Rechtsprechung zu Katzen in Mietwohnung

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  • Rechtsprechung zu Katzen in Mietwohnung Beitrag #21
Vermutlich letzteres - denn das kann nicht sein. Haltung von Kleintieren darf nicht verboten werden, selbst wenn das so im Vertrag steht ist es unwirksam (steht zwar nicht so ausdrücklich im BGB, wird aber durch andere Paragraphen hergeleitet, führt jetzt auch ein bißchen weit ;)). Wobei das mit der Käfighaltung ja auch nicht so selbstverständlich ist (daß das Zwang ist steht ja schließlich auch nirgendwo) - ich hab mal so eine Wohnungssendung gesehen, in der eine Familie ausgezogen ist, die ein "Kaninchenzimmer" hatte - den Schaden kann auch die verzweifelste einzeln gehaltene Wohnungskatze nicht anrichten, niemals. Wie ein Gericht da urteilen würde würd mich dann schon interessieren...

Nochmal zu der Maklerin - die haben scheinbar wirklich keine Ahnung, fällt mir grad ein. Ich hab mal eine Wohnung vermietet, den Vertrag hat der Makler gemacht. Da stand echt der (eben nicht zulässige) Absatz drin, daß Tierhaltung generell verboten ist, aber die Haltung "des Kaninchens" (!!) ist ausnahmsweise ausdrücklich gestattet. Ich war damals wahnsinnig im Stress und kannte mich auch noch nicht ansatzweise so aus wie jetzt - jetzt hätte dieser Makler ganz schön Ärger mit mir (über Tierhaltung ansich hat der nämlich noch dazu mit mir gar nicht geredet - wenn's nach mir ginge hätten die auch Hunde und Katzen haben können....)

Ich denke auch letzteres, bin zwar manchmal schon schwer von Begriff und steh länger aufm Schlauch :roll:, aber da hab ich schon genau aufgepasst, zumal ich ja auf alle Fälle ne Katze wollte :)

Ja genau, Hasen und so (also nicht das ich was gegen Hasen hab, hatte selber 2 Zwergkanninchen) die stinken ja richtig... Stalltiere halt, da merkt man schon den Unterschied zu ner Katze... ganz schlimm sind auch Messis, die dann noch dazu n A*** voll Tiere haben, wenn ich da mal so sagen darf, die aber noch nicht mal ihr eigenes Leben auf die Reihe kriegen und sich dann auch noch arme Tierchen holen... Hab da auch ne Sendung gesehen, da war ALLES vermüllt und voll mit Bakterien und dann hatten die lauter Zwergkanninchen und ham die in ner Katzentransportbox gehalten (also pro Tier eine Box), da hab ich fast n Tobsuchtsanfall bekommen und wär am liebsten in den TV gesprungen :075:
 
  • Rechtsprechung zu Katzen in Mietwohnung Beitrag #22
Ja genau, Hasen und so (also nicht das ich was gegen Hasen hab, hatte selber 2 Zwergkanninchen) die stinken ja richtig... Stalltiere halt, da merkt man schon den Unterschied zu ner Katze...

Off-Topic
Wenn man die Stallung regelmäßig reinigt, dann sollte da auch nichts stinken ;)
 
  • Rechtsprechung zu Katzen in Mietwohnung Beitrag #23
Off-Topic
Wenn man die Stallung regelmäßig reinigt, dann sollte da auch nichts stinken ;)

Ja klar, aber trotzdem riechen Hasen intensiver wie Katzen... genauso wie Hunde intensiver wie Katzen riechen... also ich bin noch nie in ne Wohnung gelaufen, in der ne Katze gelebt hat, wo ich dacht "Junge, hier riechts aber nach Katze" aber bei Leuten mit Hunden riecht man das sofort... ;)

Wobei, ich hatte mal ne Arbeitskollegin, die auch ne Katze hatte und die Frau hat extrem nach Katze gerochen...
 
  • Rechtsprechung zu Katzen in Mietwohnung Beitrag #24
Off-Topic
Ich arbeite zeitweise im TH, ich rieche gar nicht mehr :mrgreen: Aber natürlich wird alles hier regelmäßig sauber gemacht, so ist das nicht :mrgreen:
 
  • Rechtsprechung zu Katzen in Mietwohnung Beitrag #25
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Ich arbeite zeitweise im TH, ich rieche gar nicht mehr :mrgreen: Aber natürlich wird alles hier regelmäßig sauber gemacht, so ist das nicht :mrgreen:

Geruchsnerven schon abgetötet :D Oder eher abgehärtet ;)

Ha, ich seh grad, du hast Simon the Cat als Profilbild, das ist sooo lustig, hab mich fast angepullert vor Lachen :D
 
  • Rechtsprechung zu Katzen in Mietwohnung Beitrag #26
Was ich meinte war auch nicht der Gestank (wie soll ich denn in einer Fernsehsendung riechen?), sondern wie das Kaninchenzimmer ausgeschaut hat - da hatte das Kaninchen wohl immer freien Auslauf, keinen Stall o.ä. Und nur darum geht's bei der Gesetzesgebung ja - um die Unversehrtheit der Räume. Stinken kann alles, stinken kann es auch in einer Wohnung, in der nur ein Mensch alleine haust.

Hiermit also bitte wieder zurück zum Thema.
 
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