Besteht ein Recht, die Katze zurückzubekommen?

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  • Besteht ein Recht, die Katze zurückzubekommen? Beitrag #1
Aylinx3

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Angenommen, Person A hatte 3 Jahre lang eine Katze, war also Eigentümer und Besitzer.
Aufgrund eines Schicksalsschlages wurde die Katze von Person A von Familienmitgliedern einfach an Person B gegeben, Person A konnte sich dagegen nicht wehren, da Minderjährig.

Nun musste sich Person A damit zufrieden geben, hat aber mündlich klargestellt, dass sie die Katze wieder zurück holt, sobald sie volljährig ist. Person B stimmte dem zu, die Katze ist also nur in Pflege dort.
Nun nach einem halben Jahr war Person A soweit, die Katze wieder zu holen, aber Person B rückt diese nicht mehr raus.

Folgendes Problem: Person A konnte das nicht vertraglich festhalten, da Minderjährig. Anzeige erstatten wäre in dem Fall möglicherweise zwecklos, da die Beweise fehlen, dass die Katze ursprünglich Person A gehört und es mündlich so festgehalten wurde.
Beweis, dass Person A der EIGENTÜMER ist, könnte im Archiv des Tierarztes noch festgehalten sein aufgrund von Tierarztbesuchen und eingetragenem damaligen Besitzer.

Wie ist hier die Rechtslage? (Mal abgesehen von den ganzen Pflegekosten)
 
  • Besteht ein Recht, die Katze zurückzubekommen? Beitrag #2
Hallo, schwierig - bin grad ein bisschen überfragt.

Bei meiner Freundin ist es ähnlich, nur das die Katze abgefüttert wurde und die Katze auf meine Freundin gechipt ist.

Daher die Frage - ist die Katze gechipt? Wenn ja wäre es einfach ^^
 
  • Besteht ein Recht, die Katze zurückzubekommen? Beitrag #3
Danke für die Antwort. Leider ist die kleine nicht gechipt gewesen :(

LG
 
  • Besteht ein Recht, die Katze zurückzubekommen? Beitrag #4
Ich würde mir einfach alles vom Tierarzt holen was an Belegen da ist, dass ich jahrelang für die Katze gezahlt gemacht und getan habe und damit dann ne Anzeige erstatten
 
  • Besteht ein Recht, die Katze zurückzubekommen? Beitrag #5
neija...wenn Person A Eigentümer ist , u. Person B sie nur zu Pflege hat , also nur Besitzer ist (sie besitz) hat Person B garkein Recht die Katze für sich zu behalten, da Person A ja noch Eigentümer ist . *Eigentümer u. Besitzer ist ein großer Unterschied!* Gab es bei dem mündlichen ''Vertag'' denn Zeugen? oder wurde so etwas wie ein Pflege-/ Abgabe-vertrag gemacht , unterschrieben? oder hast du noch die TA kosten zettel?
 
  • Besteht ein Recht, die Katze zurückzubekommen? Beitrag #6
Aber ohne Zeugen schwierig, da musst schon Beweise vorbringen können die aussagen, dass die Katze bei dir war also dir gehört. Also TA-Rechnungen etc.

Wer hat denn die Katze damals gekauft? Ist sie aus einem Tierheim? Kaufvertrag? Keine Ahnung, irgendwie so etwas halt.

Denke aber mal, dass wenn man jahrelang mit dem Tier beim TA war und die Untersuchungen werden ja festgehalten und man das immer selber getragen hat, dann ist doch ganz klar wem das Tier gehört?
 
  • Besteht ein Recht, die Katze zurückzubekommen? Beitrag #7
Die Katze war lediglich als Welpe beim Tierarzt für die Grunduntersuchungen-/ Behandlungen, aber ich vermute stark, dass sich die Katze dort noch registriert im Archiv befindet.
Katze stammt aus privatem Haushalt, die Familie könnte allerdings auch bestätigen, dass sie die Katze als Welpe an Person A vermittelt hat. (Allerdings ebenfalls ohne diverse Verträge)

Vertraglich wurde absolut nichts festgehalten, leider.

LG
 
  • Besteht ein Recht, die Katze zurückzubekommen? Beitrag #8
Die Katze war lediglich als Welpe beim Tierarzt

Nur am Rande, heißt es bei Katzen nicht Welpe sondern Kitten :)


Hm, okay das ist in der Tat echt wenig :(
Aber ich meine, noch mehr verlieren kann man da ja nun nicht. Ich würd mir das einfach beim TA holen, vll auch nochmal mit den Leuten in Kontakt treten von denen die Katze geholt wurde und das die vll einfach was schriftlich darlegen, dass die Katze an Person A ging ;)
 
  • Besteht ein Recht, die Katze zurückzubekommen? Beitrag #9
aber das steht doch bei den TÄ im Computer gespeichert u. dokumentiert..
 
