- Stein nach Kater geworfen SCHOCK Beitrag #41
lucian
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Urteile hin oder her - das sind immer Einzelentscheidungen, die man zwar gern den Nachbarn zeigen kann, in der Hoffnung, dass sie Ruhe geben, aber darauf stützen kann man sich nur schwer.
Fakt ist, bestehen Beschwerden kann der Vermieter die Abschaffung der Katzen verlangen, dass ist weder rechtswidrig noch sonst was. Als Katzenhalter kann man dann nur versuchen dagegen zu klagen und zu beweisen, dass die Beschwerden haltlos sind.
Ich musste im April aus meiner Wohnung ausziehen, die ich 8 Monate vorher bezogen habe, weil sich meine Nachbarin an meinen Katzen störte und der Vermieter deren Abschaffung verlangte. Die Beschwerden waren totaler Schwachsinn und selbst der Vermieter hat dies mir gegenüber geäußert. Hat mir aber nichts geholfen. Hätte ich nicht auziehen und die Katzen nicht abschaffen wollen, hätte ich vor Gericht ziehen und darüber nachweisen müssen, dass die Beschwerden haltlos sind. Hätte meine Mietrechtschutzversicherung damals schon gegriffen, hätte ich es getan, aber auf eigene Kosten unter eigenem Risiko wollte ich das unter den Gesamtumständen nicht machen.
Zumal es dann eben wieder eine Einzelentscheidung gewesen wäre, die genauso gut negativ für mich hätte ausgehen können. Wenn man da zufällig einen Richter erwischt, der Katzen nicht mag, hat man da auch schlechte Karten.
Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei verschiedene paar Schuhe.
Natürlich ist es absolut nicht in Ordnung, dass die Nachbarin mit einem Stein nach dem Kater geworfen hat, aber großartig was dagegen unternehmen - und eine Anzeige wird da absolut nichts bringen - kann man halt schwer. Wenn die Einzäunung des Gartens nicht möglich ist bzw. nicht gewollt ist, würde ich es weiter mit Reden versuchen.
Schlag der Nachbarin vor, sie solle die Katzen mit Wasser verscheuchen, erkläre ihr, dass du ihren Unmut verstehen kannst, du deine Katze aber nicht drin halten kannst, da er eben Freigänger ist. Erklär ihr im Ruhigen, dass du es nicht okay findest, was sie getan hat und ziehe ruhig dabei den Vergleich mit Kindern. Damit wirst du wohl noch am Ehesten Erfolg haben.
Prinzipiell find ich die Einstellung mancher Freigängerhalter aber auch wirklich unter aller Sau (man entschuldige hier bitte meine Ausdrucksweise, ist aber so). Über jeden Hund der auf den Gehweg macht wird sich aufgeregt, aber bei Katzen soll man es tolerieren, weil es eben so ist? Kein Wunder das so viele Leute auf Katzenhalter allergisch reagieren. Da muss ich mich dann auch nicht über steinewerfende Nachbarn wundern (was immer noch nicht richtig ist, aber den Frust dahinter kann ich verstehen).
Nur wiel Katzen sich nicht beaufsichtigen lassen, wie es bei Hunden der Fall ist, heißt das noch lange nicht das ich mich als Halter aus der Verantwortung ziehen kann. Man muss dann eben nach Lösungen und Kompromissen suchen und wenn es gar nicht geht, dann eben umziehen oder die Katze abschaffen, so hart es klingt (ich persönlich würde dabei immer den Umzug wählen). Denn wir müssen dabei mal bedenken, dass am Ende die Katze die Leidtragende ist.
Fakt ist, bestehen Beschwerden kann der Vermieter die Abschaffung der Katzen verlangen, dass ist weder rechtswidrig noch sonst was. Als Katzenhalter kann man dann nur versuchen dagegen zu klagen und zu beweisen, dass die Beschwerden haltlos sind.
Ich musste im April aus meiner Wohnung ausziehen, die ich 8 Monate vorher bezogen habe, weil sich meine Nachbarin an meinen Katzen störte und der Vermieter deren Abschaffung verlangte. Die Beschwerden waren totaler Schwachsinn und selbst der Vermieter hat dies mir gegenüber geäußert. Hat mir aber nichts geholfen. Hätte ich nicht auziehen und die Katzen nicht abschaffen wollen, hätte ich vor Gericht ziehen und darüber nachweisen müssen, dass die Beschwerden haltlos sind. Hätte meine Mietrechtschutzversicherung damals schon gegriffen, hätte ich es getan, aber auf eigene Kosten unter eigenem Risiko wollte ich das unter den Gesamtumständen nicht machen.
Zumal es dann eben wieder eine Einzelentscheidung gewesen wäre, die genauso gut negativ für mich hätte ausgehen können. Wenn man da zufällig einen Richter erwischt, der Katzen nicht mag, hat man da auch schlechte Karten.
Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei verschiedene paar Schuhe.
Natürlich ist es absolut nicht in Ordnung, dass die Nachbarin mit einem Stein nach dem Kater geworfen hat, aber großartig was dagegen unternehmen - und eine Anzeige wird da absolut nichts bringen - kann man halt schwer. Wenn die Einzäunung des Gartens nicht möglich ist bzw. nicht gewollt ist, würde ich es weiter mit Reden versuchen.
Schlag der Nachbarin vor, sie solle die Katzen mit Wasser verscheuchen, erkläre ihr, dass du ihren Unmut verstehen kannst, du deine Katze aber nicht drin halten kannst, da er eben Freigänger ist. Erklär ihr im Ruhigen, dass du es nicht okay findest, was sie getan hat und ziehe ruhig dabei den Vergleich mit Kindern. Damit wirst du wohl noch am Ehesten Erfolg haben.
Prinzipiell find ich die Einstellung mancher Freigängerhalter aber auch wirklich unter aller Sau (man entschuldige hier bitte meine Ausdrucksweise, ist aber so). Über jeden Hund der auf den Gehweg macht wird sich aufgeregt, aber bei Katzen soll man es tolerieren, weil es eben so ist? Kein Wunder das so viele Leute auf Katzenhalter allergisch reagieren. Da muss ich mich dann auch nicht über steinewerfende Nachbarn wundern (was immer noch nicht richtig ist, aber den Frust dahinter kann ich verstehen).
Nur wiel Katzen sich nicht beaufsichtigen lassen, wie es bei Hunden der Fall ist, heißt das noch lange nicht das ich mich als Halter aus der Verantwortung ziehen kann. Man muss dann eben nach Lösungen und Kompromissen suchen und wenn es gar nicht geht, dann eben umziehen oder die Katze abschaffen, so hart es klingt (ich persönlich würde dabei immer den Umzug wählen). Denn wir müssen dabei mal bedenken, dass am Ende die Katze die Leidtragende ist.