Gesetz zur artgerechten Haltung

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  • Gesetz zur artgerechten Haltung Beitrag #1
Wattebaellchen92

Wattebaellchen92

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Ich hab letztens von einer Freundin erzählt bekommen, dass in der Schweiz (?) jetzt das Gesetz zur artgerechten Tierhaltung herrscht. Angeblich soll dieses in Deutschland auch kommen. Hätte nichts dagegen, für viele Tiere würde sich dann ganz schön was ändern. :clap:

Aber ich hab mich gefragt, wie man das kontrollieren will. Man kann ja nicht von Haus zu Haus gehen und die Wohnung nach Tieren durchsuchen. Oder wenn man gefragt wird, ob man Tiere hat, kann man ja auch einfach Nein sagen.

Theoretisch müssten alle Haustiere dann ja irgendwo angemeldet sein. :eusa_think:

Wie funktioniert/würde das funktionieren? Ich kann mir das nicht vorstellen, wie man das dann durchführen will.
 
  • Gesetz zur artgerechten Haltung Beitrag #2
Wo ist dein Problem? Wenn du dir alleine Paragraph 1 und 2 unseres gültigen Tierschutzgesetzes durchliest, steht da doch alles notwendige drin um Tiere artgerecht halten zu müssen. Du kannst dir aber auch gerne mal das gesamte Gesetz unter diesem durchlesen.
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als
Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne
vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Zweiter Abschnitt
Tierhaltung
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren,
pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass
ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
 
  • Gesetz zur artgerechten Haltung Beitrag #3
Ich hab da auch sowas gehört...haben meine Eltern erzählt, dass es da Gesetzte geben soll, dass man z.B. Meerschweinchen nicht alleine halten darf. meinst du das? Weil "normales" Tierschutzgesetz gibt es ja hier auch, wie Ricalein schon gesagt hat=)
lg
 
  • Gesetz zur artgerechten Haltung Beitrag #4
Ich hab das so gehört, dass man das in Zukunft kontrollieren will. Dass es das Tierschutzgesetz gibt, weiß ich ja. Ich denke, das weiß jeder. Aber man wird/soll dann wohl irgendwie kontrollieren, ob Gesellschaftstiere alleine gehalten werden, der Platz, den sie zur Verfügung haben, etc. Nur wie wollen sie das kontrollieren?
 
  • Gesetz zur artgerechten Haltung Beitrag #5
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das da was geändert werden soll, das vorhandene Gesetz reicht vollkommen aus.
Die entsprechenden Behörden um das umzusetzen gibt es auch, nur haben die zum einen wirklich genug zu tun und zum anderen dürfen die ja nicht einfach bei jedem mal eben so in die Wohnung spazieren um die Tierhaltung zu kontrollieren. Dem stehen andere Gesetze im Wege die den einzelnen Bürger schützen.
Nur bei einem begründeten Verdacht oder mit einem Durchsuchungsbefehl dürfen Beamte in eine Wohnung kommen, sonst kann man ihnen problemlos den Zutritt verwehren.
 
  • Gesetz zur artgerechten Haltung Beitrag #6
Im Endeffekt würde das vermutlich funtkionieren auch wie bisher im Tierschutz: etwas wird gemeldet, danach wird kontrolliert. Ob das dann durch VetAmt, Tierschutz oder andere Organe vollzogen werden soll, hängt sicher auch davon ab, wo und wie kontrolliert werden muß. Einen Überwachungsstaat wird es sicher dennoch nicht geben, das fände ich auch kontraproduktiv.

Zuerst muß es aber das Gesetz erst mal geben, ehe man sich den Kopf über die Durchsetzung zerbrechen sollte.
 
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