Gewährleistung bei Hundekauf vom Züchter

Diskutiere Gewährleistung bei Hundekauf vom Züchter im Hunde Haltung Forum im Bereich Hunde Forum; edit: Beginn der Diskussion/Ausgangspunkt ist hier zu finden: https://www.tierforum.de/t185248-hund-vom-zuechter-ein-muss.html Da bekomme ich...
  • Gewährleistung bei Hundekauf vom Züchter Beitrag #1
F

Fiesta1

Gesperrt
Beiträge
793
Punkte Reaktionen
0
edit: Beginn der Diskussion/Ausgangspunkt ist hier zu finden:

Hallo! :)

Da wir nun endlich von der Stadt aufs Land in ein Haus mit grossem Garten ziehen, moechten wir uns einen Hund zulegen! Dabei stehen wir noch ganz am Anfang und lassen uns auch so viel Zeit wie wir brauchen um ums richtig vorzubereiten. Da wir uns nun aber langsam auf einige Rassen "spezialisieren", bzw genauer anschauen moechten, habe ich schon einbisschen angefangen zu recherchieren.

Nun frage ich mich aber ob ein Hund wirklich vom Zuechter sein MUSS?
Als ich mich im Internet mal grob ueber Preise informiert habe, war ich erstaunt wie sehr diese schwanken koennen. Beispielsweise habe ich Labradorwelpen von 300euro bis 1.500euro gesehen.. Die Zuechter der teureren Welpen haben meistens ihre eigenen Webseiten wo man nachschauen kann er die Eltern der kleinen sind usw. Aber brauche ich das als "normalo" ueberhaupt? Ich habe nicht vor meine eigenen Hunde zu zuechten, klar soll der Hund gesund sein und in einer guten Umgebung aufgewachsen sein aber ist das wirklich so wichtig einen Stammbaum etc. zu haben? :?


Wie gesagt wir stehen noch ganz am Anfang, daher wuerde ich mich ueber Tipps/Kritik/Anregungen freuen! Danke! :)



Da bekomme ich glatt einen Schreck, gerade bei den Groß-Hunden, wenn Du Dir einen ohne Papiere und preiswerten Hund holst steckst Du Massen an Geld rein, wenn der Hund HD und ED hat, 8000 und mehr sind gar kein Thema, denn mit diesen unkontrollierten Zuchten/Vermehren sind diese Erbkrankheiten rasant angestiegen, so dass die Chance darauf sehr hoch ist, von daher würde ich Dir dringend anraten, einen Hund vom VDH-Züchter zu holen, auch wenn der Preis zunächst hoch erscheint, Du hast aber Gewährleistung wenn HD/ED auftritt und musst nicht aus eigener Tasche teure OP's zahlen. Ich würde nicht einmal zu einem anderen Verein außerhalb des VDH-Vereins gehen, denn die machen was sie wollen und haben doch sehr eigenwillige Zuchtordnungen oder fast gar keine funktionierenden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Gewährleistung bei Hundekauf vom Züchter Beitrag #2
Gewährleistung bei HD und ED? Also davon habe ich noch nichts gehört. Wie gesagt kann man niemals eine 100% Chance auf absolute Gesundheit geben und HD&ED liegt neben der Vererbung auch sehr an äußeren Einflüssen. Soll heißen: Der Besitzer kann auch selber schuld sein (zu frühe Überanstrengung, zu frühe Kastration, zu schlechte Ernährung und das gepaart mit genetischer Disposition...). Gibt vielleicht wirklich Züchter, die sowas "anbieten", aber das hat nichts mit dem VDH zutun.
Wie gesagt bin ich ja auch für die kontrollierte Zucht mit Dokumentation (Ahnentafel), einfach weil man so überhaupt die Chancen erhöhen kann. Allerdings ist es nun mal nicht mehr als das: Chancen.
 
