Rechtsprechung zu Katzen in Mietwohnung

Diskutiere Rechtsprechung zu Katzen in Mietwohnung im Katzen Haltung Forum im Bereich Katzen Forum; Quelle: http://www.rp-online.de/wirtschaft/ratgeber/urteile/vermieter-darf-katzen-nicht-verbieten-1.2319238 Was sagt ihr dazu? lg​Bella
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  • Rechtsprechung zu Katzen in Mietwohnung Beitrag #1
Bella88

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Karlsruhe/München (RPO). Auch wenn der Mietvertrag Katzen und andere Kleintiere in der Wohnung verbietet, kann der Mieter diese Klauseln getrost ignorieren. Solche Regelungen sind unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof.

Hamster, Schildkröten und Katzen würden die Wohnung nicht beschädigen und andere Mieter nicht stören. Deshalb sei ihre Haltung eine sachgemäße Nutzung der Wohnung. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: VIII ZR 34/06) hervor, über das die Zeitschrift "Ein Herz für Tiere" (Ausgabe 3/2011) berichtet.


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lg​Bella

 
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  • Rechtsprechung zu Katzen in Mietwohnung Beitrag #2
Es hat sich nichts geändert. Der Bericht fusst auf der altbekannten BGH-Entscheidung (Aktenzeichen ist falsch) zum Thema "Tierverbotsklausel".

Wenn die vom Vermieter benutzte Klausel unwirksam ist, dann ist das Gesetz heranzuziehen. Fraglich ist dann, ob und inwiefern die Tierhaltung zum "vertragsgemäßen Gebrauch" iSd §535 Abs.1 BGB gehört. Darüber herrscht in Bezug auf Katzen Streit. Der BGH hat sich in dieser Entscheidung der Ansicht angeschlossen, dass es einer umfassenden Interessenabwägung im Einzelfall bedarf.
 
  • Rechtsprechung zu Katzen in Mietwohnung Beitrag #3
Das wäre doch zu schön. Dann hätten wir ja schon längst eine Wohnung gefunden, aber trotzdem würden die Vermieter Katzen verbieten, weil es nicht wirklich bekannt ist. Frage ist, ob sie nun schon wirksam ist oder nicht & ob das für überall gilt.
 
  • Rechtsprechung zu Katzen in Mietwohnung Beitrag #4
Das Urteil ist aus dem Jahr 2006, der im Artikel zitierte Artikel aus dem Jahr 2011 - ist schon Sommerloch? ;)
 
  • Rechtsprechung zu Katzen in Mietwohnung Beitrag #5
Aber warum denn immer noch alle Katzen zu groß statt Kleintieren nehmen:roll:
 
  • Rechtsprechung zu Katzen in Mietwohnung Beitrag #6
Aber warum denn immer noch alle Katzen zu groß statt Kleintieren nehmen:roll:

Es kommt darauf an, was man als maßgebend erachtet. Wenn allein das durchschnittliche Gewicht oder die Schulterhöhe maßgebend ist, dann kann man auch Katzen und kleine Hunde als Kleintiere bezeichnen. Ich glaube aus der gleichen BGH Entscheidung geht hervor, dass Tiere, die in verschlossenen Behältnissen gehalten werden, Kleintiere sind. Darauf abgestellt sind Katzen eben keine Kleintiere.
 
  • Rechtsprechung zu Katzen in Mietwohnung Beitrag #7
Ich habe den Artikel gepostet, weil ihn Tasso bei FB geteilt hat und ich der Meinung war, dass dies aus aktuellem Anlass passierte. Das Datum fiel mir im nachhinein auf...
 
  • Rechtsprechung zu Katzen in Mietwohnung Beitrag #8
Also daß rp online irgendwas ausgräbt und das als Artikel online stellt - ok. Daß Tasso das blind bei FB teilt find ich jetzt schon nahezu fahrlässig, denn Tasso würd ich auch als zuverlässige Quelle ansehen. Hoffentlich rennen jetzt nicht zu viele los und schaffen sich Katzen an, ohne das mit dem Vermieter abzuklären....
 
  • Rechtsprechung zu Katzen in Mietwohnung Beitrag #9
Ja, der Artikel wird gerade fleißig überall geteilt, weiß der Geier warum.
Witzig ist, dass wenn man das nicht existierende Aktenzeichen VII ZR 34/06 googelt, ein ganzer Haufen Ergebnisse aller möglichen Zeitschriften kriegt, die alle den Artikel aus "Ein Herz für Tiere" zitieren, ohne anscheindend selbst nur einmal recherchiert zu haben.

