Hund erhalten ohne Vertrag etc. - Besuchsrecht?
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wir sind derzeit in folgender Situation und benötigen eure Meinung:
Vor ca 5 Jahren, sie war dort bereits 7 Jahre, haben wir...
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Hund erhalten ohne Vertrag etc. - Besuchsrecht? Beitrag #1
Hallo zusammen,
wir sind derzeit in folgender Situation und benötigen eure Meinung:
Vor ca 5 Jahren, sie war dort bereits 7 Jahre, haben wir unsere jetzige Hündin von einem "Bekannten" übernommen. Wir haben vorher öfters auf sie aufgepasst.
Irgendwann kam ihr damaliges Herrchen sie wieder abholen. Die kleine (Labrador) wollte dann aber gar nicht mit und blieb auf dem Boden liegen.
Ein paar Tage später rief er uns an und fragte, ob wir sie nicht zu uns nehmen wollen. Etwas perplex sagten wir: Wir nehmen sie mal 3 Wochen zu uns und schauen ob wir ihr gerecht werden können!
Klappte super und so entschieden wir uns sie aufzunehmen. Ummeldung etc. ist von beiden Seiten unterschrieben worden und durchgeführt. Auch die versicherung etc. Einen Vertrag gab es nicht.
Bis dahin standen wir regelmäßig in Kontakt und so willigten wir zunächst mündlich auch ein, dass er sie ab und an mal abholen kann und mir ihr spazieren geht. Irgendwann verlief der Kontakt im Sand...lauf des Lebens...
Jetzt nach fast DREI!!! Jahren ohne jeglichen Kontakt meldet er sich und will den Hund zum spazieren gehen abholen. Wir blocken ab! Das geht doch nicht - oder? Der Hund ist mittlerweile 11,5 Jahre und total auf uns fixiert.
Er meinte wenn wir nicht darauf eingehen wird er ein "Umgangsrecht" einfordern wollen. Kann er das??? Ich bitte um eure Meinung! Vielen Dank!
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Hund erhalten ohne Vertrag etc. - Besuchsrecht?
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Hund erhalten ohne Vertrag etc. - Besuchsrecht? Beitrag #2
Ob er das kann weiß ich nicht...
Aber ich wuerde auch so reagieren. 3 Jahre kein Kontakt und jetzt will er auf einmal "Umgang"? Noe!
Was ich machen wuerde ist ein gemeinsames Gassi gehen vorschlagen.
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Hund erhalten ohne Vertrag etc. - Besuchsrecht? Beitrag #3
Vielen Dank für deine Antwort/Meinung. Aber nach dem letzten Gespräch lege ich kein Wert darauf mit dieser Person weiterhin Kontakt zu haben.
Auch wären drei kleine Kinder dabei (deswegen will er ja mit ihr spazieren gehen). Nur ich kenne meinen Hund jetzt glaube ich ziemlich gut. Sie hat absolut keine Lust auf gewuschel und toben mehr. Sie ist ja auch schon älter. Ich möchte ihr und mir den Streß nicht antun. Aber da ist wohl auch kein Verständnis/Einsicht für da...
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Hund erhalten ohne Vertrag etc. - Besuchsrecht? Beitrag #4
Das ist schade...Aber ich finde es gut, dass du deinen Hund dahingehend schuetzen moechtest.
Ein Hund, egal welchen Alters, sollte nicht begrapscht und genervt werden, wenn er kein Interesse vzw keinen Nerv auf solches Verhalten hatp.
Ich weiß natuerlich nicht was zwischen euch vorgefallen ist, dass du auf den Kontakt "keinen Wert" legst, klingt aber nach einem ungemuetlichen Streitpunkt.
Ich wuerde wohl klipp und klar sagen warum du nicht moechtest, dass er den Hund abholt und warum du auch keinen Kontakt bei euch zu Hause moechtets. Ansonsten viel Erfolg beim "Umgang einklagen". Ich bezweifle, dass das moeglich ist bzw dass er damit Erfolg haben wuerde, wenn er es wirklich taete.
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Hund erhalten ohne Vertrag etc. - Besuchsrecht? Beitrag #5
Sich nach drei Jahren wieder zu melden und dann auch noch irgendwelche Ansprüche stellen zu wollen ist echt schon dreist.
Ich würde da auch abblocken, denn dem Hund tut ihr damit sicher keinen Gefallen.
Soll er doch sein Umgangsrecht einklagen - das hat er nämlich im Zweifel dort vertan, wo er sich drei Jahre gar nicht gemeldet hat ;-)
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Hund erhalten ohne Vertrag etc. - Besuchsrecht? Beitrag #6
Danke Emspfote!
