Alles nicht so einfach +++ Verbot der Tierhaltung in Whg.+++

Diskutiere Alles nicht so einfach +++ Verbot der Tierhaltung in Whg.+++ im Katzen Haltung Forum im Bereich Katzen Forum; Ich wohne hier in einem idylischen Mehrfamilienhaus. Mietvertrag läuft über eine Immobielienfirma mit denen bis jetzt nicht immer leicht Kirschen...
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  • Alles nicht so einfach +++ Verbot der Tierhaltung in Whg.+++ Beitrag #1
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Williana79

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Ich wohne hier in einem idylischen Mehrfamilienhaus. Mietvertrag läuft über eine Immobielienfirma mit denen bis jetzt nicht immer leicht Kirschen essen war. Im
Mietvertrag steht zur Tierhaltung nicht das es verboten ist, sondern daß eine ausdrückliche Erlaubnis erteilt werden muss, ausgenommer in geringer Zahl (ich verstehe damit die Anzahl der Tiere). Und ich dachte, na gut... holst du dir mal dieser Erlaubnis.
Denn noch bis Ende letzten Jahres lebte hier bei uns im Haus ein Hund. Ich rief da heut also an und die Dame unterbrach mich auch noch mitten im Satz und meinte schnippig das ich hier in der Wohnung keine Katzen halten darf... die haben da mit in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht. Weshalb wird denn nicht grundsätzlich im Mietvertrag die Tierhaltung verboten wenn es eh letztendlich darauf hinaus geht.... nur weil die Katzen "vielleicht" bischen was anstellen könnten? Ich glaub mein Sohn macht da mehr Unsinn. Bin sehr traurig und ärgere mich überhaupt angerufen zu haben. Und wieso dürfen die anderen im Haus einen Hund halten? Und was bedeutet überhaupt... "ausnahme in geringer Zahl"? Also 2 Katzen finde ich auch noch eine geringe Zahl.
Können die einfach so nach Lust und Laune entscheiden?
 
  • Alles nicht so einfach +++ Verbot der Tierhaltung in Whg.+++ Beitrag #2
Können sie, leider

Zur Haltung von Katzen und auch Hunden gibt es bisher lediglich Rechtsprechungen, die mal so, mal so ausfallen.

Es gibt kein Allgemein gültiges Gesetzt

Die nette Klausel "KLeintierhaltung erlaubt" ist zb auch in alle möglichen Rictungen auslegbar

Prinzipiell kann dir der Vermieter die Haltung von Katzen verbieten, kritsich wirds aber, wnen du im gleichen Haus noch weitere Katzenbesitzter hast

Der Vergleich mit dem Hund reicht leider nicht aus


Ich würd einfach noch mal in Ruhe das Gespräch, am besten Persönlich, mit der Frau suchen und fragen, was es denn für bedenken gibt

Wenn sie allerdings hart bleibt, kannst du leider nicht viel ausrichten

LG
 
  • Alles nicht so einfach +++ Verbot der Tierhaltung in Whg.+++ Beitrag #3
Ich schreib mal noch mal genau auf... was im Vertrag steht:

Für jede Tierhaltung, insbesondere Hunde und Katzen, ausgenommen in geringer Zahl, bedarf es der vorherigen ausdrücklichen Erlaubnis des VM.
Treten Unzuträglichkeiten auf, kann die erteilte Erlaubnis widerrufen werden. Mit der Abschaffung oder dem Tode des Tieres erlischt die einmal erteilte
Erlaubnis.

Ich frage mich... wer der jenige ist oder wer er sein muss damit er diese Erlaubnis erteilt bekommt. Und wieso reicht der Vergleich mit dem Hund nicht?
Mit der Immobilienfirmatante kann ich leider nicht persönlich reden da die so weit weg sind.

Und was könnte passieren wenn man sich nicht dran hält...
 
  • Alles nicht so einfach +++ Verbot der Tierhaltung in Whg.+++ Beitrag #4
Für jede Tierhaltung, insbesondere Hunde und Katzen, ausgenommen in geringer Zahl, bedarf es der vorherigen ausdrücklichen Erlaubnis des VM.

Ich würde einfach mal den Vermieter fragen, was denn mit "geringer Zahl" gemeint ist:? Ein Hund, 2 Hunde, 3 Hunde? Eine Katze, zwei Katzen, drei Katzen, 6 Katzen? Würde für mich alles noch unter "geringer" Zahl ablaufen. ;) :eusa_shhh:Ziemlich schwammiger Mietvertrag würde ich sagen.
 
