NEUE Regelung zur Haltung von Riesenschlangen in Berlin-Brandenburg

Diskutiere NEUE Regelung zur Haltung von Riesenschlangen in Berlin-Brandenburg im Schlangen Forum Forum im Bereich Terraristik & Aquaristik; Ausnahmegenehmigung zum Halten von gefährlichen Tieren Allgemeine Informationen: Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum nichtgewerblichen Halten...
  • NEUE Regelung zur Haltung von Riesenschlangen in Berlin-Brandenburg Beitrag #1
Iceage

Iceage

Beiträge
465
Punkte Reaktionen
0
Ausnahmegenehmigung zum Halten von gefährlichen Tieren
Allgemeine Informationen:
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum nichtgewerblichen Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten.
Die nichtgewerbliche Haltung von nachfolgend genannten Tieren ist im Land Berlin verboten:
Affen (Simiae) alle Arten, ausgenommen Halbaffen und Krallenaffen
Wildhunde (Canidae) alle Arten
Bären (Ursidae) alle Arten
Hyänen (Hyaenidae) alle Arten
Wildkatzen (Felidae) alle Arten
Krokodile (Crocodylia) alle Arten
Schlangen: Riesenschlangen Giftnattern, Vipern, Grubenottern, Seeschlangen, Trugottern
Echsen giftige Arten, Warane
Spinnen giftige Arten
Skorpione alle Arten
Hundertfüßer Skolopender
Auf Antrag kann eine Ausnahme vom Verbot der Haltung zugelassen werden.

Hinweise:
Der Verstoß gegen das Verbot der nichtgewerblichen Haltung ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 3 (1) der Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten.

Bearbeitungszeit:
14 Tage bis 4 Wochen

Unterlagen:
Es ist ein formloser schriftlicher Antrag zu stellen. Diesem sind Dokumente beizulegen, die den legalen Besitz der Tiere gegenüber der Behörde belegen, wie z. B. Einfuhrgenehmigungen und Nachzuchtbescheinigungen.


Rechtliche Grundlagen:
Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten vom 28. 2. 1996 (GVBl. S. 102) (§ 1, 2, 3)

Gebühren:
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Sozialwesen vom 21. 1. 2003 (GVBl. S. 33)
Tarifstelle: 38055 „Ausnahmegenehmigung für das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten“ 68,- bis 275,- EUR

Verordnung über das Halten von gefährlichen Tieren wildlebender Arten
Aus der Sitzung des Senats am 5. Dezember 2006:

Der Senat hat auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Katrin Lompscher, die Verordnung über das Halten von gefährlichen Tieren wildlebender Arten zur Kenntnis genommen. Die Vorlage wird dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme vorgelegt. Die Verordnung soll eine namens- und weitgehend inhaltsgleiche, die außer Kraft getreten ist, ersetzen.

Das Halten bestimmter Tiere wildlebender Arten in Privathand ist ein ernst zu nehmendes Risiko für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Daher unterliegt das Halten dieser Tiere weiterhin einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das betrifft all die Tiere, die in der Lage sind, dem Menschen oder anderen Tieren erhebliche Schäden zuzufügen. Das kann aufgrund ihrer Körperkräfte oder auch Giftigkeit sein, verbunden mit bestimmten natürlichen Verhaltensweisen, wie Beuteverhalten, Aggressivität und Wehrhaftigkeit.

Von der Verordnung sind deshalb u. a. Gifttiere, Raubtiere und Riesenschlangen betroffen. Ausnahmen vom Haltungsverbot dürfen nur zugelassen werden, wenn sich das zuständige Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt von der Zuverlässigkeit des Halters, der Gefahrenfreiheit und tierschutzgerechten Haltung überzeugt hat. Bei der Haltung von giftigen Tieren sind die notwendigen Gegenmittel für den Fall eines Giftkontakts bereitzuhalten.

Aufgrund der Erfahrungen der Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter wurde in die neue Verordnung ausdrücklich die Sachkunde der Tierhalterin oder des Tierhalters als Voraussetzung für eine Genehmigung zur Haltung aufgenommen. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Abgabe gefährlicher Tiere an Privatpersonen. Danach dürfen solche Tiere von Personen oder auch Zoofachgeschäften nur dann zur privaten Haltung abgegeben werden, wenn der neue Halter oder die neue Halterin bereits über eine Ausnahmegenehmigung verfügt.

Verstöße gegen die Verordnung können in Abhängigkeit vom Grad der Schwere des Verstoßes als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden.


Quelle:

Der Text "Ausnahmegenehmigung zum Halten von gefährlichen Tieren" findet sich z.B. hier:


und

der Text "Verordnung über das Halten von gefährlichen Tieren wildlebender Arten" findet sich hier:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • NEUE Regelung zur Haltung von Riesenschlangen in Berlin-Brandenburg Beitrag #2
Hi!

Spinnen giftige Arten
Dann darf man ja gar keine Spinnen mehr halten...

Grundstzlich bin ich dafür, dass Wildtiere irgendwie vor Missbrauch und falscher Haltung geschützt werden müssen, doch ich finde solche generallen Verbote ziemlich sinnlos...


ciao
André
 
  • NEUE Regelung zur Haltung von Riesenschlangen in Berlin-Brandenburg Beitrag #3
Hi!


Dann darf man ja gar keine Spinnen mehr halten...

Grundstzlich bin ich dafür, dass Wildtiere irgendwie vor Missbrauch und falscher Haltung geschützt werden müssen, doch ich finde solche generallen Verbote ziemlich sinnlos...


ciao
André

Draco: das sind die Ansichten unserer Berliner Politiker, ich glaube kaum das diese eine Riesenschlange von einer Kornnatter unterscheiden können.
 
