Welche rechtliche Handhabe hat man bei folgendem Fall:?

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Tierfan88

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Guten Tag,
geht nicht persönlich um mich, soll nur um Rat Fragen.
problem:

person A hat selber 3 Katzen und nimmt öfter mal Katzen auf die vermittelt werden müssen oder ein zu hause suchen.
Letztens war es ein perserkater super lieb und auch katzenverträglich, leider konnte person A diesen selber nicht behalten da sich einer ihrer katzen nicht mit ihm vertragen hat und ihn immer sprichwäörtlich verkloppt hat vom Futetr gescheucht etc.
Also hat sie anzeige geschalten, da sie ein gutes zu hause gesucht hat, wo ers besser hat und nicht verdrescht wird.
Er war zu dem zeitpunkt noch nicht kastriert aber super lieb und nicht markiert knapp 1 Jahr alt, wollte sie noch machen wenn sie ihn behalten hätte, aber war noch nicht machbar.
Sie hatte dan jemanden gefunden allerdings andren ort knapp 93 km entfernt.
sie hätte wohl noch 3 katzen auch perser und ihr kater wäre gestorben naja und sie würde den armen kater gerne aufnehmen damit ers besser hat.
hm, sie könne aqber nicht viel zahlen, ok person a gings nicht ums geld, sondern das er ein gutes hzu hause bekommt, allerdings hatte sie selber noch 99 euro für iohn bezahlt, naja ok person b wollte nun also 50 plus fahrgeld bezahlen, ok war gut und sie wollte ja ein gutes zu hause.
sie hat sogar noch eine alte box geschenkt und futter für die ertsen 2 tage zum umstellen.
sie hatten dann noch einen kaffee und so getrunken und unterhalten also sie kam nett rüber und person a freute sich, eine so gute woe person b gefunden zu haben.
sie meinte auch das sie mal gezüchtet hätte, denke eher vermehrt, und das nicht mehr macht, sie suche auch einen zweiten colli da der andere gestorben ist und so.
sie hatte person a dann noch zwischendurch geschrieben wies dem kater geht und so dann nichts mehr.
person a schaut ja öfter mal im internet wegen katzen die hilfe brauchen und ist auf deise person b getroffen, sie hatte maine coon babys anzubieten, angeblich züpchtete sie doch nicht mehr........, auch zwei collis gebe sie ab aus privaten gründen, mhmmmmmm.
nach recherche und so hat sie rausgefunden das sie 24 stunde alter perserkitten habe, nun wurde person a aber sauer, denn der kater den sie vermittelt hatte war der einzige kater den sie hatte und sie meinte si langhe er nicht kastriere, würde sie ihn nicht kastrieren lassen wenn ja, dann doch, person a konnte ja nicht wissen, das sie mit dem eventuell "vermehrt".
es können also nur die kitten von dem vernmittelten kater sein denn 24 stunden passt denn vermittelt wurde er so im juli rum weiß ja nicht, wie lange trägt eine katze?
leider hatb sie da keinen vertrag gemacht sie macht sionst imemr einen vertrag wegen vermitteln und so, da hatte sie es vergessen, was meint ihr, wie stehen denn die chancen da auf rechtlichen wege wegen herausgabe des katers?
ich meine, sie hat sie ja dahingehend getäuscht.
hat vorgegaukelt nur das beste zu wollen und eh nicht mehr zu züchten und dann liest man, sie verkauft ihre collis wo sie erst nen zwieten wollte wegen privaten gründen und dann hat sie coonikitten und auf einmal perserkitten, damit wo sie geld einnimmt dann.
aber dann vorgaukeln sie könne nicht mehr als 50 euro bezahlen, da sie es gerade nicht so hat, hatte da wohl aber dann sicherlich schon die coonikitten, also irgendwie komsich ist das schon.
was meint ihr?
scheiß fall ich weiß, aber frech ist es ja, wollte ihn ihmg uten glauben auf ein neues zu hause vermitteln und dann erfährt sie, er wird wohl als deckkater benutzt.
angeblich sind die katzen sterilisiert hm glauben kann ichs so nicht richtig, woher hat sie die sonst?
 