  • Gewährleistung bei Hundekauf vom Züchter Beitrag #3
Gebrauchshundezüchter geben häufig Gewähr, das stimmt schon so. :)
 
  • Gewährleistung bei Hundekauf vom Züchter Beitrag #4
Selbstverständlich unterliegen die Hunde der 2-jährigen Gewährleistungspflicht, sie werden behandelt wie eine Sache/Ware vom Gesetz her, der VDH-Züchter muss Gewährleistung geben, das machen die auch und ist inzwischen fast ein alter Hut. Das wurde vor ein paar Jahren eingeführt um die Rechte der Tierkäufer, analog anderen Kaufabwicklungen, zu stärken. Und keine Angst, was erworbene oder genetisch bedingte HD/ED sind, weiß ein TA ganz gut zu erkennen, dafür gibt es Hinweise genug. Auf jeden Fall ist HD/ED eine wissenschaftlich, nachgewiesene Erbkrankheit, wofür der Züchter verantwortlich zeichnet, das hat auch nichts mit dem VDH zu tun, sondern ist vom Gesetzgeber bundeseinheitlich geregelt. Wenn Du heute etwas kaufst, hast Du überall die 2 Jahre Gewährleistung, so auch bei Tieren.


Gebrauchshundezüchter geben häufig Gewähr, das stimmt schon so. :)

Na ja, nicht häufig, sondern generell, wo sie es nicht schriftlich festhalten, wird im Gerichtsfall das nahtlos juristisch vom Richter ersetzt.
 
  • Gewährleistung bei Hundekauf vom Züchter Beitrag #5
Was für ein Blödsinn ist das denn bitte.
Die Gewährleistung ist sehr eingeschränkt. Zuerst sind 2 Jahre schon mal nicht viel. Dazu kommt der entscheidende Punkte, dass diese nur greift, wenn die Erkrankung vor dem Verkauf schon bestand! Es gibt Ausnahmefälle wo ein Züchter herangezogen werden kann, weil er absichtlich und offensichtlich kranke Hunde verpaart hat und diese wissentlich eine genetische Krankheit vererben mussten. Als Beispiel nenne ich hier mal DM. Paart ein Züchter wissentlich zwei DM Träger, dann hat er zu haften, wenn die Welpen an DM erkranken.
Bei HD&ED kann der Züchter sein Bestes geben und trotzdem bekommt der Hund es. Genauso kann ein kompletter Wurf HD&ED frei sein, nur ein einziger Welpe daraus hat schwere ED&HD und das sogar obwohl die Besitzer alles richtig gemacht haben.
Wie will außerdem ein Tierarzt sehen, was nicht mal ein Spezialist auf dem Gebiet sehen kann...
Vor allem gibt es da oft gar nichts zu sehen. Es kommt ja die genetische Disposition zusammen mit den Faktoren, die eine Symptomatik begünstigen.

Dass es Züchter gibt, die trotzdem so etwas "anbieten" habe ich ja geschrieben. Allerdings hat das alles nichts mit dem VDH zutun und ist auch keine Pflicht.
 
  • Gewährleistung bei Hundekauf vom Züchter Beitrag #6
@ Fiesta: zeigst du mir die Wissenschaftlichen ergebnisse bitte???

Ich frage mich warum obwohl jahrelange sanktionen bei HD und ED immer noch HD und ED auftritt...

Also ich kann nur sagen so und so viele Generationen Züchte ich HD frei aber ich garantien??? Ich kann Garantieren das wenn mit dem Hund was nicht stimmt das ich Ihn zurück nehme, oder wenn erwiesen ist das es Erbliche schäden sind ich mich bei den kosten beteidige oder gar übernehme.

EDIT (automatische Beitragszusammenführung)

Danke Syn du triffst es auf dem Punkt:clap:
 
  • Gewährleistung bei Hundekauf vom Züchter Beitrag #7
Gewähr bei ED / HD gibt es normalerweise nicht, da die Erkrankung ja erst später auftritt und bei Übergabe noch nicht vorhanden war.