  • Alles nicht so einfach +++ Verbot der Tierhaltung in Whg.+++ Beitrag #5
Geh doch mal zum Mieterbund. Bei einer Schwierigen Vermietungsgesellschaft wäre das sowieso keine dumme idee, und die können dich auch bezüglich Tierhaltung beraten.Der Mietvertrag ist da wirklich mehr als schwammig.

Katzen können schon Schäden verursachen - wenn die Halter sind nicht drum kümmern. Etwa kommt es vor dass sie einem die ganze Wohnung voll pieseln, wenn sie nicht kastriert werden, das Katzenklo nicht sauber gehalten wird oder nicht schon bei den ersten Pfützen gehandelt wird.
Kratzspuren an den tapeten kommen ebenso vor wie an den türen - damit muss man bis zu einem gewissen grad leben. Oft kann man aber auch einfach das Kautionskonto erhöhen, um damit eventuelle Schäden auszugleichen.
 
  • Alles nicht so einfach +++ Verbot der Tierhaltung in Whg.+++ Beitrag #6
Naja, der Vergleich mit Hund hinkt einfach

Wenn du weitere Katzenhalter im Haus hättest, könntest du fragen, warum du keine KAtzen halten darfst, die aber schon. Hunde sind aber völlig andere Tiere, nur weil sich jemand einen Hund hält, heißt das noch lange nicht, das er oder jemand anders im Haus automatisch auch Kazten halten darf


Ich find die Ideen von 7 M´s und Susanne gut, frag mal nach, was geringe Zahl bedeutet, nach der schwammigen Aussage im Mietvertrag dürftests du ja mindestens eine Kazte halte (wobei das bei Wohnungshaltung in No-Go ist, außer die Katze ist erwiesene Einzelgänger)

Ansonsten, Mieterschutzbund

LG
 
  • Alles nicht so einfach +++ Verbot der Tierhaltung in Whg.+++ Beitrag #7
Weshalb wird denn nicht grundsätzlich im Mietvertrag die Tierhaltung verboten wenn es eh letztendlich darauf hinaus geht.... nur weil die Katzen "vielleicht" bischen was anstellen könnten
Hm, ich verstehe natürlich deine Enttäuschung, aber Katzen können irre viel kaputt machen- die kleinen Biester haben tierische Kräfte! *lach* Im ernst, Katzen pipi kann Holzböden aufquellen lassen, Katzenpipi stinkt und mit ihren Krallen können sie sogar Putz von den Wänden holen. Ist zwar alles der Worst Case, aber kann passieren. Evtl. hat der Vermieter schonmal schlechte Erfahrungen gemacht und da könnte ich ihn verstehen- auch wenn das vielleicht ein unglücklicher Einzelfall war.
Bin sehr traurig und ärgere mich überhaupt angerufen zu haben.
Ärgere dich nicht, sei froh! Stell dir vor du hättest die Miezen geholt ohne zu fragen und ihr (inkl. deinem Sohn) hättet euch an sie gewöhnt und dann hättet ihr sie weggeben müssen, weil euer Vermieter durch einen dummen Zufall die "illegalen" Katzen entdeckt hätte.
Tut mir trotzdem sehr leid, dass eure Anfrage negativ beantwortet wurde und ich drücke euch die Daumen, dass ihr noch einen positiven Bescheid bekommt! :)
 
  • Alles nicht so einfach +++ Verbot der Tierhaltung in Whg.+++ Beitrag #8
Hallo Williana,

Für jede Tierhaltung, insbesondere Hunde und Katzen, ausgenommen in geringer Zahl, bedarf es der vorherigen ausdrücklichen Erlaubnis des VM.

Also dieser Textausschnitt würde für mich bedeuten: Katzen sind definitiv nicht verboten --> solange in geringer Zahl.
Definitiv, wie bereits von Susanne und 7 M´s gesagt, würde ich den Punkt "geringe Zahl" klären.
Aber genau genommen steht doch in dem Text: Hunde und Katzen sind in geringer Zahl erlaubt, sollte es die "geringe Zahl" übersteigen, bedarf es der ausdrücklichen Erlaubnis des VM.
Wie kann die Frau des Immobilienbüros dir dann einfach sagen, du darfst keine Katzen halten?!
Oder verstehe ich das jetzt falsch?!
Wenn die Frau allerdings schon am Telefon so pampig war, dann setz doch mal ein Schreiben auf und nimm den Punkt aus dem Mietvertrag mit rein. Da kannst du dann mal anfragen, was "geringe Zahl" heißt. Musst du dich wenigstens nicht am Telefon mit der rum streiten... und schriftlich hast du auch gleich noch was in der Hand, immer gut!

Gruß,
Pommes
 
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