"Rechtsproblem" bei Ebay-Kauf ...

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ida22

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Hallo an alle "Rechtsexperten" unter Euch!

Ich habe ein Problem mit einem Kauf bei Ebay und weiß nun nicht, welches Recht ich habe bzw. wie ich weiter vorgehen soll. Vielleicht kann mir jemand helfen.

Ich habe einen Artikel für 60 Euro ersteigert. Als Versandart war versichertes Paket angegeben (6 Euro). Soweit so gut ...

Als nun das Paket nicht angekommen ist, habe ich den Verkäufer kontaktiert. Er hat einen Nachforschungsauftrag bei der Post gestellt; zwischenzeitlich hat er Bescheid, daß das Päckchen verloren ist.

Er hat Versandkosten für ein Paket berechnet, was ja versichert gewesen wäre. Den Artikel hat er allerdings nur per Päckchen versandt, was nicht versichert ist. Die Post erstattet den Schaden also nicht. :(

Ich habe mich nun an ihn gewandt und ihn aufgefordert, mir mein Geld zurückzuüberweisen. Ich habe das damit begründet, daß er ja nunmal Paketversand berechnet hat und es sein Problem ist, wenn er die Sache unversichert verschickt und es dann verloren geht.

Eben hat er zurückgeschrieben, daß im Angebot gestanden hat "ohne Gewährleistung, Garantie und Rücknahme" und er deshalb das Geld nicht zurückzahlt. Nunja, ich möchte ja keine Gewährleistung, Garantie oder Haftung, habe ja nichts erhalten. Ich möchte lediglich mein Geld zurück für eine Ware, die nicht hier angekommen ist - das die Ware nicht versichert war ist sein Problem wie ich finde. Ich habe ja für versicherten Versand bezahlt.

Weiß jemand, wie die Sache rechtlich aussieht?

Danke für Antworten ...

LG Ida
 
  • "Rechtsproblem" bei Ebay-Kauf ... Beitrag #2
soweit ich weis,trägt der verkäufer das risiko,wenn ware verloren geht.solange du nicht auf versicherten versand bestehst.
da du aber wie von ihm angegeben,versicherten versand bezahlt hast,wird er schuld sein denke ich.melde ihn mal bei ebay,die helfen dir
 
  • "Rechtsproblem" bei Ebay-Kauf ... Beitrag #3
Er hat Versandkosten für ein Paket berechnet, was ja versichert gewesen wäre. Den Artikel hat er allerdings nur per Päckchen versandt, was nicht versichert ist. Die Post erstattet den Schaden also nicht.....Das versteh ich nicht - er hat die Versandkosten versichert - das ist doch Quatsch oder? Wenn er dir aber vertraglich (e.bay Standard) zugesichert hat, das Paket als "versichertes" Paket abzusenden (was Sinn macht) - von dir sogar zuzüglich 6 Euro dafür verlangt hat (unüblich) und die paar Euro sparen wollte und es als ungesichertes Päckchen abgeschickt hat (kann man Nachweisen) hat er einen Vertragsbruch begangen - worauf Eure Abmachung nichtig ist und er dir das Geld wieder geben muss.

Als nächstes habe ich noch nie, wirklich noch nie gehört, daß die Post zu gibt eine Sendung "verloren " zu haben.....und ich schicke hier einige durch die Gegend.

Wie war die Bewertung des Anbieters?

Naja auf jedenfalls kannst du dich an e.bay direkt wenden, das ist inzwischen ein echt seriöser riesen Vertrieb, der es sich gar nicht leisten kann und wird solch Merkwürde Geschäftsvorgänge zu unterstützen.

Hast du das Geld überwiesen oder wie ging der Transfer von statten? Wenn Du Pech hast wirst du eine Weile auf dein Geld warten müssen - oder aber der Verkäufer stellt sich als Betrüger heraus, der inzwischen abgetaucht ist....kommt aber auch eher selten vor und wäre ein medienwirksamer Skandal.
 
  • "Rechtsproblem" bei Ebay-Kauf ... Beitrag #4
Da der Verkäufer angegeben hat, dass das Päkchen versichert ist (und dieser Preis in den Versandkosten enthalten ist) hat er damit gewährleistet, dass das Päkchen sicher ankommt. Wenn er angibt, dass das Päkchen versichert ist und es letzendlich nicht ist- ist es sein Problem!

