Urheberrecht in Powerpoint-Präsentationen

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  • Urheberrecht in Powerpoint-Präsentationen Beitrag #1
_cassandra_

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Hi ihr!

Ich habe eine etwas speziellere Frage zum Urheberrecht, vielleicht kennt sich ja jemand aus... Wenn nicht, ist auch nicht so schlimm, ich will das ganze noch mal genauer nachlesen und hab auch schon einen Juristen angeschrieben, der mir das vielleicht ein bisschen erklären kann.

Also, es geht um Folgendes: In einem Seminar an unserer Uni müssen die Studenten zu ihrem Referat auch eine Powerpoint-Präsentation erstellen, die in der Veranstaltung gezeigt und anschließend von den Studenten im Internet zum Download angeboten wird.
Für diese Präsentation wird den Studenten nahe gelegt, Abbildungen aus (selbstverständlich urheberrechtlich geschützten) Büchern zu scannen/ zu kopieren, um die Inhalte anschaulich darzustellen. Ich gehe von maximal 5-10 Abbildungen pro Referat, die wahrscheinlich auch aus unterschiedlichen Büchern stammen, aus.
Diese Abbildungen würden im ersten, für die Studenten angenehmsten, Fall in der Powerpoint-Datei verbleiben, die dann im Internet steht. Was heißt hier im Internet: Auf einer Plattform, auf die nur Angehörige der Universität Zugang haben (mit eigenem Nutzername und Passwort) in einem möglicherweise noch zusätzlich passwortgeschützten Bereich dieser Plattform, auf den dann nur Teilnehmer des Seminars Zugriff haben. Dieser Bereich steht unter der Administration der Dozentin.
Die Dozentin macht sich Sorgen, dass sie von den Buchautoren dafür verklagt werden könnte, dass diese gescannten Abbildungen dort stehen. Sie möchte daher, dass die Studenten stattdessen Kopien der Abbildungen auf Papier für alle Teilnehmer erstellen, die sie dann in der Veranstaltung verteilen und nur den Text der Präsentationsfolien online stellen.
Eine weitere Möglichkeit, die von den Studenten eingebracht wurde, ist, dass die Dateien per Email oder USB-Stick an andere Teilnehmer weitergegeben werden, ohne offizielle Zustimmung der Dozentin.
Off-Topic
Der Grund warum die Studenten Alternativen vorschlagen, ist ganz einfach der, dass es aufwändig (zeitlich und finanziell) wäre, die Abbildungen für alle Teilnehmer zu kopieren oder auszudrucken. Im letzten Semester kostete so ein Satz Folienausdrucke bis zu 10 Euro pro Student. Vor allem, weil die Abbildungen häufig nur in Farbe hilfreich sind, und ein Farbdruck nunmal sehr teuer ist.

Meine Fragen wäre: Kann man im ersten Fall (wenn also die Abbildungen passwortgeschützt online stehen) überhaupt belangt werden?
Falls dies theoretisch möglich ist: Ist das schon mal passiert?
Macht es rechtlich einen Unterschied, auf welchem Medium die Bilder weitergegeben werden (Email, passwortgeschützter Server oder Papier)?
Wer ist im Falle einer Urheberrechtsverletzung verantwortlich: die Studenten oder die Dozentin?
Gilt eine Powerpoint-Präsentation schon als eigene Schöpfung? Die Studenten werden natürlich viele Inhalte aus der Literatur entnehmen, aber wohl auch eigene Ideen einbringen.
Gelten einzelne Abbildungen als Zitat, das in Veröffentlichungen stehen kann, wenn man den Autor angibt (also so wie Quellennachweise oder wörtliche Zitate)?
Sollten die Studenten der Dozentin anbieten, den Datei-Bereich selbst zu administrieren?

Mit den Präsentationsdateien soll selbstverständlich kein Profit gemacht werden, sie stehen nur zur Bildung der Studenten online. Wir haben jetzt in unserer Recherche der Sache zwei Paragraphen gefunden, die zutreffen könnten: §51 UrhG (Zitatrecht) und §52a (öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung). Welcher trifft zu?

Off-Topic
Sorry für den Roman... Wenn ihr nicht weiterwisst, kein Ding. Und wenn das ganze hier im falschen Unterforum steht, kann das bitte ein Mod verschieben?
 
  • Urheberrecht in Powerpoint-Präsentationen Beitrag #2
Für mein Verständnis sind Bilder ebenso wie Textbestandteile oder Tabellen, Grafiken etc. Teile eines Gesamtwerks, für das das Urheberrecht zunächst mal beim Autor liegt. Damit wären mit einer ausreichenden, korrekten Quellenangabe Zitate ebenso erlaubt wie von Texten, zumal wenn die Bilder der Darstellung einer wissenschaftlichen These dienen (wie das bei euch ja der Fall wäre - es geht ja nicht darum, sich fremdes Gedankengut anzueignen, sondern damit im Rahmen einer wissenschaftlichen Abhandlung etwas darzustellen).
In welcher Form Zitate weitergegeben werden, spielt dabei eigentlich keine Rolle, das Urheberrecht gilt überall, also genauso, wenn du etwas in einem privaten Blog veröffentlichst, in einer Zeitung, in einer Zeitschrift, in einem Buch.

