Suche Hilfe "ich soll meine Katzen abgeben" :-(

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  • Suche Hilfe "ich soll meine Katzen abgeben" :-( Beitrag #21
Ich verstehe es auch nicht! Wir sind jung, haben kleine Kinder, sind hier NUR Mieter und das passt einigen Anwohnern nicht! Die sind alle älter, haben keine Kinder und sind eben Besitzer!

Wir zahlen unsere Miete immer Regelmäßig (und das nicht wenig!!!)
Ich gehe arbeiten seit dem der Kleine 1 Jahr alt ist damit das alles funktioniert....... wir versuchen die Ruhezeiten hier einzuhalten (auch wenn das mit 2 Kindern gerade im Sommer sehr sehr schwer ist) und und und......und trotzdem scheint es jemanden zu geben, der was gegen uns hat :-(

Du was hier die Wohnungen angeht, hier sind zu 99% die Wohnungen unrenoviert und eine EBK ist fast nie dabei....haben uns damals ganz ganz viele Wohnungen angesehen und die waren "katastrophal" um es milde auszudrücken.
 
  • Suche Hilfe "ich soll meine Katzen abgeben" :-( Beitrag #22
Ich verstehe es auch nicht! Wir sind jung, haben kleine Kinder, sind hier NUR Mieter und das passt einigen Anwohnern nicht! Die sind alle älter, haben keine Kinder und sind eben Besitzer!

Tja, wie hat es Friedrich von Schiller schon gesagt?
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben,
wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt.

Ich bin aus diesem Grund schon mal umgezogen, weil´s einfach nicht ging. Mein damaliger Freund und ich hatten schon verloren, als wir vorm Einzug das Klingelschild mit zwei verschiedenen Nachnamen anbrachten. In einem 12-Parteien-Haus, wo nur 3 Wohnungen vermietet waren und sonst nur die Eigentümer, alles ältere Leute, lebten. Da gab es Streß wegen des Einzugs schon, weil wir während des Einzugs über drei Etagen nach der ersten Stunde noch nicht gewischt hatten :shock:. Dann passte das Katzennetz nicht, die Katze sowieso schon mal nicht, dann war es ein Problem, dass wir die Stellplätze mit 2 Autos nutzten (logisch, als Vollzeit-Berufstätige), wenn wir öfter als zwei mal wöchentlich Besuch kriegten und tausend ähnliche Kleinigkeiten. Als ich letzten Sommer die Möglichkeit hatte eine ganz schnucklige Wohnung mit Balkon anzumieten, habe ich genau deswegen abgelehnt, das war nämlich genau so ein Wohnkomplex und der Vermieter deutete es sogar an. Nie wieder!
Du kannst es diesen Leuten nicht Recht machen, ganz egal wie völlig normal, nett und anpassungswillig ihr seid.

Im Moment ist ein Umzug vielleicht keine Option, aber längerfristig würde ich vielleicht doch zumindest mal schauen, ob sich nicht was anderes bietet.
 
  • Suche Hilfe "ich soll meine Katzen abgeben" :-( Beitrag #23
Eine Katze gehört zur kleintier Haltung und benötigt keine Genehmigung,sowie Verbote in mietverträgen sind nicht rechtens.

:)
 
  • Suche Hilfe "ich soll meine Katzen abgeben" :-( Beitrag #24
Nicht ganz richtig ice.age ;) Unter Kleintiere fallen laut Mietvertragregelung nur Kleintiere die in einem Käfig leben und die Bausubstanz vom Haus nicht beschädigen können, weil sie ja im Käfig leben ;) Ich darf meinen Tieren auch offiziel keinen Freilauf geben und keine Gehege aufstellen, aber was der Vermieter nicht weiß macht ihn nicht heiß :lol:
Da meine Tante und mein Onkel Hausbesitzer sind und schonmal Probleme mit Tieren von Mietern hatten (mehr Tiere als abgesprochen, plötzlich waren Tiere weg und nicht mehr auffindbar oder wurden nach 6 Wochen wiedergefunden (Schlange), Mäusezucht und ähnliches) und meine Tante wollte dann die Haltung von Mäusen und Schlangen verbieten. Nur man kann nicht spezielle Tiere verbieten (gefährliche und giftige Tiere ausgenommen und davon ausgenommen sind die Listenhunde, die darf man nicht verbieten solange der Halter eine Haltungsbescheinigung hat), sondern man kann entweder nur Tierhaltung insgesamt (Klein-Käfigtiere ausgenommen) verbieten oder erlauben, aber man kann in so einem Fall nicht sagen, der Hund ja und die Katze nein, weil Hund und Katze vor dem Gesetz quasi gleichgestellt im Mietrecht sind. Tiere die aber auch abgesprochen waren, bzw. beim Einzug schon vorhanden waren und der Vermieter in Kenntnis gesetzt worden ist können später nicht mehr vom Mietvertrag verboten werden. So hat uns das eine Anwältin speziell für Mietrecht erklärt.
 
