Kann Vermieter zeitweise (ehrenamtliche Hundebetreuung) für meine Freundin verbieten ?

Diskutiere Kann Vermieter zeitweise (ehrenamtliche Hundebetreuung) für meine Freundin verbieten ? im Hunde Haltung Forum im Bereich Hunde Forum; Liebe Hundefreunde, ich wohne in einer 65 qm großen Wohnung. In meinem Mietvertrag (von 1989) steht : "Die Tierhaltung - auch die zeitweise -...
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  • Kann Vermieter zeitweise (ehrenamtliche Hundebetreuung) für meine Freundin verbieten ? Beitrag #1
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kio1998

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Liebe Hundefreunde,

ich wohne in einer 65 qm großen Wohnung.

In meinem Mietvertrag (von 1989) steht : "Die Tierhaltung - auch die zeitweise - bedarf der Genehmigung durch den Vermieter.

Im Moment geht es um einen Notfall.

Ich soll für meine Freundin Montags bis Freitags von 09:00 - 16:00 (für einige Monate) auf ihren Golden-Retriever aufpassen.

Meine Frage : darf der Vermieter das verbieten ? Der Hund bellt in der Wohnung nicht.

Auch gibt es schon einen anderen Hund im Haus.

Hat jemand schon einmal eine Erfahrung mit diesem Problem gemacht ?

Ich weiß, dass Ihr hier keine Rechtsanwälte etc. seid. Aber vielleicht habe ich ja Glück und jemand antwortet.

Wünsche Euch einen schönen Tag.

Liebe Grüße
KIO
 
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  • Kann Vermieter zeitweise (ehrenamtliche Hundebetreuung) für meine Freundin verbieten ? Beitrag #2
Hallo,

am einfachsten ist es, du fragst deinen Vermieter. Sag ihm, dass es nur auf Zeit ist, der Hund nicht alleine in der Wohnung sein wird und gut erzogen ist. Erklär ihm auch, dass es ein Notfall ist und dass ja auch schon ein anderer Hund im Haus lebt.

Aber ja, generell kann er dir verbieten, den Hund aufzunehmen. Im Mietvertrag ist es so geregelt, dass du eine Genehmigung brauchst. Holst du den Hund ohne Genehmigung zu dir ist das ein Kündigungsgrund.

Liebe Grüße
 
  • Kann Vermieter zeitweise (ehrenamtliche Hundebetreuung) für meine Freundin verbieten ? Beitrag #3
Hallo Mischling,

danke Dir für Deine Einschätzung.

Da wird mir wohl nix anderes übrig bleiben.

Aber : falls er NEIN sagt, meinst Du es würde helfen, die anderen Mieter im Haus zu fragen, ob sie was dagegen hätten ?

Liebe Grüße
Kio
 
  • Kann Vermieter zeitweise (ehrenamtliche Hundebetreuung) für meine Freundin verbieten ? Beitrag #4
Huhu Kio,

In deinem Vertrag steht es doch schon:
In meinem Mietvertrag (von 1989) steht : "Die Tierhaltung - auch die zeitweise - bedarf der Genehmigung durch den Vermieter.

Wenn der Vermieter nein sagt, sagt der Vermieter nein.
Da bringt es dir auch nix, wenn du die Mieter Fragst.

ich würde es auch so machen, wie oben schon geschrieben wurde von *Mischling*.

Lg, Sanni.
 
  • Kann Vermieter zeitweise (ehrenamtliche Hundebetreuung) für meine Freundin verbieten ? Beitrag #5
Hallo Sanni,

ja, das werde ich machen.

Sobald ich Bescheid weiß, lass ich es Euch wissen.

Drückt mir mal die Daumen.

Liebe Grüße
Kio
 
  • Kann Vermieter zeitweise (ehrenamtliche Hundebetreuung) für meine Freundin verbieten ? Beitrag #6
hallo Kio,

vielleicht hilft es, wenn du die Nachbarn vorher fragst, so kannst Du dem Vermieter gleich sagen, das die Nachbarn einverstanden wären, das hilft vielleicht, seine Entscheidung positiv zu beeinflussen ?
ich drück die Daumen, das es klappt
 
  • Kann Vermieter zeitweise (ehrenamtliche Hundebetreuung) für meine Freundin verbieten ? Beitrag #7
Hallo Bingolo,

habe schon die Nachbarin gefragt. Sie wäre damit einverstanden. Das weiß der Vermieter allerdings NOCH nicht.

Ich soll heute Abend eine email vom Rechtsanwalt meines Vermieters bekommen. Versteh auch nicht, warum er das nicht persönlich mit mir klärt. Aber er ist so ein Werbefuzzi (die ich an für sich mag) und total spießig.

Drück mir mal die Daumen. Vielleicht habe ich ja gute Chancen, weil es schon 1 Hund im Haus gibt.

Wenn ein NEIN kommt, ruf ich ihn an und sag ihm dass die Mieterin damit einverstanden ist.

Liebe Grüße
KIO
 
  • Kann Vermieter zeitweise (ehrenamtliche Hundebetreuung) für meine Freundin verbieten ? Beitrag #8
Wenn ein NEIN kommt, ruf ich ihn an und sag ihm dass die Mieterin damit einverstanden ist.
WEN tatsächlich ein Nein kommt dann ist es ein Nein egal ob die mieterin damit einverstanden sind das ist dann leider egal
 
  • Kann Vermieter zeitweise (ehrenamtliche Hundebetreuung) für meine Freundin verbieten ? Beitrag #9
Wenn ein NEIN kommt, ruf ich ihn an und sag ihm dass die Mieterin damit einverstanden ist.

