2 Hunde haben und ist nicht erlaubt!

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  • 2 Hunde haben und ist nicht erlaubt! Beitrag #1
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biene46

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Hallo mein Mann seine Arbeitskollegin, hat zwei kleine Hunde, obwohl Hundehaltung bei ihr in der Wohnung nicht erlaubt sind, wenn die Vermieterin kommt sagt sie immer die Hunde gehören nicht ihr und sie passt nur auf!
Jetzt hat sie trotzdem Angst das sie ihre Hunde doch irgendwann abgeben muss!
Jetzt zu meiner Frage die Hunde sind auf ihre Mutter angemeldet kann da dann die Vermieterin von ihr was wollen!
Wo sie wohnt macht ey jeder was er will im Haus es Intressiert dort auch niemanden, was sagt ihr dazu?
 
  • 2 Hunde haben und ist nicht erlaubt! Beitrag #2
Wenn die Tierhaltung in der Wohnung nicht gestattet ist, dann dürfen sich zwar gelegentlich Hunde in der Wohnung aufhalten, ohne dass der Vermieter etwas dagegen tun kann (mit Aufhalten meine ich :zu Besuch sein), allerdings dürfen die Hunde nicht dauerhaft gehalten werden.
Meistens steht die Klausel dafür im Mietvertrag.
Wenn sich Nachbarn deswegen beschweren, oder der Vermieter von selbst darauf gekommen ist dass die Hunde dort leben, kann er die Abschaffung der Tiere verlangen, es ist schließlich ein Verstoß gegen die Hausordnung/Mietvertrag. Das wäre ja sehr ärgerlich.
Aber ich an ihrer Stelle würde mich nach einer geeigneten Wohnung umsehen, immer mit der Angst zu leben, dass man die Tiere abschaffen muss ist doch nicht wirklich schön.

Liebe Grüße,
Yvi
 
  • 2 Hunde haben und ist nicht erlaubt! Beitrag #3
Yvihl kann man nicht mehr viel hinzufügen.

Soweit ich mich erinnere wäre das ein Grund für eine fristlose Kündigung!!
Und das in dem Haus eh jeder macht, was er will, ist, wie immer im Leben, kein Argument...
 
  • 2 Hunde haben und ist nicht erlaubt! Beitrag #4
Neue wohnung geht leider nicht, Private Gründe!
Sie wohnt da jetzt seit 2 Jahren und die Vermieterin war bis jetzt nur 2 mal da, woher soll die Vermieterin denn das wissen das die Hunde immer da sind?
Den Nachbarn ist es egal, wie gesagt da da ey jeder macht was er will!
Die Hunde bellen auch nicht oder so!
Im Mietvertrag steht gar nicht s drin!
Weder verbot noch sonst was!
 
  • 2 Hunde haben und ist nicht erlaubt! Beitrag #5
Es gilt immer nur das was im Mietvertrag steht. Wenn da nichts über Haustiere drin steht hat die Vermieterin auch keine Mittel die Abschaffung der Tiere zu verlangen oder zu kündigen.
 
  • 2 Hunde haben und ist nicht erlaubt! Beitrag #6
Also wenn im Mietvertrag nicht steht, daß Tierhaltung untersagt ist, wieso soll sie dann verboten sein?

Abgesehen davon fände ich es nicht gerade toll, sich Tiere anzuschaffen, wenn die in der Wohnung nicht gehalten werden dürfen... wenn's schiefgeht ist nämlich keinem geholfen.
 
