Frage zum Kaufvertrag .....Wichtig !!

Diskutiere Frage zum Kaufvertrag .....Wichtig !! im Hundehütte Forum im Bereich Hunde Forum; Hallo.. ich hab ne Frage und zwar geht es um einen Fall von meiner Freundin. Hatte ja gepostet das meine Freundin ihren Hund audsm Wurf sucht...
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  • Frage zum Kaufvertrag .....Wichtig !! Beitrag #1
nane9583

nane9583

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Hallo..

ich hab ne Frage und zwar geht es um einen Fall von meiner Freundin. Hatte ja gepostet das meine Freundin ihren Hund audsm Wurf sucht.

Diese Person der meine Freundin den Hund vermittelt hatte, hat den Hund ohne Erlaubnuiss weitervermittelt. Stand sogar im Vertrag drinne das der Hund wieder zu meiner freundin zurückkommt falls diese mit dem Hund nicht klar kommt.

Jetzt war meine Freundin beim rechtsanwalt weil dieese Person nun alles möglich versucht sie fertig zu machen..Tierschutz geschickt ..Hunde würden nicht richtig gehalten..Poluzei geschickt wegen den Hunden und sogar das JA hat diese Person meiner Freundin aufn Hals gehetzt.

Jetzt war sie heute morgen beim Anwalt und hat sich erstmal erkundigt wegen dem vertrag.Ihr anwalt hatte ihr gesagt da sie den Vertrag online eausgedruckt hatte bae dieser keine Gültigkiet..sondern sie hätte den beglaubigen lassen müßen.

Stimmt das??? kein mensch wo ich kenne läßt seine Verträge vom kauf beglaubigen...
 
  • Frage zum Kaufvertrag .....Wichtig !! Beitrag #2
Ja das stimmt, die Verträge ausm Internet sind in den meisten Fällen nicht aussagekräftig vor Gericht.
 
  • Frage zum Kaufvertrag .....Wichtig !! Beitrag #3
????
Hat die den Vertrag aus dem Internet, zuhause ausgedruckt, ausgefüllt und vom Käufer unterschreiben lassen ?

Wenn ja, wieso ist der dann nicht gültig ? Woran sieht man, dass der Vertrag aus dem Internet ist und nicht aus dem Laden, von einem Verein ??
 
  • Frage zum Kaufvertrag .....Wichtig !! Beitrag #4
Ja sie hat den ausgedruckt und unterschrieben und auch unterschreiben lassen ......

Der Vertrag ist ungültig sagt ihr Rechtsanwalt.....

Aber was bringen denn diese verträge dann wenn die nicht mal ne Gültigkeit haben ?
Ich finde das echt ein witz...

Oder ist das nur in Österreich so? meine Freundin lebt in Österreich..ist es da wieder andeerst?


Theoretisch sind alle Verträge die ich kenne wo abgeschlossen wurden für Hunde dann ungültig ..weil KEINER sie begalubigen ließ.....ich find das Schwachsinn
 
  • Frage zum Kaufvertrag .....Wichtig !! Beitrag #5
Weil diese Verträge nicht gültig sind, frag mich nicht wieso weshalb warum, bin leider kein Jurist. Aber sie sind im Ernstfall meist nicht aussagekräftig. TH's haben da meine ich andere Verträge, welche eben rechtskräftig sind, wobei ich auch nicht weiß was dabei rumkommt, wenn man mit so einem Vertrag zum Rechtsanwalt gehen würde.

Ich denke mal nen Verein, wird nen Stempel draufsetzen. Aber ka.

Und bringen tun die eigentlich nix. Auch diese ganzen Verträge die man sich im Inet holen kann, von wegen man darf nicht züchten, etc. sind vor gericht nicht aussagkräftig.
 
  • Frage zum Kaufvertrag .....Wichtig !! Beitrag #6
Ich glaube, man muss solche Verträge erst Notariell begleubigen lassen, um einen gültigen Vertrag zu bekommen.

Aber das ist schon blöd, das stimmt.
Dann sind Verträge aus dem Internet ja generell nicht rechtskräftig, oder?
 