Wenn er allerdings nichts vom versicherten Paket geschrieben hätte, dann musstest du für den Schaden aufkommen. Denn wie er geschrieben hat übernimmt er keine Garantoe Gewährleistung blabla...

ABER er hat geschrieben, dass es versichert ist. Er hätte es nicht schreiben dürfen. Er hat dich ja sozusagen "verarscht". Nur um höheres Porto zubekommen. Ist also eindeutig seine Schuld!

Würde ich bei Ebay melden wenn der sich nicht einsichtig zeigt.
 
  • "Rechtsproblem" bei Ebay-Kauf ... Beitrag #5
@Suno: Hää, das verstehe ich jetzt nicht ... :eusa_think:

Er hatte im Angebot stehen: "Versandart: DHL Paket, 6 Euro". Ein DHL Paket kostet 6 Euro und ist versichert. Soweit so gut.

Er hat aber die Ware als normales Päckchen verschickt; somit war es nicht versichert, weil Päckchen eben günstiger sind, aber auch nicht versichert. Er hat also mehr Porto berechnet, als er tatsächlich ausgegeben hat (womit ich ja kein Problem hätte, wenn die Ware angekommen wäre).

Auf mein Nachfragen hin, wo der Artikel bleibt, hat er dann einen Nachforschungsantrag (heißt so oder ähnlich) bei der Post gestellt. Eine Kopie davon hat er mir auch zugeschickt. Nun hat er ein Schreiben von DHL bekommen (Kopie davon hat er auch an mich geschickt), daß die Sendung nicht auffindbar ist, was ihnen sehr leid tut, blabla. Weiter steht darin "bitten um Ihr Verständnis, daß aufgrund der gewählten Versandart Päckchen laut unserer AGB keine Haftung übernommen werden kann ...". Die Post/DHL zahlen also nicht.

Er hatte 100% positive Bewertungen, allerdings auch erst ca. 50 Bewertungen. Am Telefon hat er mir allerdings gesagt, er verschickt jede Woche viele Päckchen, daß sei noch nie passiert. Hat demnach wohl mehrere Accounts bei Ebay, keine Ahnung.

Ich habe per Online-Überweisung bezahlt (am 06.04.). PayPal hat er nicht angeboten.

Da er mir ja eine Kopie des Nachforschungsauftrages zugeschickt hat, habe ich seine Adresse. Dank Tante Google und einem Mann meines Vertrauens :eusa_shhh::eusa_shhh: habe ich eben auch seine Telefonnummer und weiß auch, daß er ein Geschäft betreibt bzw. noch so ein paar Sachen, die ich hier jetzt nicht nennen möchte. Also nichts "Schlimmes" ...

An Ebay wende ich mich auf jeden Fall, wenn er sich weiter querstellt. Das habe ich ihm auch schon geschrieben ...

@Jeysie: Wenn er im Angebot Garantie, Gewährleistung, Haftung ausschließt, verstehe ich das so, daß ich auf den Artikel keine Garantie etc. habe (was ja bei einem Privatkauf von gebrauchtem Gegenstand ok ist). Das hat ja eigentlich nichts mit dem Versand zu tun, oder?

LG Ida
 
  • "Rechtsproblem" bei Ebay-Kauf ... Beitrag #6
Also wenn er tatsächlich ein Geweblicher Verkäufer ist (musst kuken obs in seinem Profil angegeben ist) dann muss er 100% den Schaden tragen Sollte er aber dann auch wissen.:eusa_think:

Bin davon ausgegangen dass er ein Privater Verkäufer ist. Aber auch hier ist er selber Schuld. Wer Leute mit Portokosten abzocken möchte und dann letzendlich irgentwann auf die Schnau*e fällt. Selber Schuld! Damit muss ER jetzt leben.

Pakete sind versichert, wenn er es letzendlich als Päkchen losschickt, ist dass nicht dein Problem.