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  • Welche rechtliche Handhabe hat man bei folgendem Fall:? Beitrag #2
So blöd es klingt, aber mit Verkauf des Katers verkauft man auch das Mitspracherecht.
Vor Gericht ist ein Tier ein Gegenstand, also gilt das dann auch als Kauf.
Möchte der Käufer mit dem Tier vermehren, kann er das tun. Da spricht leider rechtlich nichts gegen.
 
  • Welche rechtliche Handhabe hat man bei folgendem Fall:? Beitrag #3
ja,das habe ich befürchtet.
aber generell wurde die person ja getäuscht mit dem was ihr gesagt wurde.
war also generell arglistige täuschung zumal es passt nicht irgendiwe nicht hunde werden wegen privaten gründen verkauft und dann hat sie aber kitten.
sie hat generell getäuscht und verarscht darum gehts ja, nichts machbar?
finde ich einfach schon frech, vermittelt im glauben das ers da besser hat und dann sowas.
 
  • Welche rechtliche Handhabe hat man bei folgendem Fall:? Beitrag #4
Klar, blöd ist es, aber rein rechtlich nichts zu machen.
Der Kater ist verkauft und somit hat sie keinerlei Rechte mehr an ihm.
 
  • Welche rechtliche Handhabe hat man bei folgendem Fall:? Beitrag #5
wie man sich nur so in einen menschen täuschen kann, tut ihr noch was gutes und verschenkt die box mit, echt böse.
hat man echt keine chance auch nciht wenn man vertrag macht und das züchten untersagt?
sie hatte sich schon überlegt sie anzurufen und zu fragen das was soll, das sie sie verarscht hat aber ich denke das wird ihr nichts bringen und helfen
 
  • Welche rechtliche Handhabe hat man bei folgendem Fall:? Beitrag #6
Tierfan sorry, aber wie oft noch? Es gibt keine Möglichkeit. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen. Die Vertragsbedingungen sind im Nachhinein nicht mehr veränderbar. Lernt einfach für's nächste Mal, dass euch sowas nicht noch einmal passiert.
 
  • Welche rechtliche Handhabe hat man bei folgendem Fall:? Beitrag #7
Ich habe keine Ahnung, ob und was man in dem Fall machen könnte, halte die Chancen allerdings eher für schlecht.
Vorkommnisse wie dieses sind der Grund, warum man vorher alles Wichtige in einem Schutzvertrag festhalten und absichern sollte.
Dass der (mir unerklärlich, aber hilft ja nichts *seufz*) vergessen wurde, auf welchem Weg auch immer, ist großes Pech. Da kann man außer "Sh... happens!" eigentlich nichts zu sagen.... :|

Ich muss aber an dieser Stelle auch anmerken, dass "Person A" für mein Empfinden außerordentlich gutgläubig gehandelt hat. Grünes Licht für die Kastration besteht in der Regel (spätentwickelnde Rassen mal außen vor gelassen) ab sechs Monaten. Das Tier "potent" zu verkaufen und mit den eventuellen Folgen nicht einverstanden sein, ist in dieser Kombination -samt fehlendem Schutzvertrag- leider schon sehr unglücklich. Allzu große Hoffnungen würde ich mir nicht machen, sofern es sich beim Käufer nicht um einen auffälligen Vermehrer handelt, der seine Tiere in fragwürdigem Zustand hält, so dass ggf. der Tierschutz hinzugezogen werden kann oder muss.
 
  • Welche rechtliche Handhabe hat man bei folgendem Fall:? Beitrag #8
Selbst ein Schutzvertrag ist komplett ungültig, wenn nicht selbst geschrieben und notariell beglaubigt.
 