  • Besteht ein Recht, die Katze zurückzubekommen? Beitrag #10
Anzeige erstatten ist in jedem Fall sinnlos, da die Katze freiwillig weggegeben wurde, und es sich also um einen zivilrechtlichen Vorgang handelt, nicht um einen strafrechtlichen (die Katze wurde ja nicht geklaut). Person A müßte also klagen. Verträge - egal welcher Art, also ob Kauf, Schenkung, Leihe oder sonstwas müssen außer bei Grundstücken nicht schriftlich geschlossen werden, die sind mündlich genau so gültig. Das Schriftliche dient da nur der Sicherheit. Interessant in dem Fall ist nur, ob die Person die gesagt hat, daß die Katzenabgabe ok ist, auch der rechtliche Vormund war. Wenn nicht ist die Abgabe schwebend unwirksam, und wenn also der damals rechtliche Vormund (nach der Beschreibung wohl nicht die Eltern?) nicht sein ok gegeben hat ist die Abgabe nicht rechtlich bindend. Wenn die Person aber der rechtliche Vormund war dann schaut's wohl schlecht aus... und wie gesagt, das ganze ist verbunden mit ner Klage und den damit verbundenen Kosten.
 
  • Besteht ein Recht, die Katze zurückzubekommen? Beitrag #11
  • Besteht ein Recht, die Katze zurückzubekommen? Beitrag #12
Oh je das ist echt alles richtig kompliziert :(
Person A hatte zu dem Zeitpunkt auch einen Hund gehabt, der in Pflege zu Person C gegeben wurde.

Dort ist alles klar, und der Hund kann jederzeit wieder geholt werden. Ist das ein Argument, wenn Person A angibt, mit Person C den gleichen mündlichen Vertrag geschlossen zu haben wie mit Person A (Das Tier kommt in Pflege bis zur Volljährigkeit und dann wieder zurück. Person C könnte das bestätigen, an sich wäre es nämlich sinnfrei, den Hund aus den gleichen Gründen nur in Pflege zu geben und die Katze zu verschenken).

Danke @Audrey, das bringt schon ein bisschen mehr Licht ins Dunkle.

Die Person war meines Erachtens nicht der rechtliche Vormund, sondern lediglich aus der weiteren Verwandtschaft.

LG
 
  • Besteht ein Recht, die Katze zurückzubekommen? Beitrag #13
Angenommen, Person A hatte 3 Jahre lang eine Katze, war also Eigentümer und Besitzer.
Aufgrund eines Schicksalsschlages wurde die Katze von Person A von Familienmitgliedern einfach an Person B gegeben, Person A konnte sich dagegen nicht wehren, da Minderjährig.

Nun musste sich Person A damit zufrieden geben, hat aber mündlich klargestellt, dass sie die Katze wieder zurück holt, sobald sie volljährig ist. Person B stimmte dem zu, die Katze ist also nur in Pflege dort.
Nun nach einem halben Jahr war Person A soweit, die Katze wieder zu holen, aber Person B rückt diese nicht mehr raus.

Folgendes Problem: Person A konnte das nicht vertraglich festhalten, da Minderjährig. Anzeige erstatten wäre in dem Fall möglicherweise zwecklos, da die Beweise fehlen, dass die Katze ursprünglich Person A gehört und es mündlich so festgehalten wurde.
Beweis, dass Person A der EIGENTÜMER ist, könnte im Archiv des Tierarztes noch festgehalten sein aufgrund von Tierarztbesuchen und eingetragenem damaligen Besitzer.

Wie ist hier die Rechtslage? (Mal abgesehen von den ganzen Pflegekosten)

Mir stellt sich die Frage, ob Person A überhaupt jemals Eigentümer der Katze war. Wie hat denn Person A die Katze erworben, wenn sie zum Zeitpunkt der Weggabe noch minderjährig war? War Person A überhaupt geschäftsfähig, als die Katze erworben wurde? Oder haben eher die Eltern von Person A die Katze erworben und waren Eigentümer?
 
  • Besteht ein Recht, die Katze zurückzubekommen? Beitrag #14
Die Eltern, die diese aber auf Person A übertragen haben. Dh die Verantwortung lag in dem Sinne bei Person A. :?
 
  • Besteht ein Recht, die Katze zurückzubekommen? Beitrag #15
Wie alt warst du denn, ähm Person A, als die Katze durch die Eltern erworben wurde?
 
  • Besteht ein Recht, die Katze zurückzubekommen? Beitrag #16
Rechtlich hast du keine chance, du kannst zwar beweisen, dass die katze vorher dir war, aber dass sie nur zur pflege weggegeben wurde, kannst du nicht beweisen.
Das mit dem hund hilft auch nichts.

Auf person B solange einreden, bis sie die katze rausgibt.
 
  • Besteht ein Recht, die Katze zurückzubekommen? Beitrag #17
Puh :eusa_eh: Vermutlich um die 15.
Okay alles klar, Danke euch
 
  • Besteht ein Recht, die Katze zurückzubekommen? Beitrag #18
Die Eltern, die diese aber auf Person A übertragen haben. Dh die Verantwortung lag in dem Sinne bei Person A. :?
Haben die Eltern wirklich das Eigentum übertragen oder nur die Verantwortung für die Pflege?
 
  • Besteht ein Recht, die Katze zurückzubekommen? Beitrag #19
Sie hatten nichts mit der Katze zu tun, d.h das Eigentum übertragen. (Sofern man das nicht irgendwie schriftlich tut :shock:)
 
  • Besteht ein Recht, die Katze zurückzubekommen? Beitrag #20
Das die Eltern die Pflege an der Katze übertragen haben bedeutet nicht zwangsläufig das sie auch das Eigentum übertragen haben. Bei solchen Dingen kommt es echt auf den Wortlaut an.
 
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