  • NEUE Regelung zur Haltung von Riesenschlangen in Berlin-Brandenburg Beitrag #4
Glaube ich auch....
Zumal zum Beispiel eine Sandboa mit etwa 40-50cm nicht wirklich ein "gefährliches Tier" ist.

Besonders genial find ich die BAyern in der Beziehung: die haben eine exotische Spinnenart auf die Verbotsliste gesetzt und weil eine heimische Spinne, die auch in Gärten vorkommt, genauso giftig ist, haben die die gleich mit auf die Liste gesetzt.
Nun müsste also nach bayrischer Regelung JEDER, der so eine Spinne im Garten hat, einen Antrag stellen, dass die Spinne dort bleiben darf...

kein Kommentar
André
 
  • NEUE Regelung zur Haltung von Riesenschlangen in Berlin-Brandenburg Beitrag #5
Lol Draco das hab ich schonmal irgendwo gelesen *gröhl* Was ist eigentlich wenn man nicht weiss das man so eine Spinne im Garten hat:eusa_eh:,..bekommt man dann lebenslänglich? =D :lol::eusa_doh:
 
  • NEUE Regelung zur Haltung von Riesenschlangen in Berlin-Brandenburg Beitrag #6
Keine Ahnung :mrgreen: In der Beziehung sind die Bayern ein bisschen komisch.... Soll jetzt nichts gegen Leute aus Bayern sein, sondern nur gegen die Regelungen bzgl "gefäääährlicher Tiere".

In Hessen ist auch sowas in Arbeit: Da sollen dann alle gefährlichen Tiere abgegeben werden (ist klar... wer soll die alle aufnehmen??) oder dürfen dann auch mit der Sondergenehmigung nicht mehr nachgezogen werden (Artenschutz?!)....

ciao
André
 
  • NEUE Regelung zur Haltung von Riesenschlangen in Berlin-Brandenburg Beitrag #7
Wuha wasn das für ne Logik,... aber das ja nich nur in dem Punkt so ^^ =P

Traurig ^^
 
  • NEUE Regelung zur Haltung von Riesenschlangen in Berlin-Brandenburg Beitrag #8
Letztlich bedeuted der Text oben ja nur, das man die genannten Tiere eben dann halten darf, wenn man seine "Sachkunde", "Zuverlässigkeit" und "artgerechte Haltung" nachweisen kann. Ist doch absolut sinnvoll? Gerade in Ballungsgebieten, wo sich oftmals Gruppenzwang viel stärker auswirkt und bestimmte Tierarten viel schneller Mode werden/aus Coolnessgründen gekauft werden, kann solch eine Regelung evtl. etwas abschrecken? Vorausgesetzt natürlich es funktioniert und wird auch durchgesetzt.

lg Okapi

Iceage, ich vermute du hast den Text kopiert, deswegen büdde noch die Quelle ergänzen :)
 
  • NEUE Regelung zur Haltung von Riesenschlangen in Berlin-Brandenburg Beitrag #9
Dagegen sag ich ja auch nichts,.. meine Meinung war eher auf das was Draco geschrieben hat bezogen ;D
 
  • NEUE Regelung zur Haltung von Riesenschlangen in Berlin-Brandenburg Beitrag #10
Dagegen wiederum habe ich nichts gesagt...
Mein Beitrag war ausschließlich auf den Anfangspost bezogen...

Mit solchen Beiträgen kann man auch ein Thema füllen, deswegen jetzt bitte back to Topic.
 
  • NEUE Regelung zur Haltung von Riesenschlangen in Berlin-Brandenburg Beitrag #11
Hi!

Ich habe ja auch nichts gegen solche Sachen, wenn sie RICHTIG gemacht werden. Wieso werden "Riesenschlangen" vor Missbrauch geschützt und Nattern zum Beispiel nicht?
Diese Verordnung ist in meinen Augen nur dazu da, um dem Ottonormalbürger ein gewisses Sicherheitsgefühl zu geben. Es ist auch wichtig, dass sich der Sachbearbeiter vom Vetamt auch wirklich mit dem Thema auskennt. Ich kenne einen Halter aus Bayern, der seine Tiere alle vorschriftsmäßig untergebracht hatte/hätte und die Genehmigung nicht bekam, weil der Sachbearbeiter keine Ahnung hatte.


ciao
André
 
  • NEUE Regelung zur Haltung von Riesenschlangen in Berlin-Brandenburg Beitrag #12
Thema:

NEUE Regelung zur Haltung von Riesenschlangen in Berlin-Brandenburg

NEUE Regelung zur Haltung von Riesenschlangen in Berlin-Brandenburg - Ähnliche Themen

Zwerggarnelen: Grundlagen der Haltung: Wer sich mit der Haltung von Zwerggarnelen beschäftigt, muss vieles beachten. Die wichtigsten Informationen sind hier zusammengefasst. Ausführlich...
Wellensittiche: Der Wellensittich (Melopsittacus undulatus) gehört zur Familie der Papageien und stammt ursprünglich aus Australien. Wildlebende Wellensittiche...
Kanarienvögel: Der Kanarienvogel (Serinus canaria) gehört zur Familie der Finken und stammt ursprünglich von den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren. Der...
Rattennachwuchs: Viele, die einmal junge Ratten gesehen haben, hegen den Wunsch, einmal selbst diesen possierlichen Tieren beim Aufwachsen zuzusehen. Ratten – so...
Neue Regelung in Berlin: Hallo! Berlin hat eine neue Meldung rausgegeben, dass Giftschlangen und sonstige "Gefährliche" Tiere komplett verboten sind. Ausnahmen gibt es...
Oben