Wenn ein Nein kommt, hast du das zu Akzeptieren.
Deine Nachbarn und Mieter haben nichts mit deiner Wohnung zutun.
Es geht dem Vermieter meist darum, das der Hund in der Wohnung die Türen und Wände kaputt machen kann und das dass Parkett/Laminat/Fussboden/Teppich kaputt geht.
 
  • Kann Vermieter zeitweise (ehrenamtliche Hundebetreuung) für meine Freundin verbieten ? Beitrag #10
Ich stimme den anderen zu. Wenn der Vermieter NEIN sagt, zählt die Aussage von keinem anderen mehr. Denn es ist sein Hausrecht zu sagen, was erlaubt ist und wenn du den Mietvertrag damals so unterschrieben hast, dann ist das leider so.
Ein Arbeitskollege hat seine Katzen seit 18 Jahren, wohnt seit 23 Jahren in einer Wohnung und ist innerhalb des Miethauses umgezogen. Im neuen Mietvertrag stand drin, dass die Katzen nicht mit einziehen dürfen. Mein Arbeitskollege musste ganz viel diskutieren und so, damit die drin bleiben dürfen. Aber das war dann auch nur erlaubt, weil der Vermieter ein Einsehen hatte, so alte Tiere nicht ins Tierheim bringen zu müssen, weil die da sonst sterben und keine Chance auf Vermittlung hätten.
Ein Notfall ist meines Erachtens auch nur dann gegeben, wenn der Hund von jetzt auf gleich kommt, weil zum Beispiel ein unerwarteter Krankenhausaufenthalt mit unvorhersehbarer Zeitspanne ansteht oder die Mutter deiner Freundin, die im Schwarzwald wohnt im Sterben liegt, und deine Freundin da hin fahren will, dann ist das ein Notfall. Wenn es absehbar ist, dass es für mehrere Monate der Fall sein wird und auch noch die genauen Uhrzeiten bekannt sind, dann kann dein Vermieter auch damit argumentieren, dass dies nur vorübergehend ein Notfall (zum Beispiel für ein-zwei Wochen) ist und die Freundin sich in der Zeit einen Hundesitter suchen soll, bei dem die Hundehaltung definitiv erlaubt ist. Er kann also an die Haltung Bedingungen knüpfen.
Einigermaßen verständlich, was ich sagen wollte? :D Ich denke nämlich sehr kompliziert und das merkt man auch in meinen Texten ;)
 
  • Kann Vermieter zeitweise (ehrenamtliche Hundebetreuung) für meine Freundin verbieten ? Beitrag #11
Huhu,

wie lange sollte der Hund denn bleiben? Einen Besuchshund darf der Vermieter nicht grundsätzlich ablehnen (egal, was er in den Mietvertrag schreibt, aber manche informieren sich nicht). Für mich war das auch erst Thema, wobei besagter Vermieter sehr nett ist. Allerdings sollte man sich nicht zu früh freuen, denn ein "Besuchshund" wird ganz schnell zur Hundehaltung, wenn der Hund z.B. ständig zu Besuch ist (leider fand ich aber keine genaue Definition von "häufig". Allerdings gilt es als Hundehaltung, wenn der Hund länger als 3 Tage bleibt. Schau mal hier unter "Besuchshund":

Dazu gibt es eben auch verschiedene Urteile bzgl. solcher "Besuchshunde", einfach mal googlen. Damit kann man theoretisch antanzen, aber man macht sich damit natürlich nicht beliebt und ob man ernsthaft damit vor Gericht gehen will - ich würds nicht machen ;)

Also auch wenn es zumindest für wenige Tage prinzipiell erlaubt ist, würde ich das natürlich nie riskieren und mich lieber mit dem Vermieter gut stellen, damit er das erlaubt. ;)
 
  • Kann Vermieter zeitweise (ehrenamtliche Hundebetreuung) für meine Freundin verbieten ? Beitrag #12
mag sein, dass es in Deutschland anders ist, aber hier in der Schweiz, kann auch bei grundsätzlichem Haustierverbot niemand was sagen, wenn mal ein Hund auf Besuch kommt. Wenn ich also mit meinen beiden eine Freundin besuche, die selber keinen Hund halten kann, darf aber niemand was sagen, wenn meine Hunde zu Besuch kommen. :silence:

Da Du den Hund aber doch die ganze Woche über längere Zeit bei Dir hütest, ist das schon was anderes. Denn der Besitzer des Hundes ist ja nicht mit bei Dir auf Besuch.

Was ich aber nicht verstehe ist, warum erlaubt der Hauseigentümer in der einen Wohnung einen Hund und in der anderen nicht? Sowas kenne ich gar nicht. Entweder erlaubt der Eigentümer Hunde grundsätzlich im Haus oder nicht. Aber in der einen Wohnung ja, in der anderen nein, das finde ich mehr als witzlos... :roll:

Würde aber da halt auch auf jeden Fall das Gespräch suchen und ihm auch erklären, dass es halt ein Notfall ist. Allenfalls kann man ja eine Wohnungsbesichtigung machen, er macht eine Bestandesaufnahme, wie es bei Dir aussieht, in welchem Zustand die Wohnung ist und nachdem Du den Hund da hattest, kommt er nochmals und schaut sich nochmals alles an. Wenn Du allenfalls bereit bist, für allfällige Kosten (wenn der Hund was kaputt macht) aufzukommen, könnte er ja tatsächlich einverstanden sein?! :?
 
  • Kann Vermieter zeitweise (ehrenamtliche Hundebetreuung) für meine Freundin verbieten ? Beitrag #13
hallo
ich habe mich deshalb neulich auch erst belesen...u.a. das wenn schon andere hunde in dem haus wohnen, der vermieter es nur verbieten kann wenn ihm gründe vorliegen....aber ich denke wenn man mit ihm redet und ihm das es so schildert wirst du auf der sicheren seite sein

lg
 
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