Tiervermittlungen bitte nur gegen Schutzgebühr und Schutzvertrag!

Diskutiere Tiervermittlungen bitte nur gegen Schutzgebühr und Schutzvertrag! im Tiere suchen ein Zuhause Forum im Bereich Pinnwand; ich bräuchte nen schutzvertrag für kaninchen, hat da jemand einen indem der bereich artgerechte haltung auch drin definiert ist?
  • Tiervermittlungen bitte nur gegen Schutzgebühr und Schutzvertrag! Beitrag #41
ich bräuchte nen schutzvertrag für kaninchen, hat da jemand einen indem der bereich artgerechte haltung auch drin definiert ist?
 
  • Tiervermittlungen bitte nur gegen Schutzgebühr und Schutzvertrag! Beitrag #42
  • Tiervermittlungen bitte nur gegen Schutzgebühr und Schutzvertrag! Beitrag #43
Eine andere Frage ist es ja, warum ihr eure Tiere abgeben wollt?
Wesshalb sollten die Besitzer die das Tier dann von euch nehmen, es nicht selber weitergeben dürfen?! Wenn dieser jemand tatsächlich krank wird und sich nicht mehr um das Tier kümmern kann, was ist dann? Er darf es ja nicht weitergeben, und was soll dann mit dem Tier werden?
Er darf das Tier nur an euch wieder zurückgegen. Und was macht ihr dann damit? Auch wieder weitergeben weil ihr es ja auch aus irgendeinem Grund hergeben musstet...

Auf diese Weise (mit dem nicht weitergeben dürfen) verwehrt man dem Tier ja vielleicht sogar ein schönes Leben...
 
  • Tiervermittlungen bitte nur gegen Schutzgebühr und Schutzvertrag! Beitrag #44
Das dir darf mit Erlaubnis des Vorbesitzers an ein gutes Zuhause weitervermittelt werden, der Vorbesitzer muss aber dem Zuhause zustimmen. So wird verhindert, dass das Tier in nicht artgerechte Haltung kommt. Man verbaut so keinem Tier etwas, sondern sorgt dafuer, dass es auf Lebzeiten gut versorgt ist. Wenn der neue Besitzer, der das Tier warum auch immer nicht mehr halten kann, ein neues artgerechtes Zuhause findet, wird sicher kein Vorbesitzer nein sagen, sondern einen neuen Schutzvertrag mit dem neuen Besitzer machen.
 
  • Tiervermittlungen bitte nur gegen Schutzgebühr und Schutzvertrag! Beitrag #45
Hi,
meines Wissens ist ein Schutzvertrag ungültig, sobald man ihn mit einer Schutzgebühr kombiniert.
Ist das richtig oder liege ich da falsch?
LG
 
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