Das richtige Aktenzeichen ist VIII ZR 340/06 und das findet man sogar im Netz:

Das Urteil wird ja u.a. auch hier im Forum immer wieder in Diskussionen herangezogen, wenn behauptet wird, der Vermieter dürfe die Katzenhaltung nicht verbieten. Leider ist das alles nicht so ganz einfach und sicher ist das gar nichts.
 
  • Rechtsprechung zu Katzen in Mietwohnung Beitrag #10
Also daß rp online irgendwas ausgräbt und das als Artikel online stellt - ok. Daß Tasso das blind bei FB teilt find ich jetzt schon nahezu fahrlässig, denn Tasso würd ich auch als zuverlässige Quelle ansehen. Hoffentlich rennen jetzt nicht zu viele los und schaffen sich Katzen an, ohne das mit dem Vermieter abzuklären....

Genau das Gleiche denke ich mir nun auch :? Hätte ich das mal nicht gepostet hier. Nicht, dass es hier auch jetzt der eine oder andere "falsch" aufgefasst hat und demnächst Ärger mit dem Vermieter riskiert.

Es stand wirklich als aktuelle Information bei Tasso gestern und ich habe mir ehrlich gesagt deswegen nicht wirklich das Datum angeguckt :roll:
Ja, der Artikel wird gerade fleißig überall geteilt, weiß der Geier warum.
Witzig ist, dass wenn man das nicht existierende Aktenzeichen VII ZR 34/06 googelt, ein ganzer Haufen Ergebnisse aller möglichen Zeitschriften kriegt, die alle den Artikel aus "Ein Herz für Tiere" zitieren, ohne anscheindend selbst nur einmal recherchiert zu haben.

Das richtige Aktenzeichen ist VIII ZR 340/06 und das findet man sogar im Netz:

Das Urteil wird ja u.a. auch hier im Forum immer wieder in Diskussionen herangezogen, wenn behauptet wird, der Vermieter dürfe die Katzenhaltung nicht verbieten. Leider ist das alles nicht so ganz einfach und sicher ist das gar nichts.


Vielen Dank für deine Mühe! Ich hoffe, dass dieser Ente nun wirklich niemand auf dem Leim geht :?
 
  • Rechtsprechung zu Katzen in Mietwohnung Beitrag #11
Genau das Gleiche denke ich mir nun auch :? Hätte ich das mal nicht gepostet hier. Nicht, dass es hier auch jetzt der eine oder andere "falsch" aufgefasst hat und demnächst Ärger mit dem Vermieter riskiert.

So - Schadensbegrenzung erledigt ;) Da das ja nun wirklich keine "News" aus der Tierwelt sind ist es hier, bei Katzenhaltung, sicher besser aufgehoben. Und mit dem neutraleren Titel erweckt es auch keinen falschen Eindruck mehr. Generell ist's ja nie verkehrt, wenn über das Thema diskutiert wird, da eben leider jede Menge falsche Infos kursieren (die auch fleißig Futter bekommen, wie man merkt...).
 
  • Rechtsprechung zu Katzen in Mietwohnung Beitrag #12
Also ich hab mal gehört, wenn in einer Mietwohung Haustiere verboten sind, dann schließt das lediglich Tiere ein, die in Käfigen gehalten werden, wie Hasen, Meerschweinchen, Vögel, Mäuse usw., alles was nicht in Käfigen gehalten werden "muss", zählt nicht als Haustier (somit auch Katzen oder Hunde)... hatte mich nämlich, als ich auf Wohnungssuche war informiert und das wurde mir von der Maklerin gesagt... aber ob das stimmt, weiß ich auch nicht und ist mittlerweile auch schon 3 Jahre rum her...

Aber der Satz "Hamster, Schildkröten und Katzen würden eine Wohnung nicht beschädigen und andere Mieter nicht stören" ist auch n bisschen lachhaft.. gut, Hamster und Schildkröten zerstören bestimmt nix, machen auch keinen Krach, aber ne Katze?! Also ich glaub die können schon die Wände hoch gehen, im wahrsten Sinne des Wortes und wenn Katzen mal richtig abgehen und miauen, dann kann das schon störend für den ein oder anderen sein, oder nicht!?
 
  • Rechtsprechung zu Katzen in Mietwohnung Beitrag #13
*in den Katzenbereich verlauf*

Also ich kenne das eigentlich auch nur so, dass Hunde und Katzen, egal welche Größe, nicht zu den Kleintieren zählen und damit verboten werden können/ mit dem Vermieter abgesprochen werden müssen. Hamster, Vögel, Schildkröten usw. stellen, soweit man das "normale Maß" nicht übersteigt eine reguläre Nutzung der Wohnung da und können daher nicht verboten werden.

