- Stein nach Kater geworfen SCHOCK Beitrag #21
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feiveline
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Also das Thema "fremde Katze in meinem Garten", die mir auch noch ständig in die Beete macht, hat mich (Nicht-Katzenbesitzerin) auch lange beschäftigt und hat mich unzählige Urteile durchlesen lassen.
Ergebnis:
Es ist zu dulden, dass fremde Katzen meinen Garten betreten!
Hier zwei Zitate aus dieser Sammlung (ab Seite 14 unten):
Mit dieser Sammlung würde ich die Nachbarn ggf. mal konfrontieren (und auch den eigenen Vermieter darüber informieren) und ihnen rechtliche Schritte androhen wenn sie Deinen Kater noch einmal "belästigen"..
Ergebnis:
Es ist zu dulden, dass fremde Katzen meinen Garten betreten!
Hier zwei Zitate aus dieser Sammlung (ab Seite 14 unten):
Betreten fremder Grundstücke durch Nachbarskatzen – 11Das Amtsgericht Mannheim erklärte hierzu u.a., daß die Katze von altersher (seit der Kreuzzüge in Deutschland) zur natürlichen Umwelt des Menschen gehöre. Ihre Haltung ist Bestandteil der allgemeinen Lebensführung, und sie ist daher grundsätzlich jedermann gestattet. Ihrem natürlichen Instinkt folgend, verläßt die Hauskatze bei Freilauf Haus und Hof ihres Haltersund dringt, je kleiner die Grundstücke des Halters und der Nachbarn sind, um so öfters in die Grundstücke der Nachbarn ein.
Weil diese Verhalten in der in ihr wirkenden Wildnatur als Raubtier begründet ist, ist nach Auffassung des Gerichtes, durch das Eindringen der Hauskatze in fremde Grundstücke das Tatbestandsmerkmal der Beeiträchtigung gemäß § 1004 BGB selbst dann nicht erfüllt, wenn die Katze dort gelegentlich Exkremente ausscheidet. Dises natürliche Verhalten des Tieres stellt folglich keine unzulässige Störung durch den Katzenhalter dar, sondern ist lediglich eine vom Eigentümer hinzunehmende Grundstücksbeeinträchtigung, welche auf Naturvorgänge zurückzuführen und somit hinzunehmen ist.Amtsgericht Mannheim, Az.: 9 C 5/84
Betreten fremder Grundstücke durch Nachbarskatzen - 13Ein Gartenbesitzer muß es dulden, daß Katzen des Nachbarn in seinem Garten streunen. Dies gilt jedochnur für zwei Katzen. Hat der Nachbar mehrere Katzen, so muß er die übrigen entweder weggeben oder imHaus halten. Die Duldungspflicht des Gartenbesitzers hinsichtlich zweier Katzen "pro Nachbar" begründete das Landgericht Darmstadt mit dem "Bedürfnis der Tiere nach einer eigenständigen und autonomenLebensführung", wovon sie sich "selbstverständlich nicht durch willkürlich gezogene Grundstücksgrenzenabhalten" ließen. Daher müsse ein Gartenbesitzer auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen und zumindest zwei streundende Katzen dulden. Anderenfalls könne ja ein Grundstücksinhaber die Katzen einer ganzen Wohngegend verbieten lassen. Auf der anderen Seite müßten aber auch die Katzenhalter Rücksichtnehmen und sich auf zwei freilaufende Katzen beschränken.Landgericht Darmstadt, 17.03.1993, Az.: 9 O 597/92
Mit dieser Sammlung würde ich die Nachbarn ggf. mal konfrontieren (und auch den eigenen Vermieter darüber informieren) und ihnen rechtliche Schritte androhen wenn sie Deinen Kater noch einmal "belästigen"..