Anders sieht es aber u.U. aus, wenn es sich um Bilder handelt, die nicht vom Autor des Buches oder Artikels selbst sind, sondern wiederum dort auch nur 'zitiert' wurden. Oft ist es ja so, daß Bilder dann abgedruckt werden 'mit freundlicher Genehmigung'. Das würde genaugenommen bedeuten, daß diese Bilder nur für diesen Abdruck genehmigt wurden, wie genau es sich dann mit den nötigen Quellenangaben bei Zitaten verhält, weiß ich leider auch nicht.

Ich finde die Vorgehensweise der Dozentin ehrlich gesagt auch in bisschen merkwürdig; wenn, dann sollte sie diejenige sein, die eine korrekte Zitierweise überprüft, immerhin ist das ja auch als Bewertungsstandard bei Hausarbeiten, Diplomarbeiten etc. relevant.

Studierst du in Osnabrück? Seh ich grad als Ort in deinem Profil. Dann fragt doch am besten beim Fachbereich Jura nach, die sollten euch das auf jeden Fall beantworten können, zumindest insoweit als es allgemein üblich ist. Juristische Winkelzüge gibt's überall, aber daß ein Autor eines wissenschaftlichen Werkes gegen die (korrekt belegte) wissenschaftliche Auseinandersetzung mit seiner Arbeit juristisch vorgehen würde, erscheint mir doch eher unwahrscheinlich.
 
  • Urheberrecht in Powerpoint-Präsentationen Beitrag #3
Danke für deine Antwort. Dein Rechtsverständnis entspricht meiner Auslegung und der groben Einschätzung des Bekannten (Richter) den ich dazu gefragt habe. Wir gehen jetzt zunächst mal vom perfekten Studenten aus, der kein fremdes Gedankengut plagiarisiert sondern stets korrekt zitiert. Plagiatsvorwürfe sind dann ja noch mal ne andere Geschichte, und würden die Dozentin auch nicht wirklich betreffen (außer dass sie die Arbeit als "durchgefallen" bewerten muss...)
Der Dozentin war es in einer ersten "Diskussion" leider völlig egal was wir dazu sagen, ob wir richtig oder falsch zitieren, ob es überhaupt denkbar ist, dass da jemals etwas passieren sollte und wo die Bilder herkommen (könnten ja auch theoretisch Bilder ohne Schutz sein). Der Jurist, mit dem ich gesprochen habe, ist der Meinung, dass es in so einem Fall, in dem letztendlich wissenschaftliche Lehre und Forschung im Konflikt mit Urheberrecht stehen, undenkbar wäre, dem Urheberrecht Vorrang zu geben. Siehe Freiheit der Forschung und Informationsfreiheit.
Außerdem will sie ja, dass wir dann Papier-Kopien erstellen und verteilen, was meiner Meinung nach auf die gleiche Verletzung hinausläuft (wenn es denn eine gäbe).
Kennst du dich zufällig mit den Grenzen zwischen Großes Zitat, kleines Zitat und "kleines Großzitat" aus? Wenn die Bilder im Text, den wir mit dem Bild zitieren, wiederum einen anderen Urheber haben, sollte das doch durch ein Sekundärzitat (ala "aus Buch X, dort zitiert nach Autor Y") zu lösen sein?
Gilt eine Literaturrecherche mit eigener Umformulierung und Diskussion schon als eigene Schöpfung? Letztendlich ist es ja das, worauf diese Referate hinauslaufen: Wir lesen uns in ein Thema ein und geben unser Wissen dann weiter und diskutieren anschließend darüber. Ist damit der Schwellwert erreicht?
Das einzige, wo ich noch sagen könnte, dass sie eventuell recht hat, ist natürlich, dass der Server auf dem die Dateien gespeichert sind THEORETISCH auch geknackt werden kann, so dass dann die Präsentationen mit den Bildern weiterverbreitet werden. Aber das ist meiner Meinung nach genauso unwahrscheinlich wie wenn sich jemand ins Seminar einschmuggelt und da die Papier-Kopien mitnimmt. Und außerdem ist es dann nicht mehr unsere Schuld, sondern die des Hackers.