Letzte Woche hab ich mich allerdings mit einer Frau unterhalten die einen sehr kleinen Rassehund hat (von der Größe etwa ein Chihuahua und vom Gesicht Richtung Mops, weiß nicht mehr wie die Rasse hieß) und die war der Meinung, da der Hund nur 2-3 Kg wog, er als Kleintier zählt :eusa_think: Ob das stimmt, keine Ahnung, wirklich glauben kann ich es eigentlich nicht.

Würde mich aber auch mal interessieren wie die Rechtslage aussieht :eusa_think:
 
  • Rechtsprechung zu Katzen in Mietwohnung Beitrag #14
Also ich hab mal gehört, wenn in einer Mietwohung Haustiere verboten sind, dann schließt das lediglich Tiere ein, die in Käfigen gehalten werden, wie Hasen, Meerschweinchen, Vögel, Mäuse usw., alles was nicht in Käfigen gehalten werden "muss", zählt nicht als Haustier

Verstehe ich es gerade nur falsch oder hast du es falsch verstanden? Ich war der Meinung, dass wenn im Mietvertrag steht "Haustierhaltung verboten" würde es Hunde und Katzen beinhalten zum Beispiel, aber keine Kleintiere, da sie eben in Käfigen gehalten werden :? (was ja nun nicht das Nonplusultra ist...)

Und danke Audrey! :)
 
  • Rechtsprechung zu Katzen in Mietwohnung Beitrag #15
Also ich glaub die können schon die Wände hoch gehen, im wahrsten Sinne des Wortes und wenn Katzen mal richtig abgehen und miauen, dann kann das schon störend für den ein oder anderen sein, oder nicht!?

Miauen ist bei meinen jetzt eher weniger das Problem - aber wenn die zu toben anfangen könnte man meinen, da ist eine Büffelherde in meiner Wohnung unterwegs :mrgreen: Also das muß der unter mir hören, geht gar nicht anders (ich hab aber zum Glück eh eine ETW, kann mir also egal sein ;)).
Aber - je nach Rasse hört man doch benachbarte Vögel sicher auch, oder?

Es ist nunmal so: Hunde kann man verbieten (egal wie groß, auch der kleinste Hund muß immer durchs Treppenhaus laufen, und auch ein kleiner Hund kann sehr laut bellen...), Hamster, Meerschweinchen, Vögel, Fische etc. nicht. Und Katzen - Katzen sind eine Grauzone. Das eine Gericht entscheidet so, das andere so - je nachdem mit welchem Fuß der jeweilige Richter zuerst aufgestanden ist, könnte man meinen.
 
  • Rechtsprechung zu Katzen in Mietwohnung Beitrag #16
Genau das Gleiche denke ich mir nun auch :? Hätte ich das mal nicht gepostet hier. Nicht, dass es hier auch jetzt der eine oder andere "falsch" aufgefasst hat und demnächst Ärger mit dem Vermieter riskiert.

Es stand wirklich als aktuelle Information bei Tasso gestern und ich habe mir ehrlich gesagt deswegen nicht wirklich das Datum angeguckt :roll:

Ich hab´s auch schon an zwei anderen Stellen aktuell entdeckt, du bist also nicht die einzige ;).

Insgesamt finde ich das Thema aber interessant, weil ich ja auch schon einige Mietwohnungen durch habe und das eigentlich nie ohne Streß wegen der Katzen ablief. Auch die Suche war immer der absolute Horror, vor allem zuletzt mit drei Katzen UND auch noch der Frage nach einer möglichen Balkonsicherung :roll:. Und wenn man wirklich mal einen Vermieter findet, der supernett und tierlieb ist, dann stört´s sehr wahrscheinlich irgendeinen Nachbarn, weil seine häßliche Markise viel toller als das Katzennetz ist...
 
  • Rechtsprechung zu Katzen in Mietwohnung Beitrag #17
Verstehe ich es gerade nur falsch oder hast du es falsch verstanden? Ich war der Meinung, dass wenn im Mietvertrag steht "Haustierhaltung verboten" würde es Hunde und Katzen beinhalten zum Beispiel, aber keine Kleintiere, da sie eben in Käfigen gehalten werden :? (was ja nun nicht das Nonplusultra ist...)