  • Suche Hilfe "ich soll meine Katzen abgeben" :-( Beitrag #25
Ich hab jetzt gerade mal ein bisschen gegoogelt in diesen fall weil ich meine das katzenhaltung erlaubt ist ohne eine zustimmung vom vermieter da katzen zur kleintierhaltung gehören...aber lest mal selber ..und so wie ich sehe ist in ihr mietvertrag tierhaltung untersagt oder nur mit genehming erlaubt also ist die vermieterin dagegen nicht abgeneigt...rufe sie an und kläre das und lege ihr die urteile vor und dann wird sie selber sehen das sie keine chance haben wird..vorallem deswegen gerade zu kündigen damit kommt sie dann nicht durch und erleichtert ihren geldbeutel dann erst recht nicht weil sowas kann teuer werden wenn sie klagen will...ich drücke dir die daumen..

Gute Nachrichten für Katzenliebhaber, die zur Miete wohnen: Der Vermieter einer Vier-Zimmer-Wohnung im Stadtteil Rotherbaum wurde verurteilt, eine Katze im Haus zu dulden. Zwei Instanzen hatten sich zuvor zwei Jahre lang mit der Klage der Mieter beschäftigt, die das Tier anschaffen wollten. Das erstinstanzliche Urteil wurde schließlich vom Landgericht bestätigt: Die Katze darf rein. Ein Sieg auch für den 14jährigen Jakob, den Sohn der Familie, der sich das Haustier gewünscht hatte. Der Rechtsanwalt Dr. Jürgen Schacht, der für die Katze focht: "Das Urteil ist rechtskräftig und hat in Hamburg grundsätzliche Bedeutung." Das Amtsgericht hatte in erster Instanz bereits vor einem Jahr im Namen des Volkes geurteilt: "Katzen verursachen keine störenden Geräusche (z.B. durch Bellen). Sie müssen nicht ausgeführt werden, weil sie in der Regel eine in der Wohnung befindliche Katzentoilette benutzen." Dadurch, so der Amtsrichter, sei eine Verunreinigung oder "eine unerwünschte Begegnung mit anderen Bewohnern" des Mietshauses auszuschließen. Nach Ansicht des Amtsgerichts dürfe der "Vermieter nicht ohne triftigen Grund dem Mieter Einrichtungen versagen, die ihm das Leben in der Wohnung erheblich angenehmer gestalten". Und dazu gehöre eine Katze, wenn sie sich nur in der Wohnung aufhalte und nicht draußen frei herumlaufe. Gleichwohl gehen bundesweit die Meinungen über die Frage der Haustierhaltung in Mietwohnungen bei Rechtswissenschaftlern erheblich auseinander, wie viele unterschiedliche Urteile beweisen. Um dem Thema genauer auf den Grund zu gehen, zog das Landgericht im Streit um die Katze aus Rotherbaum in zweiter Instanz sogar einen Sachverständigen zu Rate. Für Professor Harald Schliemann vom Zoologischen Institut sprach nichts gegen den vierbeinigen Untermieter. "Die natürlichen Lebensbedürfnisse einer oder von zwei Katzen lassen sich ohne weiteres innerhalb einer solchen Wohnung befriedigen", heißt es in seinem Gutachten. Bei artgerechter Haltung sei nicht davon auszugehen, daß eine Katze störe. So kam die Zivilkammer sieben des Landgerichts zu dem Schluß, daß "das Halten einer Katze als zum Wohnen gehörend angesehen werden muß. Nicht alle, aber viele Menschen gewinnen an Lebensfreude durch das Leben mit Katzen". Und: "Es kann als pädagogisch sinnvoll angesehen werden, Kinder mit einem Haustier aufwachsen zu lassen".
Als einzige Einschränkung fordert die Kammer, daß die Katze entsprechend der Empfehlung des Sachverständigen sterilisiert werden sollte, da sie dann problemloser und lenkbarer sei.
Amtsgericht Hamburg und Landgericht Hamburg, Urteil (LG) aus ‘96
Ebenso hat das Amtsgericht Hamburg (Az. 40 a C 402/95) festgestellt daß Katzen in der Wohnung zur „freien Lebensgestaltung“ eines Mieters gehören. Der Eigentümer könne dem Mieter seine Haustiere nicht verbieten da Katzen keinen störenden Lärm verursachen würden, Kratzspuren auf Tapeten seien nicht irreparabel, unangenehmer Geruch verziehe sich nach dem Auszug wieder. Alles in allem, so die Richter, drohe dem Vermieter kein bleibender Schaden.

Dagegen zeigte sich das Landgericht Münster weniger tierfreundlich: Wenn der Mietvertrag die Haltung von Katzen und Hunden ausdrücklich verbietet, sei dem Vermieter eine Ausnahmeregelung nicht zuzumuten (7 C 114/96).
 
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