  • Frage zum Kaufvertrag .....Wichtig !! Beitrag #7
Meines wissens nach nicht es sei denn sie sind eben beglaubigt. Aber wie gesagt bin kein Jurist;)
 
  • Frage zum Kaufvertrag .....Wichtig !! Beitrag #8
Streng genommen ist jeder Schutzvertrag sittenwidrig, sobald er beinhaltet, dass das Tier wieder zurück an den Verkäufer geht, wenn der zukünftige Eigentümer es dann doch nicht mehr halten kann oder will.

Vor dem Gesetz werden keine Unterschiede gemacht, ob es sich beim Verkauf nun um einen Gegenstand oder ein Tier handelt, das den Besitzer wechselt. Und genau wie bei einem Auto kann auch bei einem Tier niemand dem zukünftigen Besitzer vorschreiben, an wen er vielleicht irgendwann weiterverkauft. Zudem steht in den meisten Fällen sogar nur etwas von "Zurücknahme" in den Verträgen, bei denen der Besitzer dann auch noch finanziell "leer ausgehen" würde, denn kein Züchter und keine Nothilfe bezahlen auch noch Geld, wenn sie ein Tier zurücknehmen.

Was also vom Tierschutzgedanken her eine nette und moralisch völlig korrekte Geste ist, ist rein marktwirtschaftlich gesehen ein absolutes Unding und somit gegen das Gesetz.
 
  • Frage zum Kaufvertrag .....Wichtig !! Beitrag #9
Meines wissens nach nicht es sei denn sie sind eben beglaubigt. Aber wie gesagt bin kein Jurist;)

ich finde es schon eigenartig dass unbeglaubigte schutzverträge nicht rechtskräftig sind aber mein alter mietvertrag, ebenfalls nicht beglaubigt hat trotzdem seine gültigkeit. dabei ist er auch einfach so zusammengeschrieben worden und dann von beidne parteien unterschrieben.
 
  • Frage zum Kaufvertrag .....Wichtig !! Beitrag #10
Also mit anderen Worten ein Schutzvertrag ist schön und gut, aber wenn man sich nicht dran halten will, (mal vom moralischen abgesehen), hat der Verkäufer Pech gehbat?! Oder wie? Also wenn ich mir zB nen Kaninchen mit Schutzvertrag hole, wo drin steht ich darf nicht züchten und tue dies dann doch. Dann hat derjenige der zuvor den Vertrag erstellt Pech gehabt, weil er mir sowieso nichts kann?!
 
  • Frage zum Kaufvertrag .....Wichtig !! Beitrag #11
Richtig. Den Schutzvertrag kannst du dir einrahmen, als Unterlage im Katzenklo verwenden oder gleich in die Papiertonne entsorgen - kommt alles aufs selbe raus.
 
  • Frage zum Kaufvertrag .....Wichtig !! Beitrag #12
Ok danke, dann habe ich das doch richtig verstanden. Aber warum wird hier dann im Forum immer gesagt gib dein Tier bloß mit Schutzvertrag ab, wenn dieser sowieso "Müll" ist?!
 
  • Frage zum Kaufvertrag .....Wichtig !! Beitrag #13
Weil noch nicht jeder weiß, dass so ein Schutzvertrag null und nichtig ist und bei allen anderen zumindest ein moralisches Gefühl der Verpflichtung noch immer bleibt. Der Deutsche hat nun mal das Gefühl, dass man sich an Verträge halten muss, weil man ja schließlich seine eigene, doch so wichtige Unterschrift drunter gesetzt hat. ;)
 
  • Frage zum Kaufvertrag .....Wichtig !! Beitrag #14
Ok wenn man es so sieht haste recht;) Aber haben dannTH Verträge andere Klauseln oder sind die auch nichtig?
 
  • Frage zum Kaufvertrag .....Wichtig !! Beitrag #15
Sie sind ebenso nichtig, da auch Tierheime für die Tiere Geld nehmen (es sei denn, sie verlangen nur eine "freiwillige Spende"). Sobald aber Geld fließt, kommt ein Kaufvertrag zustande und der neue Eigentümer hat damit alle Rechte am Gegenstand (in diesem Fall dem Tier).
 