  • Welche rechtliche Handhabe hat man bei folgendem Fall:? Beitrag #9
selbst ohne notarielle Beglaubigung ist ein Schutzvertrag gültig, es ist nur schwerer, ihn vor Gericht durchzusetzen

In Deutschland herrscht ja Vertragsfreiheit, somit kann über alles ein Vertrag gemacht werden, solange der Vertrag nicht rechts- oder sittenwidrig ist.
Bei einem Schutzvertrag liegt in der Regel beides nicht vor
 
  • Welche rechtliche Handhabe hat man bei folgendem Fall:? Beitrag #10
ja, wie gesagt war blöd gelaufen für person a, sie hatte ja sonst auch immer vertrag gemacht egal wo und wie etc.
selbst wenn da etwas wegen nicht vermehren doer züchten drin steht, selbst einfach wieder hin und kater abholen geht ja auch echt schlecht.
naja, sie hatte ja glaubhaft versichert, das ihre katzen kastriert sind, da sie keinen nachwuchs möchte, es also nichts passieren kann sie auch eh nicht mehr züchten wollte.....
also wie gesagt er ist ein perser, also eine etwas spätere rasse, die hoden waren wohl eh erst so ab 7-8 monaten super dick und ab da roch der urin auch erst aber da er noch nicht markierte eben noch nicht kastriert sollte ja noch sein.
davor hatte die person b wohla uch schon einen kater gehabt der aber wohl verstorben war wegen nierensteinen oder sowas, sie es so mti roten katzen nicht so hatte bis jetzt, aber gerne wieder einen aufnehmen würde, da sie gerne tieren ein neues zu hause geben möchte, nun ja, wenn man gewusst hätte, das mit ihm generell noch geld gemacht wird, ist das ärgerlich.
ein kater fühlt sich ja auch nicht wohl auf dauer als decktier eingesetzt zu werden oder es so passiert da sie da alle rumlaufen.
ja haltung gerne überprüfen würde sie gerne aber naja nur bei poaar popeligen fotos ist das kaum machbar.

@dogma: was meintest du genau wegen lernen fürs nächste mal?
 
  • Welche rechtliche Handhabe hat man bei folgendem Fall:? Beitrag #11
Hi,
mal ne kleine zwischeninfo:
Habe erfahren das die nun mitlerweile 1 Wochen alten Kitten blind sind, sind zwei kater einer rot und einer grau-weiß.
Kann man das nach 1 Woche schon sagen?
Kommt das Sehvermögen nicht erst später?
Wenn nicht ist das krass, erst mit dem Kater züchten obwohl nie vereinbart und dann noch blinde kitten, taub und so kenne ich aber blind?
istr das so oft?gerade bei farbigen kitten?
 
  • Welche rechtliche Handhabe hat man bei folgendem Fall:? Beitrag #12
Kitten öffnen in der Regel mit 10 Tagen die Augen, da nach 1 Woche zu sagen sie wären blind halte ich für sehr unwahrscheinlich... zu allem anderen äussere ich mich nicht weiter ich könnte nur ab......, sorry
 
  • Welche rechtliche Handhabe hat man bei folgendem Fall:? Beitrag #13
vielleicht meinte siue es auch so. die person a hat ne bekannte so als interessent angeheuert die schreibt ihr immer, möchte mehr erfahren vielleicht weil sie die augen noch zu haben kann ja sein.
ja alles andere da könnte ich auch abkotzen, man ärgert sich im nachhinein noch immer drüber.
sie versucht mal dann rauszufinden wie der papa aussah die interessentin ist ja neugierig, sagt sie dann die farbe vom kater dann ist alles klar.
 
  • Welche rechtliche Handhabe hat man bei folgendem Fall:? Beitrag #14
wie ich erfahren habe wird der kater der verkauft wurde an diese frau sehr oft als deckkater gebucht pro deckung 100 euro.
ist wohl sehr gefragt und sie hat auch immerzu kitten.
man kann nur den kopf schütteln.......
ein fehler aus den man wohl gelernt hat...
 
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