hallo hab mir jetzt nicht die ganzen antworten durchgelesen aber im tierschutz gesetzt steht geschrieben das der hund das recht hat 1 stunde am tag zu bellen und da kann dir keiner was den link hatte ich mal vor ner weile bekommen aber hab ihn leider nicht mehr aber da steht das drinne ich kann das ja mal googlen.
ansonsten würd ich immer aufn platz schicken und schimpfen wenn er net ruhig is ist er artig darf er zu dir kommen und begrüßen
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EDIT (automatische Beitragszusammenführung):
Tracy schrieb nach 9 Minuten und 51 Sekunden:
hab hier mal was
hier ein Link, der Dir wirklich helfen sollte.
Hundegebell muss nur in Maßen geduldet werden
Das komplette Urteil kannst Du Dir auch in Papierform schicken lassen. Vielleicht machen die das mittlerweile per Mail. Den Link füge ich unten bei.
Hundehalter müssen dafür sorgen, dass ihr Vierbeiner nicht ständig bellt.
Der Nachbar ist nur dann verpflichtet Gebell hinzunehmen, wenn das Tier ab und zu laut ist. Dauerbellen ist dagegen nicht erlaubt. Deshalb müssen Tierfreunde insbesondere in der Nachtzeit (21 bis 7 Uhr), zur Mittagszeit und an Sonn- und Feiertagen für Ruhe sorgen.
Quelle
:
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/urteile/ur...
und
4. Wie lange darf ein Hund bellen ?
Gesetze und Urteile über ein brisantes Thema, die auch in anderen Bundesländern von Bedeutung sein können.
Nach dem Landesimmissionsschutzgesetz NRW (§ 12) sind Tiere so zu halten, dass niemand durch ihren Lärm mehr als nur geringfügig belästigt wird.
Einzelheiten dazu hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil (AZ 22 U 249/98) festgestellt. Sinngemäß heißt es darin: Geräusche, die die besondere Aufmerksamkeit auf sich ziehen, stellen auch dann störende Beeinträchtigungen dar, wenn sie die jenige Phonstärke nicht überschreiten, bei der Verkehrs- und Industriegeräusche noch hinnehmbar sind. Zu diesen Geräuschen gehört auch Hundegebell.
Nach § 906 BGB muss ein Grundstückseigentümer störendes Hundegebell allerdings hinnehmen, soweit es ihn in der Nutzung seines Grundstücks nur unwesentlich beeinträchtigt. In diesem Sinn stört Hundegebell nur dann, wenn es außerhalb der üblichen Ruhezeiten zu hören ist, nicht länger als 10 Minuten ununterbrochen und nicht länger als insgesamt 30 Minuten täglich.
Dagegen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ 9 U 11/93) geurteilt, dass ein Nachbar zu bestimmten Zeiten jegliches Gebell seines Hundes unterbinden muss.
Das Gericht ging davon aus, dass Hundegebell wegen seiner Eigenart ganz besonders die Aufmerksamkeit auf sich ziehen kann, insbesondere, wenn es besonders laut, lang anhaltend oder zur Nachtzeit hörbar ist.
Ob das Hundegebell im Einzelfall eine störende Immission darstellt, ist nach dem eines verständigen Durchschnittsmenschen zu beurteilen. Vor diesem Hintergrund konnten dem Hundehalter keine bestimmten Zeiten aufgegeben werden, zu denen der Hund nicht bellen durfte.
Dieser Auffassung hat sich auch das Landgericht Schweinfurt (AZ 3 S 57/96) angeschlossen. Die Beschränkung auf Tageszeiten bzw. eine bestimmte Zeitspanne würde letztlich einem völligen Verbot der Hundehaltung gleichkommen, so das Gericht. Abzustellen sein wird daher darauf, was ein Durchschnittsmensch als störend empfindet.
Quelle: Landwirtschaftliches Wochenblatt
also nochmal korektur hab es jetzt mehrfach gelesen der hund darf 30 min am tag bellen ohne das jemand was sagt aber er darf nur 10 min am stück bellen dann muss es unterbrochen werden.
soviel zum thema dein nachbar will dich anzeigen 