Und danke Audrey! :)

Könnte auch gut sein, ich habs falsch verstanden damals :eusa_doh:aber wenn ich mich recht erinner, war das so, dass ich die Dame gefragt hatte, weil klar war, dass ich mir dann irgendwann ne Katze holen will, wie das ist der Wohnung ist mit Haustieren, und die hat dann gemeint, Katzen wären erlaubt, aber der Rest nicht... vielleicht wars aber au nur in der Wohnung so und ich ab des halt allgmein verstanden :eusa_think: ODER die Maklerin hatte keine Ahnung :lol:

@Audrey: Ja ja, bei den Miezen gehts schon gut ab, wenn die mal in Fahrt sind ;)
 
  • Rechtsprechung zu Katzen in Mietwohnung Beitrag #18
Ich bin ja momentan auf Wohnungssuche, seh mir am Donnerstag drei Wohnungen an,d avon eine mit Balkon, den ich vernetzten dürfte. Bei diesem Vermieter sind Kazten Gott sei Dank kein Probleme und in der Gegend von der Wohnung mit Balkon, sollen wohl auch viele Katzenhalter wohnen, weswegen sich Dispute mit Nachbern hoffentlich in Grenzen halten

Eigentlich such ich nach einer EG-Wohnung. Denn wenn meine drei sich jagen oder Chico mit seinen fast 6 Kilo vom Kratzbaum springt, ist das schon ziemlich laut und ich möchte da eigentlich am liebsten erst gar kein risiko eingehen.

Moimentan hab ich das Glück, dass mein Nachber unter mir nie da ist, sonst fürcht ich hätte sich schon jemand beschwert.

Als meine damals noch zwie bei meinen Eltern waren, haben sie die Nachbern drunter wohl auch ziemlich gestört, wie sich dann nach dem Umzug zu mir zurück rausgestellt hat. Wobei ich bei Leuten, die ihren KAter übern Winter im Keller halten und sich dann im nächsten Frühjahr wundern, dass Kater ständig ist Treppenhaus geht und dort hinpickelt, kein großes Mitleid hab


Katzen sind halt leider wirklich eine Grauzone. Je nach Einzelfall kommt es da immer wieder zu anderen Entscheidungen und das ein Kaztenfreund eher gegen ein prinzipielles Verbot entscheidet, als ein Katzenhasser, ist ja klar. ich denke wenn man sich da an eine Klage wagt (im Falld er Fälle, ich würd mir das wahrscheinlich nicht antunu) dann hängt auch einiges davon ab, wie der Richter zu Tieren, insbesondere Kazten steht

So lange im Gesetz nichts festes veranktert ist, wird das immer wieder Streitthema sein
 
  • Rechtsprechung zu Katzen in Mietwohnung Beitrag #19
Irgendwie kann ich auch die Vermieter verstehen. Eine in Einzelhaltung gehaltene Katze, die dann Protestpinkeln auf dem Laminat veranstaltet ist wirklich eine Geruchsbelästigung. Im schlimmsten Fall kriegst Du die Wohnung nicht ohne größere Renovierung vermietet.

LG
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  • Rechtsprechung zu Katzen in Mietwohnung Beitrag #20
Könnte auch gut sein, ich habs falsch verstanden damals :eusa_doh:aber wenn ich mich recht erinner, war das so, dass ich die Dame gefragt hatte, weil klar war, dass ich mir dann irgendwann ne Katze holen will, wie das ist der Wohnung ist mit Haustieren, und die hat dann gemeint, Katzen wären erlaubt, aber der Rest nicht... vielleicht wars aber au nur in der Wohnung so und ich ab des halt allgmein verstanden :eusa_think: ODER die Maklerin hatte keine Ahnung :lol:

Vermutlich letzteres - denn das kann nicht sein. Haltung von Kleintieren darf nicht verboten werden, selbst wenn das so im Vertrag steht ist es unwirksam (steht zwar nicht so ausdrücklich im BGB, wird aber durch andere Paragraphen hergeleitet, führt jetzt auch ein bißchen weit ;)). Wobei das mit der Käfighaltung ja auch nicht so selbstverständlich ist (daß das Zwang ist steht ja schließlich auch nirgendwo) - ich hab mal so eine Wohnungssendung gesehen, in der eine Familie ausgezogen ist, die ein "Kaninchenzimmer" hatte - den Schaden kann auch die verzweifelste einzeln gehaltene Wohnungskatze nicht anrichten, niemals. Wie ein Gericht da urteilen würde würd mich dann schon interessieren...

Nochmal zu der Maklerin - die haben scheinbar wirklich keine Ahnung, fällt mir grad ein. Ich hab mal eine Wohnung vermietet, den Vertrag hat der Makler gemacht. Da stand echt der (eben nicht zulässige) Absatz drin, daß Tierhaltung generell verboten ist, aber die Haltung "des Kaninchens" (!!) ist ausnahmsweise ausdrücklich gestattet. Ich war damals wahnsinnig im Stress und kannte mich auch noch nicht ansatzweise so aus wie jetzt - jetzt hätte dieser Makler ganz schön Ärger mit mir (über Tierhaltung ansich hat der nämlich noch dazu mit mir gar nicht geredet - wenn's nach mir ginge hätten die auch Hunde und Katzen haben können....)
 
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