- Qualzuchten bei Mäusen Beitrag #21
Chipi
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Das TierSchG ist relativ allgemein formuliert und bedarf, wie jedes Gesetz, der Interpretation. Eine Überarbeitung, die neben Nutztieren auch Tiere in Liebhaberhaltung stärker berücksichtigt, wäre sicher wünschenswert, doch bezweifle ich, daß sich mit einer Novellierung des Gesetzes schlagartig alles zum Guten wenden würde. Ein Gesetz nachzubessern kann eigentlich immer nur der zweitbeste Weg sein.
Viel schneller und direkter würde sich verantwortungsvolles Konsumverhalten auswirken; würde niemand mehr Tiere in Baumärkten und Minikäfige oder andere Dinge kaufen, die aus Tierschutzsicht ungeeignet sind, wäre der Fall viel schneller erledigt. Und da sind wir einfach alle gefordert - aufklären, beraten, informieren, Möglichkeiten gibt es genug: Engagement in Tierschutzvereinen, Mitarbeit bei Infoständen beim Tag der offenen Tür in THen, Flyer beim Tierarzt aushängen etc. Denn auch wenn gewisse Dinge verboten wären, so würden Klagen deswegen sicher oft wegen Geringfügigkeit eingestellt (sofern es überhaupt dazu käme). Ein Gesetz auf dem Papier ist leider keine Garantie dafür, daß alles danach läuft (siehe Straßenverkehrsordnung - jeder weiß eigentlich, wie schnell man fahren darf und welche Verkehrsregeln gelten, und dennoch gibt es täglich eine Unmenge an Übertretungen). Das wichtigste wäre, daß die Konsumenten verstehen und bewußt kaufen (oder eben nicht kaufen).
Ob es ein Formular extra für Hamster gibt, weiß ich nicht, da müsstest du dich bei speziellen Hamsterschutzvereinen informieren.
Diese Anzeige kann man beim VetAmt oder Ordnungsamt einreichen, je nachdem, welche Stelle in welcher Stadt zuständig ist, oder bei der Polizei. Mag sein, daß das nicht ernst genommen wird, das kann passieren. Wenn es genug Leute gäbe, die entsprechende Anzeigen einreichen würden, wäre aber Handlungsbedarf gegeben.
Viel schneller und direkter würde sich verantwortungsvolles Konsumverhalten auswirken; würde niemand mehr Tiere in Baumärkten und Minikäfige oder andere Dinge kaufen, die aus Tierschutzsicht ungeeignet sind, wäre der Fall viel schneller erledigt. Und da sind wir einfach alle gefordert - aufklären, beraten, informieren, Möglichkeiten gibt es genug: Engagement in Tierschutzvereinen, Mitarbeit bei Infoständen beim Tag der offenen Tür in THen, Flyer beim Tierarzt aushängen etc. Denn auch wenn gewisse Dinge verboten wären, so würden Klagen deswegen sicher oft wegen Geringfügigkeit eingestellt (sofern es überhaupt dazu käme). Ein Gesetz auf dem Papier ist leider keine Garantie dafür, daß alles danach läuft (siehe Straßenverkehrsordnung - jeder weiß eigentlich, wie schnell man fahren darf und welche Verkehrsregeln gelten, und dennoch gibt es täglich eine Unmenge an Übertretungen). Das wichtigste wäre, daß die Konsumenten verstehen und bewußt kaufen (oder eben nicht kaufen).
Ob es ein Formular extra für Hamster gibt, weiß ich nicht, da müsstest du dich bei speziellen Hamsterschutzvereinen informieren.
Diese Anzeige kann man beim VetAmt oder Ordnungsamt einreichen, je nachdem, welche Stelle in welcher Stadt zuständig ist, oder bei der Polizei. Mag sein, daß das nicht ernst genommen wird, das kann passieren. Wenn es genug Leute gäbe, die entsprechende Anzeigen einreichen würden, wäre aber Handlungsbedarf gegeben.