HD kann viele Ursachen haben :
- Erblich
- Kastration vor der ersten Läufigkeit
- Zu schneller Wachstum, z.B. füttern von Welpenfutter wenn Hund älter 6 Monate
- Zu hohe Belastung im jungen Alter (< 1 Jahr), z.B. Joggen oder Radfahren

Grüße Bernd
 
  • Gewährleistung bei Hundekauf vom Züchter Beitrag #8
Das ist leider kein Blödsinn und die einzige Einschränkung ist der Verkauf „von Privat an Privat“, wo Gewährleistungen ausgeschlossen sind, s. ebay, bei Hunden betrifft es dann ältere Tiere.
Der VDH-Züchter ist nicht mehr privat, wenn er mehr als 2 Hündinnen und zwei Würfe pro Jahr hat und das dürfte die Mehrzahl sein. Ob vor oder nach dem Verkauf, ob erworben oder genetisch bedingt entscheidet der spezielle Fall, wobei eine HD oder auch Patella z.B. sich erst mit einem Jahr herausstellt, da ist der Hund schon lange verkauft, das ist nicht das Entscheidende, entscheidend ist der Status des Züchters und seine Verantwortung, züchtet er mehrere Würfe mit ewiger HD, wird er dafür haften müssen, auch wenn die Eltern HD-frei sind, er hat zu reagieren und ggf. andere Zuchttiere zu nehmen, denn zwei HD-freie Elterntiere sind keine Garantie für HD-freie-Nachzucht, aber wie gesagt, das entscheidet der Einzelfall. Als Prämisse gilt, als Käufer habe ich für mein gutes Geld, Recht auf gute, mangelfreie Ware, ist sie das nicht, kann ich Nachbesserung, Ersatz oder Rücktritt vom Kauf verlangen, außer ich habe es selbst verschuldet, z.B. ich habe ein Gerät geöffnet und selbst versucht zu reparieren, verfällt mein Anspruch auf Gewährleistung, oder ich bin mit dem Tier arglos umgegangen und es hat Prellungen, Stauchungen, Brüche, sonst. und es entsteht eine erworbene HD, dann kann der TA das zweifelsfrei nachweisen, eine genetisch, bedingte HD wird z.B. keine Bruchstelle aufweisen.
Die Gewährleistungspflicht gilt für ganz Deutschland und wir hinreichend im Gesetz geregelt, insofern ist die Gewährleistung Pflicht, für Alle, auch für VDH Züchter.
Ich bin eigentlich nur auf das Posting des TE eingegangen und den Hinweis gegeben, dass für Groß-Hunde ein VDH-Züchter der bessere Ansprechpartner ist, da hier die Gewährleistung garantiert, und die Gefahr tatsächlich HD/ED zu haben am Geringsten ist. Darauf möchte ich mich beschränken, übriges ist OT und würde den Rahmen hier sprengen, außerdem ist das Internet eine hochqualitative Informationswelt und "Tante Google" klärt alle offenen Fragen.
 
  • Gewährleistung bei Hundekauf vom Züchter Beitrag #9
ah also alle züchter dier nicht dem VDH angesclossen sin, sind vermeherer und alle die, die im VDH Züchten sind gut?? :eusa_think::eusa_think:

Oh je ich glaube die Menschheit lernt nie dazu...:D
 
  • Gewährleistung bei Hundekauf vom Züchter Beitrag #10
Es ist immer noch Blödsinn. Die Gewährleistung betrifft wie gesagt erst mal nur den Zustand bei der Übergabe. Alles andere sind versteckte oder latente Mängel, bei denen es bei Weitem nicht so einfach ist, wie du es hier darstellst. Der Züchter kann herangezogen werden, wenn er absichtlich und offensichtlich kranke Hunde verpaart. Das schrieb ich auch. Verpaart er allerdings HD und ED freie Tiere (was beim VDH ja automatisch der Fall ist, weil es anders keine ZZL gibt), dann trifft ihn keine Schuld, wenn der Welpe doch HD&ED entwickeln sollte. Natürlich sieht man Brüche. Allerdings sieht man nicht, wenn der Welpe überanstrengt, schlecht ernährt oder zu früh kastriert wurde. Das alles hat aber Auswirkungen darauf. Davon ganz abgesehen bewertet der VDH Gutachter erworbene HD&ED, selbst wenn offensichtlich erworben, genauso wie vererbte. Vor allem, weil es einfach zu selten klar ist und man dann auch gar nicht mehr beurteilen könnte wie es war.

