Dieser Gesetzesentwurf soll doch lediglich eine Grundlage dafür sein, dass man bei Hundehaltern, die eben immer nur für fünf Minuten vor die Tür gehen, auf dem Balkon halten oder den Hund nur ein Mal am Tag ausführen, schneller zum Wohle des Tieres eingreifen kann. Er soll nicht alle Hundehalter unter Generalverdacht stellen und es bleibt, wie auch in anderen Bereichen, immer ein Ermessensspielraum wie in anderen Bereichen (siehe weiter unten) auch.
Für Fälle wie folgende, hätte man dann eine Handhabe, die es aktuell nicht gibt, weil es nicht konkret verankert ist im Tierschutzgesetz.
Eine meiner ehemaligen Pflegehunde Tilly, kam nur alle 24h raus, war täglich 8h alleine, wurde die komplette Zeit in eine Gitterbox gesperrt, wo sie sich die Zähne runter raspelte, weil sie an den Gittern genagt hat, und verhaltensauffällig gegenüber anderen Hunden in ihrem Zuhause. Die Nachbarn beschwerten sich beim Ordnungsamt und dem VetAmt, aber beide konnten nur "dududu" sagen, weil es keine Maßstäbe gab.
Nachbarn von mir ließen ihre beiden Podencos täglich elf Stunden alleine. Da die direkte Nachbarin einen Schlüssel hatte, um mit den Hunden raus zu gehen "wenn sie unruhig werden", gab es für das Amt keinen Grund einzugreifen. Die Hunde wurden aber nicht unruhig und harrten fünf Tage die Woche elf Stunden aus. Morgens kamen sie maximal dreißig Minuten raus und abends dann auch nur ca. 45min. Am Wochenende fuhr man dann für eine Runde zum Rhein, wo die beiden etwas rennen durften an den 5m Schleppleinen. Das ist aber kein Ersatz für zu wenig Bewegung unter der Woche.
Es ist doch wie auch in anderen Bereichen im Leben. Man muss einen Maßstab finden und verankern, damit man Möglichkeiten bekommt, handeln zu können. Kindeswohlgefährdung oder häusliche Gewalt, Stalking oder Mobbing, sind nur vier von vielen Bereichen, in denen erst in den letzten ca. 20 Jahren durch Gesetze den entsprechenden Ämtern und Institutionen eine Möglichkeit gegeben wurde, einzugreifen. Zum Beispiel durften Eltern bis November 2000 ihre Kinder mit Schlägen züchtigen! Erst 11/2000 wurde es im BGB festgeschrieben, dass Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung haben (wo fängt Gewalt an, wo hört sie auf... Ermessenssache

). Seit 30 Jahren gibt es die Kinderrechte in der UN Kinderrechtskonvention, die aber meines Wissens nach noch immer nicht im Grundgesetz verankert wurden. Zumindest steht nichts auf der Seite des entsprechenden Bundesministeriums.
Zur Sache: wer sich die Betreuung eines Hundes etc. nicht leisten kann, der sollte sich keinen holen.
Man kann IMMER selbst in die Situation reinrutschen, dass plötzlich alle Reserven aufgebraucht sind, der Job weg oder man in Kurzarbeit muss. Ich denke, dass das dieses Jahr sehr viele Menschen durchleben mussten. Es kann schneller gehen als einem lieb ist.
Aber wie viele Menschen bekommen ein Kind oder sogar mehrere, obwohl sie kein Geld haben, um alles aus eigener Tasche zu zahlen und bekommen sehr viel durch die Ämter bezahlt?! Ich kenne sogar einen Fall, da wird jetzt geplant ein Kind in die Welt gesetzt, obwohl man einen riesigen Batzen Schulden hat und in den letzten Monaten jeden Euro mehrfach umdrehen musste.