Das dir darf mit Erlaubnis des Vorbesitzers an ein gutes Zuhause weitervermittelt werden, der Vorbesitzer muss aber dem Zuhause zustimmen. So wird verhindert, dass das Tier in nicht artgerechte Haltung kommt. Man verbaut so keinem Tier etwas, sondern sorgt dafuer, dass es auf Lebzeiten gut versorgt ist. Wenn der neue Besitzer, der das Tier warum auch immer nicht mehr halten kann, ein neues artgerechtes Zuhause findet, wird sicher kein Vorbesitzer nein sagen, sondern einen neuen Schutzvertrag mit dem neuen Besitzer machen.