Dem Züchter muss also nachgewiesen werden, dass er absichtlich und offenkundig kranke Tiere verpaart hat.

Ich habe bei Rassehunden nicht umsonst ebenfalls Züchter aus dem VDH empfohlen (vor allem wegen der unabhängigen Kontrolle und Dokumentation). Allerdings hat die Gewährleistungspflicht damit absolut gar nichts zutun und so wie du sie darstellst ist sie auch nicht.
 
  • Gewährleistung bei Hundekauf vom Züchter Beitrag #11
Gewähr bei ED / HD gibt es normalerweise nicht, da die Erkrankung ja erst später auftritt und bei Übergabe noch nicht vorhanden war.

HD kann viele Ursachen haben :
- Erblich
- Kastration vor der ersten Läufigkeit
- Zu schneller Wachstum, z.B. füttern von Welpenfutter wenn Hund älter 6 Monate
- Zu hohe Belastung im jungen Alter (< 1 Jahr), z.B. Joggen oder Radfahren

Grüße Bernd

Das ist falsch, es gibt eine unzählige Menge an Erbkrankheiten, die man erst mit einem Jahr wirklich nachweisen kann, was erblich oder erworben ist, lässt sich meist medizinisch sehr gut nachweisen.
 
  • Gewährleistung bei Hundekauf vom Züchter Beitrag #12
Was ist nun falsch an dem was Bernd geschrieben hat? :eusa_eh:
Man kann es eben nicht medizinisch sehr gut nachweisen... muss ich mal Dr. Tellhelm mitteilen, dass man das ja super einfach sehen kann ob da nun falsche Ernährung, zu frühe Kastration etc. beteiligt waren. Er wird sich über diese neue Erkenntnis sicher freuen. Hast du noch Quellen dazu?
 
  • Gewährleistung bei Hundekauf vom Züchter Beitrag #13
Gewährleistung durch die mir bekannten Gebrauchshundezüchter sieht so aus, dass bei "Ausfall" wegen HD oder ED der Kaufpreis zurückgezahlt wird. Mehr nicht. Das ist aber Entscheidung des einzelnen Züchters und nicht Pflicht!

Von einer gesetzlichen Gewähr in dem Fall, hab ich noch nie gehört. Da möchte ich mal ein Urteil zu sehen, bitte.
 
  • Gewährleistung bei Hundekauf vom Züchter Beitrag #14
Off-Topic
Es gibt Urteile in beide Richtungen, wie so oft. Generell ist es aber gesetzlich so geregelt, dass dem Züchter keinen Vorwurf gemacht werden kann, wenn er mit der nötigen Sorgfalt gezüchtet hat. Würde ein Züchter nun wissentlich HD kranke Tiere verpaaren ist ihm natürlich ein Vorwurf zu machen und man wird wahrscheinlich vor Gericht auch damit durchkommen.

Ein Züchter hat nicht schlechthin für eventuelle genetische Fehler eines Hundes einzustehen. Ein Züchter, der eine Garantie für eine bestimmte Entwicklung des Tieres nicht übernommen hat, hat dessen anlagebedingte Fehlentwicklung zu vertreten, wenn er - abgesehen von der im vorliegenden Fall von vornherein ausscheidenden Schuldform des Vorsatzes - für die genetischen Ursachen der Fehlentwicklung deshalb die Verantwortung zu tragen hat, weil er bei der Zucht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen und dadurch fahrlässig gehandelt hat (§ 276 Abs. 2 BGB).
Bundesgerichtshof (BGH) , Urteil vom 22. Juni 2005, AZ: VIII ZR 281/04

Diesem Beispiel liegt die neuere BGH-Entscheidung zur HD zugrunde. Hat ein Züchter nur Tiere miteinander verpaart, bei denen er die Elterntiere sorgfältig in Bezug auf das Vorkommen von HD ausgesucht hat, beide Elterntiere HD-frei waren und die Welpe HD aufweist, kommt eine Haftung auf Schadensersatz des Züchters nicht in Betracht, weil er alles, ihm mögliche getan hat, damit keine HD-Erkrankung beim Welpen auftritt. Es liegt kein Verschulden des Züchters vor. Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht.




