Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration

Diskutiere Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration im Hunde Gesundheit Forum im Bereich Hunde Forum; @exe: na ja, wir müssen der Orga eine Kastrationsbestätigung vom TA schicken...:?
  • Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #121
@exe: na ja, wir müssen der Orga eine Kastrationsbestätigung vom TA schicken...:?
 
  • Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #122
@chilly: Und was wenn nicht? Ich bin zwar grundsätzlich der Meinung, dass man sowas vor Vertragsabschluss streichen und die Orga nicht bescheißen sollte, aber was wollen sie machen, wenn ihr den Eingriff nicht durchführen lasst? Ist eine Vertragsstrafe festgesetzt o.ä.? Zur Not mal den Anwalt fragen, aber ich würds einfach ignorieren und nichts machen, solange ihr nicht wollt/müsst.
 
  • Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #123
Es kommt ein bisschen drauf an, ob in dem Vertrag steht, dass erst nach Kastration der Hund in den Besitz übergeht. Ich kenn Verträge, wo man bis zur Kastration nur eine Pflegestelle ist. Dass man dann allerdings finanziell für die Kastra aufkommen muss, ist ...
Sinnvoller finde ich die Klausel im Vertrag, dass mit dem Hund nicht gezüchtet werden darf und falls doch Welpen entstehen, sind die Eigentum des Vereins. Inwiefern das rechtlich wirksam ist, weiß ich nicht.
 
  • Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #124
Wie exe schon sagte sind solche Klauseln in der Regel unwirksam, selbst wenn darauf eine Vertragsstrafe steht (vor allem, wenn diese höher ist als der Kaufpreis). Was eventuell noch wichtig ist, ist die Formulierung, also ob ihr den Hund schon gekauft habt oder ob ihr ihn sozusagen nur "pflegt" (seid ihr Besitzer oder Eigentümer?). Seid ihr Eigentümer musst du dir da wirklich gar keine Sorgen machen. Aber selbst wenn eine Tierschutzorganisation das Eigentum am Tier behalten möchte, ist das vor Gericht nicht immer so eindeutig. Bezahlt man einen "Kaufpreis" (Schutzgebühr) und muss auch ansonsten alle Kosten übernehmen (Versicherung, Steuer, Tierarzt etc.) kann man viel im Vertrag schreiben, im Endeffekt ist es dann euer Hund und alles was die Haltung etc. des Hundes angeht ist alleine eure Sache (Auch Kontrollbesuche etc. sind nicht durchzusetzen).
Anders verhält es sich nur, wenn die Tierschutzorganisation "wirklich" das Eigentum behält, wie es bei Pflegehunden die Regel ist. Also auch für bestimmte Kosten noch weiterhin aufkommt.

Aus der Zeit wo ich mich damit sehr stark auseinandergesetzt habe (auch mit Anwälten) ist mir vor allem das geblieben:
Das einzige was wirklich durchzusetzen ist, ist ein korrekt formuliertes Vorkaufsrecht.



Allerdings kann und möchte ich hier keine verbindliche Rechtsberatung geben. Das ist eben nur das, was ich noch weiß.



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  • Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #125
Blöde Frage, wenn auch total OT, aber wie ist es mit der Klausel: Das Tier darf nicht weitervermittelt werden. Im Falle der Abgabe muss die Organisation xy informiert werden.
 
  • Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #126
Blöde Frage, wenn auch total OT, aber wie ist es mit der Klausel: Das Tier darf nicht weitervermittelt werden. Im Falle der Abgabe muss die Organisation xy informiert werden.
M.E. geht das nicht. Die Klausel beruht meist auf der Unterscheidung zwischen Besitz und Eigentum, heißt die Orga behält sich die Rechte des Eigentümers und übergibt den Hund nur in deinen Besitz. Dementsprechend dürfen sie ihn zurückfordern, wenn du den Vertrag brichst bzw. wenn du ihn abgeben willst. Allerdings übertragen die Orgas meist alle Pflichten des Eigentümers auf den Besitzer (bspw. TA-Kosten, Steuer usw., alles was eben anfällt), wie gesagt aber nicht die Rechte. Das ist nicht möglich, denn ich kann nicht alle Pflichten ohne die zugehörigen Rechte übernehmen. In meinem Vertrag steht z.B. wörtlich, dass ich alle Pflichten des Eigentümers übernehme, aber nicht der Eigentümer werde. Das ist so nicht machbar. Dazu kommt, dass über vielen Verträgen Kaufvertrag steht. In dem Fall gibt der Titel den Inhalt vor und ein Kaufvertrag ist per definitionem der Übertrag des Eigentums von Person A auf Person B – inklusive Aufgabe aller Rechte an dem Eigentum.
Von daher wage ich zu bezweifeln, dass man da irgendeine Handhabe als Verein hat, wenn der Vertrag nicht wirklich tückisch gut aufgesetzt ist. Du als Käufer hast schließlich auch Rechte, die dir nicht einfach abgesprochen werden können, egal was im Vertrag steht. Der wird mit Unterzeichnung nicht zwangsläufig rechtskräftig, wenn ungültige Artikel darin aufgeführt sind. Dazu kommt, dass viele Verträge unklare Begrifflichkeiten verwenden oder wechseln, z.B. von Besitzer zu Käufer zu Übernehmer o.ä.. Sowas kann ein Jurastudent auseinander pflücken. Hab dazu mal was interessantes von einer Tierrechtsanwältin auf ihrer FB-Seite gesehen, finde es nur nicht mehr :?. Im Prinzip hat sie aber gesagt, was ich mir auch denke: Der Vertrag ist nur so viel wert wie der Wille ihn einzuhalten.
 
  • Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #127
Exakt. Eigentümer bleiben, aber alle Pflichten abgeben (bzw. in dem Fall vor allem alle Kosten) ist so vor Gericht eben nicht durchgekommen. Generell werden Schutzverträge bei denen Geld gezahlt wird auch als Kaufverträge angesehen.

Blöde Frage, wenn auch total OT, aber wie ist es mit der Klausel: Das Tier darf nicht weitervermittelt werden. Im Falle der Abgabe muss die Organisation xy informiert werden.

Ist man Eigentümer des Hundes, kann man mit ihm machen (oder lassen) was man will - solange es nicht gegen das Gesetz verstößt natürlich. Man muss nicht Auskunft über den Wohnort geben, keine Besuche erlauben, keine Kastration durchführen, nicht unbedingt Röntgen und/oder regelmäßig Impfen lassen etc. und man kann den Hund verkaufen und/oder verschenken an wen man will. Kurz gesagt: Ist man Eigentümer hat der vorherige Eigentümer nicht mehr oder weniger Rechte wie jeder Fremde auch.

Was eben eine Ausnahme ist, ist ein korrekt formuliertes Vorkaufsrecht (das hat aber auch die ein oder andere Lücke). Das machen eben einige Züchter. Möchte man das Tier weiterverkaufen und findet einen Käufer muss man dem vorherigen Eigentümer den Preis nennen und er hat das Recht den Hund zu diesem Preis zu nehmen. Das ist eben die einzig mir bekannte zuverlässige Möglichkeit zu verhindern, dass der Hund weiterverkauft wird.

Ich bin aber keine Anwältin und auch keine Jurastudentin. Das sind nur die Informationen die ich bekommen habe (aber eben auch von Anwälten), als ich mich damit beschäftigt habe.
 
  • Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #128
Es gibt keinen juristischen Streit, es geht um die Auslegung des § 6 und Punkt 5 bildet nun mal die Rechtsgrundlage für Katzen, Hunde als Ausnahme, nur wenn keiner die Auslegungen liest und weiß, diskutieren wir ewig, diese bilden ja erst mal die Grundlage, dass man weiß wovon man spricht, so schreibt jeder nur wie er es versteht und da kommen 1000 Lesarten zusammen. Natürlich steht da nicht Hund und Katze, dazu gibt es ja die Auslegungen, das Rüstzeug muss man sich erlesen, es ist fast wie mit jeden Gesetz was immer noch mal zum besseren Verständnis kommentiert wird. Ich frage mich auch, ob überhaupt hier mal richtig gelesen wurde auch meine Links, dann würden viele Postings ganz anders ausfallen.

Fakt ist, dass ich zu einem TA gehen und die Kastration durchführen lassen kann. Fakt ist auch, dass es bei anderen Tierarten viel weniger problematisch gesehen wird.

Genau so ist es, Kastration 'ohne wenn und aber', das heißt aber nicht, dass das richtig sein muss und schon lange nicht nach Tierschutzgedanken. Ob das so bei anderen Tierarten in Ordnung ist, kann ich im Moment nicht sagen, dazu habe ich mich in die Auslegung und Kommentare noch nicht ausreichend eingelesen.




Ich bin auch nicht so für Kastration , nur müssen wir unsere Hündin kastrieren lassen.:|

Beim Tierschutz gibt es zwei Arten von Verträgen: einmal die Eigentumsübertragung des Tieres oder aber man überträgt nur die "Halterschaft".
Bei Eigentumsübertragung kam hier schon der Hinweis, das ein "muss kastrieren" rechtsunwirksam ist, bei Übertragung der Halterschaft schaut das anders aus, oft zahlen aber die Orgas dann auch die Kastra.
 
  • Neue Diskussionsrunde zum Thema Kastration Beitrag #129
Off-Topic
Lt. Link sind Anwälte auch nur Menschen und können irren und wenn bei einem Halterschafts-Vertrag kein Preis steht und der Verein ein "Pflege-und Hegegeld" nimmt, kann ich denn Unterschied zur Spende nicht sehen, da im Link die Spende ja auch mal gleich als Kaufpreis umfunktioniert wurde.
 
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