- Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #121
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chilly101
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@exe: na ja, wir müssen der Orga eine Kastrationsbestätigung vom TA schicken...:?
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M.E. geht das nicht. Die Klausel beruht meist auf der Unterscheidung zwischen Besitz und Eigentum, heißt die Orga behält sich die Rechte des Eigentümers und übergibt den Hund nur in deinen Besitz. Dementsprechend dürfen sie ihn zurückfordern, wenn du den Vertrag brichst bzw. wenn du ihn abgeben willst. Allerdings übertragen die Orgas meist alle Pflichten des Eigentümers auf den Besitzer (bspw. TA-Kosten, Steuer usw., alles was eben anfällt), wie gesagt aber nicht die Rechte. Das ist nicht möglich, denn ich kann nicht alle Pflichten ohne die zugehörigen Rechte übernehmen. In meinem Vertrag steht z.B. wörtlich, dass ich alle Pflichten des Eigentümers übernehme, aber nicht der Eigentümer werde. Das ist so nicht machbar. Dazu kommt, dass über vielen Verträgen Kaufvertrag steht. In dem Fall gibt der Titel den Inhalt vor und ein Kaufvertrag ist per definitionem der Übertrag des Eigentums von Person A auf Person B – inklusive Aufgabe aller Rechte an dem Eigentum.Blöde Frage, wenn auch total OT, aber wie ist es mit der Klausel: Das Tier darf nicht weitervermittelt werden. Im Falle der Abgabe muss die Organisation xy informiert werden.
Blöde Frage, wenn auch total OT, aber wie ist es mit der Klausel: Das Tier darf nicht weitervermittelt werden. Im Falle der Abgabe muss die Organisation xy informiert werden.
Fakt ist, dass ich zu einem TA gehen und die Kastration durchführen lassen kann. Fakt ist auch, dass es bei anderen Tierarten viel weniger problematisch gesehen wird.
Ich bin auch nicht so für Kastration , nur müssen wir unsere Hündin kastrieren lassen.:|