- Rechtsfrage Krummschnäber- Wellensittiche Beitrag #1
CyberPonyExpress
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Hallo
Mir ist bekannt, dass das Vermehren von Krummschnäblern verboten ist.
Nun ist meine Frage ob dass auch gilt wenn man die Wellensittiche nicht brüten lässt. Also eigentl. ein Ausbrüten verhindert.
Viele tauschen die Eier ja , wenn vorhanden, aus oder kochen sie ab. Darf man also eine Nisthöhle zur verfügung stellen wenn mach das Ausbrüten verhindert?
Lg Isa
Mir ist bekannt, dass das Vermehren von Krummschnäblern verboten ist.
Nun ist meine Frage ob dass auch gilt wenn man die Wellensittiche nicht brüten lässt. Also eigentl. ein Ausbrüten verhindert.
Viele tauschen die Eier ja , wenn vorhanden, aus oder kochen sie ab. Darf man also eine Nisthöhle zur verfügung stellen wenn mach das Ausbrüten verhindert?
Lg Isa