  • 2 Hunde haben und ist nicht erlaubt! Beitrag #7
Das war so!
Erzähle jetzt mal die ganze Geschichte!
Als sie eingezogen ist vor 2 Jahren in die Dachwohnung, bekam sie mit dem Mietvertrag ein extra Blatt wo drauf stand über Tierhaltung, da war es noch erlaubt!
Dann 1 Jahr später zog sie 2 Stöcke tiefer 2 OG, weil die wohnung größer war, dann hatte sie ja einen neuen Mietvertrag bekommen!
Aber nicht das extra Blatt wegen der Tierhaltung!
Also dachte sie es ist gleich wie oben in der Dachwohnung und holte sich einen Hund, dann wollte sie ihn bestätigen lassen und es kam eine Absage das angeblich seit 2006 keine Tiere mehr im Haus erlaubt sind, aber dies kam nicht mal schriftlich, also behielt sie denn Hund, es kam auch nie wieder was und dieses Jahr nahm einen zweiten auf wegen Todesfall in der Familie!
Das Haus wo sie wohnt ist ey so ein komisches viertel!
Die Kellerräume sind verschissen, im Hof haben sich die Japaner ein Pavillon hingestellt und züchten irgendwelche Kräuter obwohl es verboten ist und niemand sagt was!
Sie hört auch nie was von der Vermieterin weil die ist froh wenn sie ihr Mietgeld bekommt, dewegen würde sie ihr auch nie die wohnung kündigen, da glaubt sie lieber das die Hunde nicht ihr gehören!
 
  • 2 Hunde haben und ist nicht erlaubt! Beitrag #8
Das zur rechtlichen Situation :

Wenn im Mietvertrag nichts zum Thema Tierhaltung steht, sollte man auf jeden Fall den Vermieter um Erlaubnis bitten, wenn man ein Tier in der Wohnung halten will. Die Frage, ob die Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört, ist nämlich äußerst umstritten. Darf ein Mieter etwa eine Katze halten, wie er einen Kühlschrank aufstellen kann, ohne das der Vermieter Einwände geltend machen kann? Dies wird von den allermeisten Gerichten verneint.
Der Grund: Es ist nicht auszuschließen, dass andere Mieter von Katze oder Hund belästigt werden. Es ist also unerlässlich, dass der Mieter gerade in städtischen Wohngebieten oder Mehrfamilienhäusern den Vermieter um Erlaubnis bittet, bevor er sich ein Tier zulegt. Allerdings gibt es auch vereinzelte Urteile, die in einer Katze oder einem Hund etwas ganz Normales sehen. Demnach muss der Mieter nicht um die Einwilligung des Vermieters bitten. Aber man sollte sich im Streitfall nicht darauf verlassen, dass ein Gericht sich dieser selten vertretenen Rechtsprechung anschließt.

Duldung wird als Zustimmung gewertet
Von einer Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung geht man auch dann aus, wenn er längere Zeit ein Tier stillschweigend geduldet hat. Ohne triftigen Grund kann er die Abschaffung des Tieres dann nicht mehr verlangen. Das gilt selbst dann, wenn im Mietvertrag steht, dass der Vermieter seine Zustimmung jederzeit widerrufen kann.

Abgesehen davon fände ich es nicht gerade toll, sich Tiere anzuschaffen, wenn die in der Wohnung nicht gehalten werden dürfen... wenn's schiefgeht ist nämlich keinem geholfen.
und da hat Chipi vollkommen recht !


Gruss

DM
 
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  • 2 Hunde haben und ist nicht erlaubt! Beitrag #9
also wenn ich das nun richtig verstanden habe war in der oberen Wohnung der vorhandene (!) Hund erlaubt, beim Umzug in eine untere Wohnung dann nicht mehr ?
Eine Gestattung des Vermieters über Hundehaltung kann nur aus wichtigem Grund zurückgezogen werden (Hund bissig oder bellt ununterbrochen und stört Nachbarn....), nicht aber, weil der Vermieter es plötzlich nicht mehr will.
Der erste Hund ist also o.k.
Nicht aber der zweite Hund, der nach dem Umzug hinzu gekommen ist.
Alles nicht so einfach, aber man hätte es sofort bei Umzug schriftlich klären sollen......
 
  • 2 Hunde haben und ist nicht erlaubt! Beitrag #10
Die 2 Hunde sind beide nach dem Umzug dazu zu kommen!
Aber die Japanische Familie hat auch einen kleinen Hund und der ist auch nicht erlaubt angeblich würde der im Sohn gehören und die Mutter passt nur auf, aber der Hund ist Tagtäglich da und das auch schon seit vielen Jahren!
 
