Das mit dem 1-fachen/2-fachen /3-fachen Satz ist mir noch nicht so ganz klar.
Wenn ich das richtig verstanden habe - wovon aber nichts auf der Seite der Versicherung steht - entscheidet der Tierarzt im Einzelfall oder insgesamt, welchen Satz er berechnet. Daher kommen auch die zum Teil erheblichen Kostenunterscheide bei den einzelnen Tierärzten. Ist das so richtig?
Ich hab da jetzt mal ne Milchmädchenrechnung aufgemacht, es ist spät und ich weiß nicht ob das so ganz richtig ist.
Ich darf ja bei einer Versicherung nicht nur den Monats- bzw. Jahresbeitrag berücksichtigen, sondern auch die Gesamtsumme, die ich über die gesamte Laufzeit da einzahle.
Ich bin mal von 20 Jahren Lebenserwartung einer Katze ausgegangen.
180 Euro/Jahr in den ersten 7 Jahren, 207 Euro/Jahr vom 8. bis 20. Lebensjahr macht
3951 Euro, die ich für eine Katze einzahle, bei zwei Katzen abzüglich der 10 % sogar
7117 Euro über die Lebenszeit der Tiere.
Bei dem "Komfortsatz" der zumindest den zweifachen Satz abdeckt sind es sogar
5268 Euro für eine und
9485 Euro für zwei Katzen.
Natürlich ist so eine Verischerung dazu da, um das Tier im Notfall versorgt zu wissen. Aber man muss auch darüber nachdenken, wie wahrscheinlich es ist, dass einen zwei Tiere im Laufe ihres Lebens fast 10.000 Euro Tierarztkosten bescheren.
Zumal die Kastration (trotz geringerer Krankheitswahrscheinlichkeit) nicht übernommen wird und - was ich total unverständlich finde! -
"Diagnose und Behandlung angeborener Fehlentwicklungen und deren
Folgen (z. B. Hüftgelenksdysplasie, Kryptorchismus)"
Wenn ich das richtig verstanden habe, heißt das: Wenn eine erst spät auftretende Krankheit angeboren ist, werden die Behandlungskosten nicht übernommen.
Sollte mir da irgendwo ein Denkfehler unterlaufen sein: Es ist spät *gg*