Stein nach Kater geworfen SCHOCK

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  • Stein nach Kater geworfen SCHOCK Beitrag #21
Also das Thema "fremde Katze in meinem Garten", die mir auch noch ständig in die Beete macht, hat mich (Nicht-Katzenbesitzerin) auch lange beschäftigt und hat mich unzählige Urteile durchlesen lassen.

Ergebnis:
Es ist zu dulden, dass fremde Katzen meinen Garten betreten!



Hier zwei Zitate aus (ab Seite 14 unten):
Betreten fremder Grundstücke durch Nachbarskatzen – 11
Das Amtsgericht Mannheim erklärte hierzu u.a., daß die Katze von altersher (seit der Kreuzzüge in Deutschland) zur natürlichen Umwelt des Menschen gehöre. Ihre Haltung ist Bestandteil der allgemeinen Lebensführung, und sie ist daher grundsätzlich jedermann gestattet. Ihrem natürlichen Instinkt folgend, verläßt die Hauskatze bei Freilauf Haus und Hof ihres Haltersund dringt, je kleiner die Grundstücke des Halters und der Nachbarn sind, um so öfters in die Grundstücke der Nachbarn ein.
Weil diese Verhalten in der in ihr wirkenden Wildnatur als Raubtier begründet ist, ist nach Auffassung des Gerichtes, durch das Eindringen der Hauskatze in fremde Grundstücke das Tatbestandsmerkmal der Beeiträchtigung gemäß § 1004 BGB selbst dann nicht erfüllt, wenn die Katze dort gelegentlich Exkremente ausscheidet. Dises natürliche Verhalten des Tieres stellt folglich keine unzulässige Störung durch den Katzenhalter dar, sondern ist lediglich eine vom Eigentümer hinzunehmende Grundstücksbeeinträchtigung, welche auf Naturvorgänge zurückzuführen und somit hinzunehmen ist.​
Amtsgericht Mannheim, Az.: 9 C 5/84​

Betreten fremder Grundstücke durch Nachbarskatzen - 13
Ein Gartenbesitzer muß es dulden, daß Katzen des Nachbarn in seinem Garten streunen. Dies gilt jedochnur für zwei Katzen. Hat der Nachbar mehrere Katzen, so muß er die übrigen entweder weggeben oder imHaus halten. Die Duldungspflicht des Gartenbesitzers hinsichtlich zweier Katzen "pro Nachbar" begründete das Landgericht Darmstadt mit dem "Bedürfnis der Tiere nach einer eigenständigen und autonomenLebensführung", wovon sie sich "selbstverständlich nicht durch willkürlich gezogene Grundstücksgrenzenabhalten" ließen. Daher müsse ein Gartenbesitzer auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen und zumindest zwei streundende Katzen dulden. Anderenfalls könne ja ein Grundstücksinhaber die Katzen einer ganzen Wohngegend verbieten lassen. Auf der anderen Seite müßten aber auch die Katzenhalter Rücksichtnehmen und sich auf zwei freilaufende Katzen beschränken.​
Landgericht Darmstadt, 17.03.1993, Az.: 9 O 597/92


Mit dieser Sammlung würde ich die Nachbarn ggf. mal konfrontieren (und auch den eigenen Vermieter darüber informieren) und ihnen rechtliche Schritte androhen wenn sie Deinen Kater noch einmal "belästigen"..

 
  • Stein nach Kater geworfen SCHOCK Beitrag #22
Das ist wirklich gut beschrieben, bringt nur nichts wenn der TB dann das Verbot bekommt. ;)
 
  • Stein nach Kater geworfen SCHOCK Beitrag #23
Was ist ein "TB"?
Und was für ein Verbot meinst Du jetzt? Allgemein die Katzenhaltung? Gibt es im Link auch genügend Urteile zu... ;)
 
  • Stein nach Kater geworfen SCHOCK Beitrag #24
Ups. Meinte der Fredersteller.
Zu dem Neuen Tierhaltungsgesetz gibt es schon Urteile?
 
  • Stein nach Kater geworfen SCHOCK Beitrag #26
also zu der vermieter sache wir sind ein 6 pateien haus mit verschiedenen vermietern unsere vermieter glaub ich haben nur unsere wohnung die sie vermieten der hausmeister ist eigentümer seiner wohnung aber nicht der besitzer unsere wohnung...
 
  • Stein nach Kater geworfen SCHOCK Beitrag #27
Ich schweife von pontius nach pilatus.
Ergo nüscht.
 
  • Stein nach Kater geworfen SCHOCK Beitrag #28
Und der Hausmeister wohnt im Nachbarhaus , richtig ?
Also hat die Eigentümer Gemeinschaft da gar nichts mit zu tun .
 
  • Stein nach Kater geworfen SCHOCK Beitrag #29
Und selbst das kann gemäß dem neuem Gesetz jederzeit im Einzelfall wieder aufgehoben werden
wie schnell die Erlaubnis zur Katzenhaltung wieder entzogen ist, dank dem neuen Gesetzt.
Es reicht zur Untersagung dank dem Gesetz, wenn sich einer Beschwerd.
Zu dem Neuen Tierhaltungsgesetz gibt es schon Urteile?
Kannst Du mir vielleicht mal den genauen Begriff des "neuen Gesetzes" sagen, ich finde darüber nichts.