  • Frage zum Kaufvertrag .....Wichtig !! Beitrag #16
Ok. Das wusste ich jetzt zB auch noch nicht, das sogar diese nichtig sind. Schon krass.
 
  • Frage zum Kaufvertrag .....Wichtig !! Beitrag #17
Und wenn dabei kein Geld fließt, sondern nur eine freiwillige Spende, ist das dann was anderes?
Weil dann ist es ja kein Kaufvertrag. :eusa_think:
 
  • Frage zum Kaufvertrag .....Wichtig !! Beitrag #18
Und wenn dabei kein Geld fließt, sondern nur eine freiwillige Spende, ist das dann was anderes?
Weil dann ist es ja kein Kaufvertrag. :eusa_think:

zusatzfrage: wenn die kaufsumme nicht im vertrag steht, wie sieht es dann aus? dann kann man ja gewissermaßen nicht bestätigen geld dafür genommen zu haben.
 
  • Frage zum Kaufvertrag .....Wichtig !! Beitrag #19
Keine Ahnung. Mir persönlich stellt sich die Frage erst gar nicht, wie ich Geld für eine "Sache" nehmen und trotzdem noch ein Mitspracherecht auf die weitere Nutzung verlangen kann. So hart es klingt und auf die Gefahr hin, dass ich nun gesteinigt werde: Wer ein Tier vekauft, der hat für mich jegliches Mitspracherecht verwirkt. Wer dieses Mitspracherecht behalten will, darf es halt nicht verkaufen.

Mit ein bisschen Menschenkenntnis und "Löcher in den Bauch fragen" hat man bessere Karten, dass die zu vermittelnden Tiere in gute Hände kommen, als mit jedem Schutzvertrag. Und ich persönlich finde es auch nicht schlimm, wenn der zukünftige Besitzer sich bei eventuellen Schwierigkeiten selber um ein neues, verantwortungsvolles Zuhause kümmern möchte, anstatt es einfach nur zurückzugeben. In meinen Augen ist das unnötiger Kontrollzwang. Wirkliche Sicherheit würde wohl letztendlich nur noch eine Art Mietvertrag bringen, bei dem der endgültige Eigentumsanspruch beim "Vermieter" bliebe. Aber welcher Tierliebhaber würde sich denn auf sowas einlassen? Also ich nicht.
 
  • Frage zum Kaufvertrag .....Wichtig !! Beitrag #20
Keine Ahnung. Mir persönlich stellt sich die Frage erst gar nicht, wie ich Geld für eine "Sache" nehmen und trotzdem noch ein Mitspracherecht auf die weitere Nutzung verlangen kann. So hart es klingt und auf die Gefahr hin, dass ich nun gesteinigt werde: Wer ein Tier vekauft, der hat für mich jegliches Mitspracherecht verwirkt. Wer dieses Mitspracherecht behalten will, darf es halt nicht verkaufen.

Mit ein bisschen Menschenkenntnis und "Löcher in den Bauch fragen" hat man bessere Karten, dass die zu vermittelnden Tiere in gute Hände kommen, als mit jedem Schutzvertrag. Und ich persönlich finde es auch nicht schlimm, wenn der zukünftige Besitzer sich bei eventuellen Schwierigkeiten selber um ein neues, verantwortungsvolles Zuhause kümmern möchte, anstatt es einfach nur zurückzugeben. In meinen Augen ist das unnötiger Kontrollzwang. Wirkliche Sicherheit würde wohl letztendlich nur noch eine Art Mietvertrag bringen, bei dem der endgültige Eigentumsanspruch beim "Vermieter" bliebe. Aber welcher Tierliebhaber würde sich denn auf sowas einlassen? Also ich nicht.

naja, man spricht im tierschutz ja nicht von verkauf sondern von vergabe. somit gibts es auch keinen kaufvertrag sondern einen schutzvertrag und keinen kaufpreis sondern eine schutzgebühr die in keinster weise etwas über den wert des "gegestandes" aussagt.

wobei dies wohl reine auslegungssache ist, rechtlich gesehen macht es wohl keinen unterschied wie man das ganze nennt.
 
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