- Mietvertrag und Haustierhaltung Beitrag #1
Y
Yilith
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Ich möchte nun mal ein allgemeines Thema bezüglich speziellen Mietvertragsklauseln im Thema Haustierhaltung eröffnen. Ja, ich habe die Suchfunktion benutzt, und es gab laut der Suchfunktion noch keinen allgemeinen Threat dazu. Bitte nicht bös sein, sollte es schon einen geben.
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Mein Fall: In meinem Mietvertrag steht (nicht wörtlich) geschrieben, dass...
"Die Haltung von Tieren, ausgenommen Kleintieren wie z.b. Fischen, Schildkröten, Hamstern etc..., einer Erlaubnis des Vermieters bedarf.
Der Vermieter darf das Halten eines Haustieres nur dann verweigern, wenn eine Lärmbelästigung vorliegt"
Ich habe nun so gut rezitiert, wie ich konnte. Eigentlich steht alles sehr klar dort beschrieben, jedoch ist Lärmbelästigung ja auch Auslegungssache. Ich spreche es jedem Tier zu, dass es mal miauzt, faucht etc pp, könnte man sowas als Lärmbelästigung sehen? (außer im Übermaß?)
Meine Verieterin ist eine ältere Dame, die selbst eine Katze hat und da meine Bude sehr renovierungsbedürftig war, bin ich schon sehr oft mit Anliegen zu ihr gekommen. Ich möchte das doch recht gute verhältnis nicht zerstören, indem ich ihr mit dem Mietvertrag vor der Nase rumwedel.
Kann man mir vllt. Tipps geben, wie man dezent und freundlich an die Sache herangehen kann, gerade, wenn die Vermieterin eher gegen die Haltung von Tieren ist? Und wie sollte ich reagieren, wenn sie sich auf die Lärmbelästigung bezieht? Bin ich da abgesichert? Sollte Familie x am anderen Ende des Hauses mich nicht mögen und ggf. gegen eine Tieranschaffung stimmen, hab ich das Recht da auf meiner Seite? Wenn sich jemand auskennt, wäre ich wirklich sehr dankbar!
PS: Der Topicname ist etwas unglücklich gewählt...das ist natürlich auf Katzen bezogen, in dem Fall!
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Mein Fall: In meinem Mietvertrag steht (nicht wörtlich) geschrieben, dass...
"Die Haltung von Tieren, ausgenommen Kleintieren wie z.b. Fischen, Schildkröten, Hamstern etc..., einer Erlaubnis des Vermieters bedarf.
Der Vermieter darf das Halten eines Haustieres nur dann verweigern, wenn eine Lärmbelästigung vorliegt"
Ich habe nun so gut rezitiert, wie ich konnte. Eigentlich steht alles sehr klar dort beschrieben, jedoch ist Lärmbelästigung ja auch Auslegungssache. Ich spreche es jedem Tier zu, dass es mal miauzt, faucht etc pp, könnte man sowas als Lärmbelästigung sehen? (außer im Übermaß?)
Meine Verieterin ist eine ältere Dame, die selbst eine Katze hat und da meine Bude sehr renovierungsbedürftig war, bin ich schon sehr oft mit Anliegen zu ihr gekommen. Ich möchte das doch recht gute verhältnis nicht zerstören, indem ich ihr mit dem Mietvertrag vor der Nase rumwedel.
Kann man mir vllt. Tipps geben, wie man dezent und freundlich an die Sache herangehen kann, gerade, wenn die Vermieterin eher gegen die Haltung von Tieren ist? Und wie sollte ich reagieren, wenn sie sich auf die Lärmbelästigung bezieht? Bin ich da abgesichert? Sollte Familie x am anderen Ende des Hauses mich nicht mögen und ggf. gegen eine Tieranschaffung stimmen, hab ich das Recht da auf meiner Seite? Wenn sich jemand auskennt, wäre ich wirklich sehr dankbar!
PS: Der Topicname ist etwas unglücklich gewählt...das ist natürlich auf Katzen bezogen, in dem Fall!
