Schriftliche Genehmigung vom Vermieter für Tierheim

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RoCkY-07

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Hallo liebe Tierfreunde,

mein Freund und ich wollen uns bald einen Hund aus dem Tierheim anschaffen.

Wir waren im Tierheim und haben uns erkundigt und haben erfahren, dass sie eine schriftliche Genehmigung des Vermieters über die Hundehaltung brauchen.

Doch es gibt ein Problem: Der Vermieter will uns keine erteilen.

Jetzt ist unsere Frage, was dadrin stehen soll und ob die aus dem Tierheim kontrollieren ob es wirklich unser Vermieter geschrieben hat.

Kann man nicht etwas formloses abgeben, was nicht vom Vermieter unterschrieben ist oder einfach jemand anderen als Vermieter angeben. Wird das kontrolliert? Also wollen die auch unseren Mietvertrag sehen oder eine Telefonnummer oder sowas haben?

Ich hoffe ich habe die Frage verständlich geschildert und freue mich über zahlreiche und vor allem hilfreiche Antworten

Danke :angel:
 
  • Schriftliche Genehmigung vom Vermieter für Tierheim Beitrag #2
Ich fürchte, da muss ich dir gleich mal auf die Füße treten: Wenn der Vermieter die Genehmigung nicht erteilen will, dann könnt ihr keinen Hund anschaffen, denn dann ist es nicht gestattet und der Vermieter kann euch vor die Türe setzen bzw. verlangen, dass der Hund wieder abgeschafft wird.

Ein TH fragt nicht umsonst nach einer schriftlichen Genehmigung - um zu verhindern, dass der Hund verboten wird und dann wieder im TH landet. Und Schummeln ist da nicht, entweder ihr habt eine Erlaubnis und könnt den Hund halten, oder ihr habt keine und es geht nicht, auch unabhängig vom TH.
 
  • Schriftliche Genehmigung vom Vermieter für Tierheim Beitrag #3
Hallo RoCky,

ich kann mich Mischling nur anschließen. Ganz blöde Idee, da tricksen zu wollen. ;) Ohne Einwilligung des Vermieters werdet ihr den Hund gar nicht erst bekommen und wenn ihr diesbezüglich Spielchen spielt, habt ihr eher Ärger (mit dem TH UND dem Vermieter) an der Backe, als ihr "Hund!" sagen könnt. Das kann und sollte keinesfalls in eurem Interesse liegen, wenn ihr verantwortungsvoll mit dem Thema Hundehaltung umgehen wollt.

Es ist für ein Tierheim weder klug noch vertretbar, ein Tier in unsichere Umstände abzugeben. Darunter fällt auch, dass der Hund gleich wieder weg muss, weil der Vermieter auf die Barrikaden geht. Ihr könnt lediglich versuchen, eurem Vermieter glaubhaft zu machen, dass der Hund keine Unannehmlichkeiten bringen wird. Dass ihr für etwaige Beschädigungen (die idealerweise nicht auftreten, aber auch Krallen nutzen z.B. beim Laufen möglicherweise den Bodenbelag ab) aufkommen und (sofern das der Wahrheit entspricht) z.B. eine Hundeschule besuchen würdet, damit der Hund keine Nachbarn durch Gebell stört und so weiter, was allerdings bereits im Vorfeld einen ziemlichen Druck auf euch ausübt. Das ändert insgesamt aber nichts daran, dass es das gute Recht eures Vermieters ist, keinen Hund in seinem Eigentum haben zu wollen, so schade das auch für euch sein mag.

Tante Edith möchte außerdem zu bedenken geben: Es geht ja (unabhängig von der Moral) nicht nur darum, das Tierheim erfolgreich hinters Licht zu führen. Abgesehen davon, dass ihr wahrscheinlich nie wieder ein Tier von dort bekommen würdet und man euch den Hund sowieso wieder wegnehmen würde. Die Sache könnte und würde viel zu leicht auffliegen. Lasst mal einen Nachbarn auf die Idee kommen, "ebenfalls" beim Vermieter anzufragen, weil er nun auch gerne einen Hund hätte oder jemand beschwert sich, weil der Hund gekläfft hat...
 
  • Schriftliche Genehmigung vom Vermieter für Tierheim Beitrag #4
Hallo,

wir meinten, dass auch nicht so, dass der Vermieter es nicht erlaubt, sondern, dass er uns keine schriftliche Erlaubnis geben möchte. Also er will nicht, dass seine Daten weiter gegeben werden oder er dann angerufen beziehungsweise kontaktiert wird vom Tierheim.

Hat denn jemand Erfahrung damit wie das abläuft?

Danke und Liebe Grüße

RoCkY
 
  • Schriftliche Genehmigung vom Vermieter für Tierheim Beitrag #5
wir meinten, dass auch nicht so, dass der Vermieter es nicht erlaubt, sondern, dass er uns keine schriftliche Erlaubnis geben möchte. Also er will nicht, dass seine Daten weiter gegeben werden oder er dann angerufen beziehungsweise kontaktiert wird vom Tierheim.
Aber er erlaubt die Tierhaltung grundsätzlich? Was steht denn im Mietvertrag?
Eine schriftliche Halteerlaubnis ist immer wichtig, zusätzlich zum Mietvertrag, darum will das TH diese auch sehen.

Angerufen wird der Vermieter nicht, es reicht, wenn ihr das dort vorlegt, soweit ich weiß müsst ihr das auch nur vorlegen und es wird nicht einbehalten.
 
  • Schriftliche Genehmigung vom Vermieter für Tierheim Beitrag #6
Hallo,

also ich hab für die Anschaffung von Lupina und Tom auch sowas beim TH bzw. der Tierschutz-Orga vorlegen müssen.
Meine damalige Vermieterin hat das so formuliert:

"Entgegen des Paragraphen XY des Standardmietvertrages (der Paragraph der jegliche Tierhaltung untersagt hat) erlaube ich, Frau Mustermann, Eigentümerin des Mietshauses Musterstraße in Musterhausen, meiner Mieterin Frau Tompina (;)) die Hundehaltung. Zustimmung der anderen Mietparteien liegt in schriftlicher Form vor. MfG Frau Mustermann"

Meine Vermieterin hat zwar ihre Telefonnummer angegeben, aber weder das TH noch die Orga haben bei ihr angerufen, denen reichte das Schreiben in Kombi mit der Kopie des Mietvertrages.

Was genau befürchtet euer Vermieter denn? :eusa_think:
 
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