Oder meinst Du das BGH-Urteil aus dem März diesen Jahres? Das stärkt aber (im Gegensatz zu Deinen Aussagen) den Schutz des Mieters was Tierhaltung angeht und nicht den des Vermieters...

Bitte hilf mir mal auf die Sprünge.
 
  • Stein nach Kater geworfen SCHOCK Beitrag #30
Nur Teilweise.
Ja, die Haltung darf nicht vorweg verboten werden.
Warum auch? bei Neumietungen werden die Leute mit Tieren halt gleich nicht genommen.

Aber jetzt ist die misere, dass der Vermieter auf den Einzelfall abgestimmt bestimmen darf, dass die Erlaubnis entzogen wird. Gründe hierfür sind natürlich ua. gemecker und Beschwerden anderer.

Es ist schon gut, das nicht pauschal vorab "diskriminiert" werden darf, jedoch bietet es nicht nur den tierhalten eine gewisse handhabe-auch den Vermietern.
 
  • Stein nach Kater geworfen SCHOCK Beitrag #31
Also ich muss jetzt auch mal meinen Senf dazugeben, sicherlich is ein Stein keine geeignete Lösung und ja ein Nachbar muss laut Einzelurteilen Katzen dulden aber Fakt is auch der Katzenhalter hat sein Tier unter Kontrolle zu halten, heisst seinen Garten ausbruchssicher zu machen ansonsten kann es nämlich passieren das Katze warum auch immer verschwindet und nie mehr gesehen wird. Mich kotzt dieses "Katzen dürfen alles" Gelaber diverser Katzenhalter eh schon seit langem an. Mein Hundi schmust mit jeder Katze was ich gut finde, leider wollen die Katzen nich mit Ihr schmusen. Mein früherer Hund hätte auch gern mit fremden Katzen "geschmust", allerdings das nur einmal kräftig, dann wärs aus mit der Katze gewesen. Sie konnte Katzen nicht leiden(ausser unsere eigenen). Folglich war unser Anwesen immer Fremdkatzenfrei. Vielleicht sollten sich die Nachbarn der TE so nen Hund wie meinen früheren anschaffen, is effektiver als ein Stein und der Garten is mit Sicherheit Katzenfrei.

Ach ja wer Ironie im Text entdeckt darf sie behalten:D
 
  • Stein nach Kater geworfen SCHOCK Beitrag #32
Wir haben hier auch eine Nachbarin, die sich laufend bei uns beschwert, dass fremde Katzen in ihre Beete kacken, Blumen ausgraben usw. Wir haben auch vier Freigänger, die uns zugelaufen sind. Das sind Katzen, die in der freien Natur aufgewachsen sind, und durchdrehen würden, wenn wir sie einsperren. Die Katzen, die wir schon von kleinauf haben, sind reine Wohnungskatzen. Ich kann es nicht ausschließen, dass auch unsere Katzen dabei sind.

Ich habe ihr dann den Vorschlage gemacht, die Katzen mit einer Wasserpistole zu vertreiben, falls es sie so stört. Ist zwar jetzt auch nicht so schön, aber vielleicht wäre das eine Lösung für eure Nachbarin und immerhin noch besser als mit Steinen zu schmeißen.

Steine schmeißen geht aber mal gar nicht.
 
  • Stein nach Kater geworfen SCHOCK Beitrag #33
Warp-One, wer in diesem Thread hat denn gesagt "Katzen dürfen alles"? (Ich weiß, es gibt solche Katzenhalter, aber hier war davon doch gar nicht die Rede?)
Mich würde es durchaus auch ärgern, wenn mir ständig eine Horde Katzen durch den Garten rennen, alles umbuddeln und dann noch die Häufchen hinterlassen würde.
Das ist übrigens einer der Gründe, warum unsere Katzen keine Freigänger sind - hier laufen schon diverse Freigänger rum, und ich glaube, wenn wir unsere 5köpfige Horde auch noch rauslassen würden, bekäme so mancher Nachbar ´ne gepflegte Krise ;) Ich kann das schon verstehen....
Umgekehrt geht es natürlich gar nicht, mit Steinen nach den Tieren zu werfen - ein Gespräch diesbezüglich zu suchen, wäre da wohl der erste Weg, den man einschlagen sollte.
Unsere Nachbarskinder spielen dauernd auf der Straße (ist ´ne Sackgasse) zwischen den Autos mit harten Lederbällen Fußball - teilweise schießen sie auch bewusst gegen die parkenden Autos, und das Auto meiner Frau, frisch aus der Waschstraße, sah am nächsten Tag aus wie Sau und man konnte etliche Ballabdrücke erkennen. Hätte ich jetzt nach den Kiddies mit Steinen werfen sollen? Ich hab´ die ordentlich zur Schnecke gemacht und dann auch mit den Eltern gesprochen, seither ist Ruhe...
Natürlich können Katzenhalter ihren Katzen nicht erklären, was sie zu tun und zu lassen haben - sie können halt nur nach ihren Möglichkeiten versuchen, die Katzen am Betreten der Nachbargrundstücke zu hindern.... Einen Garten komplett ausbruchssicher zu machen, dürfte allerdings auch nicht immer ganz einfach sein - vielleicht mal ein paar Tipps bei Ina4482 abholen, die hat das schon 2x erfolgreich geschafft ;)
Ich finde, ein wenig Toleranz auf allen Seiten kann nie schaden... Ich bin kein Hundemensch und kann mich auch aufregen, wenn ich auf dem Weg zu meinem Auto über mindestens 4 Hundehaufen drübersteigen muss - aber da kann ich dem Hund keinen Vorwurf machen, da liegt es eben auch am Halter dafür zu sorgen, dass die Haufen entfernt werden... Unsere Nachbarn haben zwei Mini-Hunde, die ständig kläffend im Garten rumlaufen - joar, kann ich nix machen, es nervt tierisch, aber hilft ja alles nix...
Ich denke, am hilfreichsten wäre es sicherlich, den Garten ausbruchssicher zu gestalten - aber wie gesagt, das lässt sich je nach Garten auch einfach gar nicht realisieren.... Und ansonsten auf jeden Fall nochmal im ruhigen Ton das Gespräch mit den Leuten zu suchen...
Mehr fällt mir dazu auch nicht ein...
LG, seven
 