Diese "Gewärhleistung, Haftung blabla" hat eigentlich schon was mit dem Versand zutun (meiner meinung nach jedenfalls) allerdings wenn er exrtra angibt das er als Paket versendet, dann gilt dieser Satz ja nicht. Denn er hat unwährheitsgemäße Angaben gemacht und betreibt damit Betrug.


Ich habe mich nun an ihn gewandt und ihn aufgefordert, mir mein Geld zurückzuüberweisen. Ich habe das damit begründet, daß er ja nunmal Paketversand berechnet hat und es sein Problem ist, wenn er die Sache unversichert verschickt und es dann verloren geht.

Eben hat er zurückgeschrieben, daß im Angebot gestanden hat "ohne Gewährleistung, Garantie und Rücknahme" und er deshalb das Geld nicht zurückzahlt. Nunja, ich möchte ja keine Gewährleistung, Garantie oder Haftung, habe ja nichts erhalten. Ich möchte lediglich mein Geld zurück für eine Ware, die nicht hier angekommen ist - das die Ware nicht versichert war ist sein Problem wie ich finde. Ich habe ja für versicherten Versand bezahlt.

Das trifft es eigentlich gut!
 
  • "Rechtsproblem" bei Ebay-Kauf ... Beitrag #7
Wenn er sich nicht einsichtig zeigt, würde ich ihm direkt mit Anzeige drohen, 60€ sind ja nun auch nicht grade wenig Geld, mit Versand hast du knapp 70€ weniger und dennoch keine Ware.
Ganz klar wenn er versichert angibt, dann ist es seine Schuld, wenn er es unversichert losschickt und das Paket verschwindet.
 
  • "Rechtsproblem" bei Ebay-Kauf ... Beitrag #8
@Jeysie: Er ist bei Ebay als privater Verkäufer angegeben. Durch Google habe ich nur "herausgefunden", daß er ein Geschäft betreibt. Die Sachen, die er geschäftlich verkauft haben aber nichts mit dem zu tun, was ich ersteigert habe.

Lg Ida
 
  • "Rechtsproblem" bei Ebay-Kauf ... Beitrag #9
Wenn du alle Mails etc noch hast, dann wende dich direkt an Ebay!
Die können dir am besten helfen und die haben dafür auch Rechtsberater da sitzen;)
Gesteht er denn ein, das er dir versicherten versand abgezogen hat und nicht versicherten versand gezahlt hat?
 
  • "Rechtsproblem" bei Ebay-Kauf ... Beitrag #10
Das braucht er doch gar nicht eingestehn, dass wird an der Seite angezeigt:)
Müsste es jedenfalls.


Ok wenn er in diesem Falle nichts gewerblich gemacht hat dann gilt die "GewerbeRegel " nicht aber das ändert nichts an der Tasache, dass er dich übers Ohr gehauen hat und er immer noch selber Schuld ist;)
Paketversand ist versichert, wenn er es als Päkchen absendet- sein Pech!
Aber das wird dir Ebay sicher nochmal bestätigen. Wie gesagt "drohe" im zu Ebay zu gehen wenn er nicht einsichtig wird.
 
  • "Rechtsproblem" bei Ebay-Kauf ... Beitrag #11
Wie das wird angezeigt?
Wenn du ein versichertes Päckchen zahlst,weil das da so steht und er nur ein ungesichertes Zahlt und abschickt!
dann steht das bei ihm doch nicht auf der seite*kopfkratz*
 
  • "Rechtsproblem" bei Ebay-Kauf ... Beitrag #12
Asoo meinst du das Sannibunny! :D
Wenn er sagen würde, dass das versichtert gewesen ist dann müsste die Post ja das bezahlen. Wenn die Post aber beweist dass es als Päkchen geschickt wurde (und somit unversichert!) dann braucht der da nicht mehr viel zugeben. So meinte ich dass:)

Aber ich glaube er hat es eh schon zugegeben.
 
  • "Rechtsproblem" bei Ebay-Kauf ... Beitrag #13
Aber ich glaube er hat es eh schon zugegeben.

Ja, er hatte es zugegeben. Er hatte mir ja auch eine Kopie des Nachforschungsantrages zugeschickt und darin stand ja auch "Päckchen".