  • 2 Hunde haben und ist nicht erlaubt! Beitrag #11
  • 2 Hunde haben und ist nicht erlaubt! Beitrag #12
Klar ist es kein Argument!
Aber den Leuten ist es wirklich egal im Haus!
Und die Vermieterin kommt ja nie, das hieße sie müsste ja beweißen das ihr die Hunde gehören, aber da sie es ja schriftlich hat von ihrer Mutter das ihrer Mutter die Hunde gehören und sie nur aufpasst, denke ich kann die Vermieterin nicht s wollen oder?
Außerdem passt sie auch immer auf wenn sie in den Hausgang geht um mit den Hunden Gassi zu gehen, das auch keiner im Haus ist, also wird sie auch kaum von den Nachbarn gesehen!
 
  • 2 Hunde haben und ist nicht erlaubt! Beitrag #13
Es geht aber nicht nachdem, was die anderen Mieter wollen, sondern einzig darum, was die VERmieterin will!

Es ist auch egal, wem die Hunde gehören. Es kommt darauf an, wo die Hunde gehalten werden.

Sorry, aber deine Bekannte riskiert, dass sie die Hunde abgeben oder sich eine neue Wohnung suchen muß.
 
  • 2 Hunde haben und ist nicht erlaubt! Beitrag #14
Du beantwortest dir die Fragen ja selbst ;)

Mir wäre das auch zu "heiss", wobei ich generell der Typ Mensch bin, der immer versucht, auf der legalen Seite zu bleiben, auch wenn das oben genannte eine Kleinigkeit ist.

Ganz einfach: STEHT es im Mietvertrag -> verboten und sie könnte, wenn es raus kommt, und das wird es früher oder später, ausziehen MÜSSEN

STEHT es NICHT im Mietvertrag, kann die Mieterin deswegen nicht belangt werden.
 
  • 2 Hunde haben und ist nicht erlaubt! Beitrag #15
Ok, aber was willst du nun von uns hören? Wir drehen uns ja irgendwie im Kreis... die rechtliche Lage ist klar: wenn verboten, dann verboten, wenn erlaubt, dann erlaubt.
Wenn den Vermietern und der Hausverwaltung, wie du sagst, anscheinend alles egal ist, könnte man ja sagen, man lässt alles wie es ist... Wenn sie Sicherheit haben will, daß ihr niemand die Hunde verbieten kann, muß sie umziehen - oder erreichen, daß die Hundehaltung ausdrücklich erlaubt wird. Eine Art Gewohnheitsrecht gibt es bei der Tierhaltung in Mietwohnungen nicht, soweit ich weiß.
 
  • 2 Hunde haben und ist nicht erlaubt! Beitrag #16
Off-Topic
Warum ist das eigentlich so schwierig den Wunsch des Vermieters zu akzeptieren, es geht doch schließlich um sein Eigentum was er dem Mieter zur Vertraglich vereinbarten Nutzung zur Verfügung stellt.
 
  • 2 Hunde haben und ist nicht erlaubt! Beitrag #17
Off-Topic

@Rica: Das wüßte ich auch gern...
 
  • 2 Hunde haben und ist nicht erlaubt! Beitrag #18
Klar ich verstehe euch ja!
Also im Mietvertrag steht nichts über Tierhaltung auch kein Verbot!
Sie war mal bei der Vermieterin und fragte nach ob sie einen Hund haben dürfte, natürlich hatte sie da die Hunde schon und die Vermieterin sagte es wäre nicht erlaubt angeblich, als sie dann sie fragte wie das wäre wenn sie auf Hunde aufpassen würde, da sagte die Vermiterin es ist ihr egal wenn mal hin oder wieder ein Hund da schlafen würde und sie aufpassen würde und blinzelte dabei mit den Augen zu ihr!
Was auch immer das hieß????
 
  • 2 Hunde haben und ist nicht erlaubt! Beitrag #19
Könnte man als Duldung deuten... aber aus einer Duldung leitet sich keinerlei Recht ab, das Tier zu halten, sie kann jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden.

Und sonst - siehe mein Post oben: wenn sie Sicherheit haben will... aber was wiederhole ich mich, die Rechtslage ändert sich auch durch ein Augenzwinkern nicht.
 
  • 2 Hunde haben und ist nicht erlaubt! Beitrag #20
Warum sollte die Vermieterin ihr eigenes Verbot auf so eine Weise untergraben, das macht doch keinen Sinn.
Mir währe das ehrlich gesagt zu heiß.
 
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