Aber hätte er denn überhaupt einen Anspruch darauf? So ganz ohne Vertrag etc.? Er hat uns ihn ja quasi "geschenkt"!
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Hund erhalten ohne Vertrag etc. - Besuchsrecht? Beitrag #7
Hat er denn einen Vertrag mit dem er vorweisen kann, dass der Hund "im gehoert"?
Ich habe bei meiner Heundin auch keinen Kaufvertrag gemacht. Ziemlich naiv eigentlich...
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Hund erhalten ohne Vertrag etc. - Besuchsrecht? Beitrag #8
Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag, an den sich theoretisch alle halten müssen. Es wird allerdings bei mündlich geschlossenen Verträgen schwer sein, zu beweisen, welche Klauseln nun drin waren und welche nicht.
Ich bezweifel aber ebenfalls, sollte er überhaupt klagen, dass er ein Umgangsrecht zugesprochen bekäme.
Erst mal wird der Nachweis schwierig, dass dieser Punkt Teil des Vertrages war und zum zweiten bin ich auch der Meinung, dass er sich dieses Recht mit seinem 3-jährigen Desinteresse selbst verschenkt hat.
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Hund erhalten ohne Vertrag etc. - Besuchsrecht? Beitrag #9
Nein, es gibt keinen Vertrag und die Ummeldung bei der Stadt und der Versicherung! Als Halter steht bei der Stadt (Hundesteuer) dort mein Name.
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Hund erhalten ohne Vertrag etc. - Besuchsrecht? Beitrag #10
Ich glaube nicht, dass du dir Sorgen machen musst

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Hund erhalten ohne Vertrag etc. - Besuchsrecht? Beitrag #11
Wie lucian schrieb, auch ein mündlicher Vertrag (den hast du durch die mündliche Besprechung) ist bindend.
Mir stellt sich jedoch die Frage, warum will der vorbesi jetzt wieder mit dem Hund?
Hund abgegeben ist abgegeben. Da gibt's bei mir nichts von wegen, ich würde gerne...
Würde hätte das Tier ja auch gehalten können. Hat es nicht und gut ist.
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Hund erhalten ohne Vertrag etc. - Besuchsrecht? Beitrag #12
Auch in einem mündlichen Vertrag können allerdings nur Dinge beschlossen werden die vertragrechtlich zulässig sind.
Ich gehe davon aus, dass Umgangs- oder Besuchsrecht nur für Personen erwirkt werden kann (z.B. die eigenen Kinder nach einer Scheidung). Ein Hund ist im juristischen Sinne aber keine Person, sondern eine Sache die sich in eurem Besitz befindet und für Sachen kann man sich sicher kein Besuchsrecht vorbehalten (das wäre ja sonst so, als wenn ich mein Auto verkaufe aber darauf bestehe trotzdem von Zeit zu Zeit damit eine Spritztour machen zu können).
Ich würde mich also nicht von ihm erpressen lassen, der Hund gehört euch (und das ist sicher beweißbar durch Tierarztrechnungen, Steueranmeldungen, Tassoeintragungen etc), er dürfte vor Gericht kaum Chancen haben.
Ein Anwalt kostet zudem eine ganz schöne Stange Geld und dann kommt noch dazu, dass es Jahre dauern kann bis solche Verfahren entschieden sind, wer weiß ob der Hund dann überhaupt noch lebt.
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Hund erhalten ohne Vertrag etc. - Besuchsrecht? Beitrag #13
Kompassqualle hat vollkommen Recht. Umgangsrecht ist ein Begriff des Familienrechts. Er hat euch den Hund geschenkt. Ihr kommt seit mehreren Jahren für das Tier auf und versorgt es. Mir fällt jetzt kein Rechtsanspruch ein, den der Vorbesitzer geltend machen könnte.
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Hund erhalten ohne Vertrag etc. - Besuchsrecht? Beitrag #14
Was für ein Schwachsinn von dem Kerl! Natürlich gibt es kein Umgangsrecht für Tiere!
Der Hund läuft seit Jahren nachweislich auf dich, da ist alles andere wurscht. Da kann noch so viel mündlich vereinbart worden sein, das Tier gehört dir und fertig. Die "Klage" würde zur Lachnummer schlechthin werden und dann selbstverständlich abgewiesen werden.
Dem Kerl würde ich kichernd einen der beiden zur Auswahl stehenden Finger zeigen.
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