Ich pick´ mir jetzt nur mal den Satz da raus - das haben wir nämlich in der letzten Reli-Stunde ausführlich behandelt

Das Kirchengesetz (wie auch immer das heißt) steht über dem Grundgesetz.
(Wir sprachen übers Beichtgeheimnis mit unseren Erstkommunionkindern...).
Wenn ein Mörder dem Pfarrer einen Mord beichtet, darf der nicht zur Polizei gehen und denen das weitersagen. Und er kann auch nicht dafür zur Rechenschaft gezogen werden, dass er schweigt - das ist sein gutes Recht aufgrund seiner Schweigepflicht - wenn die Polizei ihn fragt, muss er schweigen. Da kann der Staat nix machen, da steht die Kirche drüber. Ist Fakt.
Inwieweit das natürlich für andere Dinge gilt, weiß ich jetzt nicht.