Heute hat er nochmal geschrieben, daß er nicht zahlen wird.

Dank einem "anwaltlichen" Rat hier aus dem Forum ;) konnte ich ihm einige Paragraphen um die Ohren hauen (natürlich nur schriftlich:D) und ihn wohl davon überzeugen, daß er in der Schuld steht und zahlen muß. Zumindest hat er eben zurückgemailt, daß er, nach Rücksprache mit seiner Frau :roll:, das Geld zurücküberweist ...

Nunja, mal sehen, ob er Wort hält und das Geld hier eingeht. :eusa_think:

Danke für Eure Antworten und ganz besonderen Dank an die "juristische Beratung". ;):058:

LG Ida
 
  • "Rechtsproblem" bei Ebay-Kauf ... Beitrag #14
Ich würde dem eiskalt noch bei Ebay melden, UND dann zusätzlich noch sagen, das dein Anwalt schon bescheid weiss über die sache;)
wenn er nochmal frech wird!

Wünsche dir viel glück.
 
  • "Rechtsproblem" bei Ebay-Kauf ... Beitrag #15
Hallo ida,

natürlich zahlt er, denn wenn du ihn bei e-bay admi meldest hat er ganz schlechte karten! Trotzdem solltest Du ihm eine schlechte Bewertung geben (dein Name taucht da nicht öffentlich auf) um anderen Usern diesen Ärger zu ersparen.

In Zukunft immer die Bewertungen (stehen rechts oben) anschauen, wenn da einer sagen wir 1000 Verkäufe getätigt hat und 90% für sehr gut befunden wird - kannst du davon ausgehen, daß es sich um eine seriöse Person handelt. Bei mehr als 1000Verkäufen handelt es sich meist um einen Net - Profi und der wird den Teufel tun etwas ungesichertes ab zu schicken oder beschädigtes nicht zurück zu erstatten - der lebt von positiven Abschlüssen.

Ansonsten empfehle ich Dir zukünftig über "Paybal" Verkäufe/Käufe ab zu schließen. Eine Art interne Bank, so daß Du nicht Hinz und Kunz und dem Net - öffentlich deine Bankdaten überlassen musst.

LG
 
  • "Rechtsproblem" bei Ebay-Kauf ... Beitrag #16
ich druecke dir die daumen und wenn nicht das geld in 3 tagen auf dem konto ist wuerde ich einfach gleich an ebay schreiben und denen die sache schilder!
 
  • "Rechtsproblem" bei Ebay-Kauf ... Beitrag #17
Danke für die Tipps, Suno.

Normalerweise zahle ich auch per Paypal, aber dieser Verkäufer hatte eben kein Paypal als Zahlungsmethode angegeben. Deshalb hatte ich "normal" überwiesen.

Er hatte knapp 60 Bewertungen, alle positiv. Anfangs war der Kerl auch wirklich nett; hat sich gleich gekümmert und mir auch von allem eine Kopie geschickt.

Nunja, ich kann es ehrlich gesagt nicht verstehen, warum man - nur um 3 Euro mehr zu kassieren - das Risiko eingeht und Artikel im Wert von 60 Euro unversichert verschickt:roll:. Aber wenn er das Risiko eingeht, muß er jetzt bezahlen - shit happens ...

Wenn das Geld nicht bis Donnerstag auf meinem Konto ist, schalte ich Ebay ein. Das hatte ich ihm auch geschrieben.

LG Ida
 
  • "Rechtsproblem" bei Ebay-Kauf ... Beitrag #18
Ok...vielleicht hat er sich heimlich Kippen gekauft....hihi offensichtlich hat da die Dame des Hauses das Letzte sagen.:eusa_shhh:
Viel Glück ...ich denke du wirst das Geld bekommen!
 
  • "Rechtsproblem" bei Ebay-Kauf ... Beitrag #19


Hoffentlich kommt das Geld auch schön brav an ;)
 
  • "Rechtsproblem" bei Ebay-Kauf ... Beitrag #20
Hallo,

das Geld ist heute angekommen *freu*.

Danke nochmal für Eure Tipps und ganz besonderen Dank an meine "anwaltliche Beraterin" ;).

LG Ida
 
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