Weitervermittlung trotz Schutzvertrag

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  • Weitervermittlung trotz Schutzvertrag Beitrag #1
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JustineClaire

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Hallo :)

Ich habe mal eine frage ! Wir haben uns vor 4 Monaten einen kleinspitz gekauft !
Dieser vertägt sich nun nicht mehr so toll mit unsrer Hündin und auch unsre Tochter hat er schon gebissen !
Die Züchterin wo wir ihn kauften war nicht so toll geht nicht arbeiten weil sie krank ist hatte dann aber 5 Hunde !
Auch als wir den kleinen hatten war er voller Flöhe und ihm kamen die Würmer aus dem Po raus was wirklich nicht schön war !
Nun zur eigentlichen frage , wir haben einen schutzvertrag mit dieser Frau gemacht wo drin steht das ich den Hund nur mit der Erlaubnis weiterverkaufen darf !
Was mache ich nun wenn sie das nicht will und den Hund wieder zu sich nehmen will das ich auf keinen fall möchte !

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfe!
 
  • Weitervermittlung trotz Schutzvertrag Beitrag #2
Hallo und Willkommen hier :),

ich hab dein Thema mal ins passende Unterforum verschoben und den Titel etwas ergänzt ;).

Durch den Schutzvertrag bist du eigentlich dazu verpflichtet, sie um Erlaubnis zu fragen und genau das würde ich auch tun.
Aber: Wenn die Zustände dort wirklich schlimm für die Tiere sein sollten würde ich den Hund nicht dorthin zurück bringen, sondern das Veterinäramt einschalten und um eine Kontrolle bitten.

Es ist schade, dass ihr mit dem Hund nicht klar kommt, aber anscheinend funktioniert das bei euch wirklich nicht. An eurer Stelle würde ich versuchen, ihn privat in erfahrene Hände zu geben, natürlich gegen eine Schutzgebühr und einen Schutzvertrag.

Liebe Grüße
 
  • Weitervermittlung trotz Schutzvertrag Beitrag #3
soweit ich weiß, sind solche schutzverträge doch ( sofern nicht notariel beglaubigt) sowieso nicht rechtsmäßig gültig? :eusa_think:
also müsst ihr euch auch nicht daran halten.
aber wie gesagt,ich hab das nur mal aufgeschnappt, informiert euch da lieber, bevor es ärger gibt
 
  • Weitervermittlung trotz Schutzvertrag Beitrag #4
Hallo:)

Ja das habe ich auch schon gehört das man mit solchen Verträgen vor Gericht nicht durchkommt !
 
  • Weitervermittlung trotz Schutzvertrag Beitrag #5
Hallo,
das die Schutzverträgen nicht gültig sind ist auch mein letzter Stand. Sie müssen um gültig zu sein notariell beglaubigt sein, da Tiere als Sache gelten und der neue Besitzer somit eigentlich mit ihnen machen kann was er möchte.
Wenn der Zustand dort wirklich so war, wird sie sich vermutlich auch nicht sonderlich für ihre Tiere interessieren...

Wünsche euch alles Gute, und das ihr ein schönes Zuhause für ihn findet.

LG Anna
 
  • Weitervermittlung trotz Schutzvertrag Beitrag #6
Nein, für die Rechtsgültigkeit eines Alltagsvertrages (wozu auch der Kauf- oder Übernahmevertrag eines Tieres gilt) braucht es keinen Notar und keine Beglaubigung (stellt euch vor, was das sonst für den Alltag bedeuten würde, an jeder Supermarktkasse müsste ein Notar sitzen und die Gültigkeit des Kaufvertrages für eure Lebensmittel bestätigen).

Wichtig ist, dass die Formulierungen im Vertrag rechtsgültig sind(es ist z.B. nicht zulässig pauschal die zukünftige Kastration eines Tieres in einem Übernahmevertrag zu fordern, da ein Tierarzt ein Haustier gar nicht ohne medizinische Indikation kastrieren dürfte).

Ist der Vertrag korrekt aufgesetzt, ist er auch gültig. Normalerweise ist dann im Vertrag auch festgehalten welche Strafe euch droht, wenn ihr ihn nicht einhaltet (z.B. eine Geldstrafe von 500 Euro).

Auf genau diese Vertragsstrafe kann euch der Vorbesitzer verklagen, wenn ihr den Vertrag brecht. Bis die Sache vor Gericht kommt dürfte es allerdings recht lange dauern (und evtl. teuer werden für den Kläger, zumal ja trotzdem nicht gewiss ist, ober dann auch Recht bekommt).

Also:
Aus rein moralischen Gründen würde ich die Vorbesitzer auch fragen, bevor ihr den Hund weitervermittelt, falls ihr es jedoch einfach trotzdem tut, ohne die Zustimmung des Züchters dürfte es für diesen jedoch nicht leicht werden seinen Vertrag durchzusetzen (leider ist es wirklich sehr schwer ein Tier bei Besitzerwechsel sicher durch Vertragsklauseln zu schützen)
 
  • Weitervermittlung trotz Schutzvertrag Beitrag #7
Hallo

Also bei verstoß des vertrages hat sie überhaupt keinen Betrag hingeschrieben !
 
  • Weitervermittlung trotz Schutzvertrag Beitrag #8
Ich denke, wenn sie keine Bedingungen (Geldstrafe, sofortige Rückgabe des Tieres) für den Fall des Vertragsbruchs in den Vertrag hineingeschrieben hat, sind ihre Chancen euch zu belangen wahrscheinlich gleich Null.

Dennoch würde ich nach Möglichkeit Rücksprache mit der Züchterin halten bevor ihr den Hund abgebt.
 
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