- Kann Vermieter zeitweise (ehrenamtliche Hundebetreuung) für meine Freundin verbieten ? Beitrag #1
K
kio1998
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Liebe Hundefreunde,
ich wohne in einer 65 qm großen Wohnung.
In meinem Mietvertrag (von 1989) steht : "Die Tierhaltung - auch die zeitweise - bedarf der Genehmigung durch den Vermieter.
Im Moment geht es um einen Notfall.
Ich soll für meine Freundin Montags bis Freitags von 09:00 - 16:00 (für einige Monate) auf ihren Golden-Retriever aufpassen.
Meine Frage : darf der Vermieter das verbieten ? Der Hund bellt in der Wohnung nicht.
Auch gibt es schon einen anderen Hund im Haus.
Hat jemand schon einmal eine Erfahrung mit diesem Problem gemacht ?
Ich weiß, dass Ihr hier keine Rechtsanwälte etc. seid. Aber vielleicht habe ich ja Glück und jemand antwortet.
Wünsche Euch einen schönen Tag.
Liebe Grüße
KIO
ich wohne in einer 65 qm großen Wohnung.
In meinem Mietvertrag (von 1989) steht : "Die Tierhaltung - auch die zeitweise - bedarf der Genehmigung durch den Vermieter.
Im Moment geht es um einen Notfall.
Ich soll für meine Freundin Montags bis Freitags von 09:00 - 16:00 (für einige Monate) auf ihren Golden-Retriever aufpassen.
Meine Frage : darf der Vermieter das verbieten ? Der Hund bellt in der Wohnung nicht.
Auch gibt es schon einen anderen Hund im Haus.
Hat jemand schon einmal eine Erfahrung mit diesem Problem gemacht ?
Ich weiß, dass Ihr hier keine Rechtsanwälte etc. seid. Aber vielleicht habe ich ja Glück und jemand antwortet.
Wünsche Euch einen schönen Tag.
Liebe Grüße
KIO