 
  • Gewährleistung bei Hundekauf vom Züchter Beitrag #15
Off-Topic
Die Gewährleistung betrifft wie gesagt erst mal nur den Zustand bei der Übergabe.
Ja und, bei Übergabe geht es um „augenscheinlich“, dabei kann ein Käufer nicht wissen wie ein Tier sich entwickelt, das kann ihn nicht zur Last gelegt werden, wenn erbbedingt das Tier erkrankt, ob beim Käufer oder beim Züchter der Fehler liegt, entscheidet der Einzelfall, die Gewährleistung bleibt aber bestehen und wird dann gerichtlich geprüft, ob Ansprüche bestehen.


Der Züchter kann herangezogen werden, wenn er absichtlich und offensichtlich kranke Hunde verpaart. Das schrieb ich auch.

Na, das klang im Posting 23 aber ganz anders:
Gewährleistung bei HD und ED? Also davon habe ich noch nichts gehört.
….jetzt kann der Züchter ja schon mal „herangezogen werden“, …ist schon ein Fortschritt.


Verpaart er allerdings HD und ED freie Tiere (was beim VDH ja automatisch der Fall ist, weil es anders keine ZZL gibt), dann trifft ihn keine Schuld,
Das ist falsch, Du gehst von HD-freien Tieren aus aber gezüchtet wird mit „ HD 0 bis 2“ bei Labradoren, erst mittlere und schwere HD sind zuchtausschließend, deshalb kann kein Züchter schuldfrei gesprochen werden, es entscheidet immer der spezielle Einzelfall, selbst wenn HD-0 eingesetzt wird, wird es vielleicht bei ersten Mal so sein, aber nicht in mehrfachen Wiederholungsfällen mit gleichen Zuchttieren, und wenn der Züchter diesbezüglich gerichtlich schon auffällig geworden ist, dann niemals.


. Natürlich sieht man Brüche. Allerdings sieht man nicht, wenn der Welpe überanstrengt, schlecht ernährt oder zu früh kastriert
Also Brüche, Kastration scheiden schon mal aus, das kann man also nachweisen, und Ernährung auch, wenn ich Futter mit erhöhten Proteinanteil gebe, hat man ein zu schnelles Wachstum und die Gefahr von HD, nicht von wenigen oder schlechten Essen, da fehlen die notwendigen Proteine, die Überanstrengung wird gerichtlich ja auch geklärt, wo ist das Problem ?


. Davon ganz abgesehen bewertet der VDH Gutachter erworbene HD&ED, selbst wenn offensichtlich erworben, genauso wie vererbte. Vor allem, weil es einfach zu selten klar ist und man dann auch gar nicht mehr beurteilen könnte wie es war.
Das kannst Du doch gleich vergessen, wenn ich einen Großhund beim VDH kaufe, werde ich doch später kaum befangene Gutachter vor Gericht nehmen, außerdem hat der Vet-Mediziner wohl noch ein gewichtiges Wort mit zu reden, der Gutachter vom VDH wird das breite Spektrum der Medizin kaum beherrschen, da sind wohl eher beide Parteien gefragt.



Dem Züchter muss also nachgewiesen werden, dass er absichtlich und offenkundig kranke Tiere verpaart hat.
Das ist richtig, aber erst nach einem halben Jahr, dann kommt die Beweislastumkehr, da muss der Käufer beweisen, nur wenn er das kann und alles richtig gemacht hat, sehe ich keine Probleme, außerdem wird automatisch auch der Züchter überprüft, aber wie gesagt das entscheidet der spezielle Einzelfall.


