- Gewährleistung bei Hundekauf vom Züchter Beitrag #21
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Wie von Anfang an gesagt: Diese Gewährleistungspflicht ist aber nicht gemeingültig bei Erkrankungen der Hunde. Wie gesagt: Ein Züchter kann nur dann herangezogen werden, wenn er auch wirklich die Schuld trägt. Hat dein Hund HD&ED hast du nicht automatisch das Recht auf eine Gewährleistung. Genau das hast du aber in deinem ersten Post geschrieben. So wie die anderen reagiert haben, haben sie deinen ersten Posting übrigens ganz genauso aufgefasst wie ich. Vielleicht solltest du also mal überlegen, ob deine Gedankengänge oder Ausdrucksweise nicht vielleicht unverständlich sind.
Ist mein weiterer Gedankengang wirklich so schwer zu verstehen gewesen? Ich versuche es nochmal:
Züchter im VDH achten auf Gesundheit, müssen sie! In dem Urteil, welches ich oben angegeben hatte, sieht man sehr gut, dass vom Gericht eine seriöse Zucht unter einem Zuchtverein geschätzt wird und automatisch dem Züchter zugute kommt (man geht davon aus, dass diese Züchter sich mit ihrem "Handwerk" auskennen, sprich: Keine Fehler gemacht haben, sprich: nicht Schuld sind). Das bedeutet ganz einfach, dass man bei einem VDH Züchter weniger Chancen auf das Durchsetzen der Gewährleistung vor Gericht hat, als bei einem "Vermehrer", der vielleicht viel züchtet, sich aber nicht um die Gesundheit kümmert.
Ich habe sehr positive Erfahrung dahingehend mit Züchtern gemacht bzw. kenne die positiven Berichte von Freunden. Vielleicht ist das einfach ein Fall von "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus". Vielleicht auch einfach nur Glück. "Alle" sind sicherlich nicht so freundlich. Sagt ja auch keiner.
Ist mein weiterer Gedankengang wirklich so schwer zu verstehen gewesen? Ich versuche es nochmal:
Züchter im VDH achten auf Gesundheit, müssen sie! In dem Urteil, welches ich oben angegeben hatte, sieht man sehr gut, dass vom Gericht eine seriöse Zucht unter einem Zuchtverein geschätzt wird und automatisch dem Züchter zugute kommt (man geht davon aus, dass diese Züchter sich mit ihrem "Handwerk" auskennen, sprich: Keine Fehler gemacht haben, sprich: nicht Schuld sind). Das bedeutet ganz einfach, dass man bei einem VDH Züchter weniger Chancen auf das Durchsetzen der Gewährleistung vor Gericht hat, als bei einem "Vermehrer", der vielleicht viel züchtet, sich aber nicht um die Gesundheit kümmert.
Ich habe sehr positive Erfahrung dahingehend mit Züchtern gemacht bzw. kenne die positiven Berichte von Freunden. Vielleicht ist das einfach ein Fall von "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus". Vielleicht auch einfach nur Glück. "Alle" sind sicherlich nicht so freundlich. Sagt ja auch keiner.