  • Stein nach Kater geworfen SCHOCK Beitrag #34
  • Stein nach Kater geworfen SCHOCK Beitrag #35
Habe geschaut und das ist das BGH-Urteil-Haustiere-Mietwohnung.
Sorry-Urteil nicht gesetz.
 
  • Stein nach Kater geworfen SCHOCK Beitrag #36
Glaubt hier Jemand ernsthaft , dass den Garten einzuzäunen eine Option ist ?
Bei sechs Stimmen in der Eigentümergemeinschaft plus die Befindlichkeiten deren Mieter ? Im Leben nicht ...........:eusa_doh:
 
  • Stein nach Kater geworfen SCHOCK Beitrag #37
in wiefern?
Wenn es die eigentümergemeinschaft juckt-muß katze weg.
Damit der Frieden gewahrt wird kann Katzenbesi jedoch versuchen guten Willen zu zeigen.
 
  • Stein nach Kater geworfen SCHOCK Beitrag #38
Aber die EG. ist doch gar nicht tangiert !
Der Hausmeister samt "Psycho" wohnt doch im Nebenhaus .
Die EG. wird sich aber 100% an einem verschandeltem Garten stören . Jede Wette .
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Stein nach Kater geworfen SCHOCK Beitrag #39
@Missymannmensch: Also gibt es trotz Deiner ständigen Wiederholungen, gar kein neues Gesetz, sondern Du spielst dabei lediglich auf das BGH-Urteil vom 20.03.2013 an, in dem es aber absolut nicht um Neuerungen hinsichtlich eventueller Restriktionen beim Freilauf von Katzen bzw. Duldungen anderer Grundstückseigentümer und -mieter ging?

Hab ich Dich jetzt richtig verstanden?


Edit: Habe Deinen Post eben erst gesehen, sorry.

Wenn es die eigentümergemeinschaft juckt-muß katze weg.
Auch eine ständige Wiederholung macht diese falsche Aussage (juristisch gesehen) nicht richtiger.
 
  • Stein nach Kater geworfen SCHOCK Beitrag #40
Es gibt keine Gesetze dazu, sondern Urteile. Und die besagen, dass man Freigängerkatzen der Nachbarn in seinem Garten zu dulden hat. Mindestens eine auf jeden Fall, je nach Urteil auch mehrere.

Zum Beispiel...
AG Rheinberg, Urteil vom 28. 11. 1991
In Wohngegenden, die aus Häusern mit Gärten bestehen, gehört Katzenhaltung mit freiem Auslauf zur Lebensführung vieler Familien. Da es unmöglich ist, Katzen innerhalb des Grundstücks des Halters so sicher zu verwahren, dass diese nicht auf das Grundstück des Nachbarn entlaufen können, hat der Nachbar auch keinen Anspruch auf Untersagung des Haltens einer Katze, auch wenn das Tier üblicherweise auf dem Nachbargrundstück seine Notdurft verrichtet.

Ein Beispiel dafür, dass die Katzenhalter darüberhinausgehend für das Verhalten ihrer Katzen zuständig sind, hab ich nicht gefunden. Abgesehen davon:
2. Dagegen ist der Anspruch, Maßnahmen zu treffen, die fremde Katzen nicht mehr auf das Grundstück des Klägers gelangen lassen, nicht begründet, weil damit etwas rechtlich und tatsächlich Unmögliches gefordert wird.

Quelle:
Da sind auch noch ein paar mehr Urteile dazu.


Bei dem was einige hier von sich geben, möchte ich allerdings auch gerne mit Steinen schmeißen.
 
Thema:

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