Ich habe bei Rassehunden nicht umsonst ebenfalls Züchter aus dem VDH empfohlen (vor allem wegen der unabhängigen Kontrolle und Dokumentation). Allerdings hat die Gewährleistungspflicht damit absolut gar nichts zutun und so wie du sie darstellst ist sie auch nicht.
Selbstverständlich ist der VDH-Züchter gewährleistungspflichtig, immer dann wenn mehr als 2 Hündinnen und mehr als 2 Würfe pro Jahr fallen, dann ist er gewerbsmäßig tätig, nicht gewerblich und ich stelle nicht dar, sondern gebe die Gesetzeslage wieder, von der Du lt. Post-Nr. 23 noch nicht einmal etwas geahnt hast.


@all
Für den TE wird es sicher interessant sein, denn wenn er einen Hund vom VDH holt, sollte er den Status des Züchters wissen, also mehr als 2 Hündinnen oder nicht, darunter fällt es unter Verkauf von „Privat an Privat“ und sämtliche Gewährleistungsansprüche entfallen, dann sollte er den Kaufvertrag kritisch durchlesen und ruhig Fragen stellen, er sollte sich die HD/ED-Nachweise der Eltern zeigen lassen und nicht zuletzt auch Vertrauen zum Züchter und seiner Umgebung haben, so sind spätere, teure Ausgaben gering, auch wenn der Kaufpreis zunächst teuer erscheint, wer teuer kauft, kauft am Ende billig, das trifft zu, wenn man richtig aufpasst.
 
  • Gewährleistung bei Hundekauf vom Züchter Beitrag #16
Off-Topic
Ich sehe nicht, wo sich da etwas geändert hat. Es gibt keine generelle Gewährleistung bei HD&ED. Gab es nie und wird es auch hoffentlich nie geben, weil nun mal der Züchter nicht immer Schuld ist.

Aber du scheinst dich ja noch weiter entwickelt zu haben als ich. Aus einer generellen Gewährleistung bei HD&ED wurde ja schon mal ein "wenn schon mal auffällig geworden" "entscheidet der Einzelfall". ;)
Da sind wir ja nun schon fast am selben Punkt angekommen (bei dem ich übrigens von Anfang an war).

Ich weiß immer noch nicht was das Ganze mit dem VDH zutun hat... gar nichts. :eusa_eh:


Also Brüche, Kastration scheiden schon mal aus, das kann man also nachweisen, und Ernährung auch, wenn ich Futter mit erhöhten Proteinanteil gebe, hat man ein zu schnelles Wachstum und die Gefahr von HD, nicht von wenigen oder schlechten Essen, da fehlen die notwendigen Proteine, die Überanstrengung wird gerichtlich ja auch geklärt, wo ist das Problem ?


Das würde bedeuten, dass ein kastrierter Hund also automatisch dann dem Züchter ein "Freispruch" garantieren würde?
Hier ging es außerdem gar nicht um gerichtlich geklärt. Du meintest man kann das alles ohne Probleme medizinisch nachweisen und das ist einfach Blödsinn.
 
  • Gewährleistung bei Hundekauf vom Züchter Beitrag #17
Von einer generellen Gewährleistung hat auch keiner gesprochen, es ging darum, dass ein Billighund ohne Papiere avisiert wird, bei dem im HD-Fall z.B. alles selbst bezahlt wird, hole ich vom VDH-Züchter habe ich Gewährleistung im genbedingten HD-Fall den der Züchter zu verantworten hat, nichts anderes meinte ich.
Der VDH meinte ich nur wegen der Gesundheit der Tiere, nicht wegen der Gewährleistung, schade das Du es nicht verstanden hast.
 
  • Gewährleistung bei Hundekauf vom Züchter Beitrag #18
Entschuldige, aber dann hättest du dich klarer ausdrücken sollen:

von daher würde ich Dir dringend anraten, einen Hund vom VDH-Züchter zu holen, auch wenn der Preis zunächst hoch erscheint, Du hast aber Gewährleistung wenn HD/ED auftritt und musst nicht aus eigener Tasche teure OP's zahlen