Ja, ich studiere in Osna. Wir wollen zu dem Thema schon bei den Juristen nachfragen. Bleibt noch offen, ob die sich damit überhaupt auseinander setzen wollen. Letztendlich ist es wahrscheinlich kein sehr spannender Fall. Ich werd mir auf jeden Fall mal ein Handbuch zum UrhG anschauen. Eventuell auch ein verbindliches Statement von frag-den-anwalt.de (oder so ähnlich) einholen.
Das Problem ist halt echt, dass die Dozentin völlig uneinsichtig ist und wir extrem viel Material sammeln müssen, um ihr diese Flausen wieder auszutreiben. Naja und dann ist halt wieder die Frage, ob sich das überhaupt lohnt. Letztendlich geht es ja "nur" um einen Mehraufwand auf unserer Seite, aber wenn sich da nix ändert, wird sie das garantiert weiter so beibehalten. Und ehrlich gesagt ist das Studium so schon anspruchsvoll genug ohne dass man sich mit sowas rumärgern muss...
[VERSTECK]Ich mag sie einfach auch nicht und ich würde ihre Meinung gerne mit einer guten Argumentation widerlegen. Ganz unpersönlich aufzeigen, dass sie nicht die Weisheit mit Löffeln gefressen hat. :evil: [/VERSTECK]
 
  • Urheberrecht in Powerpoint-Präsentationen Beitrag #4
Das einzige, wo ich noch sagen könnte, dass sie eventuell recht hat, ist natürlich, dass der Server auf dem die Dateien gespeichert sind THEORETISCH auch geknackt werden kann, so dass dann die Präsentationen mit den Bildern weiterverbreitet werden. Aber das ist meiner Meinung nach genauso unwahrscheinlich wie wenn sich jemand ins Seminar einschmuggelt und da die Papier-Kopien mitnimmt. Und außerdem ist es dann nicht mehr unsere Schuld, sondern die des Hackers.
Wenn aber auf dem Server sämtliche verwendeten Zitate, Bilder etc. ordentlich mit Quellen belegt wurden, besteht ja auch kein Unterschied mehr dazu, ob ihr das nun auf Papier oder anders veröffentlicht. Da kann ich die Überlegungen der Dozentin nicht ganz nachvollziehen - denn wie gesagt, Urheberrecht gilt überall, für einen 'sicheren' Server genauso wie für einen Artikel oder ein Buch. Überall da, wo Dritte darauf zugreifen können (und das ist ja beim 'sicheren Server' auch schon so), muß korrekt belegt werden - abgesehen davon, daß das bei sauberem wissenschaflichem Arbeiten sowieso einfach dazugehört, insofern finde ich den Gedankengang an sich im wissenschaftlichen Kontext schon irgendwie nicht nachvollziehbar :102:

Und das Hacker-Thema ist wieder was anderes - wenn sich jemand illegal Daten beschafft, kann er damit nicht legal klagen.

Im Jura-Bereich werden ja auch wissenschaftliche Arbeiten geschrieben, insofern sollten die im Detail nicht groß recherchieren müssen, um das zu beantworten, so einen - oder einen ähnlichen - Fall hatte bestimmt schon der eine oder andere mal.

Wenn die Bilder im Text, den wir mit dem Bild zitieren, wiederum einen anderen Urheber haben, sollte das doch durch ein Sekundärzitat (ala "aus Buch X, dort zitiert nach Autor Y") zu lösen sein?
Jein. Wenn z.B. Bilder aus privaten Sammlungen irgendwo veröffentlich sind ('mit freundlicher Genehmigung') kann man die Ursprungsquelle nicht zitieren bzw. darf das Bild auch u.U. nicht weiterverbreiten. Auch da gibt es aber bestimmt Überschneidungen, z.B. wenn das verwendete Bild im zitierten Werk wiederum in irgendeiner Form 'weiterbearbeitet' - diskutiert, analysiert etc. - ist. Aber dazu fehlen mir die Erfahrungswerte, ich hatte mit Fotos, Bildern etc. eher selten zu tun, wenn überhaupt, waren sie nette 'Dreingabe' zu meinen Arbeiten, so daß ich sie im Zweifelsfall auch einfach weglassen konnte.

Zur Definition der Zitate schau mal hier:
 
  • Urheberrecht in Powerpoint-Präsentationen Beitrag #5
Danke nochmal! Die Lage ist aus meiner Sicht klar. Die Bilder gelten als Zitat, somit dürfen die Präsentationsdateien nach Belieben weitergegeben werden, solange korrekt zitiert wird (und da beziehe ich den -wenn auch unwahrscheinlichen- Fall, dass ein Urheber nicht auffindbar ist und dann eben nicht mehr zitiert werden kann, mit ein).
Nun ist nur noch die Dozentin zu überzeugen, und da habe ich das mulmige Gefühl, dass Internetseiten nicht reichen. Werd mich mal in die Jura-Teilbibliothek begeben und mich einlesen. Vielleicht hast du Recht, und wir bekommen eine fixe Antwort eines anderen Juristen an der Uni. Mich interessiert das Thema auch persönlich, vielleicht hätte ich doch Jura studieren sollen ;)...
 
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