus, dass die sich melden würden, wenn ich Steuern zahlen müsste, beziehungsweise die selbstständig von meinem Gehalt abziehen würden.
 
  • Studenten und Steuern Beitrag #31
Dieses Gerücht hält sich hartnäckig wie eine Pilzinfektion. Jeder muss steuern zahlen wenn er genug verdient. Studenten verdienen meist nur nicht genug. Die Grenzen gelten nur mit Hinsicht auf den Zuverdient bei Bafög und hinsichtlich der Mitgliedschaft in de Studentischen Krankenversicherung. Deine Uni juckt es einen Scheiß wie viel zu arbeitest. Ob du genau Zeit hast zu studieren ist aber eine andere Geschichte. Und Arbeitnehmer die Angestellt müssen grundsätzlich keine Steuererklärung machen, der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer ab, dass können sie machen wenn die meinen was zurück zu bekommen. Nur Selbstständige müssen eine Steuererklärung abgeben.
 
  • Studenten und Steuern Beitrag #32
Dieses Gerücht hält sich hartnäckig wie eine Pilzinfektion. Jeder muss steuern zahlen wenn er genug verdient. Studenten verdienen meist nur nicht genug. Die Grenzen gelten nur mit Hinsicht auf den Zuverdient bei Bafög und hinsichtlich der Mitgliedschaft in de Studentischen Krankenversicherung. Deine Uni juckt es einen Scheiß wie viel zu arbeitest. Ob du genau Zeit hast zu studieren ist aber eine andere Geschichte. Und Arbeitnehmer die Angestellt müssen grundsätzlich keine Steuererklärung machen, der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer ab, dass können sie machen wenn die meinen was zurück zu bekommen. Nur Selbstständige müssen eine Steuererklärung abgeben.

Das stimmt jetzt so aber auch nicht ;) Es gibt da durchaus einige Konstellationen, da bist du auch als normaler Arbeitnehmer zur Abgabe einer Steuererklärung per Gesetz verpflichtet (z.B. wenn man Krankengeld oder Arbeitslosengeld von mehr als 410 € erhalten hat; wenn man verheiratet ist und die Steuerklassenkombi III/V hat; wenn man außer dem Arbeitslohn noch andere Einkünfte hat & und die höher als 410 € sind).
 
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