Das klingt zuerst einmal als gingst du davon aus, dass es eine allgemeine Gewährleistung bei HD&ED gäbe und zum anderen, als hättest du diese nur beim VDH. Laut deiner eigenen späteren Aussage macht den Unterschied aber nur die Anzahl der Würfe und Hündinnen und hat nichts mit dem Verein zutun. Gesetzlich hätte man dann also bei einem Züchter der nicht so viel Wert auf eine gute Zucht legt, aber trotzdem gut dabei ist von der Anzahl, vor Gericht bessere Chancen auf eine Gewährleistung als beim VDH Züchter. Das ist übrigens auch so, wie das oben von mir zitierte Urteil zeigt, wo dem Züchter gut angerechnet wurde, dass er im seriösen Verein züchtet. In der Praxis wird es trotzdem sinnvoller sein bei FCI Züchtern zu schauen, da sie oft von sich aus unterstützen, auch oft finanziell bei Operationen wegen Erbkrankheiten. Ganz ohne Gesetz und Gericht.
 
  • Gewährleistung bei Hundekauf vom Züchter Beitrag #19
Huhu,
"Gewährleistung" hin oder her. Was muss man denn für ein Mensch sein, um nach 2 Jahren (ich sage sogar 2 Tage!!!) seinen Hund/Freund/Partner wegen eines "Produktionsfehlers" zurück zu geben. Ne also echt.

Es soll Leute geben, die sich einen Hund zu einem bestimmten Zweck holen. Was soll ein Polizeihundedienstführer mit einem Schäferhund, der dank HD/ED nicht seinen Job machen kann?!
Man sollte das also nicht einfach per se verurteilen. Nur mal so nebenbei ...
 
  • Gewährleistung bei Hundekauf vom Züchter Beitrag #20
Das klingt zuerst einmal als gingst du davon aus, dass es eine allgemeine Gewährleistung bei HD&ED gäbe und zum anderen, als hättest du diese nur beim VDH. Laut deiner eigenen späteren Aussage macht den Unterschied aber nur die Anzahl der Würfe und Hündinnen und hat nichts mit dem Verein zutun.

Also wie es „klingt“ für Dich, kann ich nicht beeinflussen, aber wir haben in der Tat in D eine allgemein, gesetzlich, geregelte Gewährleistungspflicht, den VDH musst Du nur als „Empfehlung“ verstehen und was die Anzahl der Würfe und Hündinnen angeht spielt das eine wichtige Rolle im Gebrauchsgüterkauf immer dann, wenn es um Gewährleistung geht oder auch nicht, dieses und die Anzahl von Hündinnen und Würfen ist allgemeingültig, wieso Du auf den Verein kommst hat sich mir noch nicht erschlossen, eben so wenig Deine nachfolgenden Gedankengänge, vielleicht kannst Du mich daran teilhaben lassen, dass ich es verstehe.


In der Praxis wird es trotzdem sinnvoller sein bei FCI Züchtern zu schauen, da sie oft von sich aus unterstützen, auch oft finanziell bei Operationen wegen Erbkrankheiten. Ganz ohne Gesetz und Gericht.


In der Praxis sieht es so aus, das kein Züchter gerne und freiwillig zahlt, schon gar nicht bei mehreren tausend Euros, dann kommt nämlich ein Schreiben vom Anwalt, käuferseitig und dann geht es richtig zur Sache, die, die sich einigen sind die Wenigsten, wenn überhaupt, wer zahlt schon freiwillig für ‚ne HD-OP ab 4000 aufwärts, das glaubst aber auch nur Du, so streitsüchtig wie unser Völkchen ist, sind die Gerichte hoffnungslos überlastet, mit Sicherheit nicht deshalb, weil sie oft und freiwillig zahlen.
 
Thema:

Gewährleistung bei Hundekauf vom Züchter

Gewährleistung bei Hundekauf vom Züchter - Ähnliche Themen

Hund vom Zuechter - Ein MUSS?: Hallo! :) Da wir nun endlich von der Stadt aufs Land in ein Haus mit grossem Garten ziehen, moechten wir uns einen Hund zulegen! Dabei stehen wir...
Ein Shar Pei für uns?: Hallo, ich trau mich auch mal wieder her. Einpaar von euch kennen mich vielleicht noch. Wie fang ich an - es gibt schönes und weniger schönes zu...
Berner-Sennenhund: Quelle: Wikipedia.de Ein paar Bilder von meinem Berner :
Oben