- Bevorstehende Aufhebung der Psittakose-Verordnung Beitrag #1
BKlitz
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Anbei mal eine Pressemitteilung des BNA's bzgl. des aktuellen Standes der bevorstehenden Aufhebung der Psittakose-VO.
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Off-Topicich glaub ein Thema reicht :eusa_shhh:
was denn selbst beherzigen? :eusa_eh: wenn ich ein Thema eröffne dann nur in einen Unterforum, wo ich der Meinung bin, dass es am besten hingehört.Daher hättest du diesen :eusa_shhh:-Smiley dir sparen können, und lieber selber beherzigen sollen.
sicher ist es "Aufgabe" der Mods. nur können die nicht immer überall sein, die haben schließlich auch noch ein Privatleben. von daher denke ich, dass jeder User auf soetwas hinweisen kann. (im übrigen auch soll wenn du dir zB mal die Infos zum "Meldebutton" durchgelesen hast)Sollte es dennoch daran was auszusetzen geben, ist es aber auch nicht deine Aufgabe mich darauf hinzuweisen. Denn das fällt dann ganz sicher in den Aufgabenbereich der zuständigen Mods.
Das dürfen auch "nicht Papageienhalter" lesen, aber für diese ist das nicht relavant. Denn die es handelt sich hierbei um die Verordnung die den Umgang mit der Psittakose (Papageienkrankheit) regelt. Und diese ist einer der Kernpunkte der Zuchtgenehmigung für Papageien. Zum Züchtern von Prachtfinken benötigt man keine Zuchtgenehmigung. (Leider)warum sollten es nicht auch "nicht Papageinhalter" lesen? :eusa_think:
was denn selbst beherzigen? :eusa_eh: wenn ich ein Thema eröffne dann nur in einen Unterforum, wo ich der Meinung bin, dass es am besten hingehört.
sicher ist es "Aufgabe" der Mods. nur können die nicht immer überall sein, die haben schließlich auch noch ein Privatleben. von daher denke ich, dass jeder User auf soetwas hinweisen kann. (im übrigen auch soll wenn du dir zB mal die Infos zum "Meldebutton" durchgelesen hast)
wenn ein und der selbe Inhalt in 3 verschiedenen Threads diskutiert wird, werden Informationen aufgeteilt. So können wichtige Inhalte "verloren" gehn, von daher wär es doch sinniger nur ein Thema damit zu eröffnen.
Eine Zucht- und Haltegenehmigung nach § 17g Tierseuchengesetz ist noch so lange erforderlich, bis das in der Diskussion befindliche Tiergesundheitsgesetz
in Kraft tritt. In dem neuen Tiergesundheitsgesetz ist der bisherige § 17g nicht
mehr aufgeführt.
Danke für diese Info Bastian.![]()
Off-TopicJa, wir haben dich schon schmerzlich vermisst.![]()